«Muskellesen» ersetzt; denn der Gedankenleser liest in Wahrheit nicht in
den Gedanken des Mediums, sondern dieses wird durch seine unwillkürlichen und unbewußt bleibenden Muskelbewegungen und durch
seine Aufregung selbst zum Verräter seines Gedankens; das Medium wird beim Suchen nicht, wie es den Anschein hat, von dem
Gedankenleser geführt, sondern ist im Gegenteil der eigentlich führende Teil.
Ohne eine direkte Berührung zwischen Medium und Gedankenleser fällt die Möglichkeit des Gedankenlesen ohne weiteres fort. Zwar hat
neuerdings der Pariser Physiolog Charles Richet auf Grund zahlreicher von ihm und andern angestellter Experimente zu beweisen
versucht, daß eine Fernwirkung menschlicher Vorstellungen, also eine unmittelbare Gedankenübertragung
(frz. Suggestion mentale; engl. Thought-transference) von einem Gehirn auf ein anderes ohne wahrnehmbare physische Vermittelung
möglich sei; doch hat Prever nachgewiesen, daß bei den Richetschen Experimenten Zufall und Selbsttäuschung eine große
Rolle spielen.
Vgl. Du Prel, Das Gedankenlesen (Bresl. 1885);
Pilz, Mr Stuart Cumberland, der antispiritistische Taschenspieler (2. Aufl.,
Lpz. 1884);
Richet, in der Revue philosophique", 1884, S. 609-671; Preyer, Die Erklärung des Gedankenlesen (Lpz.
1886);
Richet, Experimentelle Studien auf dem Gebiet der Gedankenübertragung und des sog. Hellsehens (deutsch von Freiherr
von Schrenck-Rotzing, Stuttg. 1891).
Interpunktionszeichen (-), bezeichnet eine längere Pause im Lesen und steht deshalb hauptsächlich
am Schlusse eines Satzes nach dem Punkt, wird aber auch statt der Parenthese (s. d.) - vor
und hinter eingeschobenen Sätzen - wie hier angewendet.
(lat. reservatio mentalis) bedeutet in der Rechtssprache einen innerlichem Vorbehalt, welchen ein
Schwörender mit Bezug auf das Beschworene macht.
Häufigen Anlaß zu derartigem Gedankenvorbehalt geben Eidesnormen von
zweideutigem Sinne.
Dem Gedankenvorbehalt wird daher vor allem durch klare und präcise Fassung der Eide vorgebeugt. (S. Mentalreservation.)
Weg, bei gemauerten Befestigungen ein vor der Kontereskarpe befindlicher und vor unmittelbarem feindlichen
Feuer geschützter Raum, der dadurch gebildet ist, daß die Anschüttung der Glacis sich nicht unmittelbar
an die Kontereskarpe anschließt, sondern in ihrer ganzen Länge, 5-10 m, von der letztern entfernt bleibt. Der Gedeckter Weg dient:
1) als gesicherter Verkehrsweg jenseit des Grabens rings um die Festung;
2) zur geschützten Aufstellung von Wachen und Posten jenseit des Grabens;
3) zur niedern Bestreichung des nächsten Vorgeländes;
4) als Sammelort und Ausnahmestellung für Ausfalltruppen. In den aus den allgemeinen Grundrißformen sich ergebenden ein-
und ausspringenden Winkeln wird der Gedeckter Weg dadurch erweitert, daß im einspringenden Winkel die Glaciskante
nach außen gebrochen, im ausspringenden Winkel die Kontereskarpe abgerundet wird; die hierdurch entstehenden
Erweiterungen heißen einspringende und ausspringende Waffenplätze (s. d.) und
werden besonders zur Verteidigung eingerichtet.
Als Verbindungen zum Gedeckter Weg dienen die großen Friedensthore, welche in Thorpoternen oder offenen Einschnitten
durch den Wall und auf Brücken oder
Dämmen über den Graben führen, auch benutzt man Rampen oder Treppen, um von der Grabensohle
aus die Kontereskarpe zu ersteigen. In das Vorgelände gelangt man aus dem Gedeckter Weg durch Einschnitte im Glacis, sog. Sorties. Detachierte
Werke erhalten bisweilen keinen Gedeckter Weg in der vorbeschriebenen Einrichtung, sondern nur einen 1-2 m breiten
Rondengang, der von Posten und Patrouillen und auch zur Infanterieverteidigung benutzt werden kann.
Flecken im Kreis Schotten der Hess.
Provinz Oberhessen, 15 km im SO. von Schotten, am Südfuße des Vogelsberges
und an der Nebenlinie Stockheim-Gedern (18,5 km) der Oberhess.
Eisenbahn, hat (1890) 1732 evang. E., Post, Telegraph, Schloß des
Fürsten zu Stolberg-Wernigerode, Weberei, Wollspinnerei und Basaltbrüche.
Friedr., Pädagog, geb. 15. Jan. 1754 zu Boberow in der Mark Brandenburg, studierte in Frankfurt a. O. Theologie und
Philologie, wurde 1776 Subrektor des Friedrich-Werderschen Gymnasiums in Berlin, 1778 Prorektor und 1779 Direktor desselben. 1784 wurde
er zum Oberkonsistorialrat, 1787 zum Oberschulrat und Mitglied des Oberschulkollegiums, 1790 zum Mitglied der Königl. Akademie
der Wissenschaften und 1791 zum Doktor der Theologie ernannt. Nachdem er seit 1791 Mitdirektor des Köllnischen Gymnasiums
gewesen, wurde er nach Büschings Tode (1793) Direktor desselben und der beiden davon abhängenden Schulen.
Er starb 2. Mai 1803 in Berlin. Auf G.s Anregung ist die Gründung des Berliner Seminars für Gelehrtenschulen (1787) und die
Einführung der Reifeprüfung an den Gymnasien sowie die Anlegung von Schulbibliotheken an den Berliner Schulen zurückzuführen.
Eine Sammlung seiner «Schulschriften» (2 Bde.,
Berl. 1789-95) hat er selbst veranstaltet. Mit seinem Freunde Biester begann er 1783 die «Berlinische
Monatsschrift».
oder (poln.) Gedymin, Großfürst von Litauen(1315-25), kämpfte mit dem Deutschen Orden und befreite Samogitien
von demselben. Sodann eroberte er Wladimir, Luck, Shitomir, endlich auch Kiew, den alten Hauptsitz der Großfürsten von Rußland,
und ward dadurch der Begründer des litauisch-russ. Reichs. 1320 gründete Gedimin die Stadt Wilna auf den
Rat des Erzpriesters Lezdejko, den Papst Johann XXII. zu ihm gesandt hatte, um ihn zur kath. Kirche zu bekehren. Allein Gedimin blieb
Heide bis zu seinem Tode, der 1337 bei der Belagerung der Ordensfestung Bajerburg durch ein feindliches Geschoß erfolgte. Seine
Tochter Aldona verheiratete er 1325 an den poln. Thronfolger Kazimir, eine
zweite, Danmilla, an den Fürsten Waclaw von Masowien. Das neue litauisch-russ. Reich wurde unter seine sechs Söhne (die Gedimine
oder Gediminowitsche) geteilt.
uraltes deutsches Wort für Vertrag, heutzutage noch üblich als Verabredung von Akkordarbeit und in Zusammensetzungen,
wie Strafgeding statt Konventionalstrafe.
Die Eventualbelehnung (s. d.) wurde im Mittelalter Geding genannt,
der bedingt Beliehene hieß Gedingsmann, der Lehnsherr, der die Belehnung mit Geding erteilt hatte, Gedingsherr.