mehrerer nebeneinander gelegenen Grundstücke zu einem einheitlichen Grundstück nicht ohne vorgängige Regelung des Flurbuch erfolgen.
SollenIrrtum und Verdunkelungen, welche infolge einer örtlichen
Veränderung der Oberfläche eintreten können, vermieden
werden, so muß von Zeit zu Zeit eine Revision des Flurbuch durch
Vergleich desselben mit der Örtlichkeit stattfinden.
Michael, Bodenreformer, geb. zu
Frankfurt
[* 2] a. M., war zuerst im Bankfach thätig, lebte von 1867 bis 1872 in
den
Vereinigten Staaten
[* 3] von
Amerika
[* 4] und gründete nach seiner Rückkehr die seit 1888 als
Aktiengesellschaft unter dem
Namen
«Eisenwerke Gaggenau,
Aktiengesellschaft» bekannte Fabrik in Gaggenau in
Baden.
[* 5] Seit 1888 Rentier und Verwaltungsrat
genannter Werke und seit 1892 mit dem Wohnsitz in Castagnola bei
Lugano, lebt Flürscheim fast ausschließlich seiner litterar.
Thätigkeit und der
Verbreitung seiner Idee der
Bodenverstaatlichung. 1887–89 redigierte er in diesem
Sinne die Monatsschrift
«Deutsch Land», welche 1890 in die Wochenschrift (jetzt zweimal wöchentlich)
«Frei Land. Organ des
DeutschenBundes für
Bodenbesitzreform» überging, welchen
Bund Flürscheim mit Gesinnungsgenossen 1888 begründete. F.s
Arbeiten sind dem Nachweise
gewidmet, daß das
Zins- und Grundrenteneinkommen der Einzelnen die
Ursache der Vermögensansammlung in wenigen
Händen und
der Notlage der großen
Masse sei, und daß dieser Zustand mit der
Bodenverstaatlichung verschwinde, welche
die Möglichkeit gewähre, die
Vorteile des
Individualismus zu erhalten und die Nachteile des
Socialismus zu vermeiden. (S.
Landliga.) Er schrieb: «Auf friedlichem Wege»
(Baden-Baden
[* 6] 1884 u. ö.),
ein Überrest der Feldgemeinschaft (s. d.) und des altgerman.
Dorfsystems (s. d.),
ist die rechtliche oder faktische
Beschränkung der Grundbesitzer in der Benutzung ihrer meist «im Gemenge»
liegenden Grundstücke, namentlich der Zwang, dieselben nach dem von der ganzen Dorfgemeinde angenommenen
Wirtschaftssystem, gewöhnlich der Dreifelderwirtschaft, zu bestellen, die gemeinschaftliche Brachweide zuzulassen und die
Überfahrt zu gestatten. Die Gemengelage selbst, welche dieses
System zu einer
Notwendigkeit macht, ist dadurch entstanden,
daß ursprünglich jeder Hufenbesitzer in jedem Gewann einen
Streifen erhielt und daß diese
Stücke immer
weiter geteilt wurden. In der neuern Zeit ist der Flurzwang durch
Gemeinheitsteilung (s. d.) und wirtschaftliche Zusammenlegung der
Grundstücke (s. d.) in den meisten Gemeinden aufgehoben worden, jedoch noch
immer nicht vollständig verschwunden. Auf geschlossene
Höfe hat er natürlich nie oder doch nur in beschränktem
Maße Anwendung
gefunden.
kleine Geldrechnungsstufe in
Basra (asiat.
Türkei)
[* 8] und in
Buschir
(Persien),
[* 9] 1/100 des Mamúdi oder 1/1000 des
pers.
Kran
[* 10] (s. d.), jetzt etwas mehr als 1/20
Pfennig Reichswährung oder
3/100 Kreuzer österr.
(spr. flösch-),Stadt im County
Queens des nordamerik.
Staates Neuyork,
[* 11] ungefähr 13 km
nordöstlich von
Brooklyn an der Flushing-Bai, hat (1890) 10868 E., schöne
Straßen und Villen und ist Wohnort vieler Neuyorker
Kaufleute. (S. Neuyork,
Situationsplan.)
(Anguillavulgaris Flem.; s.
Tafel: Fische
[* 13] I,
[* 1]
Fig. 3), zur Familie der
Aale (s. d.) gehöriger Weichflosser
mit glattem
Kopfe und walzigem Leibe, kleinen, weit nach hinten gestellten Brustflossen und darüber in der Nähe des
Nackens
mit kleinen Kiemenöffnungen, ein nächtlich munterer Fisch, der bei
Tage im Schlamm liegt. Er ist ein
gefräßiger Raubfisch, dessen weiter
Rachen mit starken
Hakenzähnen bewaffnet ist, wird bis 1,50 m lang und 5 kg schwer,
frißt vorzugsweise kleine Fische, Frösche,
[* 14]
Äser,
Insekten
[* 15] und Gewürm und fängt sich besonders leicht bei Gewittern an den
mit kleinenWeißfischen besetzten Grundangeln; daß er bei Regenwetter und im Nachttau aufs Land krieche,
um nach Regenwürmern und Schnecken
[* 16] auszugehen, scheint eine Fabel zu sein.
Zum Laichen geht der
Aal in das
Meer, und zwar finden die Wanderungen von Oktober bis Dezember in finstern Nächten statt;
er wird erst im
Meere geschlechtsreif; die weit kleinern Männchen hat man bis jetzt nur im
Meere oder
in brackischen
Buchten gefunden, so daß also alle in Süßwässern vorkommenden Flußaal Weibchen mit noch unreifen Eiern sind.
Solche, die aus irgend einem
Grunde nicht in das
Meer gelangen können, werden unfruchtbar und erreichen die bedeutendsten
Größen. Ob der Flußaal lebendige
Junge zur Welt bringt oder
Eier
[* 17] legt, ist noch nicht sichergestellt, doch
sprechen neueste
Beobachtungen für letzteres.
Vielleicht gehen die Flußaal nach dem
Absatze der
Brut zu
Grunde, wie die
Lampreten. Die weiblichen
Jungen steigen im März und April
in oft äußerst zahlreichen
Schwärmen die
Flüsse hinan (frz. montée; ital.
montata). Der Flußaal kommt in allen
Gewässern, ganz vorzüglich aber in
Brackwassern und Lagunen fort.
Außer mit
Angeln wird er
auch mit
Netzen und Reusen gefangen. An einigen Orten, wo sie in ungeheurer Menge vorkommen, wie z. B.
in
Dänemark,
[* 18]
Schweden,
[* 19] in den Lagunen der Pomündung bei Comacchio (s. d.),
bilden die Flußaal frisch, gesalzen, getrocknet oder geräuchert einen bedeutenden Ausfuhrartikel.
Von alters her giebt es hier sinnreiche reusenartige Vorrichtungen zum
Abfangen der meerwärts wandernden ausgewachsenen Flußaal. In
Deutschland werden solche Wanderaale vielfach bei Mühlenwehren in durchlöcherten Kisten, den sog.
Aalkästen, gefangen. Nach der Abtrennung des
Kopfes winden sich die
Stücke noch lange Zeit, da die Reflexthätigkeit
des Rückenmarks sehr lange anhält. Man vermeidet dies leicht, indem man mit einer
Stricknadel das Rückenmark zerstört.
(Barbusfluviatilis), die gemeine
Barbe (s. d.). ^[= # (Barbus), Gattung der Schlundblasenfische aus der Familie der Karpfen (s. d.), die durch zwei ...]
diejenigen Bauarbeiten an einem
Flusse, welche die Herrichtung einer gleichmäßig
¶
mehr
tiefen und der Schiffahrt auch hinsichtlich des Gefälles und der Krümmungen bequemen Fahrrinne anstreben, entweder unter
Anwendung von Buhnen (s. d.) oder Parallelwerken (s. d.), oft unter Zuhilfenahme von Coupierungen (s. d.), Uferdeckungen (s.
Uferbau) u. a., oder durch Kanalisierung des Flusses, d. h. durch Einbauen an Wehren (s. d.) und Schleusen (s. d.),
welche die Fahrtiefe durch Aufstau vergrößern und dem Flusse eine treppenartige Oberfläche geben.
Die einzelnen durch Wehr und Schleuse gebildeten Stufen liegen dann bei Flüssen in der Niederung oft viele Meilen voneinander
entfernt. Regulierung und Kanalisierung treten sonach beim Ausbau eines Flusses in Frage, und die Auswahl zwischen beiden wird
am besten so getroffen, daß kleine Gewässer, also auch die obern Strecken großer Ströme, durch Kanalisierung,
dagegen größere Flüsse, besonders im Flachlande, durch Regulierung für die Zwecke der Schiffahrt ausgebaut werden, wobei
dann wieder die Anwendung von Parallelwerken für die Flüsse geringerer Breite,
[* 23] dagegen Buhnenbau für die ganz breiten Flüsse
und Ströme der Niederung empfohlen werden kann.
Vielfach werden die Flußbauten auch Korrektionsbauten genannt, da sie zum Zwecke der Verbesserung, Korrektion der Wasserläufe
ausgeführt werden. –
Vgl. Hagen,
[* 24] Handbuch der Wasserbaukunst, Tl. 2: Uferschälungen, Strombauten und Schiffahrtskanäle
(3. Aufl., 4 Bde., Berl.
1871–75);
Heß, Die Korrektion der Wildbäche (Halle
[* 25] 1876);
Hochenburger, Über Geschiebsbewegung und
Eintiefung fließender Gewässer (Lpz. 1886);