8 km oberhalb von Frankfurt in die Oder), war die sehr alte
Ansiedelung schon seit der Urzeit ein wichtiger Oderübergang, der den
Verkehr nach
Polen vermittelte. 1253 erhielt die fränk.
Niederlassung durch die Markgrafen
Johann Ⅰ. und
Otto Ⅲ. Berlinisches
Stadtrecht. Durch das Niederlags- oder
Stapelrecht für alle die Oder befahrenden Schiffe
[* 2] sowie durch ihre
von jeher bedeutenden
Messen blühte die Stadt bald empor. Nach Aussterben der anhaltinischen Markgrafen (1320) sprach
KaiserLudwig der
Bayer die
Mark als erledigtes Reichslehen seinem
SohneLudwig dem
Ältern zu. Papst
Johann ⅩⅩⅡ. war ein Feind des
Kaisers, und bei den Wirren der Zeit suchte der
BischofStephan Ⅱ. von
Lebus seine Macht auch über die
Stadt Frankfurt
[* 3] auszudehnen.
Diese hielt treu zum
Kaiser; 1326 wurden die von den Bischöflichen herbeigerufenen
Polen zunächst von den
Bürgern, später
auch vom
Kaiser selbst zurückgewiesen, und zur
Vergeltung überfielen die
Bürger von Frankfurt den
Bischof in seiner
Residenz
Göritz (s. d.). Da wurde der
Bischof versöhnlicher gestimmt und hob 1334 den
Bann, unter dem die Stadt lange geschmachtet,
auf. Ebenso treu erwies sich Frankfurt dem bayr. Hause gegen den
Falschen Waldemar, nahm
Ludwig in ihren
Mauernauf und widerstand den
Truppen Waldemars sowie auch einem belagernden
HeereKaiserKarls Ⅳ. 1348.
In den J. 1431 und 1432 hatte
Frankfurt durch zweimalige
Belagerung der
Hussiten zu leiden, aber die durch den Kurfürsten veranlaßte Stärkung der Befestigungen
zwang sie abzuziehen.
Der
HerzogHans von Sagan,
[* 4] durch Matthias Corvinus von
Ungarn
[* 5] unterstützt, befehdete den Kurfürsten
AlbrechtAchilles und berannte 1477 die
Stadt, schlug den Kurprinzen
Johann bei einem
Ausfalle zurück, verbrannte die Oderbrücke und ließ 350 gefangene
Bürger erst gegen großes
Lösegeld frei. Erst 1478 gelang es dem Kurfürsten, den
HerzogHans zwischen
Crossen
[* 6] und Freystadt
zu schlagen; dieser wurde schließlich auch von seinem
Gönner Matthias verlassen, lebte dann als Privatmann
in kümmerlichsten Verhältnissen in Frankfurt und starb 1504 in Wohlau i. Schl. –
Die
Universität war eine Zeit lang Gegnerin der
Reformation, und
Tetzel hat 1518 hier disputiert, aber die neue
Lehre
[* 7] brach
sich in der Stadt schnell Bahn,und wurde der letzte kath. Gottesdienst in Frankfurt gehalten.
Am wurde Frankfurt von Gustav
Adolf erobert und geplündert. Einer Zeit der Kräftigung und Ruhe (seit 1686 förderte
auch eine beträchtliche franz.
Kolonie Gewerbs- und Kunstsinn) folgten im Siebenjährigen
Kriege neue Drangsale, besonders 1759 durch
die
Schlacht beim nahen
Kunersdorf
[* 8] (s. d.). Auch die
Freiheitskriege brachten viel
Not und Unheil durch unaufhörliche
Durchmärsche und Bedrückungen, unter andern wurde von den
Franzosen die Oderbrücke verbrannt.
Vgl. Hausen, Geschichte der
Universität und Stadt Frankfurt (Frankf. a. O. 1806);
Sachse, Geschichte der Stadt Frankfurt (ebd. 1830);
Spieker,
Geschichte der Stadt Frankfurt (ebd. 1853);
Philippi, Geschichte der Stadt Frankfurt (ebd. 1865);
vgl. auch das große
Blatt
[* 9] der
«Brandenburgischen Städteansichten», gezeichnet von Zschille; Friedländer, Matrikel der
Universität Frankfurt (3 Bde.,
Lpz. 1888‒90).
Attentat, Bezeichnung für einen
Aufstand, den eine Anzahl
Studenten unter
Führung poln. Revolutionäre,
unterstützt von
Bauern der Umgegend, in
Frankfurt a. M. hervorriefen, um den
Bundestag zu
sprengen.
Anlaß
zu der Unternehmung waren die gefaßten
Beschlüsse des
Bundestags gegen die
Presse.
[* 10] Radikale Mitglieder der
HeidelbergerBurschenschaft bereiteten den Putsch vor, unter Mitwissenschaft der poln. revolutionären
Kreise.
[* 11] Die Aufständischen stürmten die Haupt- und Konstablerwache, wurden aber bald durch das Militär zurückgedrängt.
Viele retteten sich durch die Flucht, andere wurden durch die in
Frankfurt eingesetzte neue
Centraluntersuchungsbehörde verhaftet und dann meist zu lebenslänglichem Gefängnis verurteilt; doch erhielten diese im
Herbst 1838 die Erlaubnis zur
Auswanderung nach
Amerika.
[* 12] (S. Demagog.) ^[]
Den in den abgetretenen Gebieten wohnenden franz.
Unterthanen, welche die franz. Nationalität zu behalten beabsichtigten,
wurde bis zum volle
Freiheit gewährt, ihren Wohnsitz nach
Frankreich zu verlegen.
Andere Bestimmungen des Friedensvertrags
betreffen die
Termine der Auszahlung der
Kriegskosten von 5 Milliarden
Frs. und der Räumung der besetzten
franz. Departements, die
Auslieferung der
Archive, Dokumente und
Register der abgetretenen Territorien, die Schiffahrt auf der
Mosel, dem
Marne-Rhein-, dem Rhône-Rhein- und Saarkanal, die kirchlichen, industriellen und Handelsverhältnisse der abgetretenen
Gebiete; ferner die Handelsbeziehungen zwischen
Deutschland undFrankreich, die
Rechte der vertriebenen
Deutschen, die Rückkehr der Kriegsgefangenen, die
Verpflegung der in
Frankreich bleibenden Besatzungstruppen und einige andere
Punkte.