oder mit Gefängnisstrafe bis 3
Monaten bestraft. - Hat das Gericht wegen Gefährdung der Staatssicherheit für eine gerichtliche
Verhandlung oder für einen
Teil derselben die Öffentlichkeit ausgeschlossen, so kann dasselbe den anwesenden
Personen die
Geheimhaltung von
Thatsachen, welche durch die Verhandlung, durch die Anklageschrift oder durch andere amtliche Schriftstücke des
Prozesses zu ihrer Kenntnis gelangen, zu ihrer Pflicht machen. Wer diese ihm auferlegte Pflicht durch unbefugte Mitteilung
verletzt, wird nach dem
Deutschen Reichsgesetz vom mit Geldstrafe bis zu 1000 M. oder mit Haft oder mit Gefängnis
bis zu 6
Monaten bestraft.
Auch dürfen, soweit bei einer Gerichtsverhandlung die Öffentlichkeit wegen Gefährdung der Staatssicherheit
ausgeschlossen war,
Berichte über die Verhandlung durch die
Presse,
[* 2] und auch nach der Verhandlnng nicht die Anklageschrift
noch andere amtliche Schriftstücke des Prozesses veröffentlicht werden. Zuwiderhandlungen unterliegen derselben
Strafe.
Mit Geldstrafe bis 300 M. oder mit Gefängnis bis zu 6
Monaten wird bestraft, wer aus Gerichtsverhandlungen,
für welche wegen Gefährdung der Sittlichkeit die Öffentlichkeit ausgeschlossen war, oder aus den diesen Verhandlungen
zu
Grunde liegenden amtlichen Schriftstücken öffentlich Mitteilungen macht, welche geeignet sind,
Ärgernis zu erregen (§.
184,
Abs. 2 des Strafgesetzbuchs). - Wer vorsätzlich Staatsgeheimnisse, von denen er weiß, daß ihre Geheimhaltung einer
andern Regierung gegenüber für das Wohl des
DeutschenReichs oder eines
Bundesstaates erforderlich ist,
dieser Regierung mitteilt oder öffentlich bekannt macht, wird wegen Landesverrats mit Zuchthaus nicht unter 2 Jahren bestraft.
Bei mildernden Umständen tritt Festungshaft nicht unter 6
Monaten ein. Eine
Garantie gegen die falsche Anwendung dieser weitgefaßten
strafgerichtlichen Bestimmung bietet der Umstand, daß in soweit das behauptete
Verbrechen gegen das
Deutsche Reich
[* 3] gerichtet sein soll, nach dem Gerichtsverfassungsgesetz §§. 136, 138, die Untersuchung und
Entscheidung ausschließlich
an das Deutsche Reichsgericht gewiesen ist. Ein Gesetzentwurf, die Bestrafung des Verrats militär.
Geheimnisse betreffend, ist vom
DeutschenReichstag (1893) angenommen worden. (S.
Amtsgeheimnis und Geschäftsgeheimnis.)
(Arcana), wirkliche oder angebliche
Arzneimittel, deren Zusammensetzung geheim gehalten wird. Der Preis
dieser
Mittel steht meist in solchem Mißverhältnis zu dem natürlichen Wert, daß bei ihrem Vertrieb eine verwerfliche Ausbeutung
der
Käufer stattfindet. Früher kam es häufig vor, daß renommierte
Ärzte ein neues Heilmittel gefunden
hatten und ihre Entdeckung als
Quelle
[* 4] des Gelderwerbs ausnutzten; allmählich aber hat sich eine mit allen Geschäftskniffen
arbeitende Geheimmittelindustrie von bedeutender
Ausdehnung
[* 5] gebildet.
Der
Grund, weshalb das Geheimmittelunwesen neuerdings einen so großartigen Aufschwung genommen hat, liegt teils in der
Scheu
des Publikums, sich in gewissen
Krankheiten einem
Arzte anzuvertrauen, teils in dem Wunsch, Hilfe auch
noch in Fällen zu erlangen, welche die Wissenschaft für unheilbar erklären muß, teils in dem modernen Reklamewesen und
in der Schwierigkeit, mit den jetzigen gesetzlichen Bestimmungenden Verkäufern von Geheimmittel wirksam entgegenzutreten.
Bis jetzt hat die wissenschaftliche Untersuchung stets ergeben, daß die Geheimmittel, wenn nicht
aus ganz wirkungslosen
Substanzen, so doch aus längst bekannten Arzneistoffen bestanden, die sich nur durch ihren enormen
Preis von den sonst
gebräuchlichen unterschieden, wie aus der unten folgenden tabellarischen Übersicht der landläufigsten
Geheimmittel bervorgeht. Wer sich der Geheimmittel bedient, befördert daher verwerfliche
Industrie und verschwendet sein
Geld,
weil er dieselben
Arzneimittel für einen viel geringern Preis in jeder
Apotheke erhalten kann.
Außerdem setzt er sich der Gefahr aus, etwas Schädliches zu gebrauchen oder wenigstens über der Quacksalberei den richtigen
Zeitpunkt zu verpassen, wo vielleicht noch ärztliche Hilfe möglich wäre. In der Bekämpfung des Geheimmittelunwesens haben
sich namentlich
Karl Ernst
Bock
[* 6] (s. d.) und Herm.
EberhardRichter (s. d.), die Chemiker Hager und Wittstein und der Ortsgesundheitsrat
der Stadt
Karlsruhe
[* 7] sowie das königl. Polizeipräsidium zu
Berlin
[* 8] die größten Verdienste erworben, indem sie eine sehr große
Zahl von Geheimmittel genau analysiert und ihre
Analysen veröffentlicht haden (vgl. Pistor, Generalbericht über
das Medizinal- und Sanitätswesen der Stadt
Berlin, Berl. 1884 fg.); auch verschiedene Fachzeitschriften, wie die
«Deutschen
Industrieblätter», die
«Bunzlauer Pharmaceutische
Zeitung» u. a. veröffentlichen
Analysen von Geheimmittel.
Soweit Geheimmittel zu denjenigen Zubereitungen gehören, welche nach der kaiserl. Verordnung
vom als Heilmittel nur in
Apotheken feilgehalten oder verkauft werden dürfen, wird die ohne
polizeiliche Erlaubnis erfolgte Zubereitung, Feilhaltung, Verkauf oder Überlassung solcher Geheimmittel nach §.
367, Nr. 3 des
Deutschen Strafgesetzbuches mit Geldstrafe bis 150 M. oder Haft bestraft. Daneben bestehen auch noch hier und
da Verbote gegen die Ankündigung von Geheimmittel, z. B. aus der franz.
Zeit noch in der Rheinprovinz
[* 9] und im Elsaß, in
Berlin nach der Verordnung des Polizeipräsidiums vom Soweit
der Verkauf oder die Anpreisung angeblicher Heilmittel unter Vorspiegelung falscher
Thatsachen geschehen ist und die sonstigen
begrifflichen
Voraussetzungen von §. 263 des Strafgesetzbuchs vorhanden sind, kann die Bestrafung wegen
Betrugs oder Betrugsversuchs,
wenn schuldhaft die Gefundheit geschädigt ist, nach §§. 223, 2233. erfolgen.
Von den bekanntern Geheimmittel sind besonders die folgenden hervorzuheben:
1) PainExpeller, ein Gemisch aus 35
Teilen Spanischpfeffertinktur, 20
TeilenWeingeist und 20
Teilen Salmiakgeist; Preis der
Flasche
[* 11] 1 M. 75
Pf., Wert 30
Pf. 2).Sasaparillian, ein mit
Weingeist und
Honig versetzter, etwas Jodkalium
enthaltender
Auszug aus Sarsaparilla und
Chinawurzel; Preis 4 M. 50
Pf., Wert 60
Pf. 3). Pills, aus Eisenpulver, Jalapenharz,
Jalapenpulver, Althäpulver und einem bittern Extrakt bestehend; 60 Pillen 1 M., Wert 25
Pf. 4).
Calming Pastills,
Tabletten
aus Zucker
[* 12] und
Anisöl, mit Lakritzen gefärbt; Preis der Schachtel 1 M., Wert 25
Pf.
Akustikon, gegen Ohrenleiden aller Art, besteht aus
Glycerin, Wasser,
Spiritus
[* 13] und ätherischem Ol; Preis 2 M., Wert 15
Pf.
AmericanPills von Boldt Lesington, für Vollblütige, Korpulente, als Schutzmittel gegen Epidemien u. s. w., bestehen aus
Scammonium, Rhabarber und Seife: Preis der Schachtel 2 M. 40 Pf., Wert 60 Pf.
Anadoli von Kreller, orient. Zahnreinigungsmasse, aus Seife, Stärkemehl, Seifenwurzel und ätherischen Ölen bestehend; Preis 1 M.,
Wert 3 Pf.
Anatherin-Mundwasser von Popp, wird aus rotem Sandelholz, Guajakholz, Myrrhe, Nelken, Zimmet, Nelken-
und Zimmetöl, Alkohol und Rosenwasser digeriert und kostet die Flasche 3 M., Wert kaum 50 Pf.
Anosmin-Fußpulver von Bernar, gegen Fußschweiß, ein Gemenge von gepulvertem Alaun
[* 17] und Maismehl; Preis der Schachtel 4 M.,
Wert 12 Pf.
Antibakterion von Pistor in Wien,
[* 18] als Desinfektionsmittel angepriesen, Lösung von Zinkvitriol und Alaun.
Asthmacigaretten von Kräpelin & Holm, Cigaretten, welche Tollkirschblätter (Belladonna) enthalten; 15 Cigaretten kosten 1 M. 50 Pf.,
viermal mehr, als ihr Wert ist.
Asthmakraut (holländisches) von Plönes; Stechapfelkraut, mit Salpeter imprägniert, wird angezündet und eingeatmet: Preis 3 M.,
Wert höchstens 50 Pf.
Augenessenz von Romershausen, zur Stärkung und Belebung der Sehkraft, durch Ausziehen von Fenchelsamen mit Weingeist bereitet;
Preis der Flasche 3 M., Wert 40 Pf.
Augenwasser von Bergmann, besteht nach der Untersuchung von Gscheidlen nur aus Fenchelwasser.
Augenwasser von Dr. Gräfe, verkauft vonRoth, besteht aus 1,5 g Zinkvitriol und 100 g Fenchelwasser: Preis 3 M.,
Wert 20 Pf.
Augenwasser von White, fabriziert von Ehrhard in Altenfeld, «stellt bei kranken
Augen die Sehkraft wieder her, erhält und stärkt solche bis in das höchste Alter und schützt sicher (!) vor Erblinden»,
eine Auflösung von 3 Teilen Zinkvitriol und 4 TeilenHonig in 80 Teilen Wasser, parfümiert mit Nelkenöl,
kostet 1 M., Wert höchstens 6 Pf.
BandwurmmittelvonBloch, ist ein sehr konzentrierter und viel zu teuer bezahlter Auszug der Granatwurzelrinde.
Bandwurmmittel von Jacoby, ist reines Kussopulver; Preis der Schachtel 6 M., Wert höchstens 60 Pf.
Bandwurmmittel von Lewinsohn, Farnkrautextrakt in Gelatinekapseln.
Bandwurmmittel von Mohrmann, besteht aus zwei Arzneien, von denen die eine Farnwurzelextrakt, die andere ein Gemisch
von Himbeersaft und Ricinusöl enthält, und kostet 6-15 M., wirklicher Wert 1 M. 20 Pf.
Bandwurmpillen von Peschier, bestehen ans 1,6 g ätherischem Farnwurzelextrakt und ebensoviel Farnwurzelpulver,
zu 20 Pillen formiert.
Barellas Magenpulver, besteht hauptsächlich aus doppeltkohlensaurem Natron mit etwas Kochsalz, kohlensaurem Kalk und
zeitweilig Pepsin; Preis 1 M. 50 Pf., Wert 40 Pf.
Barterzeugungspomade von Royer, besteht aus 1 Teil gepulverter roter China
[* 25] und 15 Teilen schlechter Pomade,
kostet 2 M. 90 Pf., wäre aber um 20 Pf. herzustellen.
Barterzeugungstinktnr von Bergmann, «unstreitig sicherstes Mittel, binnen kürzester Frist selbst bei jungen Leuten einen starken
Bartwuchs hervorzurufen», ist
der weingeistige Auszug von Baumrinde mit ein wenig Rosmarin- und Thymianöl versetzt; Preis 1 M.,
um das Zehnfache zu teuer bezahlt.
Bettnässer, Mittel für, von Kirchhoffer in Kappel, besteht ans 30 Pulvern und einer Einreibung; jedes Pulver enthält 0,2
g kohlensaures Eisenoxydul, 0,4 g Mutterkorn und 0,03 g wässeriger Krähenaugentinktur, die Einreibung 120 g Quendelspiritus, 60 g
Krähenaugentinktur und 15 g Salmiakspiritus. Das Mittel (Preis 15 M.) ist gut, auch den Ärzten schon
lange bekannt, aber achtmal zu teuer.
Bräunetinktur von Netsch, gegen Bräune und chronische Heiserkeit, besteht in der Hauptsache aus Kreosot
und Nelkenöl; Preis des Fläschchens 1 M., Wert höchstens 15 Pf.
Brustsirup, weißer, von Mayer in Breslau,
[* 26] besteht aus weißem Zucker, Wasser und Rettichsaft, kostet die Flasche 6 M., ist
aber kaum den vierten Teil wert.
Cocapillen von Sampson in Neuyork,
[* 27] gegen Lungenschwindsucht, Asthma, Katarrh und Halsleiden, aus Cocaextrakt und Cocapulver,
sind wirkungslos und viel zu teuer.
Diphtheritismittel von Lehmann in Berlin, besteht ans Milchzucker mit einer Spur eines Quecksilbersalzes und einer geringen Menge
eines Pflanzenpulvers.
Diphtheritismittel von Rieger in Glogau,
[* 28] ein öliger Auszug vou Wolfsmilch zum Pinseln sowie eine scharfschmeckende Flüssigkeit
aus Franzbranntwein, Benzoetinktur und Spuren von Anisöl.
Eau d'espérance von Rothe, unübertreffliches Schönheitswasser, enthält Alkohol, Salicylsäure und Borax
und kostet 3 M., wirtlicher Wert 50 Pf.
Eau de Fées von Sarah Felix in Paris,
[* 29] zum Färben der Haare, eine Lösuug von schwefligsaurem Bleioxd in unterschwefligsaurem
Natron, Glycerin und Wasser, ist schädlich und tostet 4 M. 30 Pf., hat aber nur den Wert von 10 Pf.
Elektrohomöopathische Mittel von Mattei, s. unten Matteis elektrohomöopathische Mittel.
Epilepsiemittel (Auxilium orientis) von Boas in Berlin, eine 2 ½ prozentige mit Zuckerstoff gefärbte Lösung von Bromkalium,
dazu ein Fläschchen Tropfen mit ätherischer Baldriantinktur; Preis für beides 25 M., Wert noch nicht
ganz 3 M.
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