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Teil von an Rußland. Als Gustav III. (1771-92) einen neuen Krieg (1788-90) gegen Rußland angefangen hatte, gab sich die Mißstimmung gegen den König bei der Armee in Finland durch den sog. Anjalabund (s. d.) kund, der aber unterdrückt wurde. Ebenso wurde der Angriff Rußlands abgeschlagen; der Friede in Werelä 1790 bestätigte die alten Grenzen. [* 2] Der vierte Krieg brach 1808 aus, und endigte mit dem blutigen Sieg der Russen unter Kamenski bei Orawais. Am bestätigte Alexander I. von Rußland als Großfürst von Finland in Borgå die Konstitution des Landes, worauf der Huldigungseid von den Ständen abgelegt wurde. Im Frieden zu Frederikshamn, erkannte Schweden [* 3] die Vereinigung F.s mit Rußland an. Für die höchste Verwaltung wurde mit Mitwirkung der Stände ein Regierungs-Konseil (nach 1816 kaiserl. Senat für Finland genannt) in Åbo gestiftet.
Die höchste administrative Gewalt wurde dem Generalgouverneur übertragen; er hat darüber zu wachen, daß überall die Gesetze respektiert werden. 1811 wurde der früher eroberte Teil (Gouvernement Wiborg) [* 4] mit dem übrigen Finland wieder vereinigt. 1819 wurde Helsingfors statt Åbo Hauptstadt, und nach einem Åbo verheerenden Brande 1827 auch die Universität nach Helsingfors verlegt, das somit der geistige Mittelpunkt F.s wurde. Unter der Regierung des Kaisers Nikolaus (1825-55) wurden die Stände, deren Einberufung nach der alten Konstitution 1789 von dem Willen des Herrschers abhing, nicht zum Landtag berufen. 1850 wurde ein Verbot erlassen, in der finn. Sprache [* 5] andere als religiöse und wirtschaftliche Bücher zu drucken, aber die Aufrechterhaltung des Verbots erwies sich bald als unmöglich. Während des Krimkrieges wurden auch F.s Küsten von den Engländern verheert, die Schiffswerften in den Städten am Bottnischen Meerbusen verbrannt, die Festung [* 6] Bomarsund auf den Ålands-Inseln erobert und Sweaborg bombardiert.
In den vierziger Jahren entstand durch den Philosophen und Staatsmann J. W. Snellman die finn. Nationalitätspartei, die als Forderung Anwendung der finn. Sprache in der Schule und bei der Administration, statt der schwedischen, aufstellte. Obwohl gegen Snellman und «die Fennomanen» bald eine schwed. Partei «die Svekomanen» sich bildete, haben doch die erstern manchen Sieg davongetragen und u. a. die Verordnung zu stande gebracht, daß die Behörden eines Ortes die Sprache der Bevölkerung [* 7] gebrauchen sollen, auch sonst für die Erweiterung der konstitutionellen Freiheit gearbeitet.
Vom Landtage wurde dann 1867 eine neue Landtagsordnung angenommen und vom Kaiser bestätigt; dieselbe bestimmt, daß die Stände wenigstens jedes fünfte Jahr zum Landtag berufen werden. In letzter Zeit treten sie gewohnheitsmäßig jedes dritte Jahr zusammen. Unter der Regierung Alexanders II. machte Finland sowohl in materieller als in geistiger Hinsicht bedeutende Fortschritte. Eisenbahnen wurden gebaut, eine Münzreform durchgeführt, der Volksunterricht verbessert, höhere finn. Knaben- und Töchterschulen gegründet u. s. w. 1878 wurde die allgemeine Wehrpflicht eingeführt.
Kaiser Alexander III. (seit 1881) schien das Werk seines Vaters in Finland fortsetzen zu wollen; das Motionsrecht wurde 1886 den Ständen zugestanden. Aber bald eröffnete in Rußland die slawophile Presse [* 8] einen Kreuzzug gegen die freiheitliche und nationale Entwicklung F.s. 1889 wurden in Petersburg [* 9] drei Kommissionen niedergesetzt, um das finn. Post-, Münz- und Zollwesen in größere Übereinstimmung mit dem russischen zu bringen, und durch ein Manifest (Juni 1890) wurde dem russ. Minister des Innern ein Aufsichtsrecht über das finn. Postwesen zuerkannt. Im Dezember desselben Jahres wurde das schon vom Kaiser bestätigte und publizierte neue Kriminalgesetz bis auf weiteres suspendiert.
Die im Jan. 1891 zusammengetretenen Stände gaben der im Lande herrschenden Unruhe Ausdruck und erhoben Einsprache gegen das Postmanifest, das nicht mit der innern Autonomie F.s im Einklang stehe, wie gegen die Suspendierung des Strafgesetzes. Einige Monate später wurde das für die Angelegenheiten F.s in Petersburg befindliche Komitee aufgehoben und eine neue Preßverordnung, welche dem Generalgouverneur unbeschränkte Befugnis in Preßangelegenheiten verlieh, herausgegeben; Okt. 1891 die Geschäftsordnung der höhern Behörden in russifizierendem Sinne neu geordnet; Sept. 1892 ein neues, in mehrern Punkten von dem frühern abweichendes Reglement für den Senat, ohne Mitwirkung der Stände, erlassen. Diese Maßregeln der letzten Jahre in Finland konnten nicht dazu beitragen, die im Lande herrschende Beunruhigung zu beseitigen.
Litteratur. Retzius, Finland Schilderungen aus seiner Natur, seiner alten Kultur und seinem heutigen Volksleben (übersetzt von Appel, Berl. 1885);
Topelius, Aus Finland (aus dem
Schwedischen übersetzt von Longé
, 2 Bde., Gotha
[* 10] 1888);
Ignatius, Suomen Maantiede kansalaisille (Helsingf. 1890);
ders., Statistisk Handbok för Finland (ebd. 1890);
L. Mechelin, Das Staatsrecht des Großfürstentums Finland (im 4. Bd. vom «Handbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart», hg. von Marquardsen, Freib. i. Br. 1889);
Statistisk Årsbok för Finland 1892; Industristatistik 1890, Bidrag till F.s officiella statistik; Porthan, Chronicon episcoporum Finlandensium (Åbo 1784-1800);
Rühs, Finland und seine Bewohner (Lpz. 1809);
Kajaani, Suomen historia (Helsingf. 1846);
Rein, Föreläsningar öfver F.s historia (ebd. 1870-71);
Yrjö Koskinen, Finn.
Geschichte (Lpz. 1874; aus dem Finnischen übersetzt);
Schybergson, F.s historia (Helsingf. 1887-89);
Danielson, Die Nordische Frage in den J. 1746-51 (ebd. 1888);
ders., F.s Vereinigung mit dem Russischen Reiche (ebd. 1891).