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reichen leichten Truppen des österr. Heers zu füh- ren. Diese Freibataillone besaßen keinen Kanton [* 2] und rekrutierten sich vorzugsweise aus Ausländern, Kriegsgefangenen und Fahnenflüchtigen; auch das Ofsizierkorps bestand größtenteils aus Ausländern und enthielt viele Abenteurer. Der König übertrug die Aufstellung dieser Truppen nur besonders tüch- tigen, als energisck bewährtenOfsizieren, stellte an die Freibataillone in Bezug auf die Exerzierausbildung etwas geringere Anforderungen und gestattete den- selben, entsprechend der eigenartigen taktischen Ver- wendung , auch das sonst streng untersagte Besetzen von Wohnplätzen und sonstigen, für die lokale Vertei- digung besonders vorteilhaften Artlichieiten.
Nach den Friedensschlüssen wurden sie wieder aufgelöst. Auch in den Kriegen gegen Napoleon I. wurden mehrere Freiligrath errichtet, welche glückliche Waffcnthaten verricktet haben; der Herzog von Vraunschweig- Ols, Lützow, Colomb u. a. sind als deren Führer bekannt (s. Freiwillige). Im ersten deutsch-dän. Kriege haben sich die Freiligrath von der Tanns, Zastrows u. a. ausgezeichnet, in Mexiko [* 3] 1864 die französischen iog. Contreguerrillas unter Milson, einem ehe- maligen preuft. Husarenofsizier; in Italien [* 4] die Freiligrath Garibaldis und unter ihnen befonders die «Tausend von Marsala», welche 1860 auf Sicilien landeten. Die französischen Freiligrath, welche sich 1870 bildeten, nann- ten sich Francs-Tireurs (s. d.). (Vgl. Freischaren.) Freikux, s. Kur. Freilager, s. Entrepöt und Niederlagen. - In militär. Sinne ist Freiligrath soviel wie Biwak (s.d.). sTheod.
Freiland, s. Landliga, deutsche, und Hcrtzka, Freilassung. Der röm. Sklave stand im Eigen- tums seines Herrn wie eine Sache oder ein Stück Vieh. Aber er hörte dadurch nicht auf, Sklave zu sein, daß der Herr fein Eigentum z. B. dadurch aufgab (derelinquierte), daß er ihn laufen ließ. Wer den Herrenlosen für sich einfing, machte sich zum Eigentümer. Ein Freier wurde der Sklave, solange er in röm. Staatsgebiet war, noch zu Ciceros Zeit nur durch eine in bestimmter Form er- klärte Freiligrath (inlluunii88io) feitens seines Eigentümers: eine Scheinverteidigung der Freiheit der Sklaven vor dem röm. Magistrat, verbunden mit symbolischer Be- rührung mit ememStabe sf6"wca)undNachsprechung feierlicher Worte und Loslassung seitens des Eigentü- mers (vinäicw) durch die unter Bewilligung der Cen- soren auf Antrag des Eigentümers erlangte Eintra- gung in die Steuerlisten (consn) oder durch Erklärung im Testament des Eigentümers (wgtHinenw).
Stand dem Herrn das volle Eigentum ox Mi-6 ^uiiitium ls. Civilrecht) am Sklaven zu, so wurde dieser durch 1'olche Freilassung sogar röm. Bürger, während Frei- gelassene, bei denen nicht alle diese Erfordernisse vorlagen, cin minderes Recht erlangten (Latinen oder Peregrinen). Aber auch die freigelassenen Bürger standen den freigeborenen Bürgern nicht gleich. Ihren Erwerb fuchten die Freigelassenen siid6rti) hauptsächlich im Handel und Gewerbe, viele wurden Schreiber.
Und den Gewerbsmann .achtete der freigeborene Römer [* 5] mit etwas junker- hafter Gesinnung nicht für voll. In den Volks- versammlungen mußten die Freigelassenen sämtlich in einer Tribus stimmen. Der Freilassende wurde -sein Patron, dem er Ehrerbietung schuldete und von dem er beerbt werden konnte. Da die Freiligrath später als Sport betrieben wurden, schränkte sie die Gesetz- gebung unter Kaiser Augustus ein. Die I^ex ^6iia .Aentia und I'uria Ocmini^ forderten einen der im ^ Gefetz genannten Gründe, welcher einem dazu ein- ! gefetzten Kollegium nachzuweisen war. - Nicht minder verschiedene Formen der Freiligrath hatte das Deut- sche Recht ausgebildet.
Sehr charakteristisch ist die Freiligrath durch Wehrhaftmachung des Unfreien m der Volksversammlung (manuinigZio per Fai-atkwx); eine andere Form war die, welche sich durch Angebot eines Scheinpreises vollzog (Freiligrath durch Schatzwurf). Aber auch wirklicher Loskauf aus der Unfreiheit fand vielfach statt. Auch eine Freiligrath unter Mitwirkung der Kirche kam vor, wobei eine Urkunde aufgenommen wurde, übrigens war die Wirkung der verfchiedenen Arten der Freiligrath verschieden. Die genannten beiden Formen machten den Freigelassenen vollfrei und mundfrei.
Blieb der Freigelassene im Mundium des Herrn, so wurde er auch wie der römische liderwg von seinem Patron beerbt. In andern Fällen der Freiligrath rückte der Unfreie innerhalb der Unfreiheit um eine Stufe höher, er wurde Höriger. Freilichtmalerei, freiligrath Hellmalerei. Freiligrath, Ferd., Dichter, geb. zu Detmold, [* 6] befuchte bis 1825 das dortige Gym- nasium und lernte dann, gegen seine Neigung, bis 1831 zu Soest [* 7] als Kaufmann, in welcher Stellung er mit Grabbe in Verkehr trat.
Nachdem er bis 1836 als Commis in einem Wechselgeschäft zu Amster- dam und 1837-39 in Barmen [* 8] tonditioniert hatte, entfagte er, veranlaßt durch den Beifall, den seine 1838 gesammelt erschienenen Gedichte fanden, dieser Laufbahn und zog nach Darmstadt, [* 9] wo er ganz feinen: poet. Schaffen lebte. Hier überraschte ihn 1842 ein ihm von dem Könige von Preußen [* 10] ver- liehenes Jahrgehalt, in dessen Genuß er nun nach St. Goar übersiedelte. Hatte er hierdurch wie durch sein Gedicht auf den Tod des span. Generals Diego Leon, mit der Schlußwendung: «Der Dichter steht auf einer höhern Warte als auf den Zinnen der Partei», Mißtrauen und Groll seiner ultraliberalen Freunde, besonders Herweghs erweckt, so erregte sein 2 Jahre darauf erfolgender Verzicht auf das Jahresgehalt in jenem Lager [* 11] um so größeren Jubel.
Von da an stellte Freiligrath seine Dicbtung ganz in den Dienst der «Partei». Er lebte in der Schweiz [* 12] und seit 1846, um kaufmännischen Erwerb zu finden, in London. [* 13] Die Märzbewegung von 1848 führte ihn nach Deutschland [* 14] zurück, wo er nun an die Spitze der demokratischen Partei in Düsseldorf [* 15] trat. Wegen des Gedichts «Die Toten an die Lebenden» ange- klagt, wurde er nach kurzer Untersuchungshaft im Okt. 1848 freigefprochen und ging dann nach Köln [* 16] um an der «Neuen Rhein. Zeitung» mitzuarbeiten.
Erneuerte polit. Anklagen trieben ihn 1851 wieder nach London, wo er, nach mancherlei Kämpfen und Sorgen, zuletzt in gesicherter bürgerlicher Stellung lebte, bis er dieselbe (1867) durch das Eingehen der von ihm verwalteten Bankagentur plötzlich wieder in Frage gestellt sah. Durck mehrere seiner Freunde wurde hierauf in Deutschland eine Nationalkollekte veranlaßt, deren Ergebnisse Freiligrath ein sorgenfreies Leben gewährleisteten. Freiligrath kehrte 1868 nach Deutschland zurück und lieh sich in Stuttgart [* 17] nieder. Im Juli 1874 siedelte er nach Cannstatt über und starb daselbst i Im 1.1838 erschien in Stuttgart die ! erste Sammlung seiner «Gedichte», die 1892 die 47. Auflage erlebten. Eine Nachlefe zu denselben bil- det «Zwischen den Garben» (Swttg. 1849). Seine polit. Gedichte erschienen zuerst gesammelt im «Glau- bensbekenntnis» (Mainz [* 18] 1844),
weiter in «ya iin! Sechs Gedichte» (Herisau 1846) und «Neuere polit. ¶