Offiziere mußten
Franzosen sein, die Mannschaft wurde auf 3-5 Jahre geworben, in
Toulon
[* 2] ausgerüstet und dann nach
Algerien
[* 3] verschifft. Die
Uniform war die der franz. Infanterie ohne roten Kragen, an der Kopfbedeckung befand
sich ein metallener
Stern. Die Freiwillige wurde zuerst in die
Maison carrée bei
Algier, nach
Kolea und in die
Blockhäuser
der
Metidscha gelegt. Ende 1831 war die Freiwillige bereits 1800, im folgenden Jahre 4000 Mann stark in 4
Bataillonen, 1834 sogar 5600
Mann in 6
Bataillonen,
von denen das 1., 2., 3. und 6. aus
Deutschen und
Schweizern, das 4. aus
Spaniern, das 5. aus
Polen und
Italienern
zusammengesetzt war.
Zur Bekämpfung des Karlistenaufstandes trat die franz. Regierung die an
Spanien
[* 4] ab; da jedoch die
Truppe hierbei (in den Kämpfen
der J. 1836 und 1837) nahezu aufgerieben wurde, so errichtete man in
Frankreich 1837 eine neue Freiwillige, die später auf 2
Fremdenregimenter
(s. d.) anwuchs. DieseTruppe nahm im Oktober ruhmvollen Anteil am
Sturm auf Constantine und lieferte bei
dem Zuge nach Miliana ein glänzendes
Gefecht gegen
Abd el-Kader. 1849 wurde die Freiwillige in ein Regiment formiert und
als Fremdenregiment bezeichnet; doch errichtete Napoleon III. bald nach der Thronbesteigung ein zweites und sendete die
ganze
Truppe 1854 nach der Krim.
[* 5] 1857 focht die Freiwillige in Kabylien, 1859 in
Italien.
[* 6] 1862 wurde das zweite Regiment aufgelöst
und 1864 nahmen 800 Mann der an der Expedition nach Mexiko
[* 7] teil. In
Algerien wurde die Freiwillige zur
Besetzung der am weitesten vorgeschobenen
Posten in den
Provinzen Oran und Constantine verwendet und hatte beständig Kämpfe gegen die
Araber zu
bestehen: ihr
Standquartier war, wie noch jetzt, Sidi-bel-Abbès. Am
Kriege 1870-71 nahm die Freiwillige erst nach dem
Sturze des Kaiserreichs
teil und kämpfte an der Loire;
man errichtete damals ein zweites Regiment, welches 1872 aufgelöst worden ist.
Das verbleibende
Regiment nahm 1874 wieder den
NamenLégion étrangère an. Die Erwerbung von
Tunesien bestimmte die franz. Regierung, die Besatzungstruppen
in den nordafrik. Besitzungen zu vermehren, und 1882 wurde mit der
Vermehrung der Freiwillige begonnen, um diese bewährte
Truppe auf
den
Stand von 2 Regimentern zu je 4
Bataillonen nebst Depot zu bringen. An den kriegerischen Ereignissen
in
Tongking
[* 8] hat eins der beiden Regimenter in hervorragender
Weise teilgenommen; dasselbe gehört noch zu den dort befindlichen
europ.
Truppen. -
Vgl. Historie de l'ancienne légion étrangère 1831-38 (Par. 1850);
im allgemeinen, s. Fremde. Im besondern wurde unter Fremdenrecht (auch
Fremdlingsrecht) verstanden, was die
Franzosen mit droit d'aubaine bezeichneten (s. Heimfallsrecht).
die aus geworbenen
Ausländern, namentlich
Deutschen,
Spaniern,
Polen,
Italienern, auch Belgiern und
Schweizern, geworbenen Regimenter, die in
Frankreich namentlich für den Dienst in
Algerien aufgestellt wurden und
von 1831 bis 1838 sowie seit 1874 die Bezeichnung Fremdenlegion (s. d.) führten.
Auch in andern
Staaten sind zeitweilig die für bestimmte Feldzüge errichteten
Fremdentruppen (s. d.) Fremdenregimenter genannt worden;
dagegen
heißen die holländischen, aus
Ausländern geworbenen und für die ind. Besitzungen bestimmten Kolonialtruppen niemals so.
Zeit lieferten german.
Stämme häufig die erforderlichen Elemente, und im Mittelalter werden häufig deutsche, schweiz.,
engl. und spanische Fremdentruppen genannt.
Schweizer traten
bis in die neueste Zeit als Fremdentruppen im Dienste
[* 10]
Frankreichs, Neapels, des Kirchenstaates
auf, in letzterm auch
Franzosen und Belgier. Im amerik.
Befreiungskriege kämpften auf amerik. Seite deutsche
und französische Fremdentruppen, auf engl. Seite deutsche, und deutsche Landsknechte
[* 11] standen während des Mittelalters im
Solde der verschiedensten Mächte. In
Frankreich sind, abgesehen von den
Schweizertruppen,
unter dem ersten Kaiserreiche Fremdentruppen in außerordentlich großer Zahl verwendet worden, und zwar
deutsche, spanische, italienische, portugiesische und polnische, und während des
Krieges 1870-71 verwendete die Regierung
der nationalen Verteidigung ebenfalls italienische und polnische Fremdentruppen.
(lat. corpora aliena), in der
Medizin Bezeichnung der festen Körper, die entweder von außen her in die
Gewebe
[* 12] und
Höhlen des menschlichen Körpers eingedrungen sind oder dem letztern zwar ursprünglich angehört
hatten, aber (wie z. B. Knochensplitter und Konkremente) ihren Zusammenhang mit demselben
eingebüßt haben und nun in irgend einem Organ eingelagert sind. Am häufigsten dringen Fremdkörper durch Wunden
in den Körper ein; so werden gewöhnlich in den Schußwunden
Kugeln, Bleistücke, Knochensplitter, Tuchfetzen
u. dgl. vorgefunden.
Ebenso gelangen häufig infolge von Spielerei und Unachtsamkeit fremde Körper
(Nadeln,
[* 13] Knöpfe, Münzen,
[* 14] Gräten,
Knochen,
[* 15] Fleischbissen und falsche
Zähne)
[* 16] durch den Mund in die
Speiseröhre und Luftwege und können hier die schwersten
Symptome, selbst plötzlichen Erstickungstod zur Folge haben.
AlleFremdkörper erregen in denjenigen Geweben, mit denen sie in Berührung
kommen, eine
Entzündung, die nun weiterhin entweder eine ausgedehnte
Eiterung und Verschwärung zur Folge
hat und dem eingedrungenen Körper mitsamt dem entstandenen
Eiter einen Ausweg nach außen verschafft, oder nur eine entzündliche
Bindegewebswucherung in den anstoßenden Geweben hervorruft, durch welche der betreffende Fremdkörper von einer festen
schwieligen
Masse eingekapselt und so dauernd unschädlich gemacht wird. Auf diese
Weise werden
Splitter,
Schrotkörner und selbst größere
Kugeln häufig eingekapselt und oft Jahrzehnte hindurch ohne alle weitern
Störungen im
Körper zurückgelassen, und zwar erfolgt dies, wenn nicht gleichzeitig mit dem Fremdkörper die Fäulniserreger der
Luft in die Wunde eindrangen; nur wenn das letztere geschieht, ist der Ausgang in
Eiterung und Verschwärung
nicht
¶
mehr
abzuwenden. In der Harnblase geben Fremdkörper zur Bildung von Blasensteinen Veranlassung. Zuweilen werden durch die Fremdkörper dem Körper tödliche
Giftstoffe zugeführt, vor allem, wie oben erwähnt, Bakterien. So kann nach einer Splitterverletzung, z. B. am Finger, Tod
durch «Blutvergiftung», durch Wundstarrkrampf u. dgl. erfolgen, wenn der Splitter nicht baldigst entfernt und
die Wunde antiseptisch behandelt wird. Wenn die betreffenden Fremdkörper sehr spitz sind, wie z. B.
die Nadeln, so erfolgt bisweilen durch Muskelbewegungen eine förmliche Wanderung derselben innerhalb des lockern Bindegewebes
durch den Körper, sodaß sie schließlich in einer von dem ursprünglichen Ort des Eindringens weit entfernten Körpergegend
zum Vorschein kommen können. Auch Kugeln «wandern» nicht selten.
Die Entfernung aller Fremdkörper ist immer nur von sachkundiger Hand
[* 18] vorzunehmen; ausgenommen sind hiervon nur diejenigen Fremdkörper, welche
zufällig in den Schlund und Kehlkopf
[* 19] geraten und wegen drohender Erstickungsgefahr augenblickliche Entfernung, auch durch
Laienhand, erheischen. Gar nicht so selten geschieht es, daß beim hastigen Essen
[* 20] große Bissen im Schlunde
stecken bleiben, sich hier festkeilen und plötzliche Erstickungsnot resp. Tod hervorrufen. In solchen Fällen öffne man
schnell den Mund des Erstickenden, fahre mit Zeigefinger und Daumen tief in den Mund hinein und suche den Bissen im Schlunde
festzuhalten und heraufzuziehen.
Wenn dies nicht gelingt, so drücke man Brust und Bauch
[* 21] des Erstickenden gegen einen Tisch und führe mit
der Faust einige kurze kräftige Schläge gegen seinen Rücken (zwischen die Schulterblätter), wodurch die Luft aus den Lungen
herausgepreßt und so der eingekeilte Bissen oft genug gelockert und nach außen geschleudert wird. Der Arzt bedient sich zum
Herausziehen derartiger Fremdkörper meist zangenförmiger Instrumente, der sog. Schlundzangen, oder er versucht
auch wohl mit der Schlundsonde dieselben in den Magen
[* 22] hinabzustoßen.
Sind Fremdkörper in das Auge
[* 23] gelangt (am häufigsten Kohlenpartikelchen, Staub, Sandkörner, kleine Insekten,
[* 24] Grannen von Kornähren,
Drehspäne u. dgl.), so ist es häufig notwendig, behufs ihrer Entfernung das obere
Lid umzustülpen. Man läßt zu diesem Zwecke den Blick scharf nach abwärts richten, faßt dann die Wimpern des obern Lides
mit den Fingern und zieht sie nach abwärts und vorwärts vom Auge ab, wobei man mit einem Finger der andern Hand einen leisen
Druck auf den obern Teil des Augenlides ausübt und so die Umstülpung erleichtert. Kommt man auf die
angegebene Art nicht zum Ziele, so unterlasse man alle weitern Manipulationen, namentlich alles Reiben, und wende sich möglichst
bald an einen Augenarzt.
Bei allen Fremdkörper der Nase
[* 25] und des Ohres muß sich der Laie durchaus aller gewaltsamen Ausziehungsversuche enthalten, da
durch dieselben der fremde Körper zumeist nur noch tiefer in die betreffende Körperhöhle hineingetrieben und zudem gewöhnlich
noch mancherlei arger Schaden (Entzündung, Blutung, beim Ohr
[* 26] Durchbohrung des Trommelfellsu. dgl.) gestiftet wird. Allenfalls
mag der Laie bei fremden Körpern, die in den äußern Gehörgang gerieten, das Ausspritzen desselben mit lauwarmem
Wasser versuchen, wodurch in den meisten Fällen, wenn es sofort angewendet wird, der betreffende Gegenstand nach außen
entleert wird. Nicht selten gelangen auch kleine Tiere (besonders Insekten) in den Gehörgang und
können hier unangenehme
Empfindungen, Schmerzen, Entzündung, ja selbst Krämpfe verursachen. Wie bei den leblosen Fremdkörper leisten auch hier Einspritzungen
mit lauwarmem Wasser oder Öl im allgemeinen die besten Dienste. Gelingt die Entfernung des Fremdkörper nicht auf die angegebene Weile,
so wende man sich rechtzeitig an einen Ohrenarzt.
Fremdkörper im Magen-Darmkanal entfernt man am besten durch sog. «Kartoffelkur»,
d. h. man giebt Kartoffeln in der verschiedensten Zubereitung, ferner sonstige vegetabilische
Nahrung, sodaß der Fremdkörper gleichsam in dieser Pflanzenkost eingehüllt durch den Mastdarm ohne Schaden abgeht.
Zuweilen können Fremdkörper im Magen-Darmkanal nur durch Operation entfernt werden.