Tagegelder,
Sportelnu. dgl. nicht zum eigentlichen Gefecht, wenn auch solche, nicht ständige
Einnahmen einen nicht unerheblichen
Teil des Einkommens einzelner
Beamten ausmachen mögen.
Beamte, die zeitweise bis zu einer
neuen Verwendung außer Thätigkeit gesetzt oder «zur
Disposition gestellt» werden, beziehen ihr Gefecht oder wenigstens einen
ansehnlichen
Teil desselben als «Wartegeld».
eine durch einen
Zaun,
Hag, geschützte
Fläche. Im weitern
Sinne versteht man im Forst- und Jagdwesen unter Gehege überhaupt
einen besonders geschützten, wenn auch nicht umzäunten Raum;
im Jagdwesen ein Jagdrevier, das geschont,
für einzelne Wildarten vorzugsweise pfleglich behandelt wird, durch
Fütterung des Wildes, geringen
Abschuß u. s. w.;
im
Forstwesen eine mit jungem Holze bestandene
Fläche, seit alter Zeit deshalb Gehege genannt, weil dieselbe auch dort, wo Waldweide
besteht, nicht vom Vieh betreten werden darf;
man kennzeichnete solche
Flächen gewöhnlich durch
«Hegewische»,
d. h. an
Stangen befestigte Strohwische.
in der
Buchhaltung (s. d.) dasjenige
Buch, worin die Konten
(Geheimkonten), welche dem Geschäftspersonal
nicht zugängig sein sollen, von dem Prinzipal selbst geführt werden, also namentlich sein Privatconto oder eigenes Kontokorrent
sowie das sein Geschäftsvermögen enthaltende Kapitalconto. (S. Hauptbuch.)
Fonds sind
Fonds, welche der Staatsregierung, dem Ministerium durch den Etat bewilligt sind, ohne daß über
die Verwendung derselben
Rechnung abgelegt zu werden braucht. Diese
Fonds werden zu
Ausgaben verwendet, welche aus irgend einem
Grunde nicht zur öffentlichen Kenntnis kommen sollen, was da, wo es sich um Zwecke der auswärtigen
Politik und der geheimen Polizei handelt, oftmals unumgänglich ist; ihre Zulässigkeit für andere Zwecke der innern
Verwaltung,
z. B. für Agitationen in der
Presse,
[* 3] ist dagegen kaum zu rechtfertigen. Die Bewilligung Geheime Fonds ist stets ein
Beweis besondern
Vertrauens einer
Volksvertretung zu der Regierung. (S. Dispositionsfonds.)
Justizrat heißt der bei dem Kammergericht (s. d.) gebildete
Gerichtsbof, bei welchem die Mitglieder der preuß. Königsfamilie und des Fürstenhauses Hohenzollern
[* 4] ihren persönlichen Gerichtsstand haben. Derselbe bestebt aus 12 Mitgliedern des Kammergerichts, aus denen ein Senat von 5 Mitgliedern
mit der Zuständigkeit des Landgerichts (s. d.), einer von 7 Mitgliedern
mit der Zuständigkeit des Oberlandesgerichts (s. d.) gebildet wird. Die Gerichtsbarkeit
letzter Instanz ist dem Reichsgericht übertragen. (Vgl. Art. III des preuß. Gesetzes vom
§. 18 des Ausführungsgesetzes zum §. 9 des Ausführungsgesetzes zur Civilprozeßordnung und die kaiserl.
Verordnung vom
Geheimer Justizrat und Geheimer Oberjustizrat ist ferner der
Amtstitel der vortragenden
Räte im preuß. (und andern) Justizministerium;
dieselben
Titel werden andern höbern Justizbeamten, ersterer auch Rechtsanwälten, als
persönliche Auszeichnung verleihen.
Rat hieß in mehrern deutschen
Staaten die oberste, den Fürsten beratende und unter seinem Vorsitz die wichtigsten
Angelegenheiten des
Landes entscheidende
Behörde. Gleichbedeutend waren die Bezeichnungen
Hofrat
(Österreich)
[* 5] oder
Staatsrat,
auch
GeheimerStaatsrat
(Brandenburg)
[* 6] oder
Geheimes Kabinett (nach dem engl.
Privy Council).
In dem Geheimer Rat, in welchem anfangs noch
ständische Elemente vertreten waren, überwog allmählich das reine Beamtentum; die verschiedenen Zweige der landesherrlichen
Verwaltung fanden in ihm eine
Vereinigung und zugleich eine Ausgleichung der Interessen, und er ermöglichte
eine planmäßige Organisation der gesamten
Verwaltung. Er war daher die wichtigste Handbabe zur Beseitigung der landständischen
Mitregiernng und zur Erweiterung und Durchführung der landesberrlichen Gewalt.
Die
Entwicklung in den deutschen Territorien verfolgte ähnliche Wege wie in
Frankreich, wo der Conseil
du Roi schon seit dem 15. Jahrh. zur Ausübung der königl.
Verordnungsgewalt diente. Durch die Einrichtung verantwortlicher Ministerien und überhaupt des konstitutionellen
Systems
erlitt die staatsrechtliche
Stellung des eine Geheimer Rateine eingreifende
Veränderung, indem die Regierungsgewalt bei den Ministern konzentriert
und die Funktionen der Gesetzesberatung und Verwaltungskontrolle von den
Volksvertretungen absorbiert
wurden. In vielen
Staaten wurde der Geheimer Rat daher entweder ganz beseitigt oder trat thatsächlich außer Wirksamkeit oder
erhielt sich nur als begutachtende Körperschaft zur Vorberatung von Gesetz- und Verordnungsentwürfen und zur
Entscheidung
von Kompetenzfragen auf dem Gebiete der
Verwaltung.
Unter den deutschen
Staaten haben insbesonderePreußen
[* 7] und
Bayern
[* 8] einen
Staatsrat und
Württemberg einen
auch Geheimer Ratauch in Elsaß-Lotbringen ist seit 1879 ein
Staatsrat eingerichtet worden. (S. auch
Staatsrat.) Die Mitglieder hatten den
Titel Geheimer Rat, in
Preußen seit Mitte des 17. Jahrh. Wirkliche Geheimer Rat, im Unterschied von
den Mitgliedern des Justiz- und Domänenausschusses, die nur den einfachen
Titel führten. Die
Titel haben
sich erhalten; der gewöhnlich mit dem
PrädikateExcellenz verbundene Wirkliche Geheimer Rat ist eine der höchsten preuß. Auszeichnungen;
den einfachen
Titel haben die
Beamten der Ministerien, auch Subalternbeamte erhalten ihn, auch wird er sonst zur Auszeichnung,
z. B. an Kaufleute und Landwirte, verliehen, immer mit dem entsprechenden
Ressortzusatz:
Geh. Regierungs-, Justiz-,
Finanz-,
Rechnungs-, Kommerzien-, Ökonomierat, auch
Geh. Oberregierungsrat; weitere
Steigerung: Wirklicher
Geh. Oberregierungsrat, welcher jedoch dem Wirklichen Geheimer Rat (ohne Ressortangabe) noch lange nicht gleichsteht.
In
Bayern ist der einfache
Titel eine ähnliche hohe Auszeichnung wie in
Preußen der Wirkliche Geheimer Rat
Über den
Geheimer Rat in England s.
Englische
[* 9]
Verfassung (Bd. 6, S. 146a).
Verbindungen,Geheimbünde,
Geheime Gesellschaften,
Vereinigungen, die teils dazu dienen, polit. oder religiöse
Ideen, für deren Erfassung die Menge noch nicht reif, vor Verfolgung zu schützen und für günstigere
Zeiten aufzubewahren,
teils dazu, dem
Volke neue Errungenschaften wieder zu entreißen und der natürlichen
Entwicklung des Volksgeistes
einen
Damm¶
mehr
entgegenzusetzen oder gar unhaltbare Zustände zurückzuführen.
VonGeheime Verbindungen liefert schon die Geschichte
der alten Kulturvölker zahlreiche Beispiele in den Berichten von ind., ägypt. und andern Priesterorden mit esoterischen
Lehren
[* 11] und Gebräuchen, von den Mysterien (s. d.) der Griechen, vom Pythagoräerbunde, von der jüd.
Sekte der Essener und den vom röm. Staate verurteilten Kulten. Das Mittelalter weist zahlreiche, mit
der Kirche in Widerspruch tretende und von ihr mit dem Banne belegte religiöse Verbrüderungen auf, die Tempelherren mit ihrem
Geheimtreiben, die Katharer und Waldenser u.a.; ferner die Femgerichte und Bauhütten in Deutschland.
[* 12]
Zahlreiche Geheimbünde traten dann im 17. Jahrh. ins Leben, die teils die Erlangung
übernatürlicher Fertigkeiten, wie Geisterbannen, teils die Lösung alchimistischer Probleme zum Zweck hatten. Auch die
besonders seit Anfang des 18. Jahrh. aus England nach dem Kontinent verbreitete Freimaurerei
(s. d.) vernachlässigte zum Teil ihre humanitäre Aufgabe, indem sie sich in Geheimniskrämerei verlor und den Vorschriften
unbekannter Obern huldigte. Dieses ganze Jahrhundert erfüllte sich mit zahllosen Gebeimbünden.
Jede kleine Stadt hatte ihre Maurer- oder Illuminatenloge, wo sich dann freilich in den letzten Decennien des Jahrhunderts
auch wenig erbauliche Erscheinungen zeigten, namentlich ein ungesunder Mysticismus bei den ursprünglich rein humanitären
Geheimbünden der Maurer und der Rosenkreuzer (s. d.). Der vonWeißhaupt in Ingolstadt
[* 13] gegründete Orden
[* 14] der
Illuminaten (s. d.) wagte sich mit noch ungeklärten Ideen auf das Gebiet
der Politik, wo er übrigens rasch viele Proselyten machte und sich lange noch nach seiner Aufhebung 1787 insgeheim forterhielt.
Aber erst als Napoleon I. mit der Anarchie zugleich die Freiheit zu ersticken drohte, entstanden immer
häufiger geheime polit. Verbindungen, wie die der Philadelphen (s. d.), die sich, ungeachtet aller Gegenmaßregeln, bis zum
Sturze des Kaisers erhielten, die «Charbonniers» im östl.
Frankreich, deren Propaganda in Italien
[* 15] die Carbonari (s. d.) ins Leben rief. In Deutschland hatte sich zur Zeit der Napoleonischen
Herrschaft die Idee des nationalen Widerstandes zunächst (1808) in den «Tugendbund» (s. d.) geflüchtet,
dessen Satzungen übrigens der Staatsregierung bekannt waren, und der sich schon 1810 wieder auflöste. Er gab aber trotzdem
noch mehrere Jahre hindurch den Namen her für alle anti-franz. Agitation in Deutschland.
Wirkliche Geheimbünde deutscher Patrioten waren der von Jahn und Friesen (1810) gegründete «Deutsche
[* 16] Bund», der «EiserneBund», der Bund der «Charlottenburger» u. a. Wie
in Deutschland und Italien bildeten sich auch anderwärts Geheime Verbindungen mit durchaus nationaler Tendenz, namentlich als mit dem Siege
über die revolutionäre Monarchie Napoleons und ihre grenzenlose Eroberungssucht das Legitimitätsprincip zu neuer Geltung
kam, das der nationalen Strömung meist ebenso fremd oder gar feindlich gegenüberstand wie die Universalherrschaft
des Corsen. Einen entschieden nationalen Charakter hatte die 1795 gestiftete und 1814 erneuerte «Hetärie» (s. d.) der Griechen
zur Befreiung von der türk. Herrschaft und die seit 1817 unter den Polen gestifteten Geheime Verbindungen unter den Namen des «Patriotischen
Vereins», des Bundes der «Sensenträger», der «Strahlenden», der «Philareten» und der «Templer». Die teilweise
Entdeckung der letztern führte zu ihrer Verschmelzung in dem «Patriotischen
Verein»,
der sich mit dem über Rußland, besonders in den südwestl. Provinzen, verzweigten Geheimbunde in Verkehr setzte.
Der mißglückte Ausdruck der Verschwörung in Petersburg
[* 17] nach Alexanders I. Tode (s. Dekabristen) hatte auch
die Auflösung des poln. Patriotischen Vereins zur Folge, an dessen Stelle 1828 eine GeheimeVerbindung zunächst in der Warschauer
Militärschule entstand, die, zu einem Jünglingsbunde erweitert, den Anstoß zur poln. Erhebung von 1830 gab. Auch nach der
Unterdrückung dieses Aufstandes dauerten die zum Teil von der Emigration in Frankreich geleiteten Versuche
zur Gründung revolutionärer Gesellschaften fort, ungeachtet zahlreicher Entdeckungen und harter Bestrafungen der Beteiligten,
und führten zu den Bewegungen von 1846, 1848 und 1863.
Im Westen und Süden Europas war das Ziel der Geheime Verbindungen seit der Restauration von 1815 und der damit verbundenen
Reaktion neben den erwähnten nationalen Einigungsabsichten auch auf die Einführung wirklich verfassungsmäßiger
Zustände gerichtet. So hatten in Italien die Carbonari, weniger die Camorra und Mafia, in Spanien
[* 18] die sog. Freimaurer und Comuneros
eine entschieden liberale, zum Teil demokratische Färbung. In Frankreich bildeten sich solche Verbindungen zunächst im Interesse
der Napoleonischen Dynastie unter verschiedenen Namen, wie Verein der schwarzen Nadel, der Patrioten von
1816, der GeierBonapartes, der Sonnenritter, der europ.-reform. Patrioten, der allgemeinen Regeneration.
Diese verschmolzen später unter sich und mit den Carbonari, sodaß Paris
[* 19] Hauptsitz der Charbonnerie wurde. Bald nach dem Frieden
entstand auch in Deutschland, namentlich in den Rheingegenden, eine vom frühern Tugendbunde manches entlehnende
GeheimeVerbindung, die aber bald einging. Später ging aus der allgemeinen deutschen Burschenschaft (s. d.) ein Jugendbund
hervor, zum Teil als Opposition gegen die sog. Adelskette und gegen jesuitische Umtriebe. (S. Unbedingte.)
Eine neue Phase in der Geschichte der Geheime Verbindungen beginnt mit der franz. Julirevolution 1830. In
Frankreich gingen aus der karlistischen Partei Gesellschaften wie die der Chevaliers de la légitimité
hervor. Die republikanische Partei erzeugte eine neue Charbonnerie démocratique, und als Bestandteil der zahlreichen Gesellschaft
der Menschenrechte bildete sich eine besondere Section d'action. Nachdem sodann in Italien erneuerte revolutionäre Versuche
gescheitert waren, stifteten mehrere Flüchtlinge, z. B. Mazzini (s. d.),
in Opposition mit der franz. Charbonnerie, das Junge Italien, nach dessen Vorbild ein Junges Deutschland, JungesPolen, JungesFrankreich und eine JungeSchweiz
[* 20] entstanden, die als Junges Europa (s. d.) in gegenseitigen Verkehr zu treten suchten.
Zum Teil aus den Trümmern früherer Vereine, zum Teil aus der Carbonaria und dem Jungen Europa
[* 21] bildete sich
in Spanien seit Ferdinands VII. Tode (1833) eine Menge geheimer Gesellschaften, wie die der Isabellinos, der hohen Templer,
der Menschenrechte, der unregelmäßigen Freimaurer und das zu Barcelona
[* 22] gegründete JungeSpanien. Diese Vereine bezweckten entweder
nur eine Abwehr des karlistischen Despotismus und der Priesterherrschaft, oder sie gingen auf Herstellung
der Konstitution von 1812 oder der Republik aus. Ihnen gegenüber traten mehrere karlistische Vereine auf, wie die Sonnenritter,
während der gemäßigte Liberalismus zur Gesellschaft der Jovellanisten hielt. In ähnlicher
¶