747 weil sich sonst leicht der
Apparat verstopft. Die Schnecken
[* 2] werden durch Transmissionsriemen angetrieben. Ein
Beispiel
für die zweite Art der mechan. Beschickungen ist die Vorrichtung von Whittaker. Von den Fülltrichtern
gelangen die
Kohlen zwischen zwei Zuführungs- und Brechwalzen, die in der Minute etwa eine halbe Umdrehung machen und die
zerkleinerten
Kohlen zwei Schaufelrädern zuführen, die die
Kohlen beständig über die ganze
Fläche des Rostes werfen. Ähnlich
sind die automatischen Beschickungseinrichtungen von Proctor, Hodgkinson und Leach.
Von flüssigenBrennstoffen finden
Teer und
Teeröl,
Erdöl
[* 3] und die bei der Brennölbereitung fallenden Erdölrückstände Benutzung.
Um die Entzündbarkeit zu erhöhen und die
Verbrennung zu beschleunigen, werden dieselben in fein verteiltem
Zustande zur
Verbrennung gebracht und hierfür mit Hilfe von Gebläsen zerstäubt, welche gleichzeitig die zur
Verbrennung
erforderliche Luft liefern.
Werden feste
Brennstoffe in Schachtöfen in hoher Schicht und bei mäßigem Luftzutritt verbrannt, so findet neben der
Entwicklung
vongas- und dampfförmigen
Kohlenwasserstoffen durch Berührung mit dem glühenden
Brennstoff eine Rückbildung
der unmittelbar am Lufteintritt gebildeten
Kohlensäure zu
Kohlenoxydgas statt, das unter
Aufnahme von Sauerstoff in einem von
der Erzeugungsstätte getrennten Raum wieder zu
Kohlensäure unter Wärmeentwicklung verbrannt werden kann. Solche Feuertod nennt
man Gasfeuerungen (s. d.).
Litteratur. H.
Valerius, Les applications de la chaleur (2. Aufl., Brüss.
1867);
Menzel und
Georg, Handbuch für den
Bau der Feuertod (2
Tle., 3. Aufl., Lpz. 1875–76);
Feuerassekuranz oder
Brandassekuranz, der mittels eines besondern
Vertrags in der hierfür gesetzlich
als unerläßlich vorgeschriebenen schriftlichen Form der Police (s. d.) gewährte
Schutz gegen den Schaden, den bewegliches (Mobiliar) oder unbewegliches (Immobiliar, Realitäten,
Gebäude) Eigentum ohne
«Schuld» (dolus) des Besitzers durch
Brand (Blitzschlag, Explosion) oder dessen Folgen, wie Diebstahl beim
Brande, sonstiges
Abhandenkommen oder Wertloswerden dabei,
Beschädigung durch Löschwasser oder beim Retten
(Bergen)
[* 9] erleiden kann.
Der diese Verpflichtung zum Ersatze des Schadens eingehende
Teil der Kontrahenten (Versicherer, Assekurant)
ist in der Regel eine
Vereinigung mehrerer zum Zwecke des Betriebes von Versicherungen, d.h. eine auf Gegenseitigkeit beruhende,
selten eine nach genossenschaftlichem Princip begründete private Gesellschaft oder eine (anonyme)
Aktiengesellschaft, oder
aber öffentliche Institutionen, wie der
Staat, die Kreisvertretung, die Provinzialstände, die Gemeinde.
Die Übernahme von Versicherungen durch eine einzelne
Person, wie sie bei der Seeversicherung vorkommt,
ist bei der Feuerversicherung nicht wohl durchführbar. Der Versicherungsvertrag wird stets auf einen gewissen Zeitraum
(die Regel ist ein Jahr als Dauereinheit für die Berechnung der Prämie) abgeschlossen. Der
Wettbewerb der Versicherer sorgt
dafür, daß die Prämien dem wirklichen Bedarf an
Mitteln zur
Deckung der Schadenansprüche und Bestreitung
der Geschäftsunkosten entsprechen; sie müssen der Natur des zu schützenden Gegenstandes, dem Risiko, und der mit dessen
Schutze verbundenen größern oder geringern Gefahr, die man gleichfalls Risiko nennt, angepaßt sein und werden in der Regel
in
Promille (‰) der Versicherungssumme ausgedrückt. (S. Prämie.) Risiko im allgemeinen ist jeder
versicherbare Gegenstand
an sich und ohne Rücksicht auf die Nachbarschaft; sobald diese aber in Betracht kommt, tritt die
dritte Bedeutung des Wortes auf, der
Begriffein Risiko,
d. i. die Gesamtheit von
Gebäuden nebst
Inhalt, deren Bauart und
Lage
zueinander die Zerstörung durch einFeuer unter ungünstigen Umständen als wahrscheinlich annehmen lassen.
Als eine Gruppe bezeichnet man einen
Komplex von Risiken, welche durch einen innerhalb desselben ausgebrochenen
Brand in Mitleidenschaft
gezogen werden können. Das Festhalten an den über die
Trennung der Risiken durch
Brandmauern, unbebaute Zwischenräume u.s.w.
aufgestellten Principien ist die Grundlage und
Voraussetzung für
¶
forlaufend
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richtige Begrenzung der Marima, d. h. der Summen, bis zu denen im äußersten Mlle ein Versicherer für eigene Rechnung zeichnet.
Jedes Risiko, jede Gruppe, jeder Ort, bei größern jeder Stadtteil haben daher ihr besonderes Marimum. über letzteres hinaus
tritt die Beteiligung von Rück-, auch Mitversicherern ein. Der Wert der Feuerversicherung für
den Volkswohlstand besteht, abgesehen von ihrem sittlichen Moment, welches in der Lebensversicherung zu noch deutlicherm Aus-
druck gelangt, und den auf der Hand
[* 11] liegenden Vorteilen, welche ihre Benutzung unmittelbar bietet, ' in der Vermehrung der Produktion,
Förderung des Personal- und Realkredits und Hebung
[* 12] der In- dustrie.
Die Feuerversicherung ist demnach als die nächst der Le- bensversicherung wichtigste, segensreichste
und ver- breitetste Versicherungsart zu bezeichnen. Die Geschichte der Feuerversicherung zeigt ihr erstes Auftreten
bereits im 17. Jahrh, in England, der Heimat des ganzen Versicherungswesens. Zunächst entstan- den öffentliche Brandhilfskasfen
für Immobilien, dann für Mobilien, später erst Privatanstalten. Die erste Anstalt war die in London 1710 gegrün-
dete «Sun-Fire-Ofsice»; der Londoner Phönir be- steht seit 1782, North-British and Mercantile zu London-Edinburgh seit 1809,
Liverpool-London- Globe seit 1836. Außerdem sind nennenswert: Commercial-Union in London, Imperial in London (1803), Lancashire
in Manchester
[* 13] (1852), London and Lancashire in Liverpool
[* 14] (1862), Manchester in Manchester (1824), National-Assurance-Company
of Ireland (1828), Northern in London (1836 in Aberdeen
[* 15] gegründet), Queen in Liverpool (1856), Royal in Averpool (1845), Scotifh-Imperial
in Glasgow
[* 16] und Standard in London (1871). In Frankr eich, wo Paris
[* 17] fchon1745eineImmobiliar- kasfe hatte, bestehen Feuerversicherungs-Aktiengesell-
schaften seit 1819. In diesem Jahre wurde die Com- pagnie d'Assurances Gsnörales gegründet, eine be-
deutende Gesellschaft, der Vorläufer zahlreicher an- derer guter und geachteter Anstalten, wie Phenir, Nationale, Union,
Soleil, France, Urbaine, Pro- vidence, Aigle, Confiance, Midi, Abeille, Centrale, Monde u. s. w. Belgien
[* 18] besitzt seit 1821 und
seit 1830 die Compagnie des Proprittaires Munis und Compagnie Velge d'Assurances Ge'ne'rales, beide in Brüssel,
[* 19] Lion
Velge in Lüttich
[* 20] u. s. w. Die älteste der zahlreichen Anstalten des Zweiges in Holland ist die von 1771 zu Amsterdam.
[* 21]
In denVereinigten Staaten
[* 35] von Amerika
[* 36] ist die älteste Gesellschaft die Knicker- bocker-Company in Neuyork
[* 37] von 1787. Außerdem bestehen dort Home, Continental, Manhattan, Phe- nir, Germania,
[* 38] Niagara, Star u. s. w., letztere alle gleichfalls
in Neuyork. In der Schweiz
[* 39] besteht neben den beiden Aktiengesellschaften zu St. Gallen und Basel
[* 40] außer den mit Monopol ausgestatteten
Kantonalbrandkassen seit 1826 in Bern
[* 41] die «Schwei- zerische Mobiliarversicherungs - Gesellschaft» auf
Gegenseitigkeit,
die nur in der Schweiz arbeitet, hier aber ein sehr bedeutendes Geschäft hat (Ver- sicherungssumme 1889 über 1^ Milliarde
Frs.) und die Emmenthaler Mobiliarversicherungs-Ge- sellschaft in Biglen (seit 1874; Ende 1889 83^ Mill. Frs. Versicherungssumme).
InDeutschland gehen die Anfänge einer Unter- stützung bei Brandschaden sehr weit zurück. Bereits die
mittelalterlichen Gilden suchten nach Kräften ihren geschädigten Genossen aufzuhelfen. Kleine Gegenseitigkeitsanstalten finden
sich seit dem 15. und besonders dem 17. Jahrh, auf dem Lande, na- mentlich in den Domänen lokalisiert. Eine große Landesbrandkasse
besteht bereits im 17. Jahrh, in Schleswig-Holstein,
[* 42] in Hamburg
[* 43] werden mehrere kleinere, gildenartige Vrandkassen zu einer
großen vereinigt. An Stelle dieser aus Selbsthilfe und ge- nossenschaftlichem Princip hervorgegangenen
An- stalten übernahm dann die Staatsgewalt die Neu- gründung und Weiterführung. So zunächst für Dorfkreife in Brandenburg
[* 44] 1701 und
1705, für Berlin
[* 45] 1706, in Kursachsen 1729 und in andern deutschen Territorien und preuß. Provinzen.
Die Entstehung der deutschen Landesbrandkassen ist geschichtlich sehr einfach nachzuweisen. Die Für-
sten pflegten, um Verarmung zu verhüten, ihren Unterthanen, wenn deren Häuser abgebrannt waren, Bauholz und wohl auch Geld
zu schenken. Das sicl jedoch den Landeskassen beschwerlich und reichte auch nicht aus, weshalb Brandkassen errichtet wur-
den, von denen das Publikum indes erst wirklich Gebrauch machte, als es darüber aufgeklärt war, daß
durch größere Beteiligung bei der Brandkasse die Beiträge des einzelnen geringer würden, und als ihm die Unterstützung
nach Vrandfällen aus andern Mitteln entzogen wurde.
Der erste Zweck der Feuerversicherung überhaupt war, wie hieraus ersichtlich, die Leistung einer Beihilfe zur Befriedigung des Woh-
nungsbedürfnisses der civilisierten Menschen; später erst wurde daran gedacht, daß auch der Inhalt der Wohnungen, die Mobilien,
des Schutzes bedarf. Die Mobiliarvcrsicherung begann in Deutschland
[* 46] nach dem Vorbild Englands zugleich mit der pri- vaten
spekulativen Versicherung am Ausgang des 18. Jahrh. Der eigentliche Aufschwung der gesam-
ten Feuerversicherung setzte an mit dem Abschluß der großen Kriege am Anfang des 18. Jahrh. Bedeutungsvoll für ihre
moderne Entwicklung war die Thätigkeit des Kaufmanns E. W. Arnoldi (s. d.), der 1821 in Gotha
[* 47] die «Feuerversicherungsbank
für Deutschland» ins Leben rief.
Kurz vorher waren 1819 in Leipzig,
[* 48] 1812 schon in Berlin die bestehenden ältesten Aktien- gesellschaften
entstanden, die jedoch erst nach Jahren wirkliche Bedeutung erlangten. Seit jener Zeit er- standen nach und nach die andern
der heutigen großen deutschen Privatgesellschaften. Hier sind hervorzuheben die durch die eigene Art ihrer Kon- stitution
bemerkenswerte, 1825 von DavidHanse- mann gegründete, durch Direktor Hofrat Vrügge- mann zu hoher Blüte
[* 49] und Bedeutung gebrachte Aachen-Münchener Gesellschaft, die ihren Schwer- punkt im landwirtschaftlichen Geschäft hat und die
Hälfte ihres Reingewinns gemeinnützigen Zwecken zuführen muß, sowie die 1844 von Friedr.
Knoblauch errichtete Magdeburger Feuerversicherungsgesell- schaft, welche, im Besitze einer gewaltigen Organi- sation, ihren
Hauptschutz der Industrie zuwendet. Diesen Aktiengesellschaften verdankt man auch die Einführung der Rückversicherung
(s. d.).
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