eigenen
Namen, sowie nach des
VatersTode auch den Verlag, für den aber die Firma «Friedr.
Fleischer,» beibehalten wurde. 1872 wurde das Sortiment verkauft, aber 1881 von den
Erben wieder zurückgekauft. Diese nahmen 1880 G.
O. Nauhardt, einen
Zögling des Hauses, als Teilhaber auf, und 1882 trat
WolfgangFriedrich Fleischer,, ein Sohn
von
KarlFriedrich Fleischer,, in die Firma ein. Gepflegt wird besonders das Kommissionsgeschäft mit (1892) 341 Kommittenten.
Der Verlag enthält u. a.
Ahlfelds «Predigten»,
Lechlers«Johann von Wiclif», Reins «Privatrecht und Civilproceß der
Römer»,
[* 2] Martins' Werke über
Brasilien,
[* 3] Schrebers
«Ärztliche Zimmergymnastik» (24. Aufl., 141. bis 150. Tausend) u. a.,
H. von
Sybels «Geschichte des ersten Kreuzzugs»,
Waitz'
«Anthropologie der Naturvölker».
(Extractum carnis), zur Extraktkonsistenz im
Vakuum eingedampfte Fleischbrühe, die durch kalte Extraktion
von zerkleinertem Fleisch erhalten und durch Aufkochen von löslichem
Eiweiß und Farbstoff befreit ist.
Das auf Veranlassung
Liebigs (s. d.) seit 1865 von der
Liebig's Extract of Meat Company in Fray-Bentos in
Uruguay
[* 4] dargestellte
Präparat bildet eine braune, zähe, fett- und leimfreie in Wasser lösliche
Masse. Die von dem
HamburgerKaufmannGilbert in
Fray-Bentos gegründete Fabrik ist seit 1867 in den
Besitz einer engl.-belg.
Aktiengesellschaft übergegangen
und verarbeitet jährlich das Fleisch von 150000 bis 200000
Stück Rindern, von denen ein jedes durchschnittlich 5 kg Fleischextrakt liefert.
Aus 34 Pfd. knochen- und fettfreiem Ochsenfleisch erhält man 1 Pfd. dieses
Extrakts. Es enthält demnach in 1 Pfd. alle in Wasser löslichen
Bestandteile von 34 Pfd. reinem Muskelfleisch
oder von 45 Pfd. Fleisch von der Fleischbank. Ein Theelöffel Fleischextrakt entspricht etwa 1 Pfd.
Ochsenfleisch. Diese löslichen
Bestandteile sind: Kreatin, Kreatinin,
Inosit,
Carnin;
Außer der genannten Fabrik in Fray-Bentos finden sich Fleischextraktfabriken
in
Montevideo
[* 5] (Buschenthal & Comp.), in
Gualeguaychu und in
Santa Elena in
Argentinien (Kemmerichs Extrakt) u. s. w. Als
Nebenprodukt wird hierbei gewonnen das
Fleischmehl (s. d.). Die Hauptmerkmale der Reinheit des Fleischextrakt liegen
in der Löslichkeit in 80proz.
Alkohol, dem Wassergehalt und der
Abwesenheit von
Eiweiß, Leim und Fett.
Mindestens 60 Proz. des Extrakts sollen sich in
Alkohollösen; der Wassergehalt beträgt gegen l6 Proz., der Stickstoffgehalt
gegen 8,5-9,5 Proz., der Aschengehalt 18-22 Proz. Die
Asche besteht wesentlich aus phosphorsaurem Kalium und phosphorsaurem
Magnesium und Chloralkalimetallen, unter denen das
Chlorkalium vorherrscht.
Das regelrecht bereitete Fleischextrakt enthält wederEiweiß, noch Leim, noch Fett, es gehört daher zu den Genußmitteln,
aber nicht zu den Nahrungsmitteln; es gilt hier dasselbe, was über den Nahrungswert der Fleischbrühe (s. d.)
gesagt ist. Zur Schmackhaftmachung der Lösung des Fleischextrakt ist ein Zusatz von Kochsalz erforderlich. Die
Größe dieses Kochsalzzusatzes
ergiebt sich bei der
Analyse aus der
Größe des Chlorgehaltes, welcher ohne Kochsalzzusatz gegen 10 Proz.
beträgt. Mit einer
Abkochung von
Suppenkräutern und Knochenstücken liefert das Fleischextrakt eine vortreffliche
Suppe.
(SacrophagacarnariaL.), eine 10-14
mm lange, kräftig gebaute, schwarz und grauschillernd gezeichnete
Fliege aus der Familie der Gemeinfliegen, dadurch ausgezeichnet, daß sich aus ihren Eiern schon im Mutterleibe
Maden entwickeln, von denen Reaumur im Leibe einer einzigen Fliege etwa 20000 antraf.
Die Maden nähren sich von faulenden
tierischen
Stoffen,
Dünger u. s. w., sind aber auch bei
Menschen und
Tieren in eiternden
Geschwüren angetroffen worden.
Der Fleischgenuß war bei den
Juden, wie auch bei andern Völkern, indem alte Volkssitte religiöse Bedeutung gewonnen
hatte, gesetzlich geregelt. Nur von reinen (d. h. ursprünglich opferbaren)
Tieren (3 Mos. 11. nach
Kategorien beschrieben,
5 Mos.
14, 1-21. einzeln namhaft gemacht) war den Israeliten erlaubt, das Fleisch zu essen. Verboten war auch
der Genuß von
Blut oder Fleisch, worin noch
Blut war, weil man im
Blut die Seele, den Sitz des Lebens dachte; ferner der Genuß
des Fleisches von gefallenen oder auf dem Felde zerrissenen
Tieren, sowie das mit Unreinem in Berührung gekommene Opferfleisch,
das Fett der Opfertiere und nach talmudischer Satzung auch der Hüftnerv
(Nervus ischiadicus,
1 Mos. 32,
32),. wie denn die Rabbiner auch das specielle Verbot, das in der
Milch seiner
Mutter gekochte Böckchen zu genießen, auf jede
Vereinigung von
Milch und Fleisch ausdehnten. (S.
Unrein.) Um alle
Teilnahme an Abgötterei auszuschließen, durfte heidn.
Opferfleisch nicht gegessen werden; doch beschränkte der
Talmud dieses Verbot durch die Erlaubnis, von
solchem Fleische zu essen, ehe das Opfer dargebracht war.
Strengere Gesetzesbeobachter aber, die in heidn. Umgebung lebten,
enthielten sich des Fleischgenuß lieber gänzlich, um nicht etwa unwissentlich Götzenopferfleisch oder das Fleisch
von nicht ordnungsmäßig geschlachteten
Tieren zu genießen, und die
Ascese machte solche Enthaltsamkeit
überhaupt zu einem
Mittel, einen höhern
Grad von Reinheit und Heiligkeit zu erlangen.
Außer den Opfermahlzeiten und Gastmahlen
aß der gemeine Israelit, dessen Hauptkost zu allen
Zeiten die vegetabilische war, nur wenig gebratenes oder gekochtes Fleisch.
und
Fleischvergiftung. Das Fleisch der warmblütigen
Tiere kann unter gewissen Umständen
ebenso wie das der Fische
[* 7] (s. Fischgift) und der Mollusken
[* 8] (s. Muschelvergiftung)
gesundheitsschädliche oder selbst giftige Eigenschaften annehmen, und wiederholt sind nach dem Genuß solchen Fleisches
ausgebreitete typhus- und choleraartige Massenerkrankungen beobachtet worden. Die
Ursachen derartiger Massenepidemien können
sehr verschieden sein, und besonders in früherer Zeit hat man eine Menge höchst verschiedenartiger
Krankheitsprozesse unter der Bezeichnung
Fleischvergiftung zusammengefaßt, die zum
Teil gar nicht zur
Kategorie der
Vergiftungen,
sondern zu derjenigen der
Infektionskrankheiten, zu den zoo- und phytoparasitären
Infektionen gehören. So stellen viele ältere
Beobachtungen, in denen nach dem Genuß von rohem Schweinefleisch, Schinken, Wurstu. dgl. schwere
Magen-
und Darmaffektionen, Ödem und
Steifigkeit der
Glieder,
[* 9]
¶
mehr
Mustelschmerzen u. s. w. sich einstellten, unzweifelhaft Fälle der bekannten Trichinenkrankheit
dar. Unter den Tierkrankheiten, welche dem Fleisch giftige Eigenschaften verleihen können, steht der Milzbrand obenan. Wenn
auch oft genug das Fleisch milzbrandiger Tiere ohne jedwede Gesundheitsstörung verzehrt wird, so sind doch andererseits zahlreiche
Fälle beobachtet worden, in denen nach dem Genuß solchen Fleisches schwere, rasch tödlich verlaufende
Allgemeinerkrankungen auftraten.
Von den sonstigen Tierkrankheiten geben namentlich die Septichämie und Pyämie, insbesondere die putriden Gebärmutterentzündungen
der Kühe sowie die eiterigen und jauchigen Nabelprozesse der Kälber die häufigsten Ursachen von Massenerkrankungen nach
Fleischgenuß ab. Eine weitere Abteilung der Fleischvergiftung bilden Vergiftungen mit dem Fleisch von Tieren,
welche eine gewisse Immunität gegen starke Pflanzengifte besitzen, so daß sie zwar ungestraft Mengen der betreffenden Giftpflanzen
[* 11] genießen können, unter Umständen aber durch Aufspeicherung der Giftstoffe in ihren Muskeln
[* 12] giftige Eigenschaften annehmen.
So besitzen Hasen und Kaninchen
[* 13] eine auffallende Immunität gegen das Gift der Tollkirschen und haben dadurch
in Gegenden, wo Tollkirschen in den Waldungen häufig vorkommen, wiederholt zu Atropinvergiftungen geführt; ebenso hat in
Australien
[* 14] das Fleisch von Hammeln, die von einer drastischen Cucurbitacee gefressen hatten, öfters schwere Vergiftungen veranlaßt.
Im Gegensatz zu den eben angeführten Fällen, in denen das Fleisch infolge eines pathol. Krankheitsproduktes oder infolge
eines von außen eingedrungenen Giftstoffes giftige Eigenschaften annimmt, bezeichnet man als Fleischvergiftung
im engern Sinne jene Massenerkrankungen, bei denen das genossene Fleisch zwar von gesunden Tieren abstammt, aber infolge einer
eigentümlichen, wahrscheinlich unter dem Einfluß von Bakterien erfolgenden Zersetzung ein dem Käse- und Wurstgift analoges
Gift entwickelt hatte. Am leichtesten kommt es zu einer derartigen Zersetzung des Fleisches, wenn das letztere
bei warmer Witterung schichtenweise aufeinander gepackt oder in feuchten und schlecht ventilierten Räumen aufbewahrt wird.
Am bekanntesten sind in dieser Beziehung die beiden großen Epidemien von Andelfingen (1839) und Kloten in der Schweiz
[* 15] (1878),
wobei jedesmal gelegentlich eines Sängerfestes gegen 500 Personen nach dem Genuß von mangelhaft aufbewahrtem
Kalbfleisch schwer erkrankten.
Man pflegt die einschlägigen Erkrankungen, da sie große Ähnlichkeit
[* 16] mit dem Abdominaltyphus darbieten, meist auch als Fleischtyphus
oder typhöse Form der Fleischvergiftung zu bezeichnen. Nach der Ansicht mancher Forscher ist übrigens die Möglichkeit nicht
ausgeschlossen, daß in den betreffenden Aufbewahrungsräumen durch Zufall eine Infektion des Fleisches
mit Typhusgift stattfand und daß nun das letztere bei dem vorzüglichen Nährboden, welchen zersetztes Fleisch für Mikroorganismen
aller Art abgiebt, eine sehr schnelle Entwicklung und Vermehrung erfuhr.
In den leichtern Fällen verschwinden die genannten Symptome nach einigen Tagen, doch bleibt gewöhnlich noch längere Zeit
das Gefühl von Schwäche und Hinfälligkeit. In den schwerern Fällen gesellen sich Betäubung, Erweiterung der Pupille, Lichtscheu
und Sehschwache, Delirien, Zuckungen, Kiefer-, Schlund- und Wadenkrämpfe hinzu, und unter Zunahme dieser
Beschwerden erfolgt nicht selten der Tod. Bei der typhösen Form der Fleischvergiftung besteht eine so bedeutende Ähnlichkeit
der Krankheitserscheinungen mit denen des Abdominaltyphus, daß diese beiden Krankheiten von einzelnen Forschern, wenn auch
irrtümlich, geradezu miteinander identifiziert worden sind.
Hinsichtlich der Behandlung der Fleischvergiftung ist in frischen Fällen für möglichst frühzeitige
Entfernung des Magen- und Darminhalts durch Brech- und Abführmittel sowie durch Ausspülung des Magens zu sorgen; daneben sind
Wein, excitierende und antiseptische Mittel nicht zu entbehren. Daß die Fleischvergiftungen nur durch eine sorgfältige obligatorische
Fleischbeschau verhütet werden können, braucht nicht erst besonders betont zu werden. -