im Mittelalter auch Edelherr, die ursprüngliche Bezeichnung eines wahrhaft
«FreienMannes»,
der in seinem Gebiete nach keiner
Richtung hin einem andern unterthan oder von solchem abhängig war. (S.
Freie Herren.)
Der von
derartigen
Dynasten schon im 14. Jahrh. gebrauchte
Titel Freiherr wich bei diesen allmählich dem
Grafen- und Fürstentitel, während
er zur Bezeichnung einer eigenen hinter dem Grafenstande rangierenden
Klasse des niedern
Adels wurde. In
neuester Zeit verlor der Freiherrentitel dadurch, daß er in einzelnen
Ländern nicht mehr als höhere, den
Besitz des
Adels
voraussetzende Adelsstufe, sondern unmittelbar mit der Adelsverleihung vergeben wird, immer weiter an Bedeutung. Dem Freiherr entspricht
der in der Anrede gebräuchliche
TitelBaron (s. d.).
[* 7] eine Rangkrone (s. d.), ist gewöhnlich ein Reif, aus
dessen oberm Rande sieben perlenbesetzte hohe
Zacken hervorwachsen (s.
Tafel:
Kronen
[* 8] Ⅱ,
[* 1]
Fig. 8);
bei einer niedern Form liegen
die
Perlen dem Reif unter Wegfall der
Zacken unmittelbar auf
[* 1]
(Fig. 9).
Außer dieser deutschen Freiherrenkrone kommen hier noch
in Betracht die französische
[* 1]
(Fig. 10), die schwedische
[* 1]
(Fig. 11), die
spanische
[* 1]
(Fig. 12), die portugiesische
[* 1]
(Fig. 13), die belgische
[* 1]
(Fig.
14) und die englische
[* 1]
(Fig. 15).
(engl. Free church), jede von der
Landes- oder Staatskirche losgelöste
Kirchengemeinschaft. Die
Freien Gemeinden
(s. d.) in
Deutschland
[* 9] waren ein mißglückter Versuch; dagegen sind eine Anzahl kleinerer strenglutherischer Freikirche meist
aus dem
Widerspruch gegen die
Union oder das landeskirchliche Regiment hervorgegangen, so in
Altpreußen,
Hannover,
[* 10] Hessen,
[* 11]
Bayern,
[* 12]
Württemberg
[* 13] und
Baden
[* 14] (s.
Lutheraner). Ähnlich auf reform. Gebiet, besonders in
Schottland, wo die
Verteidiger der Gemeinderechte gegenüber den Patronatsherren (1843), geführt von
Th. Chalmers (s. d.), die
«Freie schott.
Kirche» gründeten, in den
Niederlanden, wo 30 Gemeinden (1839) gegenüber der dogmatischen Ungebundenheit
die alte Rechtgläubigkeit vertreten wollten, in Genf
[* 15] (1848) und im Waadtland (1846) im
Sinne eines strengen, methodistisch gefärbten
Calvinismus (s.
Mômiers). In
Frankreich entstand 1849 die
Église libre (1887 an 40 Gemeinden) durch
Graf Gasparin und Fr. Monod.
Die Chiesa libera in
Italien
[* 16] (s. Gavazzi), 1854 aus der Waldenserkirche hervorgegangen, hat neben
sich die darbystische Chiesa cristiana libera.
Über letztere beiden vgl.
Borgia, Ursprung und
Entwicklung der
freien christl.
Kirche in
Italien
(Triest
[* 17] 1880);
Angelico, Die freie christl.
Kirche in
Italien und ihr Evangelisationswerk
(Rom 1887); Free
Christian
Church in Italy (Flor. 1887). ^[]
Partei, gemäßigt konservative Partei, die zuerst unter dem
Namen «Freie konservative
Vereinigung»
im preuß. Abgeordnetenhause nach den
Wahlen vom unter der
Führung des
Herzogs von
Ujest auftrat. Sie bestand zunächst
aus 19 Mitgliedern, die sich von der Konservativen Partei losgelöst hatten, um vor allem die nationale Politik
Bismarcks zu unterstützen, ohne sich jedoch im übrigen auf ein bestimmtes Programm zu verpflichten. Erst bei den Abgeordnetenwahlen
im Okt. 1867 entschlossen sich die Mitglieder, ihre Grundsätze in einem Wahlaufruf bestimmter zu begrenzen, weil sich im
Konstituierenden Norddeutschen
Reichstage auch einige konservative sächs. Partikularisten und Klerikale der
Fraktion angeschlossen
hatten.
Der Aufruf vom gipfelte in den Forderungen: unbedingte Unterstützung der nationalen Interessen,
Anerkennung des
Konstitutionalismus und
Ausbauder Verfassung im
Sinne einer freiheitlichen Selbstverwaltung. Im
Reichstage, wo die
Fraktion später
den
NamenReichspartei (s. d.) annahm, zählte sie nach den
Wahlen vom 40 Mitglieder und erhielt 1868 eine
erhebliche Verstärkung
[* 18] durch einen
Teil des sich auflösenden (altliberalen) Centrums, das bis dahin durch
Georg von Vincke
geführt worden war.
Der Regierung leistete die Partei namentlich durch ihre Unterstützung in dem sog. Kulturkampfe
und in der Durchführung der 1879 von
Bismarck eingeleiteten Wirtschaftspolitik wesentliche Dienste,
[* 19] während sie 1892 den
Zedlitzschen Schulgesetzentwurf gemeinsam mit der Nationalliberalen und der
Deutschen freisinnigen Partei heftig bekämpfte.
Im preuß. Abgeordnetenhause zählte sie nach den
Wahlen von 1893 62 Mitglieder. Sie hat einen Centralausschuß organisiert
durch Delegation ihrer Vertretungen im
Reichs- und preuß. Landtage.
Truppen, die
nur für die
Dauer desKrieges oder eines Feldzugs errichtet oder von einzelnen
Führern unter Ermächtigung des
Kriegsherrn aufgebracht werden, dann meist aus
Freiwilligen bestehend. Sie sind nicht in die
Ordre de bataille eingereiht, sondern für selbständige Unternehmungen des kleinen
Krieges bestimmt, die mit denen der Parteigänger
zusammenfallen. Schnelle, überraschende
Bewegungen, Verwegenheit im
Angriff, Einverständnis mit der
Bevölkerung
[* 20] und genaue Kenntnis der örtlichen Verhältnisse sind unumgänglich, wenn ein Freikorps seiner
Aufgabe genügen soll.
Dergleichen Kriegshaufen gab es schon im Mittelalter. Der
Name kommt aber erst im 18. Jahrh. vor und bezieht sich auf die
freie Werbung, vielleicht auch auf die größere disciplinarische
Freiheit, welche man ihnen gab. Zu ihnen
gehörten die Compagnies franches der
Franzosen, die aus den südslaw.
Stämmen gebildeten Freikorps der
Österreicher
(Panduren, Kroaten)
und die Freikorps, die
Friedrich d. Gr. errichten ließ.
Friedrich d. Gr. bediente sich in den
SchlesischenKriegen, besonders im Siebenjährigen
Kriege, der Freitruppen, welche die Bezeichnung Freiregimenter oder
Freibataillone führten, aus leichter
Infanterie oder
Kavallerie bestanden und dazu bestimmt waren, gemeinsam mit den Husaren den kleinen
Krieg gegen die
¶