oder mit Gefängnisstrafe bis 3 Monaten bestraft. - Hat das Gericht wegen Gefährdung der Staatssicherheit für eine gerichtliche
Verhandlung oder für einen Teil derselben die Öffentlichkeit ausgeschlossen, so kann dasselbe den anwesenden Personen die
Geheimhaltung von Thatsachen, welche durch die Verhandlung, durch die Anklageschrift oder durch andere amtliche Schriftstücke des
Prozesses zu ihrer Kenntnis gelangen, zu ihrer Pflicht machen. Wer diese ihm auferlegte Pflicht durch unbefugte Mitteilung
verletzt, wird nach dem Deutschen Reichsgesetz vom 5. April 1888 mit Geldstrafe bis zu 1000 M. oder mit Haft oder mit Gefängnis
bis zu 6 Monaten bestraft.
Auch dürfen, soweit bei einer Gerichtsverhandlung die Öffentlichkeit wegen Gefährdung der Staatssicherheit
ausgeschlossen war, Berichte über die Verhandlung durch die Presse, und auch nach der Verhandlnng nicht die Anklageschrift
noch andere amtliche Schriftstücke des Prozesses veröffentlicht werden. Zuwiderhandlungen unterliegen derselben Strafe.
Mit Geldstrafe bis 300 M. oder mit Gefängnis bis zu 6 Monaten wird bestraft, wer aus Gerichtsverhandlungen,
für welche wegen Gefährdung der Sittlichkeit die Öffentlichkeit ausgeschlossen war, oder aus den diesen Verhandlungen
zu Grunde liegenden amtlichen Schriftstücken öffentlich Mitteilungen macht, welche geeignet sind, Ärgernis zu erregen (§.
184, Abs. 2 des Strafgesetzbuchs). - Wer vorsätzlich Staatsgeheimnisse, von denen er weiß, daß ihre Geheimhaltung einer
andern Regierung gegenüber für das Wohl des Deutschen Reichs oder eines Bundesstaates erforderlich ist,
dieser Regierung mitteilt oder öffentlich bekannt macht, wird wegen Landesverrats mit Zuchthaus nicht unter 2 Jahren bestraft.
Bei mildernden Umständen tritt Festungshaft nicht unter 6 Monaten ein. Eine Garantie gegen die falsche Anwendung dieser weitgefaßten
strafgerichtlichen Bestimmung bietet der Umstand, daß in soweit das behauptete Verbrechen gegen das Deutsche Reich
gerichtet sein soll, nach dem Gerichtsverfassungsgesetz §§. 136, 138, die Untersuchung und Entscheidung ausschließlich
an das Deutsche Reichsgericht gewiesen ist. Ein Gesetzentwurf, die Bestrafung des Verrats militär.
Geheimnisse betreffend, ist vom Deutschen Reichstag (1893) angenommen worden. (S. Amtsgeheimnis und Geschäftsgeheimnis.)
(Arcana), wirkliche oder angebliche Arzneimittel, deren Zusammensetzung geheim gehalten wird. Der Preis
dieser Mittel steht meist in solchem Mißverhältnis zu dem natürlichen Wert, daß bei ihrem Vertrieb eine verwerfliche Ausbeutung
der Käufer stattfindet. Früher kam es häufig vor, daß renommierte Ärzte ein neues Heilmittel gefunden
hatten und ihre Entdeckung als Quelle des Gelderwerbs ausnutzten; allmählich aber hat sich eine mit allen Geschäftskniffen
arbeitende Geheimmittelindustrie von bedeutender Ausdehnung gebildet.
Der Grund, weshalb das Geheimmittelunwesen neuerdings einen so großartigen Aufschwung genommen hat, liegt teils in der Scheu
des Publikums, sich in gewissen Krankheiten einem Arzte anzuvertrauen, teils in dem Wunsch, Hilfe auch
noch in Fällen zu erlangen, welche die Wissenschaft für unheilbar erklären muß, teils in dem modernen Reklamewesen und
in der Schwierigkeit, mit den jetzigen gesetzlichen Bestimmungenden Verkäufern von Geheimmittel wirksam entgegenzutreten.
Bis jetzt hat die wissenschaftliche Untersuchung stets ergeben, daß die Geheimmittel, wenn nicht
aus ganz wirkungslosen Substanzen, so doch aus längst bekannten Arzneistoffen bestanden, die sich nur durch ihren enormen
Preis von den sonst
gebräuchlichen unterschieden, wie aus der unten folgenden tabellarischen Übersicht der landläufigsten
Geheimmittel bervorgeht. Wer sich der Geheimmittel bedient, befördert daher verwerfliche Industrie und verschwendet sein
Geld, weil er dieselben Arzneimittel für einen viel geringern Preis in jeder Apotheke erhalten kann.
Außerdem setzt er sich der Gefahr aus, etwas Schädliches zu gebrauchen oder wenigstens über der Quacksalberei den richtigen
Zeitpunkt zu verpassen, wo vielleicht noch ärztliche Hilfe möglich wäre. In der Bekämpfung des Geheimmittelunwesens haben
sich namentlich Karl Ernst Bock (s. d.) und Herm.
Eberhard Richter (s. d.), die Chemiker Hager und Wittstein und der Ortsgesundheitsrat
der Stadt Karlsruhe sowie das königl. Polizeipräsidium zu Berlin die größten Verdienste erworben, indem sie eine sehr große
Zahl von Geheimmittel genau analysiert und ihre Analysen veröffentlicht haden (vgl. Pistor, Generalbericht über
das Medizinal- und Sanitätswesen der Stadt Berlin, Berl. 1884 fg.); auch verschiedene Fachzeitschriften, wie die «Deutschen
Industrieblätter», die «Bunzlauer Pharmaceutische Zeitung» u. a. veröffentlichen Analysen von Geheimmittel.
Soweit Geheimmittel zu denjenigen Zubereitungen gehören, welche nach der kaiserl. Verordnung
vom 27. Jan. 1890 als Heilmittel nur in Apotheken feilgehalten oder verkauft werden dürfen, wird die ohne
polizeiliche Erlaubnis erfolgte Zubereitung, Feilhaltung, Verkauf oder Überlassung solcher Geheimmittel nach §.
367, Nr. 3 des Deutschen Strafgesetzbuches mit Geldstrafe bis 150 M. oder Haft bestraft. Daneben bestehen auch noch hier und
da Verbote gegen die Ankündigung von Geheimmittel, z. B. aus der franz.
Zeit noch in der Rheinprovinz und im Elsaß, in Berlin nach der Verordnung des Polizeipräsidiums vom 30. Juni 1887. Soweit
der Verkauf oder die Anpreisung angeblicher Heilmittel unter Vorspiegelung falscher Thatsachen geschehen ist und die sonstigen
begrifflichen Voraussetzungen von §. 263 des Strafgesetzbuchs vorhanden sind, kann die Bestrafung wegen Betrugs oder Betrugsversuchs,
wenn schuldhaft die Gefundheit geschädigt ist, nach §§. 223, 2233. erfolgen.
Von den bekanntern Geheimmittel sind besonders die folgenden hervorzuheben:
Acetidux, gegen Warzen und Hühneraugen, Lösung von 1 Teil Chromsäure in 3 Teilen Wasser; Preis 3 M., Wert 20 Pf.
Acetine, gegen Hühneraugen, Essigsäure mit Fuchsin gefärbt; Preis 1 M., Wert 10 Pf.
Airys Naturheilmethode, eine Broschüre, welche von F. A. Richter & Co. in Rudolstadt vertrieben wird und vier Geheimmittel gegen 166 Krankheiten
empfiehlt:
1) Pain Expeller, ein Gemisch aus 35 Teilen Spanischpfeffertinktur, 20 Teilen Weingeist und 20 Teilen Salmiakgeist; Preis der
Flasche 1 M. 75 Pf., Wert 30 Pf. 2). Sasaparillian, ein mit Weingeist und Honig versetzter, etwas Jodkalium
enthaltender Auszug aus Sarsaparilla und Chinawurzel; Preis 4 M. 50 Pf., Wert 60 Pf. 3). Pills, aus Eisenpulver, Jalapenharz,
Jalapenpulver, Althäpulver und einem bittern Extrakt bestehend; 60 Pillen 1 M., Wert 25 Pf. 4). Calming Pastills, Tabletten
aus Zucker und Anisöl, mit Lakritzen gefärbt; Preis der Schachtel 1 M., Wert 25 Pf.
Akustikon, gegen Ohrenleiden aller Art, besteht aus Glycerin, Wasser, Spiritus und ätherischem Ol; Preis 2 M., Wert 15 Pf.
Algontine, Mund- und Zahnwasser, wässerige Salpeterlösuug mit Pfefferminzöl, Myrrhen- und Zimmettinktur.
Alpenkräuterthee, Dr. Schwarzes, in Dresden, von Otto E. Weber in Berlin, ein aus Zahlreichen Droguen zusammengesetzter
Thee von leicht abführender Wirkung, der mit den Alpen nur den Namen gemein hat.
American Pills von Boldt Lesington, für Vollblütige, Korpulente, als Schutzmittel gegen Epidemien u. s. w., bestehen aus
Scammonium, Rhabarber und Seife: Preis der Schachtel 2 M. 40 Pf., Wert 60 Pf.
Anadoli von Kreller, orient. Zahnreinigungsmasse, aus Seife, Stärkemehl, Seifenwurzel und ätherischen Ölen bestehend; Preis 1 M.,
Wert 3 Pf.
Anatherin-Mundwasser von Popp, wird aus rotem Sandelholz, Guajakholz, Myrrhe, Nelken, Zimmet, Nelken-
und Zimmetöl, Alkohol und Rosenwasser digeriert und kostet die Flasche 3 M., Wert kaum 50 Pf.
Anosmin-Fußpulver von Bernar, gegen Fußschweiß, ein Gemenge von gepulvertem Alaun und Maismehl; Preis der Schachtel 4 M.,
Wert 12 Pf.
Antibakterion von Pistor in Wien, als Desinfektionsmittel angepriesen, Lösung von Zinkvitriol und Alaun.
Antidiphtherin, chlorsaures Kali und Eisenchlorid.
Antidot von O. Kretschmer, gegen Zahnschmerz, Mischung von Alkohol, Chloroform und Essigäther, mit Fuchsin gefärbt.
Antifungin von Friedläuder, Desinfektionsmittel, enthält Borsäure, Borax und Schwefelsäure.
Anti-Obesitas von Lehoussel in Genf,
Mittel gegen Fettleibigkeit, aus Alkohol, Jodkalium und Stärkezucker; Preis
der Flasche 24 M., Wert 1 M. 75 Pf.
Antipsilothron von Hegewald, gegen das Ausfallen der Haare, ein Auszug von Galläpfeln mit Weingeist und Wasser, mit ätherischen
Ölen parfümiert.
Asthmacigaretten von Kräpelin & Holm, Cigaretten, welche Tollkirschblätter (Belladonna) enthalten; 15 Cigaretten kosten 1 M. 50 Pf.,
viermal mehr, als ihr Wert ist.
Asthmakraut (holländisches) von Plönes; Stechapfelkraut, mit Salpeter imprägniert, wird angezündet und eingeatmet: Preis 3 M.,
Wert höchstens 50 Pf.
Asthmamittel von Aubrée, Abkochung von Senegawurzel mit Jodkalium, Opiumextrakt, Zuckersirup und Weingeist; sechs Flaschen kosten 37 M.,
Wert höchstens 6-8 M.
Asthmamittel von Kubale, wässerige Lösung von Jodkalium, Bromkalium und Zucker, mit Cochenillentinktur
gefärbt; Preis der Flasche 5 M., Wert 1 M.
Asthmathee von Orlein, ans Süßholz, Eibischwurzel, Isländischem Moos, Bitterklee und Andorn; Preis des Pakets 3 M., Wert 75 Pf.
Augenessenz von Romershausen, zur Stärkung und Belebung der Sehkraft, durch Ausziehen von Fenchelsamen mit Weingeist bereitet;
Preis der Flasche 3 M., Wert 40 Pf.
Augenheilwasser von Hoffmann, eine Auflösung von 1 Teil Eisenvitriol in 50 Teilen Rosenwasser; Preis 3 M., Wert 20 Pf.
Augenwasser von Bergmann, besteht nach der Untersuchung von Gscheidlen nur aus Fenchelwasser.
Augenwasser von Dr. Gräfe, verkauft von Roth, besteht aus 1,5 g Zinkvitriol und 100 g Fenchelwasser: Preis 3 M.,
Wert 20 Pf.
Augenwasser von White, fabriziert von Ehrhard in Altenfeld, «stellt bei kranken
Augen die Sehkraft wieder her, erhält und stärkt solche bis in das höchste Alter und schützt sicher (!) vor Erblinden»,
eine Auflösung von 3 Teilen Zinkvitriol und 4 Teilen Honig in 80 Teilen Wasser, parfümiert mit Nelkenöl,
kostet 1 M., Wert höchstens 6 Pf.
Balsam Bilfinger, gegen Rheumatismus und Gicht, aus 25 Teilen schwarzer Seife, 40 Teilen Wasser, 10 Teilen Weingeist, 10 Teilen
Kampferspiritus, 20 Teilen Salmiakgeist, 5 Teilen Spanischpfeffertinktur; Preis 2 M. 25 Pf., Wert höchstens 40 Pf.
Balsam, Berliner, von Böhm, gegen Wunden aller Art, Flechten, Geschwüre und Frostbeulen, ist ein gewöhnliches, mit Chlorcalcium
start verunreinigtes Glycerin; Preisv des Fläschchens 1 M. 50 Pf., Wert 15 Pf.
Bandwurmmittel von Bloch, ist ein sehr konzentrierter und viel zu teuer bezahlter Auszug der Granatwurzelrinde.
Bandwurmmittel von Jacoby, ist reines Kussopulver; Preis der Schachtel 6 M., Wert höchstens 60 Pf.
Bandwurmmittel von Lewinsohn, Farnkrautextrakt in Gelatinekapseln.
Bandwurmmittel von Mohrmann, besteht aus zwei Arzneien, von denen die eine Farnwurzelextrakt, die andere ein Gemisch
von Himbeersaft und Ricinusöl enthält, und kostet 6-15 M., wirklicher Wert 1 M. 20 Pf.
Bandwurmpillen von Peschier, bestehen ans 1,6 g ätherischem Farnwurzelextrakt und ebensoviel Farnwurzelpulver,
zu 20 Pillen formiert.
Barellas Magenpulver, besteht hauptsächlich aus doppeltkohlensaurem Natron mit etwas Kochsalz, kohlensaurem Kalk und
zeitweilig Pepsin; Preis 1 M. 50 Pf., Wert 40 Pf.
Barterzeugungspomade von Royer, besteht aus 1 Teil gepulverter roter China und 15 Teilen schlechter Pomade,
kostet 2 M. 90 Pf., wäre aber um 20 Pf. herzustellen.
Barterzeugungstinktnr von Bergmann, «unstreitig sicherstes Mittel, binnen kürzester Frist selbst bei jungen Leuten einen starken
Bartwuchs hervorzurufen», ist
der weingeistige Auszug von Baumrinde mit ein wenig Rosmarin- und Thymianöl versetzt; Preis 1 M.,
um das Zehnfache zu teuer bezahlt.
Berliner Balsam, s. oben Balsam, Berliner.
Bettnässer, Mittel für, von Kirchhoffer in Kappel, besteht ans 30 Pulvern und einer Einreibung; jedes Pulver enthält 0,2
g kohlensaures Eisenoxydul, 0,4 g Mutterkorn und 0,03 g wässeriger Krähenaugentinktur, die Einreibung 120 g Quendelspiritus, 60 g
Krähenaugentinktur und 15 g Salmiakspiritus. Das Mittel (Preis 15 M.) ist gut, auch den Ärzten schon
lange bekannt, aber achtmal zu teuer.
Blankenheimer Thee, s. unten Gesundheitskräuter von Lieber.
Blutreinigungspillen von Morison, s. unten Pillen.
Bocks Pektoral, Pastillen aus Süßholzpulver, Isländischem Moos, Altheewurzel, Tragant und Malzextrakt,
parfümiert mit Rosenöl.
Brassikon, Mittel gegen Kopfschmerzen, besteht aus Pfefferminzöl, etwas ätherischem Senföl und Kampfer, gelöst in Äther und
Weingeist.
Brauns Mittel gegen Kopf- und Nervenleiden,
1) Kopfwasser, ein mit Wasser verdünntes Kölnisches Wasser;
2) Tropfen homöopathischer Art, ohne wirksame Bestandteile.
Bräunetinktur von Netsch, gegen Bräune und chronische Heiserkeit, besteht in der Hauptsache aus Kreosot
und Nelkenöl; Preis des Fläschchens 1 M., Wert höchstens 15 Pf.
Brönners Fleckwasser, s. Fleckmittel (Bd.
6, S. 830 b).
Bruchpflaster von Krüsi-Altherr, znr Heilung von Unterleibsbrüchen, aus Fichtenharz und Terpentin bestehend, kostet 5 M., Wert 20 Pf.
Bruchsalbe von Sturzeuegger, ein Gemisch von einfachem Schweinefett mit etwas Lorbeeröl, kostet
gleichfalls 5 M., Wert 10 Pf.
Brustkaramellen von Donat, s. unten Donats Brustkaramellen.
Brustsirup, weißer, von Mayer in Breslau, besteht aus weißem Zucker, Wasser und Rettichsaft, kostet die Flasche 6 M., ist
aber kaum den vierten Teil wert.
Calming Pastills, s. oben Airys Naturheilmethode.
Choleraliqueur Abdallah von Meyer, gezuckerter, spirituöser Auszug aus Pflanzenstoffen, Ingwer, Kalmus und
bittern Droguen.
Cocapillen von Sampson in Neuyork, gegen Lungenschwindsucht, Asthma, Katarrh und Halsleiden, aus Cocaextrakt und Cocapulver,
sind wirkungslos und viel zu teuer.
Daubitzscher Liqueur, s. unten Kräuterliqueur.
Deutsche Kaisertranklimonade, s. unten Königstrank.
Diabetesmittel von Medizinalrat Dr. Müller, Dekokt von Pflanzenstoffen mit Salpeter, Salicylsäure, Glaubersalz
und Glycerin.
Diphtheritismittel von Lehmann in Berlin, besteht ans Milchzucker mit einer Spur eines Quecksilbersalzes und einer geringen Menge
eines Pflanzenpulvers.
Diphtheritismittel von Rieger in Glogau, ein öliger Auszug vou Wolfsmilch zum Pinseln sowie eine scharfschmeckende Flüssigkeit
aus Franzbranntwein, Benzoetinktur und Spuren von Anisöl.
Donats Brustkaramellen, gegen Husten, Schwindsucht, Schlaflosigkeit und Nervenschwäche, ans Eibisch- und Süßholzwurzel. Wirkungslos
und viel zu teuer.
Eau de Capille, ein nicht ungefährliches Haarfärbemittel, enthält neben Bleisalzen Schwefelmilch, Glycerin und unterschwefligsaures
Natron mit Wasser und etwas Eau de Cologne.
Eau d'espérance von Rothe, unübertreffliches Schönheitswasser, enthält Alkohol, Salicylsäure und Borax
und kostet 3 M., wirtlicher Wert 50 Pf.
Eau de Fées von Sarah Felix in Paris, zum Färben der Haare, eine Lösuug von schwefligsaurem Bleioxd in unterschwefligsaurem
Natron, Glycerin und Wasser, ist schädlich und tostet 4 M. 30 Pf., hat aber nur den Wert von 10 Pf.
Eau de Lys von Lohse, Schönheitsmittel, 2 Teile Zinkoxyd, 2 Teile Talksteinpulver, 4 Teile Glycerin, 200 Teile
Rosenwasser; Preis 3 M., Wert 75 Pf.
Eau de Quinine Pinaud, enthält weder Chinin noch eine andere Chinabase.
Eckerts Kopfwasser, ein nicht ungefährliches Haarfärbemittel, besteht aus Bleisalzen, Schwefelmilch, Wasser, Weingeist, Glycerin
und etwas Parfüm.
Edelweißsalbe, gegen Sommersprossen, Mitesser, Falten und Runzeln, besteht aus ranzigem Fett, Pottasche
und Portugalöl; Preis 3 M., Wert höchstens 20 Pf.
Elektrohomöopathische Mittel von Mattei, s. unten Matteis elektrohomöopathische Mittel.
Epilepsiemittel (Auxilium orientis) von Boas in Berlin, eine 2 ½ prozentige mit Zuckerstoff gefärbte Lösung von Bromkalium,
dazu ein Fläschchen Tropfen mit ätherischer Baldriantinktur; Preis für beides 25 M., Wert noch nicht
ganz 3 M.