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und Schwester nach Gotha [* 2] und 1692 nach Halle, [* 3] wo er an der neuerrichteten Universität zuerst die Pro- fessur der orient.
Sprachen, später eine theologische übernahm;
zugleich erhielt er das Pastorat in der damaligen Amts-, jetzt Vorstadt Glaucha. vier be- gründete er seit 1695 die Franckeschen Stiftungen (s. d.).
Die pietistische Richtung seiner Theologie ver- wickelte Franckenstein in häufige Streitigkeiten mit der Geistlich- keit und der Universität in Halle. Er starb zu Halle.
Unter seinen zahlreichen Schriften sind hervorzuheben: «ÖffentlichesZeugnis vomWerk, Wort und Dienst Gottes» (Halle 1702) und «Segens- volle Fußtapsen des noch lebenden Gottes» (ebd. 1709 u. ö.);
seine «Pädagogischen Schristen» gab G. Kramer in der «Bibliothek pädagogischer Klassiker», Bd. 11 (2. Aufl., Langensalza [* 4] 1885) heraus. Im Bereiche seiner Stiftungen wurde ihm ein ehernes Standbild (modelliert von Rauch) er- richtet. -
Vgl. Guerike, A. H. Franckenstein, eine Denkschrift (Halle 1827);
Kramer, Beiträge zur Geschichte A. H. F.s, enthaltend den Briefwechsel F.s und Spe- ners (ebd. 1861);
ders., Neue Beiträge Zur Geschichte A. H. F.s (ebd. 1875);
ders., A. H. Franckenstein, em Lebensbild (2 Bde., ebd. 1880-82);
A. Stein, A. H. Franckenstein (3. Aufl., in den «Deutschen Gefchichts- und Lebensbildern», Bd. 3, ebd. 1894).
Francke, Karl Philipp, Politiker, geb. zu Schleswig, [* 5] studierte 1823-27 zu Göttin- gen, Heidelberg [* 6] und Kiel [* 7] die Rechte, trat 1827 als Volontär in die schlesw.-Holstein.-lauenb.
Kanzlei in Kopenhagen [* 8] und wurde 1835 in das General- zoll lammer- und Kommerzkollegium versetzt.
Hier stand Franckenstein 1835 - 48 an der Spitze der Zoll- und Handelsangelegenheiten derHerzogtümerund führte eine durchgreifende Zollreform ein.
Als die Einverleibung Schleswigs in Dänemark [* 9] ausgefprochen wurde, legte Franckenstein seine Ämter nieder und trat in die Dienste [* 10] der provisorischen Negierung der Herzogtümer, die ihn zum Regierungspräsiden- ten in Schleswig ernannte.
Zum Abgeordneten für das Frankfurter Parlament gewählt, stand er auf feiten der konstitutionellen und erbkaiserl.
Partei und stimmte auch für den Malmöer Waffenstillstand, ^eit Nov. 1848 war erVevollmächtigter der schlesw.- Holstein.
Waffenstillstandsregierung (s. Deutsck-Tä- uischer Krieg von 1848 bis 1850, Bd. 4, S. 992d) bei der Centralgewalt.
Nach Auflöfung des Par- laments kehrte Franckenstein in sein Vaterland zurück und übernahm im Aug. 1849 die Verwaltung des Finanz- departements und dazu im Mai 1850 das der aus- wärtigen Angelegenheiten, bis die Unterwerfung des Landes unter die Vundeserckution feiner Wirk- famkeit ein Ziel setzte.
Von der dän. Negierung verbannt, übernahm er im Herbst des- selben Jahres das Regierungspräsidium in Co- burg und seit 1858 die Leitung des 'Ministeriums.
Nach dem Tode des Königs Friedrich VII. von Däne- mark folgte er (Nov. 1863) dem Rufe des Herzogs Friedrich von Auguftenburg zuerst nach Gotha, dann Dez. 1863 nach Kiel, ohne hier eine besondere Wirksamkeit entfalten zu können.
Nach der preusi. Einverleibung betrachtete er das Landesrecht der Herzogtümer als fürimmerbefcitigt.
Seine Stellung, die er demgemäß im konstituierenden Reichstage und dem preuß. Abgeordnetenhause einnahm, führte zum Bruche mit der herzogt.
Familie. Franckenstein starb zu Kiel. Francke, Wilhelm, Jurist, geb. zu Lüneburg, [* 11] studierte zu Göttingen [* 12] Rechtswissen- schaft, habilitierte sich dafelbst 1825 und wurde 1828 ausierord.
Professor, 1831 ord.
Professor und Oberappellation^gerichtsrat in Jena. [* 13] 1844 kehrte er nach Göttingen zurück, wo er starb. Er schrieb: «Civilistische Abhandlungen» (Gott. 1826),
«Beiträge zur Erläuterung einzelner Rechtsmaterien)) (Abteil. 1, ebd. 1828), »Das Recht der Noterben und Pflichtteilsberechtigten" (ebd. 1831),
Kommentar über den Pandektentitel «v6 N6i-6äitHti8 Mitiouk» (Abteil. 2, ebd. 1864).
Seit 1837 war Franckenstein Mitherausgeber des «Archivs für die civilistische Praris». Francken, Antwerpener Malerfamilie.
Die drei Brüder Hieronymus I. (1540-1610), Frans I. (1542 -1616), deren Hauptwerk ein Altar [* 14] in der Kathedrale von Antwerpen [* 15] ist, und Ambrofius (1544-1618^, der zahlreiche Altarbilder für die Kirchen diefer ^tadt ausführte, vertraten als Schü- ler des Frans Floris die italienisierende akademische Richtung in der niederländ. Malerei. Von den drei Söhnen des Frans 1.: Hieronymus II., Am- brosius II. und Frans II., ist der letzterwabme der bedeutendste. Er malte zumeist Bilder in kleinen Verhältnissen und schilderte lebendig und in zahl- reicken [* 1] Figuren biblische Geschichten und allegorisch- mytholog. Vorgänge. In seiner spätern Zeit geriet er unter den Einfluß von Rubens, dessen monumen- tale Werke er in genreartigen Stil übersetzte. Franckenstein, Georg Arbogast, Freiherr von und zu, Politiker, geb. zu Würzburg, [* 16] studierte daselbst die Rechte und verwaltete dann, auf schloß Ullstadt bei Langenfeld in Mittclfranken lebend, feine Güter. Als erbliches Mitglied des bayr. Reichsrates (feit 1847), zu dessen Präsidenten er 1881 vom König berufen wurde, gehörte er zu den klerikalen Patrioten. Er stimmte gegen die Teil- nahme Bayerns am Deutsch-Französischen Krieg und auch gegen dessen Veitritt zum Deutschen Reich. Als König Ludwig II. 1886 schon entmündigt war, machte Franckenstein noch den vergeblichen Versuch, sich diesem Zur Bildung eines neuen (klerikalen) Ministeriums zur Verfügung zu stellen.
Seit dieser Zeit bestand eine Spannung zwischen ihm und dem bayr. Hof. [* 17] Im Deutfchen Reichstag vertrat Franckenstein, der auch Mit- glied des Zollparlaments gewefen war, feit 1872 den Wahlkreis Lohr und bekleidete nach dem Rück- tritt Stauffenbergs 1879 bis zur Auflösung des Reichstages 1887 das Amt des ersten Vicepräsi- denten.
In der Centrumspartei genoß Franckenstein das größte Ansehen. Er war Vorstand der Partei und vertrat dieselbe sowohl in den meisten wichtigern Kommissionen, wie im Plenum bei bedeutungsvollen Gelegenheiten, bei denen er dann meist kurze, pro- grammatische Erklärungen abgab, während er im übrigen selten in die Debatte eingriff.
Bei den Verhandlungen über die Schutzzölle brachte Franckenstein 20.Iuni1879 in der Tarifkommifsion den nach ihm be- nannten Antrag (Franckenfteinsche Klausel) ein, welcher schließlich in folgender Fassung Gesetz wurde: «Derjenige Betrag der Zölle und der Tabak- steuer, welcher die Summe von 130 Mill. M. in einem Jahre übersteigt, ist den einzelnen Bundes- staaten nach Maßgabe der Bevölkerung, [* 18] womit sie zu den Matrikularbeiträgen herangezogen werden, i zu überweifen.» Dem Erfuchen des Papstes Anfang 1887, die Centrumspartei für das Eeptennat zu gewinnen, kam Franckenstein nicht nach.
Doch hatte er sich in der letzten Zeit der Reichsregierung mehr genähert, als er in Berlin [* 19] starb. - Sein Sohn, ¶