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zicht des Bürgen; als Verzicht gilt die Verbürgung als SelWchuldner. Nach röm. Recht und nach dem 0oäs civil Art. 2170, 2171 Hat die Einrede auch der dritte Besitzer eines für die Schuld verpfändeten Grundstücks. Er kann die Exner des persönlichen Schuld- ners fordern. Das haben beinahe sämtliche übrigen neuern Gesetzgebungen beseitigt. Bezüglich des Pfandes an einer beweglichen Sache ist die Exner des röm. Rechts dadurch beseitigt, daß heute solches Pfand nur noch als ein im Besitze des Gläubigers befindliches Faustpfand anerkannt ist. 2x1ox(lat.), jemand, der infolge staatlicherAnord- nung außerhalb des Gesetzes (vogelfrei) ist (s.Acht). Hx lidris (lat., «aus den Büchern»),
auch Signete, Bücherzeichen, die in Bücher einge- klebten Besitzerzeichen, benannt nach den Anfangs- worten der darauf üblichen Inschrift. An Stelle der irn Mttelalter gebräuchlichen handschriftlichen Eintragungen, welche das Eigentum an Büchern ihren Besitzern sichern sollten, traten seit dem Ende des 15. Jahrh, in Holzschnitt, Metallstich oder -Schnitt bez. mit Typen gedruckte Blättchen, die, meist auf die Innenseiten der Bücher- und .Hand- schriftendeckel emgeklcbt, denselben Zweck in gleich- mäßiger und gefälliger Form erfüllten.
Ganz ver- einzelt finden fich schon in früherer Zeit handfchrift- liche Zettel. Außer dem zuweilen nur durch An- fangsbuchstaben angedeuteten oder sonst versteckten Namen des Besitzers enthalten sie meist einen ibrer Bestimmung entsprechenden Sinnspruch und häusig auch einen mehr oder weniger reichen bildnerischen Schmuck (Wappen, [* 2] Symbole u. dgl.). Angesehene Künstler übernahmen oft die Herstellung der Platten oder Stempel, z. B. Luk. Cranach, Iost Amman, Chodowiecki, Ludw. Richter u. a. Manche der N. l. haben daher Kunstwert: ungleich wichtiger aber sind sie sür die Geschichte einzelner Bücher und ganzer Bibliotheken. In neuerer Zeit werden sie mit be- sonderm Eifer gesammelt und litterarisch bebandelt; in England und Deutschland [* 3] bestehen sogar seit 1891 besondere Gesellschaften zu ihrer eingehenden Er- sorfchung mit regelmäßigen Publikationen. -
Vgl. Warnecke, Die deutschen Vücherzeichen von ihren: Ur sprunge bis zurGegenwart (Berl. 1890) ;derf.,Bücker- zeichen des 15. und 16. Jahrh. (Ttuttg.1894);
1^. 1., Zeitschrift für Vücherzeichen u. s. w. (Berl., seit 1891).
üx inanäNto (lat.), dem Befehl zufolge. Exmatrikulieren (lat.), aus der Matrikel (s.d.) streichen; davondasHauptwortExmatrikulation. Exmission (lat.), im allgemeinen die zwangs- weise erfolgende Entfernung einer Person aus einem von ihr innegehabten Grundstück, so namentlich die Entfernung eines Pächters oder Mieters auf Klage (Exmissionsklage) des VerPächters oder Vermieters. Es kann diese Klage auf den Pacht- oder Mietvertrag (z. B. wegen Ablaufs der Kon- traktszeit oder Aufhebung des Kontrakts), aber auch als Besitzklage (wegen Störung im Besitz oder Be- sitzentziehung) oder als dingliche Klage (z. B. aus Eigentum, Nießbrauch) begründet werden. Es ist dann Sache des Beklagten, seine Einwendungen aus Vertrag oder Gesetz einredeweise geltend zu machen.
Die Exmissionsklage des VerPächters oder Vermie- ters gehört zur Zuständigkeit des Amtsgerichts (Gerichtsverfassungsgesetz §.23, Nr. 2). Das auf Näumung erkennende Urteil ist auf Antrag für vor- läufig vollstreckbar zu erklären (Civilprozeßordn. z. 649, Nr. 1). Vollzogen wird die Exner in der Weise, daß der Gerichtsvollzieher den Beklagten aus dem Besitz setzt und den Kläger in den Besitz einweist (Civilprozeßordn. §. 771). Exmittieren (lat.), eine Person zwangsweise aus einem von ibr innegehabten Grundstücke ent- fernen. (^. Exmission.) Gxmoor-Forest (spr. örmuhr forrest) oder O5- moor, Hochebene im südwestl.
England, im W. von Somersetsbire und im NO. von Devonshire, bedeckt 65 hkm, mit den angrenzenden Heiden über 260 hkm. Die höchsten Gipfel der wilden, doch niedrigen Hügel- reihen sind Dunkerry Veacon (518 m), Span Head (491 m) und Paracombe (479 m). Exner fällt nach N. hin mit zerrissenen Abhängen und Felswänden ab und senkt sich allmählich nach S. Berühmt sind der Ermoor-Pony (s. d.) und die Schafe [* 4] von Exner Exmoor-Pony, ein in dem Exmoor-Forest (s. d.) in England auf meist dürftigen Weiden halb- wild aufgezogenes Pony von durchschnittlich 1,30 m Größe. Es ist für feine Größe sehr leistungsfähig. üx inoro (lat.), nach Gebrauch oder Sitte.
Gxmouth (fpr. ^rmöth), Stadt in der engl. Graf- fchaft Devon, [* 5] 16 Km im SSO. von Exeter, am Kanal [* 6] und am Ostufer der Exemündung, gegen Ost- winde geschützt gelegen, hat (1891) 8097 Exner, Spitzen- fabrikation, Fischerhasen und vielbesuchte Seebäder. Etwa 6 Kin östlicher an der Ottermündung das See- bad Budleigh Salterton. Exmouth (spr. ^möth), Edward Pellew, Vis- count, brit. Admiral, geb. zu Dover, [* 7] trat 1770 in den brit. Seedienst und nahm an dem Krieg gegen die aufständischen amerik.
Kolonien teil. 1777 bei der Kapitulation von Saratoga ge- fangen, jedoch auf Ehrenwort entlassen, wurde er 1780 im Kriege gegen Frankreich verwendet und 1782 zum Kapitän befördert. Als Befehlshaber der Fregatte Nymphe nahm er im franz. Revolutions- triege 1793 das erste franz. Kriegsfchiff; 1794 erhielt er das Kommando über das westl. Geschwader, zer- streute 1795 ein franz. Geschwader an der Küste von Penmarch und blockierte 1799 Nochefort. 1801 wurde er Marineoberst und 1802 als Tory ins Parlament gewählt.
Beim Wiederbeginn des Kampfes gegen Frankreich blockierte er die feindliche Seemacht zu Ferrol und empfing 1804 mit dem Range eines Konteradmirals der Weißen Flagge das Kommando der Station in Ostindien, [* 8] wo er die dän. Besitzun- gen eroberte. 1810 zum Viceädmiral ernannt, schloß er mit seiner Flotte die Schelde, und 1814 wurde er u. d. T. Lord Exner of Canonteign zum Peer erhoben und zum Admiral ernannt. Als Commandeur der engl. Seemacht im Mittelmeer wirkte er nach Na- poleons Rückkehr von Elba für Wiedereinsetzung der Bourbons in Neapel. [* 9]
Von den Varbaresken- staaten erlangte er 1816 die Freilassung der Christen- sklaven, Frieden mit Sardinien [* 10] und Neapel, Aner- kennung der Ionischen Inseln und das Versprechen, sich des Korsarenhandwerks zu enthalten, wofür er zum Viscount erhoben wurde und den Dank des Parlaments erhielt. Die ihm 1817 verliehene ein- trägliche Stelle des Hafentommandanten von Ply- mouth legte er 1820 nieder und lebte dann auf feinem Landsitze Teignmouth bei Ereter, wo er starb. -
Vgl. Osler, I.il6 of^mii-al ViLcount N. (Lond. 1840).
Exner, Adolf, Jurist, geb. in Prag, [* 11] studierte in Wien, [* 12] Heidelberg [* 13] und Berlin, [* 14] habilitierte sich 1866 in Wien, wurde 1868 ord. Professor des röm. Rechts in Zürich, [* 15] 1872 in Wien. Auch ist Exner lebenslängliches Mitglied des österr. ¶