Verletzung einer militär. Dienstpflicht aus
Furcht vor persönlicher Gefahr. Wer während des
Gefechts aus Feige die Flucht ergreift
und gleichzeitig (einen oder mehrere) Kameraden durch Wort oder Zeichen zur Flucht verleitet, wird mit dem
Tode bestraft.
oder Kondylome, gewisse krankhafte Wucherungen der obern Hautschichten und gewisser Schleimhautpartien,
welche sich als begrenzte, bald flache, bald warzenförmige, bald gelappte (hahnenkammförmige)
Erhebungen
darstellen, auf deren Oberfläche sich eine Feuchtigkeit absondert. Man unterscheidet zwei ganz verschiedene, scharf voneinander
zu sondernde
Arten von Feigwarzen: 1)
Spitze oder gewöhnliche Kondylome
(Condyloma acuminatum),
Akuminaten, warzenförmige, meist gestielt
aufsitzende Wucherungen der
Haut,
[* 2] welche durch den andauernden Reiz scharfer blennorrhoischer Sekrete
(bei Weißem
Fluß, chronischer
Ruhr,
Tripper u. s. w.) in der Umgebuug der männlichen und weiblichen Genitalien und des
Afters entstehen und in der Regel bei fleißiger
Reinigung der betreffenden
Teile und Anwendung von zusammenziehenden und austrocknenden
Mitteln
(Alaun,
[* 3]
Tannin, Salicylkollodium u. a.) von selbst wieder verschwinden oder mit der
Schere
[* 4] oder mittels des
Galvanokauter abgetragen werden.
2)
Breite
[* 5] Kondylome
(Condyloma latum), breite, flache, meist rundliche, leicht in Verschwärung übergehende
Erhebungen der
Haut und der Mundschleimhaut (im letztern Fall auch Schleimpapeln, Plaques muqueuses, genannt), welche ein
Symptom der konstitutionellen
Syphilis sind, durch
Ansteckung sehr leicht übertragen werden und nur durch eine energische Behandlung
des Grundleidens, nämlich der
Syphilis (s. d.), entfernt werden können.
verkäuflich von Sachen, auch unbeweglichen, schon das gewerbsmäßige Feilhalten von Gegenständen, welche
einem andern patentiert sind, oder für welche ein anderer ein Gebrauchsmuster hat eintragen lassen, ist ohne dessen Genehmigung
nach dem
Deutschen Patentgesetz §. 4 und dem Gesetz vom §.4, verboten. Die Feilhaltung von
Sprengstoffen ohne polizeiliche Genehmigung wird nach dem Gesetz vom §. 9, mit Gefängnis von 3
Monaten bis zu 2 Jahren
bestraft. Wer bei der Feilhaltung von Giftwaren, Arzneien, Schießpulver
[* 6] oder von
Feuerwerken die deshalb ergangenen Verordnungen
nicht befolgt, wird mit Geldstrafe bis zu 150 M. oder Haft bestraft
(Strafgesetzb. §. 367, Nr. 5).
Über öffentliche Feilbietung
s.
Auktion.
[* 7] ein Werkzeug, das an seiner Oberfläche mit einer großen Zahl feiner
Zähne
[* 8] besetzt ist und dazu dient, Metall-
und Holzflächen durch Abnehmen dünner Späne zu bearbeiten. Die Feile werden aus dem vorzüglichsten
Stahl gefertigt; nur einzelne sehr grobe Feile besitzen einen
Eisenkern, auf welchen man
Stahl aufgeschweißt hat.
Die ersteArbeit bei Anfertigung der Feile ist das Schmieden, wodurch sie ihre äußere Form erhalten. Alsdann werden sie
geschliffen, um ebene Oberflächen zu bekommen; und hierauf folgt die wichtigste
Arbeit, die
Bildung der
Zähne. Man stellt die
Zähne durch Reihen paralleler Einschnitte her, die durch unter einem bestimmten Winkel
[* 9] gegen die Oberfläche
der Feile angebrachte Meißelhiebe gebildet werden. Diese Einschnitte werden der Hieb,
[* 10] die
Arbeit der Herstellung wird das Hauen
der Feile ge-
nannt.
Eine einhiebige Feile besitzt nur eine Reihe solcher quer durchlaufenden Hiebe, welche, wenn man die Feile quer
vor sich hinlegt, von oben links nach unten rechts laufen unter einem Winkel von ungefähr 70° gegen die Mittellinie der
Feile. Derartige Feile, deren
Zähne die ganze
Breite der Feile einnehmen, sind nur zur Bearbeitung ganz weicher
Metalle brauchbar und werden deshalb auch Zinnfeilen genannt. Die meisten Feile sind zweihiebig, d. h.
ihre
Zähne werden durch zwei Reihen sich kreuzender Hiebe gebildet, von welchen der zuerst hergestellte
Unterhieb von rechts
oben nach links unten unter einem Winkel von 52° gegen die Mittellinie gerichtet ist, während der Oberhieb
oder Kreuzhieb von links oben nach unten rechts läuft und einen Winkel von 70° gegen die Mittellinie einschließt. Der
Oberhieb bildet die eigentlichen
Zähne; durch den
Unterhieb werden die sonst breiten
Zähne in zahlreiche schmälere zerlegt.
Das Hauen der Feile geschieht in kleinern Werkstätten vonHand
[* 11] mit
Meißel
[* 12] und Hammer,
[* 13] in größern bisweilen
durch Feilenhaumaschinen, obgleich diese auch im Großbetriebe noch nicht im stande gewesen sind, die
Handarbeit völlig zu
verdrängen. Je nach der beabsichtigten Verwendung der Feile sind die Hiebe mehr oder weniger tief und näher oder
weiter voneinander angebracht. Je größer die
Zähne sind und je größer der Abstand der Zahnreihen
voneinander ist, desto stärkere Späne wird die Feile von der zu bearbeitenden
Fläche abnehmen, während umgekehrt feine
Zähne
und enge Zahnreihen die
Abnahme feiner Späne bedingen.
Die Bearbeitung einer
Fläche mit der Feile pflegt daher in der
Weise zu erfolgen, daß man zuerst grob gehauene,
dann Feile von mittelfeinem Hieb, und endlich, wenn die zu bearbeitende
Fläche sehr genau und sauber fein gehauen sein muß,
eine Feile mit ganz feinem Hiebe zur Anwendung bringt. Nach der
Größe und dem Abstände der
Zähne voneinander giebt man den
Feile verschiedene
Namen. Die gröbsten heißenArmfeilen und Strohfeilen; die mittelfeinen
Bastard- oder Vorfeilen;
die ganz feinen Schlichtfeilen (mit den Abstufungen
Halbschlicht, Schlicht und Doppelschlicht).
Eine scharfe Grenze zwischen den einzelnen Hiebsorten zu ziehen ist nicht möglich, weil die Art des Hiebes auch wieder von
der Länge der Feile abhängig ist. Während eine Feile von 500
mm Länge (ohne
Angel) schon zu den Schlichtfeilen
gezählt zu werden pflegt, wenn sie 60 Oberhiebeinschnitte auf 25
mm Länge besitzt, bedarf eine nur 100
mm lange Feile fast der
doppelten Anzahl Einschnitte, um als Schlichtfeile, und etwa 200 Einschnitte auf der gleichen Länge, um als Feinschlichtfeile
gelten zu können.
Deutlicher als durch die Art des Hiebes werden die Sorten durch die Verschiedenheit der Querschnittsformen
gekennzeichnet. Feile mit quadratischem Querschnitt, auf allen vier Seiten gehauen, heißen Vierkantfeilen (s.
umstehende
[* 1]
Fig. 1a, b). Zu dieser Sorte gehören die schon erwähnten
Armfeilen, die gröbsten aller Feile, 300-600
mm lang, in der
Mitte 25-50
mm im Quadrat haltend, nach beiden
Enden hin verjüngt und vorn in eine
Spitze auslaufend; auch
Bastard- und Schlichtfeilen von dieser Form und bis zu 75
mm Länge abwärts sind in Gebrauch. Feile mit rechteckigem Querschnitt,
auf einer schmalen und beiden breiten Seiten gehauen, die zweite schmale Seite glatt, heißen flache
Feile,
Ansatz-,
Hand- oder Maschinenfeilen
[* 1]
(Fig. 2a, b), sie
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