408 (13 Blätter), Die geistliche Rose (16 Blätter).
Hierdurch förderte der Künstler, indem er in seiner Stiftführung die
Weise der alten deutschen Meister, namentlich Dürers nachahmte, mächtig die Wiederaufnahme der alten Holzschnitttechnik.
Zugleich
lieferte er wahre Erbauungsbücher ernster, edler Kunst und christl. Lebensauffassung, wie
denn auch sein Charakter und seine Kunstüberzeugung von einer tiefen Innerlichkeit beseelt sind. Fruska-Gora starb in
Wien.
Als Radierer versuchte er sich mit Glück in den Blättern: Die Hochzeit zu Kana, Das Vaterunser und die sieben Bitten (11
Blätter), Der Triumph Christi. –
Vgl. F.s Selbstbiographie (in der «Libussa», Jahrg. 1844; separat, Wien
1875);
Lucas von Führich, J. von Fruska-Gora (in: «Die graphischen Künste», 8. Jahrg.,
Heft 1, ebd. 1886; separat, ebd. 1886);
Jos. von F.s Briefe aus Italien an seine Eltern (Freiburg
1883).
jede Vorrichtung, durch die ein fester Körper (z. B. Maschinenteil) genötigt
wird, in seiner Bewegung eine bestimmte Bahn zu beschreiben. Eine besonders häufige Führung ist die Geradführung
(s. d.). – Die Führung der Geschosse geschieht in gezogenen Feuerwaffen durch den Drall (s. d.) der Züge, und zwar entweder mit
Spielraum zwischen Geschoß und Seele des Rohres, wie bei den meisten Vorderladern, oder ohne einen solchen, wie
bei den meisten Hinterladern. Die letztere Art der Feuerwaffen ist bei weitem vorzuziehen und daher neuerdings fast allein
angewendet. Die Spielraumführung geschieht entweder durch Warzen (Warzenführung, s. d.)
oder Metten (s. d.), durch Leisten (Leistenführung, s. d.) oder durch Flächen; die Führung der Geschosse ohne Spielraum durch Expansion
(s. d.) der Geschoßführungsteile oder besser durch Einpressen
des weichern Führungsmaterials in die härtern Führungsteile der Seele (Pressionsführung, s. d.).
ein Zeugnis, welches über die Führung einer in einem Abhängigkeits- oder Dienstverhältnis stehenden
Person von deren Vorgesetzten oder Dienstherrn ausgestellt wird. Solches Führungszeugnis ist für die gewerblichen
Arbeiter auf deren Verlangen auszustellen, doch ist die Eintragung eines Urteils über die Führung in das
Arbeitsbuch eines gewerblichen Arbeiters unzulässig (§§. 111, 113 der Gewerbeordnung, Gesetz vom für das Gesinde
(s. d.) gelten die Vorschriften der Gesindeordnungen.
Wer, um Behörden oder Privatpersonen zum Zweck seines bessern Fortkommens oder des bessern Fortkommens eines andern zu täuschen,
auf Grund besonderer Vorschriften auszustellende Führungszeugnis falsch anfertigt oder verfälscht, oder wissentlich
von einer solchen falschen oder verfälschten Urkunde Gebrauch macht, wird nach dem Deutschen Strafgesetzb. §. 363 mit Haft
oder Geldstrafe bis 150 M. bestraft. Gleiche Strafe tritt ein, wenn solche echte Urkunden von einem andern, als seien sie für
ihn ausgestellt, gebraucht oder demselben zum Gebrauch überlassen
werden.
für das Gebiet des Deutschen Reichs. Sitz ist Berlin, Sitz der 39 Sektionen: Königsberg
i. Pr., Danzig, Potsdam, Berlin, Guben, Stettin, Posen, Breslau, Liegnitz, Oppeln, Magdeburg, Halle a. S., Erfurt, Altona, Hannover,
Minden, Bochum, Cassel, Frankfurt a. M., Koblenz, Düsseldorf, M.-Gladbach, Köln a. Rh., Aachen, München,
Bayreuth, Nürnberg, Augsburg, Dresden, Leipzig, Stuttgart, Mannheim, Mainz, Wismar, Altenburg, Braunschweig, Bremen, Hamburg, Straßburg.
Ende 1893 bestanden 26680 Betriebe mit 68543 versicherten Personen, deren anzurechnende Jahreslöhne 45665412 M. (664,76 M.
auf den Kopf) betrugen. Die Jahreseinnahmen beliefen sich auf 1238405 M., die Ausgaben auf 1061502 M.,
der Reservefonds (Ende 1893) auf 1852899 M. Entschädigt wurden (1893) 912 Unfälle (13,3 auf 1000 versicherte Personen), darunter 148 Unfälle
mit tödlichem Ausgang, 34 mit völliger Erwerbsunfähigkeit. Die Summe der gezahlten Entschädigungen, einschließlich der
Renten für Unfälle aus frühern Jahren, betrug (1893) 659704 M. (S. Berufsgenossenschaft.)
Trōes (lat.), Trojaner sind wir gewesen (d. h. alles ist verloren), in Virgils «Aneide» (II, 325) Ausruf des
Priesters Panthos beim Anblick des brennenden Troja.
(mundartlich Hok-kien, engl. Fokien), Provinz des Kaiserreichs China, grenzt im O. und SO. an das Meer und zwar
an die es von Formosa trennende Fukienstraße, im N. an Tsche-kiang, im W. an Kiang-si, im S. an Kwang-tung,
hat etwa 120000 qkm und gegen 20½ Mill. E. Fu-kien ist eine der kleinsten, aber auch eine infolge seiner günstigen
Lage an der Küste, wohlhabendsten Provinzen des Reichs. Der Boden ist vorwiegend gebirgig; durch den Fleiß
der Bewohner aber bis zu bedeutenden Höhen hinauf terrassiert und mit Reisfeldern bedeckt.
Die wichtigsten Gebirge sind der Thien-tai-schan und der Wu-i-schan; die Hauptwasserader bildet der Min-kiang und seine Nebenflüsse;
auch der bei Amoy mündende Kiu-lung-kiang ist schiffbar. In den Bergen ist der Tiger häufig. Die überaus dichte Bevölkerung
(170 auf 1 qkm) ist besonders stark an der Auswanderung nach Süden und nach Amerika beteiligt. Der Dialekt ist eigenartig (h
statt f und t statt tsch). Hauptstadt ist Fu-tschou (s. d.). Dieses sowie Amoy ist dem fremden Handel geöffnet; andere Städte
sind Tsüan-tschou und Tschang-tschou. Wichtig ist der Handel mit Thee (Boheathee). –
Vgl. Fortune, Twovisits to the teacountries of China (3. Aufl., 2 Bde., Lond.
1853).
(Singular Ful-o, d. h. hellbraun, rot im Gegensatz zu Joloff, d. h. schwarz), auch Ful, Fula, Fellata, Fellani,
seltener Pula, Fellatin genannt, Volksstamm im mittlern und westl. Sudan von Nordafrika. Die Fulbe bewohnen
gegenwärtig als herrschende Rasse die Haussastaaten (Gando, Sokoto), Adamaua, Massina, Segu, Kaarta und Futa-Dschalon; als Unterthanen
ohne polit. Einfluß Bornu, Bagirmi und Wadai; in Bondu, Fuladugu und Beleduga, in den Rivières du Sud stehen sie unter franz.,
am Rio Geba und Grande unter portug. Schutzherrschaft. Die Fulbe besitzen eine braune bis in das Rötliche
gehende oder eine bronzene Hautfarbe;