Francesco, ital. Landschaftsmaler, geb. 1747 in Mailand,
[* 2] gest.
daselbst 1819, war mit seinen
BrüdernGregorio und Giuseppe in demselben Fache thätig, alle drei
Schüler des Lacroix.
Während
Gregorio mehr Nachahmer (gelegentlich auch Fälscher) älterer Klassiker der Landschaft, besonders des Claude Lorrain, war,
trat
Francesco mit selbständigen Leistungen hervor, unter denen seine
Darstellungen der berühmtesten
ital. Häfen (in der
Brera zu Mailand) hervorragen.
Stadt im
Kreis
[* 3] Greifenhagen des preuß. Reg.-Bez.
Stettin,
[* 4] 15 km im SSW. von Greifenhagen, rechts der Oder,
auf zwei
Bergen,
[* 5] an der Linie
Breslau-Stettin
(Station Wilhelmsfeld-Fiddichow) der
Preuß. Staatsbahnen,
[* 6] Sitz eines Amtsgerichts (Landgericht
Stettin), hat (1890) 2752 E., darunter 19 Katholiken und 23 Israeliten, Post,
Telegraph,
[* 7] Vorschußverein,
städtische
Sparkasse; Zuckerfabrik,
Tabak- und Rübenbau, Viehzucht,
[* 8] Schiffahrt und Fischerei.– Vor 1159 eine
Burg der
Wenden,
wurde Fiddichow 1302 vom Markgrafen von
Brandenburg
[* 9] erobert; 1347 erhielt es vom
HerzogBarnim Ⅳ.
Stadtrecht.
(lat. fidĕicommissum), im röm.
Rechte eine letztwillige
Anordnung, durch welche der
Erblasser(fideicommittens)
dem
Erben oder Beschwerten (fiduciarius) aufgiebt, das Ererbte ganz oder einen gewissen Bruchteil davon oder nur eine einzelne
Sache oder
Summe einem andern (Fideïkommissär) herauszugeben. Das Fideïkommiß konnte formlos errichtet
werden. Es hatte den Zweck,
Anordnungen wirksam zu machen, die nach der
Strenge des
Rechts nicht rechtsbeständig getroffen
werden konnten. Es sollte z. B. erreicht werden, entgegen der Vorschrift, nach welcher der
Erbe dauernder Rechtsnachfolger wurde, den Nachlaß nach
Erfüllung einer
Bedingung oder nach
Ablauf
[* 10] einer gewissen Frist
einem andern zuzuwenden, oder jemand etwas zuzuwenden, der aus irgend einem
Grunde nicht fähig war, bedacht zu werden.
Man überließ es der
Treue(fides) des
Erben, dem Willen des Verstorbenen dennoch zu genügen. Später wurde verlangt, das
Fideïkommiß müsse im
Testamente oder Kodicille errichtet werden. Justinian verschmolz das Fideïkommiß mit dem
Legate (s.
Vermächtnis). Man unterschied
Universalfideïkommiß (s. Erbschaftsvermächtnis) und Singularfideïkommiß. Das
letztere betraf nur einzelne Sachen.
Vgl.
Bruckner, Zur Geschichte des Fideïkommiß
(Münch. 1893).
(lat.),
Bürge (s.Bürgschaft). Fidejussor indemnitatis,Schadlosbürge, ist der, welcher für
den
Ausfall gebürgt hat, welchen Kläger bei dem Hauptschuldner erleiden könnte. Demselben ist nicht allein die Einrede
der Vorausklage, auch wenn die
Bürgschaft Handelsgeschäft war, nicht abzusprechen (s.
Exkussion), sondern der Schuldner kann,
auch wenn der Hauptschuldner in Konkurs fällt, fordern, daß der
Gläubiger zunächst aus der Konkursmasse
seine Befriedigung suche, soweit sie dort zu erlangen ist (Sächs.
Bürgerl. Gesetzb. §. 1463; Reichsoberhandelsgerichtsentscheidungen,
Bd. 13, S. 175). – Fidejussōrisch, auf
Bürgschaft beruhend.
(lat.), Allergetreuester
(Titel des Königs von
Portugal). ^[= # Königreich auf der Pyrenäischen Halbinsel, im O. und N. von Spanien, im W. und S. vom Meere ...]
[* 15]
(lat. fidelitas, d. h. das Fidelsein, s.
Fidel), der zweite
Teil eines Kommerses, der dem offiziellen
Teile folgt.
Der Präsidierende bestimmt den Anfang der Fidelität durch
den Ruf: «Offizieller Kommers
ex,
Initiumfidelitatis».
Gewöhnlich treten hiermit auch die offiziellen Präsiden ab, und ein
durch Zuruf erwählter alter Herr, ein Ehrenmitglied oder Gast übernimmt das Präsidium.
im
Altertum eine etwa 8 km nördlich von
Rom
[* 16] über dem Tiberthale gelegene Stadt, die von
Sabinern gegründet
sein soll, dann aber von den
Etruskern besetzt wurde.
Schon in der Königszeit und den ersten Jahren der
Republik wurde vielfach um die Stadt gekämpft. In ruhigern
Besitz F.s gelangte
Rom wahrscheinlich 474
v. Chr. durch den auf 400
Monate
mit den
Etruskern abgeschlossenen Waffenstillstand. Nachdem dieser 445
v. Chr. abgelaufen war, kam es wieder zum
Kriege mit
den Fidenaten, indem letztere von
Rom abfielen, sich an
Veji und den König Tolumnius anschlossen und die
röm. Gesandten ermordeten. Fidenä wurde 426 genommen und zerstört. Seitdem wohnten
nur wenige Ansiedler in dem kleinen Orte südlich von der alten, als
Brückenkopf verwendeten festen
Burg. Doch hat ihn
Sulla
wieder zum Municipium erhoben. Unter
Tiberius stürzte in Fidenä ein großes improvisiertes hölzernes
Theater
[* 17] ein, das 50000 Zuschauer unter sich begrub. Jetzt liegt an der
Stelle der
Burg von Fidenä
CastelGiubbileo.
Dorf und
Bad
[* 18] im
BezirkOber-Landquart des schweiz. Kantons Graubünden.
Das Dorf liegt 17 km nordöstlich
von Chur,
[* 19] 12 km nordwestlich von
Klosters, in 903 m Höhe, auf einer waldigen Anhöhe an der linken Thalseite des
Prättigau,
an der
NebenbahnLandquart-Davos und hat (1888) 395 meist deutsche evang. E.
Das
Bad, mit dem Dorfe durch eine Fahrstraße verbunden, liegt 1,5 km südlich von demselben, in 1091 m
Höhe, von Wiesen und Tannenwäldern umgeben, in der Schlucht des Fiderisbachs, besteht aus zwei ältern Kurgebäuden und
einem Neubau (1874) und besitzt drei eisenhaltige Natronsäuerlinge. –
Schon 1464 urkundlich erwähnt, war das
Bad Fideris vom 16. bis 18. Jahrh.
ein besuchter Kurort. Infolge einer
¶
mehr
Zerstörung durch Bergwasser von 1804 bis 1806 geschlossen, geriet es etwas in Vergessenheit, bis 1863 das Bad in den Besitz
einer Aktiengesellschaft überging, welche die jetzige Straße herstellte, die Wildbäche eindämmte und Neubauten und Kureinrichtungen
anlegte. –
Vgl. Gsell-Fels, Die Bäder und klimatischen Kurorte der Schweiz (3. Aufl., Zür. 1892).