des
David. Beide Geschäft sind um deswillen besonders bemerkenswert, weil sie
StammbäumeJosephs sind, also nicht nur von der jungfräulichen
Geburt Jesu, wovon die älteste Überlieferung völlig schweigt, absehen, sondern gegen das Vorhandensein dieser aus
irriger
Auslegung von
Jes. 7, 14. (s. Immanuel) geflossenen
Spekulation Zeugnis ablegen.
der innige
Trieb, welcher die Fortpflanzung und
Erhaltung der Art durch Erzeugung neuer Individuen
vermittelst geschlechtlicherVereinigung erstrebt, tritt bei den
Tieren nur periodisch, während der sog.
Brunftzeiten ein,
wogegen er beim
Menschen nicht an bestimmte
Zeiten gebunden ist und daher stets unter der Herrschaft der
sittlichen Kraft
[* 2] und der
Vernunft stehen soll.
(lat. cura sexus), die
Vormundschaft über volljährige unverheiratete Frauen. Nach älterm
deutschen
Rechte standen ebenso wie zuerst bei den
Römern die Frauen lebenslänglich unter
Vormundschaft;
sie erhielten, wenn sie sich weder unter des Ehemannes noch unter des
Vaters Gewalt befanden, einen Vormund (tutela mulierum).
Im spätern röm.
Rechte findet sich jedoch von einer solchen
Vormundschaft nichts mehr. Welches in
Deutschland
[* 3] derGrund
der
Vormundschaft war, ist nicht unbestritten.
Einige finden ihn in der Wehrlosigkeit, andere in der Schwäche und Schutzbedürftigkeit. Die Geschlechtsvormundschaft war
ursprünglich eine gesetzliche
Vormundschaft; Vormund war (auch für die
Witwe) der nächste
Vatermage. Später durfte sie einen
Vormund wählen, sogar zum
Teil für einzelne Rechtsgeschäfte, sodaß die Thätigkeit sich nur auf den
einzelnen Fall bezog. Der Geschlechtsvormund durfte nicht statt der Frau handeln, aber er war doch mehr als ein
Beistand,
da er Befolgung seiner
Anordnung fordern durfte. In vielen Gegenden ist die Geschlechtsvormundschaft schon lange verschwunden, insbesondere
in fränk. und bayr. Landesteilen, aber auch schon im Altdithmarschen
Landrecht von 1474. Gegenwärtig besteht sie in
Deutschland nicht mehr, indessen ist die Aufhebung in manchen
Teilen des
Reichs erst vor nicht langer Zeit erfolgt, z. B. in Coburg-Gotha durch Gesetz vom
in
Anhalt
[* 4] durch Gesetz vom in
Mecklenburg
[* 5] durch Verordnung vom und (Wismar).
[* 6]
Schleppe, Wildgescheide, überhaupt ein scharf riechender Köder, der an einer Leine bis zu einem bestimmten
Punkte herumgeschleppt wird, um
Raubtiere
[* 9] anzulocken und zu erlegen.
Güter, gesetzlich unteilbare Gutskomplexe, welche aus Wohn- und Wirtschaftsgebäuden samt
Hof
[* 10] und
Garten
[* 11] und einer Anzahl landwirtschaftlicher Grundstücke
(Äcker und Wiesen), auch Holzungen bestehen.
Einzelgrundstücke oder
Teile
eines solchen sind vom geschlossenen Gut entweder überhaupt nicht oder nur unter erschwerenden
Bedingungen abzutrennen. Das
geschlossene Gut bildet für das Grundbuch eine Einheit, sodaß dasselbe nur im ganzen mit
Hypotheken
belastet und nur im ganzen subhastiert werden kann.
Der
Verband
[* 12] des geschlossenen Gutes wird um so fester, wenn die Unteilbarkeit durch
Lehns- oder Fideikommißeigenschaft des
Guts sichergestellt ist, wie das bei vielen Rittergütern und Herrschaften der Fall ist. Die Geschlossenheit
der
Bauerngüter war früher eine Folge namentlich der gutsherrlichen Lasten; heute ist die Gesetzgebung im Interesse der
Erhaltung desBauernstandes bestrebt, unter Modifikation des gesetzlichen
Erbrechts (s.
Anerbe und Höferecht) die Unteilbarkeit
sicher zu stellen oder neu einzuführen.
Landwirtschaftliche Grundstücke, welche rechtlich Pertinenzen eines geschlossenen
Guts nicht sind, mögen sie auch bei und mit dem geschlossenen Gut bewirtschaftet werden, heißen walzende
oder Wandelgrundstücke. (S. auch Dismembration.)
Handwerke waren in der Epoche des Zunftwesens (s.
Zünfte) diejenigen, in denen nur eine in der
Zunftrolle
festgesetzte Zahl von
Personen gleichzeitig das
Meisterrecht ausüben konnte.
Zeit oder
Gebundene Zeit (lat. tempus clausum, feriatum, sacratum), die Zeit, während deren nach
kirchlicher Festsetzung keine
Eheschließungen stattfinden sollen. Nach Einführung der
Civilehe (s. d.) ist die Geschlossene Zeit nur
noch für die kirchliche
Trauung von Bedeutung. In der kath.
Kirche ist durch dasTridentinische Konzil
vom ersten Adventssonntag bis
Epiphania einschließlich und vom
Aschermittwoch bis
Sonntag nach
Ostern die feierliche Begehung
einer
Hochzeit, durch Diöcesanstatuten aber und fast allgemeine Gewohnheit, übereinstimmend mit der ältern Praxis, die
Eingehung der
Ehe überhaupt ohne bischöfl. Dispens verboten. Nach der Trauordnung für die evang.
Landeskirche in
Preußen
[* 13] vom dürfen in der Karwoche, an den ersten
Feiertagen von
Weihnachten,
Ostern und
Pfingsten, am
Bußtage und
TotenfesteTrauungen außer im Fall unmittelbarer Todesgefahr eines der zu Trauenden ohne
Dispens des
Superintendenten nicht stattfinden.
Anders ist die Geschlossene Zeit in andern evang. Landeskirchen geordnet; in
manchen ist sie ganz aufgehoben.
(Gustus), in physiol.
Beziehung die Empfindung, die durch die Erregung gewisser Nervenendigungen in der Schleimhaut
der
Zunge (und wohl auch des weichen
Gaumens) zu stande kommt. Diese Nervenendigungen bilden das Gesckmacksorgan,das man, da
es uns in
Beziehung zur Außenwelt setzt, zu den Sinnesorganen zählt. Man spricht deshalb auch vom Geschmackssinn
und versteht darunter alle Vorgänge, die zum Zustandekommen der Geschmacksempfindung nötig sind. Die Geschmacksempfindungen
sind mit andern Sinnesempfindungen, namentlich Gefühls- und Geruchsempfindungen meist innig verknüpft und werden von denselben
intensiv beeinflußt. Auch die Gesichtsempfindungen beeinflussen den Geschmack, was wohl am besten daraus ersichtlich
wird, daß wir bei geschlossenen
Augen selbst scheinbar charakteristische Unterschiede im G. nicht erkennen
können.
Wie bei den meisten Sinnesempfindungen kann auch bei der Geschmacksempfindung nur die
¶
mehr
Bedingung, unter der sie entsteht, nicht aber die Art, wie sie zu stande kommt, befriedigend erklärt werden. Vor allem muß
der Körper, der geschmeckt werden soll, auflöslich sein, widrigenfalls er zwar eine Empfindung auf der Zunge veranlaßt,
diese aber nicht Geschmack genannt werden kann, da der Körper nur durch das auf der Zunge, die zugleich ein
feines Tastorgan ist, erregte Gefühl seine Gegenwart und wohl auch seine Gestalt bemerkbar macht. So die Metalle, denen
man oft fälschlich einen Geschmack zugeschrieben hat.
Die Geschmacksempfindungen, die durch Anwendung des Galvanismus
[* 15] erzeugt werden, nämlich durch den positiven Pol ein saurer,
durch den negativen ein alkalischer Geschmack, entstehen durch die Einwirkung desselben auf die
Salze, die der Speichel enthält und die durch den Galvanismns zersetzt werden. Ferner gehört zur Erregung einer Geschmacksempfindung
eine nervenreiche Fläche, eine Bedingung, die von der Zunge vollkommen erfüllt wird. In der Zunge verbreiten sich drei Äste
von verschiedenen, im Gehirn
[* 16] entspringenden Nerven,
[* 17] von denen der Unterzungennerv (nervus hypoglossus) zu
den Muskeln
[* 18] der Zunge tritt und entschieden nur die Bewegungen der Zunge vermittelt, der Zungenschlundkopfnerv (nervus glossopharyngeus)
am hintern Teile der Zunge und am Gaumen verläuft und hauptsächlich der Geschmacksempfindung dient, der sog. Zungennerv
(ramus lingualis nervi trigemini) endlich zum vordern Teil der Zunge geht und die Tastempfindungen znm Gehirn
leitet, die an der Zungenspitze am schärfsten wahrgenommen werden.
Die eigentlichen Endorgane der Geschmacksnerven liegen nach den neuern Untersuchungen bei dem Menschen und den höhern Sängetieren
in dem geschichteten Epithel der Zungenwärzchen, insbesondere der sog. wallförmigen Wärzchen
der Zungenwurzel, und bestehen in mikroskopisch kleinen, becherförmigen, nach außen offenen, von länglichen
Zellen erfüllten Gebilden, den sog. Geschmacksknospen oder Schmeckbechern, deren innerste Zellen mit feinsten Nervenfasern
in direkter Verbindung stehen, sodaß auch der Geschmacksnerv ähnliche specifische Nerven-Endapparate besitzt, wie sie für
den Hör- und Sehnerven schon längst bekannt sind.
Der Geschmackssinn ist für den Ernährungsvorgang von großer Bedeutung, indem wir durch ihn die Fähigkeit
besitzen, uns über gewisse Eigenschaften der zu unserer Ernährung in den Anfangsteil des Verdauungskanals, die Mundhöhle,
[* 19] aufgenommenen Nahrungsmittel
[* 20] zu orientieren. Da uns nachteilige Eigenschaften der Nahrungsmittel häufig am Geschmack derselben
erkannt werden, so ermöglicht der Geschmackssinn uns in solchen Fällen die aus der Aufnahme derselben
drohenden Schädigungen zu vermeiden.
Jedoch nicht in allen Fällen; denn auch sehr giftige Bestandteile unserer Nahrung erzeugen oft überhaupt keine Geschmacksempfindung.
Der Geschmackssinn ist im allgemeinen nicht sehr entwickelt; durch Übungen kann er wesentlich erhöht, durch Gewöhnung beträchtlich
abgestumpft werden. Krankhafte Abweichungen dieses Sinnes, Aufhebung des Geschmack und Geschmackstäuschungen kommen
besonders bei Krankheiten der Verdauung, wo die Zunge gewöhnlich belegt wird, und bei Nervenkrankheiten vor. -
von Vintschgau,
Der Geschmackssinn (in Hermanns «Handbuch der Physiologie», Bd. 3, ebd. 1880).
Geschmack nennt
man ferner die charakteristische Art und Weise, wie die verschiedenartigen Stoffe auf den Geschmackssinn wirken, und
man unterscheidet demnach eine Menge Arten von Geschmack, die aber durch die verschiedenen Individualitäten sehr modifiziert und
von ihnen sehr verschieden aufgefaßt werden. Der vor allen andern von der Mehrzahl gleich empfundene
Geschmack ist der saure. Andere allgemeiner empfundene Kategorien sind der süße, bittere, salzige, fade Geschmack. Bei dem herben, zusammenziehenden
Geschmack kommen schon reine Tastempfindungen ins Spiel, und dies ist noch mehr bei dem kühlenden, brennenden, kratzigen Geschmack der Fall.
Wiederum denkt man bei dem ekligen, widerlichen und ähnlichen Geschmack an gewisse Gruppen von
Bewegungserscheinungen (Brechen n. s. w.), die ihm leicht nachfolgen. Am weichen Gaumen wird besonders das Süße und Bittere
leicht unterschieden, wie man sich überzeugen kann, wenn man bei ruhiger Zungenlage denselben abwechselnd mit Sirup und Aloetinktur
benetzt.
Die Stärke
[* 22] der Geschmacksempfindungen wächst mit dem Konzentrationsgrade der gelösten schmeckbaren
Stoffe sowie mit der Größe der Berührungsfläche und der Dauer der Einwirkung. Außerdem ist sie größer, wenn vorher kontrastierende
Geschmack eingewirkt hatten, während sie durch Ermüdung, d. h. durch längere Einwirkung desselben Geschmacksreizes, sehr bald
abnimmt. Auch durch Einreiben der schmeckenden Substanz in die Zungenschleimhaut, was eben die Vergrößerung
der Berührungsfläche und der Dauer der Einwirkung bedingt, wird die Intensität des Geschmack erhöht, weshalb wir beim Kosten
die Zunge reibend am Gaumen hin und her bewegen.
Nach dem Genuß von gewissen Substanzen entsteht ein länger dauernder Nachgeschmack, der entweder durch das Zurückbleiben
kleinster Partikelchen der genossenen Substanz auf der Zunge oder durch die Erregung der Geschmacksnerven,
durch die in das Blut aufgenommenen Geschmacksobjekte zu stande kommt. Bisweilen kommen auch bei dem Geschmack deutliche Nachempfindungen
vor, insofern das Schmecken einer Substanz den Geschmack einer andern verändert; so ist es jedem Gutschmecker bekannt, daß der
Geschmack des Käses den für Wein erhöht, der von Süßigkeiten dagegen den letztern verdirbt. Durch mancherlei
Momente wird die Feinheit des Geschmack abgestumpft, so durch Trockenheit der Zunge, noch mehr durch die katarrhalische Veränderung
der Zungenschleimhaut, ferner durch sehr starke Geschmackseindrücke, weil diese die Geschmacksnerven ermüden, endlich durch
sehr kalte oder sehr heiße Beschaffenheit der betreffenden Geschmacksobjekte.
Die Entwicklung des Geschmackssinns bei den Tieren scheint viel geringer als beim Menschen zu sein. Während die eine oder die
andere Klasse des Tierreichs in der Schärfe irgend eines andern Sinnes vor dem Menschen bevorzugt ist, steht dieser in seiner
Geschmacksfähigkeit unübertroffen da. Die Erfahrung lehrt jedoch, daß sehr viele Tiere einen ausgesprochenen
Geschmack besitzen, nur ist es sehr schwierig, mit Sicherheit bestimmte Organe für den Sitz desselben nachzuweisen.
Einer Anzahl von Tieren fehlen allerdings die Geschmackswerkzeuge ganz, und bei andern wieder sind sie so eingerichtet, daß
ihnen kaum ein feiner Geschmack zugeschrieben werden kann. Oft wird dieser durch den Geruchsinn
ersetzt. So mag der Geschmack bei Wassertieren vielfach mit dem Geruch zusammenfallen und an das Gefühl sehr nahe sich anschließen
und seinen Sitz in besondern nervösen
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