die
Bläschenflechte, der
Pemphigus u. a.). Hinsichtlich der Behandlung genügt meist das Bedecken der abgeschürften
Hautstelle mit einer milden Salbe oder einem
Streupulver (Wismut, Zinkoxyd), um den Zutritt der Luft mit ihren Schädlichkeiten
zu verhüten, worauf in der Regel sehr bald der Substanzverlust durch die nachwachsenden Epidermiszellen ausgefüllt wird.
Auswurfstoffe (lat. excrementa, exersta), diejenigen
Stoffe, die der lebende Körper als unbrauchbare durch seine Ausscheidungsorgane absondert
(Exkretion, Ausscheidung). Sie bestehen
hauptsächlich aus den durch den Umsetzungsprozeß im Organismus verbrauchten und einer rückbildenden Umwandlung
(Metamorphose)
unterworfenen
Bestandteilen der Gewebe
[* 2] und des
Blutes; dahin gehören
Harn und Schweiß, sowie das gasförmige Exkrement der
Lunge,
[* 3] die
Kohlensäure. Außerdem bestehen diese Ausscheidungen aus gewissen, besonders mit den Nahrungsmitteln in den Körper
gelangten, aber für diese Zwecke nicht verwendeten Aufnahmestoffen, z. B. den Darmexkrementen,
die man auch im engern
Sinne Exkremente oder Kot (faeces) nennt und deren Menge und Beschaffenheit in hohem
Grade von der Art der
Ernährung abhängt.
Die Darmexkremente bestehen im allgemeinen aus den unverdaulichen
Bestandteilen der Nahrungsmittel,
[* 4] besonders der pflanzlichen
Speisen, aus derbfaserigem Pflanzenzellgewebe,
Cellulose, Stärkepartikelchen und unverdautem Fleisch, Fett, zuweilen auch
Eiweiß, Käsestoff, sehnigen und häutigen
Teilen, aus Darmepithelien und Darmschleim, Gallenbestandteilen, denen sie ihre
Färbung verdanken,
Salzen, besonders phosphorsaurer Ammoniakmagnesia
u. dgl.; ein erheblicher
Teil der
normalen Fäkalsubstanz besteht endlich aus
Spaltpilzen (Hefepilzen,
Bakterien,
Bacillen).
Die chem. Zusammensetzung der menschlichen Exkremente ist natürlich je nach der genossenen
Nahrung außerordentlich verschieden; nach einer
Analyse von
Berzelius fanden sich im Menschenkot 75,3
Teile Wasser und 24,7
Teile feste
Bestandteile; die letztern bestanden aus 0,9
Teilen gallensauren
Salzen, 14,0
TeilenSchleim und
Gallenharzen, 0,9
TeilenAlbumin, 5,7
Teilen Extraktivstoffen, 7,0
Teilen natürlichen Speiseresten und 1,2
TeilenSalzen. Der
Wassergehalt des normalen Kotes beträgt durchschnittlich 75 Proz., doch kann der letztere durch
Zurückhaltung im
Darm
[* 5] viel an Wasser verlieren oder bei rascher Entleerung noch weit wasserreicher sein.
Die Menge der entleerten Exkremente beträgt im Durchschnitt 170
g in 24
Stunden (davon etwa 30 g feste
Stoffe), doch werden bei reichlicher
Nahrungsaufnahme nicht selten noch viel mehr, bis 500 g und darüber entleert. Mehr oder minder ist der Kot immer in fauliger
Zersetzung begriffen, weshalb die gewöhnlichen Fäulnisprodukte organischer Körper teils seine
Bestandteile bilden
(Buttersäure,
Essigsäure), teils sich gasförmig ausscheiden
(Kohlensäure,
Wasserstoff,
Stickstoff,
Kohlen-
und Schwefelwasserstoff). In
Krankheiten erfährt der Kot hinsichtlich seiner Färbung und Zusammensetzung vielfache
Veränderungen,
die dem
Arzte wichtige diagnostische Anhaltepunkte geben können. So sind bei den katarrhalischen Erkrankungen der
Darmschleimhaut
sowie bei der
Cholera den Darmentleerungen so massenhaft abgestoßene Epithelzellen beigemischt, daß
der wässerige
Stuhl dadurch fast ein milchiges Ausfehen erhält; außerdem sind bei der
Cholera darin die sog. Kommabacillen
enthalten.
Bei
der
Ruhr sind in den
Stühlen reichlicher
Schleim,
Blut,
Eiter und unzählige niedrigste Organismen und Infusorien enthalten;
bei der
Gelbsucht hat der Kot infolge der Verhinderung des Gallenabflusses in den
Darm eine weißgraue
Farbe, riecht faulig und ist ungemein fettreich;
beim
Typhus sind die
Stuhlentleerungen dünnflüssig, blaßbraun bis gelblich
gefärbt und oft von erbsenbrühähnlicher Beschaffenheit;
die hellgelben, mitunter grünlichen der Säuglinge enthalten
viel Fett, unverdauten geronnenen Käsestoff und unveränderteGalle.
Nach Kalomelgebrauch nimmt der Kot
eine grüne, nach
Eisenpräparaten eine schwärzliche Färbung an, letztere auch nach dem reichlichen Genuß von
Heidelbeeren;
Rhabarber und Safran färben ihn lichtgelb, blutrot oder rotbraun; bei den Grasfressern rührt die grüne
Farbe von
Chlorophyll
her.
Die rechtzeitige und vollständige Entleerung der Exkretionsstoffe ist eine wesentliche
Bedingung der
Gesundheit und ihre Zurückhaltung eine häufige
Quelle
[* 6] von
Krankheiten. Nicht minder bildet in den
Städten die Anhäufung
und leichte
Zersetzung der menschlichen Auswurfstoffe und ihre Ausbreitung in dem
Boden und in den
Brunnen
[* 7] eine Hauptquelle
der ansteckenden
Krankheiten, weshalb die Entfernung und Beseitigung der tierischen und menschlichenAbfälle
eine der wichtigsten Fragen der
Hygieine und Sanitätspolizei geworden ist. (S.
Städtereinigung.)
Über die Verwertung der
Exkremente in der
Landwirtschaft s.
Fäkaldünger.
(lat.), die Ausscheidung, s.
Ausleerung^[= (lat. Evacuatio, Excretio), die Entfernung von abgesonderten oder in den Körper gelangten Stoffen ...] und
Exkremente.
im engern
Sinne bezeichnet man damit die einer größern
Schrift
mehr als
Anhang beigegebene ausführliche Erörterung eines Gegenstandes, der mit dem Ganzen in
Verbindung
steht.
(lat.), die Ausklagung, insonderheit die Vorausklagung. Der
Bürge (s.
Bürgschaft) kann nach einer Verordnung
des
Kaisers Justinian, welcher die neuern Gesetzgebungen gefolgt sind
(Preuß. Allg. Landr. I, 14, §.
283;
Code civil Art. 2021 fg.; Sächs.
Bürgerl. Gesetzb. §. 1461;
Schweizer Obligationsrecht Art. 493;
Württemberg.
[* 9] Landr.
II, 5, §. 1;
Deutscher Entwurf §. 674), fordern, daß der
Gläubiger zunächst seine Befriedigung aus dem Vermögen des Hauptschuldners
sucht durch Klage und Zwangsvollstreckung; nach Österr. Bürqerl. Gesetzb. §. 1355 kann der
Gläubiger
den
Bürgen schon belangen, wenn der Hauptschuldner auf Mahnung des
Gläubigers nicht erfüllt hat. Das Handelsgesetzbuch Art. 281 versagt
die Einrede, wenn die Schuld aus einem Handelsgeschäft auf seiten des Hauptschuldners hervorgeht, oder wenn die
Bürgschaft
selbst ein Handelsgeschäft ist. Sie wird sonst allgemein ausgeschlossen durch
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