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Recht, welches R. Schröder auf ein allgemeines ^ Aodenregal der frank.
Könige gründet, konnte eine ! Enteignung der Waldungen von Privaten und Mark- genossenschaften zu jeder Zeit erfolgen und ein ans- i'chließliches Nutzungsrecht für den König und den von ihm mit diesem Veliehenen begründet werden ! if0i-68tHi'6, von loi-iä).
Solche eingeforsteten, ge- ! bannten Wälder hießen Bann holz er, Bann- forsten, Bannwälder. (S. Bannforsten.) Man bezeichnete den Forstdiebstahl, da die Jagd die vorzüglichste Nutzungsart bildete, anck als 3L i ld bann.
Gegen- wärtig hat der Forstdiebstahl nur noch rechtshistor.
Bedeutung ; doch hat er wesentlich zur Gestaltung der Eigen- tumsverhältnisse an Wald und Jagd beigetragen.
Der Ausdruck Bannwald wird beutzutage in an- derer rechtlicher Bedeutung gebraucht. (S. Bann- wald.) -
Vgl. Stieglitz, Geschichtliche Darstellung der Eigentumsverhältnisse an Wald und Jagd (Lpz. 1832);
Verndardt, Geschichte des Waldeigentums in Deutschland [* 2] (3 Bde., Berl. 1872-75);
Echwappach, Handbuch der Forst- und Iagdgeschichte Deutsch- lands (3 Lfgn., ebd. 1882-88).
^waltung.' Forstbeamte, Forstbehörden, s. Forstver- Forstbenuizung, die Lehre [* 3] von den durch Er- fahrung und Wissenschaft gesammelten Grundsätzen der zweckmäßigsten Gewinnung, Formung und Ver- wertung der Waldprodukte.
Der zu behandelnde Stoff gliedert sich in drei Hauptteile: Hauptnutzun- gen, Ncbennutzungen und forstliche Nebengewerbe.
Der erste Teil behandelt die technischen Eigenschaf- ten der Hölzer, Verwendung des Holzes bei den holz- verbrau'chenden Gewerben,Fällungs- und Aufberei- tungsbetrieb, Abgabe und Verwertung des Holzes, Holztransport zu Land und zu Wasser, Gewinnung und Benutzung der Baumrinden.
Der zweite Teil betrifft Harznutzung, Futterstoffe [* 4] des Waldes, Lese- holz, Vaumfrüchte, Waldstreu, landwirtschaftliche Zwischennutzungen (Waldfeldbau u. s. w.), Steine und Erden, verschiedene kleinere Nebennutzungen.
Der dritteTeil handelt von Holzbearbeitungsmaschi- nen (Vrettsägen u. s. w.), Holzverkohlnng, Teerschwe- lerei, Holzimprägnierung, Austlengen des Nadel- bolzsamens, Gewinnung und Veredelung des Torfs. Die Forstdiebstahl im engern Sinne beschränkt sich auf die beiden ersten Hauptteile, umfaßt fonach die Grund- sätze der Gewinnung und Verwendung der Wald- produkte in ihrem rohen Zustande nach Maßgabe ihrer natürlichen Eigenschaften.
Die Lehre von den forstlichen Nebengewerben nennt man dann Forst- technologie, welche die Grundsätze begreift, nach denen die Veredelung und Verfeinerung der Noh- produktc erfolgen muß. Im weitesten Sinne des Wortes wäre alle Holzindustrie hierbcr zu rechnen. Die jeden wirtschaftlichen Fortschritt begründende und begleitende Arbeitsteilung scheidet mehr und mehr die eigentlich technolog.
Aufgaben von denen des Forstwirts aus. - Vgl.K. Gayer,Dic Forstdiebstahl l7.Aufl., Verl. 1888)' Nördlingcr, Die technischen Eigen- fchaften der Hölzer (Stuttg. 1860);
Erner uno Pfaff, Werkzeuge [* 5] und Maschinen zur Holzbearbeitung [* 6] wegebau und seine Vorarbeiten (2 Bde., Berl. 1873 -75); G. R. Förster, Das forstliche Transportwesen ^2. Aufl., Wien [* 7] 1888);
außerdem die weiter unter Holz [* 8] angegebene Litteratur.
Forstbeschreibung, die eingehende Beschrei- bung eines Forstreviers, die bei jeder Forstcinrich- ! ttmg (s. d.) gefertigt wird.
Sie erscheint im Wirt- ^ 1'chaftsplan (s. d.) auch u. d. T. Allgemeine Be- schreibung und hat den Zweck, eine kurze Übersicht über den forstlichen Thatbestand und eine Vegrün- dnng der Einrichtung überhaupt sowie der Ertrags- regelung im besondern zu geben.
Sie soll ferner den Sinn und Geist darlegen, in dem die Forstver- waltung bei der lüuftigen Bewirtschaftung zu ban- deln bat, so daß in Fällen, wo die gegebenen Be- stimmungen nicht mehr ausreichen, sich erkennen läßt, was zu tbun sei, um im Sinne des Ganzen zu verfabren.
Bezüglich des forstlichen Thatbestandes dat sich die Forstdiebstahl zu erstrecken auf die topogr., geschicht- lichen und Eigentumsverhältnisse des Forstes, auf den allgemein wirtschaftlichen Zustand der Gegend Resultate der geometr. und taxatorischcn Vorarbei- ten, auf bisberigc Erträge und Kosten, frühere Ve- bandlung des Waldes und deren Einfluß auf dessen gegenwärtigen Zustand u. s. w. Sie hat ferner die Ansichten und Grundsätze zu entwickeln, nach denen die Valoeintcilung ausgeführt wurde, eine kurze Begründung über «die Wahl des vorläufigen Um- triebes sowie über die Ermittelung des Hiebssatze^ zu geben, endlich die künftige Waldbehandlung zu erörtern. Lokale Verhältnisse können uoch manchem andere der Besprechung wert machen. -
Vgl. Iudeich, Forsteinrichtung (4. Aufl., Dresd. ^885).
Forstbetriebseinrichtung, ein namentlich in Preußen [* 9] üblicher Ausdruck fürForsteinrichtung ls.d.). Forstbotanik, die Kenntnis der forstlichen Kul- turpflanzen und Unkräuter sowie die ihrer Lebens- dedingungen und Krankheiten, besteht aus Anwen- dungen der allgemeinen Botanik, der Anatomie und Physiologie der Pflanzen für die Forstwissen- schaft, und zwar in engster Verbindung mit einer wissenschaftlich begründeten Standortslehre.
Die forsibotan. Litteratur, zu der im weitern Sinne alle Litteratur über Dendrologie (s. d.) gehört, ist sehr reich.-
Vgl. TH.Hartig, Vollständige Naturgeschichte der forstlichen Kulturpflanzen Deutschlands [* 10] (Berl. 1840 - 51; neue unkolorierte Ausg., ebd. 1852); Willkomm, Forstliche Flora von Deutschland und Österreich [* 11] (2. Aufl., Lpz. 1887);
Nördlinger, Deutsche [* 12] Forstdiebstahl (2 Bde., Stuttg. 1874 u. 1876);
Döbner, Botanik für Forstmänner (4. Aufl., von Nobbe, Berl. 1882); Hartig, Lehrbuch der Baumkrankheiten (2. Aufl., ebd. 1889);
Hempel und Wilhelm, Die Bäume und Sträucher des Walocs (Wien 1889 fg.);
Schwarz, Forstliche Botanik lVerl.1892);
Fischbach, Katechis- mus der Forstdiebstahl lö.
Aufl., Lpz. 1894).
Forstdiebstahl, eine besonders und milder behandelte Art des gemeinen Diebstahls, welcher verübt wird in einem Forst [* 13] oder auf einem andern bauptsächlich zur Holznutzung bestimmten Grund- stücke, und zwar an Holz, welches noch nicht vom Stamme oder vom Boden getrennt, oder welches durck Zufall abgebrochen oder umgeworfen ist, fowie an Spänen, Abraum, Borke.
Auch andere Walderzcugnisse gehören hierher, insbesondere Holz- pflanzen, Gras, Heide, Plaggen, Moos, Laub, Streuwerk, Nadelholzzapfen, Waldsämereien,Vaum- saft und Harz.
Vorausgesetzt ist überall, daß das Holz nock nicht zugerichtet und daß die andern Walderzeugnisse noch nicht geworben oder einge- sammelt sind;
im andern Falle kommen die Strafen des gemeinen Diebstahls zur Anwendung.
Die Strafe des Forstdiebstahl besteht in einer Geldstrafe, welche einem, nach der Schwere des Forstdiebstahl gesteigerten Mehr- fachen vom Werte des Entwendeten gleichkommt.
Das Strafverfahren ist ein abgekürztes, darauf ¶