Das älteste dieser
Systeme, dasjenige der Klassifikation, scheiterte an der
Schwierigkeit, die unendliche Mannigfaltigkeit der Verbrecher zu rubrizieren;
aber es ist uns teilweise erhalten in der
Trennung
jugendlicher und erwachsener Verbrecher, sowie in der progressiven Klassifikation des Irischen
Systems auf
Grund des allgemein
zutreffenden Unterscheidungsmerkmals des guten und schlechten Verhaltens in der
Strafanstalt selbst;
außerdem
wird der
Gedanke dieses
Systems neuerdings sehr lebhaft befürwortet bezüglich der
Trennung der einmaligen von den Gewohnheitsverbrechern.
Einzelhaft scheiterte an der Schwierigkeit richtiger zeitlicher
Begrenzung in der
Anwendung.
Seine Vorzüge sind uns erhalten in dem Grundgedanken, daß der Sträfling durch Isolierung
von seinesgleichen zur Reue zu bringen und demnächst in die Gesellschaft der Reuigen aufgenommen werden kann.
Das dritte
oder Auburnsche
System scheitert an dem Schweiggebot;
aber die
Trennung bei Nachtzeit erscheint als ein unbedingt notwendiges
Moment für alle Gemeinschaftshaft, und außerdem ist in ihm der Wert der äußerlich bemerkbaren
Handlungsweise und der
Arbeit richtiger betont als in der Einzelhaft.
Endlich das vierte
System erscheint als der Verschmelzungsversuch
aller vorangegangenen Behandlungsweisen, soweit ihnen eine Berechtigung innewohnt.
Auf dem in
London
[* 2] versammelten, durch den
Amerikaner Wines zusammengebrachten internationalen Gefängniskongreß erklärten sich die meisten Sachverständigen
(unter ihnen die
Vertreter von
Schweden,
[* 3]
Dänemark,
[* 4]
Osterreich,
Italien,
[* 5] der
Schweiz)
[* 6] für das progressive
System. In
Deutschland
[* 7] sind bis jetzt die
Stimmen geteilt zwischen dem strengen Einzelhaftsystem ohne zeitliche
Beschränkung der Isolierung und dem
Irischen oder Progressiven
System.
Das Deutsche
[* 8]
Reichsstrafgesetzbuch steht jedoch dem letztern dadurch näher, daß es der
Einzelhaft eine zeitliche Grenze bis zu 3 Jahren giebt, die Beschäftigung der Gefangenen im
Freien ausdrücklich zuläßt
(§§. 15², 16³, ausgeschlossen bei Festung),
[* 9] was mit der strengen Einzelhaft unverträglich sein würde, und endlich die
Einrichtung der vorläufigen widerruflichen Entlassung der Sträflinge aufgenommen hat (s. S. 647b).
Eine für
Deutschland gemeinsame Gefängnisordnung hat der
Reichstag bereits mehrmals durch seine Beschlußfassung
als notwendig bezeichnet.
Der deutsche
Bundesrat hat 1879 einen Gesetzentwurf über den
Strafvollzug beraten, derselbe gelangte
aber nicht an den
Reichstag: das geltende
Recht in
Deutschland beruht, abgesehen von den wenigen und zusammenhangslosen Vorschriften
des
Reichsstrafgesetzbuches, wesentlich auf
Reglements und Verordnungen und ist außerordentlich verschieden.
(Vgl. besonders das preuß.
Reglement vom In neuester Zeit macht sich eine starke Strömung auf gänzliche Beseitigung
kurzdauernder
Freiheitsstrafen geltend, welcher die belg. und ital. Gesetzgebung
bereits
Rechnung getragen hat.
Letztere hat überdies den Hausarrest dem staatlichen Strafensystem eingefügt.
Der alte
Satz: «Eines schickt sich nicht für alle», paßt auch auf die Einrichtung der
Strafanstalten.
Es giebt kein Universalsystem, das für alle
Länder und für sämtliche
Kategorien von Übelthätern gleich passend wäre.
Nur darauf kann es ankommen, das Verhältnis der
Regel zur Ausnahme in der
Wahl eines zweckmäßigen Behandlungsmodus auszudrücken
und dabei anzuerkennen, daß der Vollzug lange dauernder
Freiheitsstrafen eine andere Einrichtung fordert
als derjenige kürzerer
Freiheitsentziehungen.
Die allererste Vorbedingung für die Ermöglichung einer praktischen Gefängnisreform
wäre die genaue, durch sorgfältige statist.
Beobachtung gewährleistete Feststellung aller wesentlichen thatsächlichen
Verhältnisse. An einer allgemeinen amtlichen
Statistik des Gedis-tschai fehlt es leider in
Deutschland, sogar in
Preußen,
[* 10] wo nur das Ministerium des Innern ausführliche Nachweisungen (zuletzt bis reichend) über die Anstalten
seines Ressorts veröffentlichte, ohne daß gleichzeitig in gleicher Form über die Anstalten des Justizministers berichtet
wurde.
Bei der Gefängnisreform hat überdies auch die Gesellschaft selbst eine der wichtigsten
Aufgaben zu lösen, nämlich
in betreff der Gefängnisvereine, die sich mit der Fürsorge für entlassene Sträflinge beschäftigen (s.
Gefangenenfürsorge).
Die Litteratur über das Gedis-tschai ist sehr umfangreich,
Über den
Stand der Gefängnisreformen in Europa
[* 11] vgl. außer Mittermaiers
obengenannter
Schrift noch dessen: Die Gefängnisverbesserung
(Erlangen
[* 12] 1858);
ferner: Hänell,
System der Gefängniskunde (Gött.
1866);
die Berichterstattung über den ersten
internationalen Gefängniskongreß zu
London u. d. T.: Prisons and reformationsat homeand abroad (hg. von Pears, Lond. 1872),
und über den zweiten
Kongreß zu
Stockholm
[* 14] (1878).
Von den dem Gedis-tschai gewidmeten Zeitschriften sind die wichtigsten: die
Allgemeine deutsche
Strafrechtszeitung (Lpz. 1861–74), die vom
Verein der Strafanstaltsbeamten herausgegebenen
Blätter für
Gefängniskunde (Heidelb. 1864 fg.), die ital. Rivista dellediscipline carcerarie von Beltrani-Scalia und das inhaltreiche zu
Paris
[* 15] erscheinende
Bulletinde laSociété généraledesprisons.
Infolge des zweiten internationalen Gefängniskongresses vereinigte sich eine Anzahl von Regierungen zur
Bildung
einer internationalen Gefängniskommission, welche die
Arbeiten zukünftiger
Kongresse vorbereiten und
die gewonnenen amtlichen Erfahrungen austauschen soll.
Die letzte Kundgebung dieser
Kommission liegt in dem
Bulletinde laCommission pénitentaire internationale Nr. 2 vor (Jan. 1883).
Ferner: Holtzendorff und
Jagemann, Handbuch des in Einzelbeiträgen (2 Bde., Hamb.
1888);
Dalcke und Genzmer, Handbuch der Strafvollstreckung und Gefängnisverwaltung in
Preußen (2. Aufl.,
Berl. 1889);
[* 19] nennt man in der
BotanikVereinigungen mehrerer in
Bau und Funktion verschiedenartiger Zellen und Zellfusionen
zu strangartigen Gebilden, die sich fast in allen Organen der
Gefäßkryptogamen und
Phanerogamen vorfinden. Die Elemente,
aus denen sich die Gefäßbündel zusammensetzen, haben zum größten
Teil die Funktion, die
Stoffwanderung in der
Pflanze zu vermitteln,
es findet also in den Gefäßbündel sowohl die Leitung der von den
¶
mehr
Wurzeln aufgenommenen Stoffe, als auch der in den assimilierenden oberirdischen Organen gebildeten statt. Die Gefäßbündel bilden
deshalb ein die ganze Pflanze durchziehendes zusammenhängendes System. In den Blattorganen sind sie in der Regel in Form eines
vielmaschigen Netzes ausgebreitet und stellen dasjenige dar, was man als Nerven
[* 21] oder Nervatur der Blätter
bezeichnet. (S. Blattnervatur.) Die Gefäßbündel der Blätter stehen stets mit denen der Stammachsen in Verbindung. In letztern ist die
Verteilung der Gefäßbündel bei den einzelnen Hauptgruppen der Gefäßpflanzen sehr verschiedenartig.
Zunächst kann man in betreff des Verlaufs der Gefäßbündel zwei Fälle unterscheiden; entweder sind alle Gefäßbündel, die
sich im Stamm vorfinden, solche, die bloß eine Strecke im Stamm verlaufen und dann in ein Blatt
[* 22] eintreten,
sog. Blattspurstränge, auch kurz Blattspuren genannt, oder es treten neben diesen Blattspursträngen auch solche auf, die
nie in die Blätter auszweigen, sondern an der Spitze des Stammes weiter wachsen. Diese letztern bezeichnet man im Gegensatz
zu den Blattspuren als stammeigene Gefäßbündel; sie können entweder ohne jeden unmittelbaren Zusammenhang mit den
Blattspuren im Stamme verlaufen oder sich auch an diese anlegen und mit ihnen vereinigen. Je nach der Richtung des Verlaufs
unterscheidet man solche, die parallel zur Längsachse verlaufen, und solche, die von dieser Richtung abweichen.
Der erstere Fall findet sich bei den meisten Dikotyledonen innerhalb der Internodien; während in den sog.
Knoten oder in der Nähe derselben, d. h. an den Stellen, wo die Blätter ansetzen, sehr verschiedenartige S-förmige, schraubenlinige
und andere Krümmungen der Stränge auftreten. Bei denMonokotyledonen verlaufen die Gefäßbündel nicht parallel. Die einzelnen
Blattspurstränge können entweder getrennt verlaufen oder sich vereinigen, man unterscheidet demnach getrenntläufige und
vereintläufige (vgl. nachstehende
[* 20]
Fig. 1, Verlauf bei Iberis amaraL.)
Ebenso wie sich zwei oder mehr Stränge vereinigen können, kann ein Strang sich auch in zwei oder mehrere Schenkel spalten,
zwischen die andere Blattspuren eintreten können: man spricht in diesem Falle von verschränktläufigen
Gefäßbündel (Fig. 2, Verlauf bei Clematis integrifolia L.).
Hieraus geht hervor, daß derGefäßbündelverlauf eine große Mannigfaltigkeit zeigen kann, man hat deshalb mehrere Typen
unterschieden, die sich an die Hauptgruppen der Gefäßkryptogamen und Phanerogamen anschließen.
Bei den meisten Dikotyledonen und Gymnospermen sind sämtliche Gefäßbündel Blattspurstränge,
die in einem mit der Peripherie des Stammes parallelen Ring angeordnet liegen. Die Anzahl der Stränge, die in ein Blatt eintreten,
ist verschieden, ferner zeigen ihre Vereinigungen untereinander bei den einzelnen Arten je nach der Art der Blattstellung,
[* 23] nach
der Breite
[* 24] der Blattbasis u. dgl. m. manche Verschiedenheiten.
Man bezeichnet diesen Typus als den normalen Dikotyledonentypus.
Ganz analoge Verhältnisse zeigen auch
die Equisetaceen.
[* 25] Neben den normalen Dikotyledonen unterscheidet man noch drei Typen
anomaler Dikotyledonen, erstens solche, bei denen außer dem Gefäßbündelringe noch zerstreute Gefäßbündel im
Marke auftreten, die teils ebenfalls Blattspurstränge, teils auch stammeigene Gefäßbündel sein
können; zweitens solche, bei denen außerhalb des normalen Ringes, also in der Rinde, Stränge verlaufen, die dann stets Blattspurstränge
sind; die Stränge des eigentlichen Gefäßbündelringes können in diesem Falle entweder ebenfalls Blattspuren oder auch stammeigene
Gefäßbündel sein. Der dritte Typus wird durch einige Wasserpflanzen
[* 26] vertreten, bei denen sich nur ein einziges
centrales Gefäßbündel vorfindet, von dem sich die nach den Blättern gehenden abzweigen.
Die Stämme der normalen Monokotyledonen zeigen ein in wesentlichen Punkten abweichendes Verhalten. Hier sind zwar ebenfalls
sämtliche Gefäßbündel Blattspurstränge, aber sie sind nicht in einem Ringe angeordnet, sondern bilden entweder mehrere Ringe oder
liegen unregelmäßig über den ganzen Querschnitt des Stammes zerstreut. Die von den Blättern kommenden
Stränge gehen zunächst schief nach innen, um sich weiter unten wieder allmählich der Rinde zu nähern, sodaß also
keins der Gefäßbündel parallel zur Längsachse des Stammes verläuft.
Demgemäß müssen auf jedem Querschnitt mehrere Ringlagen von Gefäßbündel oder eine ganz zerstreute
Anordnung derselben vorhanden sein, denn man trifft teils solche, die nahe an der Rinde liegen, und diese müssen in
größerer Anzahl vorhanden sein, und teils mehr dem Centrum zugekehrte. Bei einigen Familien der Monototyledonen treten
nun Abweichungen von dem normalen Typus insofern ein, als neben den Blattspursträngen auch noch stammeigene
vorhanden sein können. Ähnlich wie bei dikotyledonischen Wasserpflanzen findet sich auch bei solchen aus der Gruppe der
Monokotyledonen nur ein einziges centrales Gefäßbündel vor, von dem sich die nach den Blättern verlaufenden abzweigen.
Unter den Gefäßkryptogamen schließt sich die Gruppe der Equisetaceen, wie schon erwähnt, an die Dikotyledonen an. Die
meisten Lycopodiaceen besitzen ein centrales stammeigenes Gefäßbündel, von dem sich die nach den Blättern auslaufenden abzweigen, sie
nähern sich demnach Wasserpflanzen der Phanerogamen. Dasselbe ist der Fall bei einigen Familien der Farne,
[* 27] wie z. B. bei den
Salviniaceen und Hymenophyllaceen. Bei andern Familien, wie bei den Cyatheaceen und Polypodiaceen, bilden die
stammeigenen Bündel eine cylindrische Röhre
[* 20]
(Fig. 3, Gefäßbündelnetz von AspidiumFilix mas.Sw.), die netzförmig durchbrochen
ist; die Maschen des Netzes liegen stets unter der Anfügungsstelle der Blätter und die Bündel, die in die letztern eintreten,
werden von den die Ränder der Masche bildenden Partien der Gefäßbündelröhre abgezweigt.
In denWurzeln sind die Verhältnisse viel einfacher als im Stamme, indem sämtliche Gefäßpflanzen darin übereinstimmen, daß
nur ein centraler Strang in jeder Wurzel
[* 28] verläuft, von dem aus die
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