167 schädigung nach kommissarischer Verhandlung mit den Beteiligten, zu welcher Sachverständige zuzuziehen sind, mittels
motivierten Beschlusses der Verwaltungsbehörde. Gegen diesen steht sowohl dem
Unternehmer als den übrigen Beteiligten innerhalb 6
Monaten
nach der Zustellung der Rechtsweg offen, für welchen die Vorschriften der Civilprozeßordnung maßgebend sind. Wegen solcher
nachteiligen Folgen der Enteignung, welche erst durch Ausführung der
Anlage auf dem enteigneten Grundstück
entstehen, zur Zeit der kommissarischen Verhandlung über die
Entschädigung also noch nicht erkennbar sind, gewährt das
Gesetz bis zum
Ablauf
[* 2] von 3 Jahren nach Ausführung des betreffenden
Teils der
Anlage einen im Rechtsweg verfolgbaren persönlichen
Anspruch gegen denUnternehmer.
Die festgestellte
Entschädigung ist, falls neben dem Eigentümer andere Entschädigungsberechtigte in Betracht kommen, oder
das Grundstück
Lehn oder
Fideikommiß, oder mit Reallasten,
Hypotheken oder Grundschulden belastet ist, zu hinterlegen, andernfalls
bar zu zahlen. Erst nach
Zahlung oder Hinterlegung der
Entschädigung und, von dringlichen Fällen abgesehen, nach
Ablauf der
sechsmonatigen Frist oder Erledigung des innerhalb derselben beschrittenen Rechtswegs wird auf weitern
Antrag des
Unternehmers die Enteignung durch Beschluß ausgesprochen, mit dessen Zustellung das Eigentum auf den
Unternehmer
übergebt und der zugleich die Einweisung in den
Besitz in sich schließt. An
Stelle des enteigneten Grundstücks, welches
von allen privatrechtlichen Verpflichtungen frei wird, tritt rücksichtlich aller Eigentums-, Nutzungs-
und sonstigen Realansprüche, insbesondere der
Hypotheken- und Grundschulden, die Entschädigungssumme («pretium succeditin locum rei»). Civilrechtlich ist das Enteignungsgeschäft mit einem
Kauf zu vergleichen, zu dessen
Abschluß der Eigentümer
durch Gesetz verpflichtet und bei dem der Kaufpreis mangels einer Vereinbarung durch Richterspruch bestimmt wird.
Da der in der Enteignung liegende
Eingriff in das Eigentum nicht weiter gehen darf, als es das Interesse
des Unternehmens, zu dessen Gunsten es gestattet wird, erfordert, so haben die Gesetze dem Eigentümer für den Fall, daß
das enteignete Grundstück ganz oder teilweise zu dem bestimmten Zweck nicht weiter notwendig ist, ein
Wiederkaufs- und
Vorkaufsrecht eingeräumt; das preuß. Gesetz hat nur letzteres und nur insoweit beibehalten,
als dem jeweiligen Eigentümer eines durch die Enteignung verkleinerten Grundstücks das
Vorkaufsrecht an den ihm enteigneten
Grundstücksteilen zustehen soll.
Ein staatlicher Zwang zum Verkauf beweglicherSachen, z. B. von Getreide
[* 3] im Fall einer Hungersnot,
vonPferden zum Zweck der Mobilmachung, von Vieh zur Beseitigung einer Seuchengefahr, ist in verschiedenen
Ländern durch besondere Gesetze vorgesehen, wird indes wegen der größern Dringlichkeit, der leichtern
Abschätzung, der
fortfallenden Beteiligung Dritter in einfachern Formen durchgeführt.
Für die im Reichsrat vertretenen
LänderÖsterreichs ist ein nur auf Enteignung zu Eisenbahnzwecken bezügliches
Gesetz vom ergangen. Zur
Abkürzung des
Verfahrens verbindet dasselbe die Feststellung des Gegenstandes und
Umfanges
der Enteignung mit der sogenannten polit. Begehung; die Ermittelung der
Entschädigung erfolgt durch
das
Bezirksgericht (Einzelrichter);
die
Entscheidung, und zwar falls kein
Vergleich zu stande kommt, kann durch Rekurs an das Oberlandesgericht
angefochten werden. – In
Deutschland
[* 4] sind aus neuerer Zeit noch folgende Enteignungsgesetze zu erwähnen: Großherzogtum
Hessen
[* 5] vom Hamburg
[* 6] vom Württemberg
[* 7] vom während andere
Staaten sich mit Abänderungen der
ältern Gesetze begnügt haben.
Neuere Litteratur: Thiel, Das Expropriationsrecht und das Expropriationsverfahren (Berl. 1866);
G.
Meyer, Das
Recht der Expropriation (Lpz. 1868);
[* 13] (Anatidae), eine Familie der Siebschnäbler (Lamellirostres), deren Schnabelränder mit Hornzähnen besetzt
sind. Von den verwandten Sägern unterscheiden sich die Enten durch den breitern und flachern Schnabel, von den
Schwänen durch
den kurzen
Hals. Mit den
Gänsen sind sie dagegen durch zahlreiche Übergangsformen verbunden, wie
Brandgans
(s. d.) und
Glanzgans (s. d.). Die Lebensweise bietet noch die besten Unterscheidungsmerkmale.
Die Enten halten sich meist auf dem Wasser
auf und suchen dort ihre Nahrung, wogegen die
Gänse sich mehr und geschickter auf dem
Lande bewegen und dort grasen. In allen Erdteilen finden wir Mitglieder dieser Familie.
Der Nahrung nachgehend, wandern sie oft in großen Scharen. So kommen im
Frühjahr und Herbst die nordischen Enten an die deutschen
Küsten und oft bis ins mittlere
Deutschland hinein. In der Nahrung sind die Enten wenig wählerisch. Gräser,
[* 14]Körner,
Würmer,
[* 15] Schnecken,
[* 16]
Insekten
[* 17] und deren Larven, Laich, alles wird von ihnen genommen. Man kennt etwa 120
Arten, die man in 6 Gattungen
untergebracht hat. Die
Tauchenten (FuliguIa) haben weit nach hinten stehende
Beine, sind in ihren
Bewegungen auf dem
Lande ungeschickt
und ganz auf das Wasser angewiesen.
Sie tauchen ausdauernd nach ihrer meist animalischen Nahrung;
die bekanntesten
Vertreter dieser Gattung
sind: die Reiherente(Fuligula cristataLeach), oberseits schwarz, unterseits beim Männchen weiß, beim Weibchen braun,
mit langen Schopffedern, aus dem nördl. Europa;
[* 18]
die
Tafelente(Fuligula ferinaL.) mit rotbraunem
Kopf und
Hals, schwarzem
Kropf, ebenfalls aus dem nördl. Europa;
die Kolbenente(Fuligula rufina Pall.),
kenntlich an dem dicken rotbraunen
Kopf, aus
Indien;
Auch die
Eisenten (s. d.) sowie
die
Trauerenten (s. d., Oidemia, z. B. die im
Winter auf der Nordsee häufige Oidemia nigraGray; s.
Tafel: Enten, Fig. 2) werden hierhin gerechnet.
Eine zweite Gattung bilden die Eiderenten (s. d.,
Somateria, z. B. mit der Prachteiderente,
SomateriaStelleriLeach, s.
Tafel:
Enten, Fig. 3), die zu der dritten Gattung, den eigentlichen
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mehr
168 Schwimmenten (Anas), hinüberführen. Letztere sind im allgemeinen von schlankerm Körperbau, sinken beim Schwimmen nicht
so tief ein wie die Tauchenten und versuchen der Gefahr nicht durch Tauchen, sondern durch Auffliegen zu entgehen. Der bekannteste
Vertreter dieser Gattung ist die gemeine Wild- oder Stockente (AnasboschasL. , s. Tafel: Enten, Fig. 1),
die ganz Europa, Asien
[* 21] und Nordafrika bewohnt. Kopf und Hals des Männchens sind metallisch grün, der Hals trägt ein schmales
weißes Band.
[* 22]
Das Weibchen ist gelb und braun gefleckt. Die Stockente ist die Stammform aller domestizierten europäischen Enten, von denen
einige, wie die gemeine Hausente und die Rouen-Ente (s. d. und Tafel: Geflügel,
[* 20]
Fig. 6), in der Färbung
ihr gleichen, sie aber meist in der Körpergröße bedeutend überholt haben und es auf 6–10 kg bringen. Der Rouen-Ente
verwandt ist die Duclair-Ente, die ebenfalls in Frankreich wegen ihrer schnellen Entwicklung sehr geschätzt wird. Die blaugraue
schwedische Ente, welche Anfang der siebziger Jahre in Deutschland weit verbreitet war, ist fast vollständig
wieder verschwunden. Zu den weißen Abkömmlingen der Stockente gehört zunächst die Aylesbury-Ente (s. Tafel: Geflügel,
[* 20]
Fig.
5), die im Bau der Stammform ähnlich, nur bedeutend größer ist. Der Schnabel muß zart fleischrot sein. Ihr Gewicht beträgt
bis 6 kg, die Jungen sind schon mit 6–7 Wochen marktfähig und haben dann schon ein Gewicht von 1,50
bis 1,75 kg. Die Peking-Ente (s. d. und Tafel: Geflügel,
[* 20]
Fig. 7) zeichnet sich durch steilere Haltung und mächtigen Hängebauch
von der vorgenannten aus, ihr Gefieder ist mehr gelblich und ihr Gewicht nur 3–4 kg.
Der Schnabel soll, abgesehen von der weißlichen Spitze, rein rotgelb sein, doch zeigt er fast stets schwarze Flecke, namentlich
bei den Weibchen. Von den schwarzen Abkömmlingen der Stockente sind die bekanntesten die Cayuga-Ente (s. Tafel: Geflügel,
[* 20]
Fig. 3) und die Smaragd- oder Labradorente, jene in Nord-, diese in Südamerika
[* 23] zuerst gezüchtet. –
Ferner sind noch erwähnenswert die gelbe oder weiße Haubenente, auch Kaiserente genannt, etwas stärker als die gemeine
Hausente und mit einer kräftigen Federhaube geziert, die jetzt seltene Krummschnabelente und die zierliche Zwergente, die
wildentenfarbig und weiß gezüchtet wird.
Sie dient als Zierente und in den Entenfängen als Lockente, indem sie durch ihr fortwährendes Rufen
die umherstreichenden Wildenten anlockt und in die Netze führt. – In Australien
[* 24] wird die Stockente durch die australische
Wildente (AnassuperciliosaGm.), in Südafrika
[* 25] durch die Gelbschnabelente (AnasxanthorhynchaForst)
[* 26] und in Indien durch die
Buntschnabelente (AnaspoecilorhynchaPeun.) vertreten. An der Nordküste Deutschlands
[* 27] und Hollands werden
zahlreiche als Zierarten beliebte Arten gefangen, wie die Löffelente (AnasclypeataL., s. Tafel: Enten, Fig. 4) mit dem an der
Spitze löffelförmig verbreiterten Schnabel, die Pfeifente (AnasPenelopeL., s. Tafel: Enten, Fig. 5), die durch ihre Kleinheit
ausgezeichnete Krickente (AnascreccaL.) und Knäckente (AnascirciaL.) und die spitzschwänzige Spießente
(AnasacutaL.), die man wegen der verlängerten Schwanzfedern zum Vertreter einer besondern Gattung Dafila erhoben hatte. Zu
derselben rechnete man ferner die aus Südamerika stammende Spitzschwanzente
(Anasspinicauda Vieill.) und die Bahama-Ente (AnasbahamensisL.) mit den korallroten Flecken am Schnabelgrunde.
Das südl. Südamerika beherbergt ferner noch die Peposacka-Ente (AnasmetopisPoeppig) mit ihrem feuerroten
an der Basis höckerförmig aufgetriebenen Schnabel. Die in Mittel- und Südamerika heimische Moschusente (HyonettamoschataL.) repräsentiert eine vierte Gattung, Hyonetta, die sich von den Schwimmenten durch gestrecktern Körper, längern Schwanz,
nackte Augengegend, nackte Warzen an der Schnabelwurzel, die ein stark nach Moschus riechendes Fett absondern,
die ausgerundeten Schwimmhäute und die großen und stark gekrümmten Nägel
[* 28] unterscheidet. Die Moschusente lebt in Wäldern,
geht wenig auf das Wasser, hält ihre Nestruhe in Bäumen und baut dort auch ihr Nest. Sie ist in vielen Gegenden zum Haustier
geworden und hat auch in Europa Eingang gefunden, merkwürdigerweise unter dem NamenTürkische Ente.
Die fünfte Gattung, die der Schmuckenten (Lampronessa), umfaßt nur zwei Arten, die Braut- oder Karolinenente (LampronessasponsaL., s. Tafel: Geflügel,
[* 20]
Fig. 4) und die Mandarinente (LampronessagalericulataL., s. Tafel: Enten, Fig. 6), jene in Nordamerika,
[* 29] diese in China
[* 30] heimisch. Ihre prächtige Färbung und leichte Zuchtfähigkeit hat ihnen weite Verbreitung
in Europa verschafft. Sie bäumen noch mehr als die Moschusenten und brüten in Baumhöhlen.
Als sechste Gattung, die durch die hohen Beine schon zu den Gänsen hinüberführt, werden die Baumenten (s. d.) gerechnet.
Die Liebhaberei für Wildenten ist weit verbreitet und die oben aufgezählten Arten findet man nicht nur
in den zoolog. Gärten, sondern auch bei vielen Privatleuten, die ihre Weiher mit denselben
schmücken. Man bezieht sie von den meisten Tierhändlern, wie G. Voß in Köln,
[* 31] C. Reiche in Alfelda. d. Leine oder von den
zoolog. Gärten und bezahlt für die europ.
Arten etwa 15–30 M., für Braut- und Mandarinenten 30–50 M., für die seltenern bis zu 100 M. das Paar. Der Versand erfolgt
am besten in Weidenkörben, die oben mit Packleinen geschlossen sind, damit die Enten sich beim Auffliegen nicht die
Köpfe verletzen.
Bevor die Enten auf die Weiher gesetzt werden, müssen sie flugunfähig gemacht werden. Dies geschieht
am einfachsten durch Abschneiden der großen Federn eines Flügels, eine Arbeit, die nach jeder Mauser rechtzeitig wiederholt
werden muß. Es hat das ein häufiges Einfangen der Enten zur Voraussetzung, was oft mit den größten Schwierigkeiten verknüpft
ist. Vorteilhafter ist es daher, wenn man sie amputiert, d. h. die Handschwingen
mitsamt den sie stützenden Knochen
[* 32] abschneidet, aber so, daß die am Flügelbug befindlichen kleinen Federn stehen bleiben.
Die Amputation kann mit einer starten Rosenschere ausgeführt werden und man wählt einen kühlen Frühlings- oder Herbsttag
dazu aus. Eine Nachbehandlung ist nicht erforderlich, die Blutung hört bald von selbst auf und die Wunde
verheilt unter dem Schutze der kleinen Federn sehr schnell. Die Ente ist so dauernd unfähig zum Fliegen.
[* 33]
Alle oben genannten Wildenten können im Sommer und auch im Winter im Freien bleiben, wenn sie nur stets eine kleine offene
Stelle im Wasser haben. Als Futter genügt allen Gerste,
[* 34]
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