die Ermittelung der
Geschwindigkeit (s. d.) durch Versuche und
Apparate (Geschwindigkeitsmesser).
Man findet dieGeschwindigkeit, indem man die Maßzahl der
von dem bewegten Körper zurückgelegten
Strecke
durch die Anzahl der dazu verbrauchten Sekunden dividiert.
Die Geschwindigkeitsmessung an der Oberfläche der
Flüsse
[* 4] und
Kanäle erfolgt, indem man einen Schwimmer (ein Holzstück, eine wasserdicht verschlossene
Flasche
[* 5]
u. dgl. m.) die
Geschwindigkeit des Wassers in der Mitte des
Bettes annehmen läßt und dann an
einer
Uhr
[* 6] die Sekundenzahl beobachtet, die der Schwimmer braucht, um einen größern gemessenen Weg zurückzulegen. Die Wassergeschwindigkeit
unter der Oberfläche mißt man mittels des Woltmannschen Flügels (s. d.) oder
der Pitotschen
Röhre (s. d.). Die Geschwindigkeitsmessung bei rotierenden Körpern
erfolgt zunächst mittels Zählung der
Umläufe in einer Minute, woraus dann die lineare
Geschwindigkeit
am
Umfange berechnet wird. Bei schnellen Rotationen ist die Drehachse mit einer Schraube ohne Ende versehen, die ein
Räder-
und
Zählwerk
[* 7]
(Tourenzähler) in
Bewegung setzt, woraus dann wieder wie vorhin die Umfangsgeschwindigkeit sich ermitteln läßt.
–
Über Geschwindigkeitsmessung der Eisenbahnzüge s. Eisenbahnfahrgeschwindigkeit; über
die Geschwindigkeitsmessung der
Geschosse
[* 8] s.
Chronoskop
[* 9] und
Chronograph; über die Geschwindigkeitsmessung des Lichts s. Lichtgeschwindigkeit, über
die Geschwindigkeitsmessung des
Schalls s.
Schallgeschwindigkeit.
Personen, welche von denselben Eltern abstammen oder doch den
Vater oder die
Mutter gemeinsam haben im Verhältnis
zueinander. Geschwister stehen im nächsten
Grad der Seitenverwandten (s. d.). Die Rechtsquellen nennen die von
denselben Eltern abstammenden vollbürtige oder leibliche (germani), diejenigen, welche nur den
Vater oder die
Mutter gemeinsam
haben, halbbürtige Geschwister (consanguinei, uterini). Die letztern werden auch Stiefgeschwister genannt; diesen
Ausdruck beziehen aber andere nur auf die sog. zusammengebrachtenKinder, d. h. die die Eltern aus einer
frühern
Ehe mitbrachten, im Verhältnis zueinander. (S. auch halbbürtige Geschwister.)
werden zumeist nur die
Kinder leiblicher
Geschwister (s. d.), im weitern
Sinne jedoch (dann aber in der
Regel mit einem darauf hinweisenden Zusatze) auch die
Kinder von Halbgeschwistern im Verhältnis zueinander
genannt.
Die
Ausdrücke der franz.
Sprache
[* 10] cousin und cousine sind in vielen Gegenden üblich;
manche verwenden dafür Vetter
und Muhme oder
Base.
Da grundsätzlich dieGeschworenen keine Diäten erhalten,
haben sich an mehrern Orten
Vereine gebildet, welche durch Beiträge die
Mittel aufbringen, um denjenigen ihrer Mitglieder,
welche als
Geschworene einberufen werden, für die Zeit ihrer Einberufung Diäten zu zahlen.
(engl. juryman; frz. juré), Bezeichnung
für die im
Strafprozeß eidlich in Pflicht genommenen, meistens rechtsunkundigen Vertrauensmänner aus
dem
Volke, welche in den durch das Gesetz bestimmten schwerern Verbrechensfällen durch ihren
Spruch (Wahrspruch,
Verdikt) die
ihnen vom Gericht vorgelegten
Thatfragen zu beantworten haben und damit die Anwendung des einschlagenden Gesetzes durch die
rechtsgelehrten
Richter vorbereiten (s. Schwurgericht). In England und Nordamerika
[* 11] werden Geschworener auch
im Civilprozeß hinzugezogen. – Im
Bergrecht war früher Geschworener oder
¶
mehr
Berggeschworener ein Gerichtsschöffe, der vom Bergrichter für jeden zu entscheidenden Fall besonders gewählt und vereidigt
wurde. In spätern Zeiten bezeichnete man damit einen Revierbeamten, dessen Stellung im wesentlichen der der jetzigen Bergmeister
entsprach. (S. auch Bergbehörde.)