örtlichen
Krankheiten der
Mutter sowie von den angeborenen und erworbenen
Abnormitäten des
Eies und der
Eihäute abgesehen,
sind es vorzüglich folgende Einflüsse, welche die Fehlgeburt hervorrufen und deshalb von den Schwangern, besonders
in den ersten
Monaten der
Schwangerschaft, streng gemieden werden müssen: heftige Erschütterungen des mütterlichen Körpers
(durch
Stöße, Sprünge, Fall, Fehltritt, Tanzen, Fahren, roh ausgeübten Beischlaf, Heben und Tragen
schwerer Lasten, übermäßigen
Husten, heftiges
Erbrechen),
Mißbrauch erregender
Speisen und Getränke, zu lange fortgesetztes
Fasten,
Nachtwachen, geistige Anstrengung, heftige Gemütserschütterungen, starkes
Schnüren,
Mißbrauch allgemeiner
Bäder,
scharfe Abführmittel, harnvermehrende und sog. fruchtabtreibende
Arzneimittel.
Die absichtlich und widerrechtlich herbeigeführte Fehlgeburt nennt man
Abtreibung (s. d.) der
Leibesfrucht.
In den
ersten 3
Monaten erfolgt die Fehlgeburt häufig ohne alle Vorboten, indem plötzlich ein starker, einige
Tage andauernder Blutabgang
eintritt, welcher erst mit der Ausstoßung des
Eies aufhört.
In den spätern
Monaten stellen sich oft gewisse Vorboten der
Fehlgeburt ein: öfteres Frösteln mit darauffolgender Hitze, allgemeine Mattigkeit, Gefühl von
Schwere in den Gliedern, Schwindel, Anwandlungen von
Ohnmacht,
Herzklopfen, Schlaflosigkeit, trübe Gemütsstimmung, Appetitlosigkeit,
Dehnen und Ziehen in der Lenden- und Leistengegend,
Spannen und
Schwere im Kreuze, Abgang von Flüssigkeit oder
Blut aus den
Geschlechtsteilen.
Zeigen sich diese Vorboten, oder haben Frauen, die schon einmal oder gar mehrmals abortierten, den Zeitpunkt
in ihrer jetzigen
Schwangerschaft, in welchem sie bei frühern
Schwangerschaften eine Fehlgeburt machten, erreicht, so müssen sie
die strengste Ruhe des Körpers und
Geistes bei horizontaler
Lage im
Bette und mäßiger
Temperatur des Zimmers beobachten und
sich aller aufregenden
Speisen, Getränke und Arzneien enthalten. Bei jeder Fehlgeburt ist unbedingt ein
Arzt zu
rufen, da die eintretende
Blutung eine so bedeutende werden kann, daß sie einen lebensgefährlichen
Grad erreicht. Nach erlittener
Fehlgeburt bedürfen die Frauen, da sie sich in der Regel sehr angegriffen und geschwächt fühlen, noch einer längern,
sorgsamen Pflege und sollen, um bleibenden Nachteilen vorzubeugen, mindestens 8
Tage das
Bett
[* 2] hüten. Dabei
muß die Kost reizlos, leicht verdaulich, aber nährend sein. über die künstliche Fehlgeburt s.
Frühgeburt.
Hermann, Chemiker, geb. in Lübeck,
[* 3] studierte in
Heidelberg
[* 4] und trat dann in das Liebigsche Laboratorium
[* 5] zu Gießen.
[* 6] 1839 wurde er Professor der
Chemie am Polytechnikum in
Stuttgart;
[* 7] er starb Die organische
Chemie verdankt ihm manche wichtige Entdeckung, die analytische und technische
Chemie vielseitige Förderung. Von besonderer
Bedeutung ist sein
Verfahren zur Bestimmung des Zuckers (s.
Fehlingsche Lösung). Er besorgte die
Übersetzung von Payens «Précisde chimie industrielle» ins Deutsche
[* 8] («Gewerbschemie», 2. Aufl.,
Stuttg. 1852) und leitete die neue
Auflage des von Liebig, Poggendorff und Wöhler begründeten «Handwörterbuchs
der
Chemie» (Braunschw. 1871 fg.).
Lösung, zur volumetrischen Zuckerbestimmung (s.
Saccharimetrie)
[* 9] dienende Flüssigkeit, wird hergestellt,
indem man 34,64 g reinen Kupfervitriol in 200 ccm destillierten Wasser löst, mit einer kalt bereiteten Losung von 173
g
Kaliumtartrat in 500-600 ccm Natronlauge (spec. Gewicht 1,12) vermischt und das Ganze mit Wasser auf 1 l verdünnt. Beabsichtigt
man längere Aufbewahrung der Lösung, so fügt man vor dem Auffüllen mit Wasser 150 g reinstes
Glycerin hinzu. 10 ccm dieser
klaren, tiefblauen Lösung werden gerade durch 0,05 g
Traubenzucker vollständig zu Kupferoxydul reduziert.
jeder Verstoß gegen die Regeln des
Syllogismus (s. d.), in deren Aufzählung die
Logiker von
Aristoteles
an großen Scharfsinn bewiesen haben.
Der vielleicht häufigste
Fehler ist die sog. Quaternio terminorum, darin bestehend,
daß der
Syllogismus statt der erforderlichen drei Grundbestandteile (Elemente oder
Termini) deren vier
enthält, indem zwei
Begriffe infolge einer Doppelsinnigkeit des
Ausdrucks für identisch genommen werden, ohne es zu sein.
(S.
Trugschluß.)
oder
Femern, eine zum
Kreis
[* 10] Oldenburg
[* 11] des preuß. Reg.-Bez.
Schleswig
[* 12] gehörige
Insel der Ostsee, von der Nordostspitze
Holsteins durch den 1500 m breiten Fehmarnsund getrennt, hat 185 qkm und etwa 10000 E. Fehmarn ist
meist eben, wasser- und holzarm, aber mit seinem fetten
Boden sehr geeignet zum Anbau von Weizen und Raps sowie zur Viehzucht.
[* 13] Fehmarn ist in vier Kirchspiele geteilt und enthält 3
Amtsbezirke mit einer Stadt und 44 Dörfern.
Die Bevölkerung ist zumeist
dithmarsischer Herkunft.
Die Stadt
Burg, auf Fehmarn, nahe an der Südküste ist Sitz eines Amtsgerichts (Landgericht Kiel)
[* 14] sowie eines schwed.
und norweg. Konsuls und hat (1890) 2760 E., Post zweiter
Klasse, evang.
Pfarrkirche,
Telegraph,
[* 15] eine
Bank, 2
Sparkassen und
Ackerbau.
In der Nähe (4 km) stand die
BurgGlambek; 7,5 km nordwestlich liegt der bedeutendste Ort
Petersdorf.
Fehmarn trägt vier
Leuchttürme. – Fehmarn gehörte ursprünglich zu
Wagrien (s. d.); der
Name Fehmarn wird aus dem
Slawischenve-morje,
d. h. im
Meer, abgeleitet. Fehmarn ward 1248 von dem dän. König Erich IV. Plogpenning
erobert und kam 1326 als dän.
Lehn wieder in den
Besitz des holstein. Grafenhauses.
Schon vorher hatte die
Insel ihr eigenes
Landrecht ausgebildet, und
Burg hatte Lübisches
Recht. Fehmarn wurde 1420 durch König Erich
von
Dänemark
[* 16] und 1644 durch die
Schweden
[* 17] verwüstet. Erst seit Anfang des 17. Jahrh, wurde Fehmarn zum Herzogtum
Schleswig gerechnet,
bis es 1867 wieder (politisch) mit dem holstein.
Kreise
[* 18] Oldenburg vereinigt ward. In der Nacht vom 15. bis setzten
die
Preußen
[* 19] nach Fehmarn über, wo die dän.
Besatzung überrumpelt und gefangen wurde. Im Frieden zu
Prag
[* 20] (1866) wurde die
Insel
preußisch.
undMoorkolonien.Fehnkolonien werden in Torfmooren zu dem Zweck angelegt, die unter dem
Moor gelegenen
Flächen
in
Acker-, Wiesen- und Weideland zu verwandeln (Fehnkultur). Um für den abzugrabenden
Torf einen billigen
Transport zu erzielen,
werden schiffbare
Kanäle (Fehnkanäle) von den nächstgelegenen, für den
Absatz vorteilhaften Wasserstraßen
aus ins
Moor hinein hergestellt; an diese
Kanäle schließt sich ein
Netz von Seiten- und Parallelkanälen, die zunächst (neben
der notwendigen Entwässerung) den Zweck der billigen Heranschaffung des gewonnenen
Torfs an den
¶
mehr
Hauptkanal haben. Vorteilhaft läßt man die Quergräben (Inwieken) nicht in diesen selbst, sondern in Parallelgräben (Achterwieken
oder Nebenkanäle) münden, die nur an einigen Stellen mit dem Hauptkanal in Verbindung stehen und also auch nur wenig Brücken
[* 22] im Zuge der, den Hauptkanal begleitenden Straßen nötig machen. Die abgetorften Flächen werden mit Bunkerde
(den als Brenntorf minderwertigen, aber verhältnismäßig gut zu Kulturzwecken geeigneten Schichten zunächst der Pflanzendecke
des Moors), Sand, Klay, Seeschlick, natürlichem und künstlichem Dünger überdeckt und in Kultur genommen.
Der Kolonist (Veentjer in Holland, Fehntjer oder Fehnker in Deutschland
[* 23] genannt) verwertet beim Ausheben der Gräben seine Arbeitskraft
insofern sehr gut, als er in dem ausgehobenen Torf ein ziemlich bald veräußerbares Objekt gewinnt und
durch die Aushebungsarbeit sich gleichzeitig den Grund für seinen Ackerboden selbst schafft. Bedingung ist aber, daß der
Torf guten Absatz findet und daß Sand, Klay u. s. w. billig in den Hauptkanal transportiert werden
können, von dem aus dann die Schiffer als Rückfracht Torf nehmen; gleich wichtig sind rationelle Gestaltung
des ganzen Fehns, zweckmäßige Ausweisung der Kolonate, Befreiung der Kolonisten von allen Lasten, die die ersteAnlage des Hauptkanals,
der Achterwieke, der Schleusen, Brücken und Straßen erforderlich macht. Diese Lasten müssen die Unternehmer des Fehns (Genossenschaften,
städtische oder provinzialständische Verbände) tragen; die Verzinsung und Amortisierung des aufgewendeten
Kapitals erhalten sie durch die Pacht der Kolonate, auch in Form von Torf und durch die Schleusengelder.
Die Anlage eines Fehns wird schematisch durch obenstehende
[* 21]
Figur veranschaulicht. Im ersten Jahr hebt man in kleinen
Profilen im Zuge des Haupt- und Nebenkanals auf etwa 90–100 m Länge ein Netz von Längs- und Quergräben
(Raygräben) aus, die man, während man gleichzeitig mit diesem Netz um je eine Abteilung vorrückt, allmählich in den folgenden 4 Jahren
auf 1 m Breite
[* 24] und 0,85 m Tiefe bringt; die Zwischenfelder werden durch kleinere Gräben (Grüppen) in jene
entwässert. Im sechsten Jahre etwa wird man in der ersten Abteilung die eigentliche Kanalaushebung beginnen und im elften
Jahre dieselbe beendigt haben.
Inzwischen sind die Inwieken durch die Kolonisten in ähnlicher Weise vorbereitet und ausgehoben, sodaß im zwölften Jahre
ungefähr die mit der Abtorfung anfangende Bebauung des ersten Kolonats beginnen kann. Ein solches Kolonat
(Plaatse) wird auf je einer Seite durch die 6 m breite Inwieke begrenzt und erhält etwa 90–100 m Breite; der Teil des Kolonats
zwischen Haupt- und Nebenkanal wird holländisch Voraffe genannt. Jenseit des Nebenkanals wird die Austorfung des Kolonats
erst in Angriff genommen, wenn die der Vooraffe beendet ist.
In
Holland wurden Fehnkolonien zuerst um das J. 1600, anfangs von Privaten und privaten Genossenschaften, teilweis mit reichlicher
Staatsunterstützung, später von der Stadt Groningen angelegt. Und zwar waren die ersten Fehnkolonien Pekel Aa (1704 in Oude
und Nieuwe Pekel Aa geteilt) und Zuidbroek, dann (1648–83) Vilderwank, Veendam, Hoogezand, Sapemeer, ferner
unweit Pekel AaStads-Kanal 1764 (s. den Plan: Fehnkolonien und Fehnkanäle in Ostfriesland, S. 630). Auf diese folgten in der
Provinz Drenthe das Hoogeveen und Smilde (1772) sowie in Oberyssel die von Baron Dedem 1809 begonnene und später von der Landschaft
übernommene Dedemsvaart. Die meisten dieser Veene sind jetzt ganz ausgetorft und in blühendes Acker-,
Wiesen- und Weideland umgewandelt.
In Deutschland folgte dem holländ. Beispiele 1630 zuerst der MünsterscheGraf Landsberg-Velen mit der Anlage einer Fehnkolonie
bei der Papenborg, aus der sich die jetzige Stadtgemeinde Papenburg
[* 25] (s. d.) entwickelt
hat. Weniger glücklich haben sich die ostfriesischen Fehnkolonien entwickelt, während das oldenburgische
Augustfehn im Lengener Moor namentlich durch die dort 1856 gegründete, mit Torf heizende Eisenhüttengesellschaft gedeiht.
Immerhin ist, wenn man berücksichtigt, daß es den ostfries. Fehnkolonien für den Torfabsatz
an nahegelegenen großen Städten mangelte, ihre Entwicklung nicht unbefriedigend. Einschließlich Augustfehn umfassen jetzt
ihre Hauptkanäle (s. die Tabelle, S. 629) 196,9 km gegen 64,6 im J. 1789, ihre Inwieken 60,5 gegen 17,5
km, ihre kultivierten Moorflächen (diese ohne Augustfehn und die andern oldenb.
Fehnkolonien) rund 10000 ha gegen 1392 im J. 1816; die Einwohnerzahl ist von 5236 (1816) auf rund 17000, die Zahl der Torfschiffe
und Seeschiffe von 305 und 88 (1816) auf 906 mit 8481 und 616 mit 13913 t gestiegen. Die kleinen oldenb.
Fehnkolonien (Peters-, Elisabeth-, Barger-, Friedrichs-Fehn u. a.) liegen im Gegensatz zu den ostfriesischen nahe an schiffbaren
Wasserläufen, haben guten Torfabsatz in der Umgegend und sind, namentlich in Bezug auf Größe der Kolonate (nicht unter 4 ha),
zweckmäßiger angelegt, sodaß sie gut vorwärts kommen.
In einem gewissen Gegensatz zu den Fehnkolonien stehen die Moorkolonien. Denn wenn auch von ihnen aus Torfverschiffung stattgefunden
hat und noch stattfindet, so ist hier der Endzweck der Kolonisierung nicht die Kultivierung des Mooruntergrundes, sondern
der Mooroberfläche selbst (s. Moorkultur). In den ehemaligen Herzogtümern Bremen
[* 26] und Verden
[* 27] auf dem rechten
Ufer der Weser, entlang der in diese bei Vegesack mündenden Wümme und ihres rechten Nebenflusses, der Hamme, ebenso an der
Oste, ferner in Ostfriesland und in den Mooren des jetzigen Reg.-Bez. Osnabrück,
[* 28] sowie in Oldenburg, wurden in den J. 1720 bis 1850 und 1768 (oder
1765) bis in die neueste
¶