Die Ordnung der Cystoflagellaten umfaßt die
Leuchttierchen (besonders Noctiluca miliaris Surir.), kleine, mit bloßem
Auge
[* 2] eben noch sichtbare Bewohner des
Meers, die an ihrem pfirsichförmigen Leibe einen starren Fortsatz und eine bewegliche Geißel
tragen. Im Innern der festen Körperhülle bildet das Protoplasma vom
Kern aus nach der Peripherie feine, verästelte
Stränge, an denen die Körnchenbewegung schön zu beobachten ist;
zwischen den
Strängen liegt eine hyaline (glashelle) Flüssigkeit.
Dieses winzige Wesen vornehmlich ist es, das, in ungezählten Scharen die Oberfläche gewisser
Stellen der
Meere belebend,
das
Meeresleuchten hervorbringen hilft.
Neben den Noktiluken giebt es indessen noch eine große Anzahl andererTiere
aus allen
Typen, die die Fähigkeit des Selbstleuchtens besitzen und unter Umständen an dem Hervorbringen des Meerleuchtens
sich beteiligen (Quallen,
Medusen,
Würmer,
[* 3] Manteltiere).
Die Cilioflagellaten oder Dinoflagellaten haben zwei Geißeln, eine
Hauptgeißel am Vorder- oder Hinterende des Körpers, welche vom Körper abstehend das Schwimmen vermittelt, und eine Nebengeißel,
die unterhalb jener entspringt, in einer Körperfurche liegt und einen Wellenbewegungen ausführenden
Saum besitzt.
kamen zunächst auf als Strafmittel zur Züchtigung von Verbrechern, namentlich auch als kirchliche
Strafe
in den
Klöstern. Als es später in der christl.
Kirche für verdienstlich gehalten wurde, den Leib als den Sitz der
Sünde
möglichst zu kasteien und besonders im Ertragen solcher
Schmerzen Christo und den Märtyrern nachzufolgen,
verbreiteten sich diese Geißelungen, von manchen Kirchenmännern, wie z. B.
Petrus Damiani (s. d.) empfohlen, aus den
Klöstern auch
unter den Laien, namentlich in
Italien.
[* 4] Das Konstanzer
Konzil trat den Geißelungen entgegen, ohne sie geradezu zu verbieten; doch erhielten
sie sich in
Thüringen bis zur
Reformation, und in den
Klöstern waren sie auch später noch gebräuchlich.
(S.
Flagellanten.)
oder Kuhfuß, der
Name mehrerer
Arten Werkzeuge
[* 5] von verschiedener Form und
Größe der Schneiden. So nennt
man in der
Technik im allgemeinen eine Art
Brechstange, deren gabelförmig ausgeschmiedetes Ende auch zum
Ausziehen von
Nägeln benutzt werden kann;
ferner das Einsatzeisen der Kupferschmiede;
bei den Tischlern ein Stemmeisen oder
Stechzeug zum Ausstechen einspringender
Ecken sowie zur Erzeugung des vertieften
Ganges hölzerner Schrauben;
[* 6]
bei den Bildhauern
einen
Meißel
[* 7] zum Ausarbeiten winkliger Höhlungen, Furchen u. s. w.;
In der zahnärztlichen
Technik ist der ein nur noch wenig benutztes
Instrument, das nach dem Princip des einarmigen Hebels
wirkt und zum
Ausziehen von Zahnstümpfen und Zahnwurzeln verwendet wird. Es besteht aus einem in einem
Holzgriff befestigten, stumpfwinklig gebogenen Stahlstab, der an seinem freien Ende in zwei stumpfe kurze
Spitzen ausläuft
und so eine gewisse
Ähnlichkeit
[* 10] mit einem Ziegenfuße (daher sein
Name) besitzt.
Heinr., Mechaniker, geb. zu Igelshieb inSachsen-Meiningen, erlernte die Glasbläserkunst
und hielt sich dann längere
Zeit in
München
[* 11] auf. Nachdem er 8 Jahre in
Holland zugebracht, wo ihn die Regierung mit mechanisch-wissenschaftlichen
Arbeiten beschäftigte, ließ er sich 1854 in
Bonn
[* 12] nieder, wo er eine Werkstätte chem. und physik.
Apparate gründete, die
bald Weltruf erlangte. Seine
Instrumente waren von höchster
Vollkommenheit; auch konstruierte er die
Geißlerschen Röhren
(s.
Elektrische Lichterscheinungen)
[* 13] und ein
Vaporimeter zur Untersuchung alkoholhaltiger Flüssigkeiten. Die
UniversitätBonn
ernannte ihn 1868 zum Doktor honoris causa. Geißler starb in
Bonn.
(grch. pneuma; lat. spiritus), in der
Philosophie eine angenommene, von der Materie als der ausgedehnten und
beweglichen verschiedene, denkende und wollende
Substanz. Der Geist wird oft auch von der Seele (s. d.) unterschieden,
indem die letztere bloß als Princip der Lebendigkeit überhaupt sowie des sinnlichen Empfindens, Fühlens und Begehrens,
der erstere als höheres Princip der Intelligenz und des durch diese bedingten Willens aufgefaßt wird;
dann schreibt man den
Tieren bloß Seele, dem
Menschen allein (und etwa höhern Wesen) Geist zu. Dieser, von
Aristoteles her im
Mittelalter und noch bis tief in die neuere
Philosophie hinein herrschende
Begriff ist seit
Hume und Kant
stark erschüttert, in der nach kantischen
Philosophie vielfach wieder hervorgeholt worden. - Auch versteht man unter Geist eine
hervorragende Begabung mit Verstand oder künstlerischem Vermögen; man denkt dabei namentlich an das Schöpferische, in
Verbindung mit einem höchsten
Grade von Bewußtheit. Unter dem Geist einer Sache versteht man den tiefern,
nur der eindringendern geistigen Betrachtung sich erschließenden Gehalt derselben, ihr schöpferisches Princip, das Gedankliche
oder Gedankenähnliche darin. So setzt man auch den Geist dem
Buchstaben entgegen. - Den
Ausdruck Geist (guter, böser Geist) braucht
man auch für die in manchen
Religionen verehrten oder einen Gegenstand des
Aberglaubens bildenden dämonischen Wesen,
s. die
ArtikelDämonen,
Amschaspand, Dew, Engel,
Geisterseherei,
Teufel.
der
Glaube, daß man
Geister sinnlich wahrnehmen und mit denselben verkehren könne. Sie wird seit dem
frühesten
Altertum von fast allen Natur- und positiven
Religionen als begründet anerkannt (s.
Nekromantie);
Geister sichtbar zu machen, d. h. zu citieren, und
Geister zu sehen, setzt indessen dem
Glauben zufolge bestimmte
Bedingungen
oder individuelle Qualität voraus. In
Deutschland
[* 16] bezog sich der Geisterwahn zunächst fast ausschließlich auf den
Teufel
und sein
Heer und nur als Kontrast hierzu auf die guten
Geister, fast gar nicht auf die
Geister Verstorbener
(Gespenster). Die eigentliche Geisterseherei wurde erst in neuerer Zeit vor allem durch die Phantastereien von sonst
um die Wissenschaft verdienten Männern vorbereitet, hauptsächlich in Scene gesetzt aber von Betrügern und
Charlatanen,
wie die berüchtigten
GrafenSaint-Germain und
Cagliostro (s. d.), während der engl. Geistliche
JohnBeaumont nur ein verblendeter Selbstbetrüger war. Er veröffentlichte 1705 ein
¶
mehr
Werk über Geistererscheinungen und Hexenwesen, rühmte sich des ZweitenGesichts und der Gabe, Geister zu sehen, die, freilich
ohne körperliche Leiber, mit ihm sprachen, in seiner Gegenwart sangen, ihn schlugen und sich sogar zu ihm ins Bett
[* 18] legten.
Daß bei ihm, wie bei andern sog. Geistersehern, Illusion und Hallucination die angeblichen Erscheinungen
bewirkten, ist unzweifelhaft. Viel berühmter wurde Swedenborg (s. d.), den Kant den Erzgeisterseher unter allen Geistersehern,
den Erzphantasten unter allen Phantasten nennt, über den der größte Teil seines Buches«Träume eines Geistersehers» handelt.
Auch Jung-Stilling (s. d.) ist hier zu nennen. Es entstand im 18. Jahrh.
eine ansehnliche Litteratur für und wider die Geisterseherei. So Haubers «Biibliotheca
acta et scripta magica oder gründliche Nachrichten und Urteile von solchen Büchern und Handlungen, welche die Macht des Teufels
in leiblichen Dingen betreffen» (3 Bde., Lemgo 1739-45);
ferner Werke von Reichard, Keller, Hennings, H.L. Fischer («Das Buch vom Aberglauben», 3 Bde., Lpz. 1791 -
94) und Münter («Merkwürdige Visionen und Erscheinungen nach dem Tode, zur Verminderung des Aberglaubens», 3 Bde., Hannov.
1805-14).
Das 19. Jahrh. brachte zunächst kein Nachlassen des Glaubens an das «Hereinragen einer Geisterwelt in die unsere», Somnambulismus
und Geisterseherei standen, wenn auch in etwas modifizierter Weise, in Blüte
[* 19] und zeitigten Justinus Kerners Seherin
von Prevorst (s. d.),
die eine Flut ähnlicher Schriften hervorrief. Du Potet de Sennevoy in seinem «Essai sur l'enseignement
philosophique du magnétisme» (Par. 1815) behauptet, auf Beispiele von Scheintod gestützt, die Seele könne den Körper auf
einige Stunden, ja Tage verlassen, die Toten können unter gewissen Umständen zurückkehren und Dinge erzählen,
welche den Gelehrten unbekannt sind, ja die Zukunft enthüllen. Bekannt sind die Versuche und Verirrungen der Wundersüchtigen
mit der Elektricität, das Tischrücken (table-moving), Geisterklopfen (spirits-rapping) und sonstige Geistermanifestationen
des Spiritismus (s. d.). Im eigentlichen Volke geht die Geisterseherei von der Vorstellung aus, daß der Tod das Leben
nicht vernichtet, sondern nur verändert, daß die Seele mit ihrem Bewußtsein ewig fortlebt, aber dieses Leben nach dem Tode
ist nicht ein verklärtes, sondern haftet an dem Diesseits und wird vorherrschend als eine Art Halbleben, als ein schattenhaftes,
unfreundliches, für die Lebenden unheimliches angesehen.
Das Wiedererscheinen Gestorbener gilt indes nicht bloß als unheimlich und störend für die Lebenden,
sondern auch als Qual für den Toten, daher sucht man es auch zu verhüten. Die Geister sieht das Volk gemeiniglich nur als
Gespenster, die es erschrecken, aber es hat dabei doch auch eine eigene Geisterwelt, die großenteils noch mit dem Heidentum,
aber mehr mit der heidnischen poet. Naturbetrachtung, als mit der eigentlichen Religion zusammenhängt.
Dahin gehören die Kobolde, Berggeister, Nixen, Elben, Mahrten und andere mythische Wesen, mit welchen die «aufgeklärte»
Geisterseherei nichts zu thun hat.