153 schaffung des
Star-Chamber-Gerichtshofs aufrecht, trotzdem daß der Dichter
Milton seine berühmte «Areopgitica» gegen
sie richtete; erst 1695 wurde sie abgeschafft, und es kam in der Folge der Grundsatz zur Geltung, daß der freien Meinungsäußerung
nichts im Wege steht, solange sie nicht Einzelne beleidigt oder verleumdet, den
Staat oder die
Religion
bedroht oder Sittlichkeit oder
Anstand verletzt. Wo dies geschieht, haben die Gerichte nach den durch Gesetz oder Gewohnheitsrecht
(oder Präjudizien) feststehenden Normen einzuschreiten.
Somit war von jener Zeit an auch auf diesem Gebiete die allgemeine Rechtsordnung unter dem Schutze der ordentlichen Gerichte
allein maßgebend. Litteratur. Gneist, Das heutige engl.
Verfassungs- und Verwaltungsrecht (2 Bde., Berl.
1857–60; 3. Aufl. 1883);
ders., Engl. Verfassungsgeschichte (ebd. 1882);
ders., Selfgovernment, Kommunalverfassung und
Verwaltungsgerichte in England (ebd. 1871);
ders., Geschichte des Selfgovernment (ebd. 1863);
ders., Das engl. Parlament
vom 9. bis zum Ende des 19. Jahrh. (ebd. 1886);
Einzelne
Perioden behandeln: Stubbs, Constitutional history of England (3 Bde., 3. bis 5. Aufl.,
Lond. 1887–91);
Hallam, The constitutional history of England (neueste Aufl., 3 Bde.,
ebd. 1882; deutsch Lpz. 1828–29);
Erskine May, Constitutional history of England (5. Aufl., 3 Bde.,
Lond. 1875; deutsch Lpz. 1864).
Hauptsächlich historisch gehalten ist Hearn, The government of England
(2. Aufl. 1886). Eine vortreffliche Sammlung verfassungsgeschichtlicher
Urkunden enthält
Stubbs, Select charters (7. Aufl.,
Oxf. 1890).
Über den gegenwärtigen Zustand der Englisches V. giebt ein übersichtliches
Bild das Werk von
Anson,
Lawand custom ofthe constitution (Bd. 1: The Parliament, 2. Aufl.,
Oxf. 1892; Bd.
2: The Crown, ebd. 1892). Geistreiche
Beobachtungen über das engl. Verfassungsleben enthalten:
Bagehot, The English constitution
(2. Aufl., Lond. 1872) und Dicey, TheLawof the constitution (2. Aufl., ebd. 1886).
Über einzelne Gegenstände geben Aufschluß
folgende Monographien aus der von Macmillan herausgegebenen Citizen series: Trail,
Centralgovernment (1881);
Cotton und Payne, Colonies and dependencies (1883);
soviel wie
Turners Gelb, s.
Bleioxychlorid^[= kommt in zwei Zusammensetzungen vor: 1) als Turners Gelb, Patentgelb, PbCl2.3PbO; es wird erhalten, ...] 1.
(ital. Cornoinglese; frz. Cor anglais),
eine in der zweiten Hälfte des 18. Jahrh. erfundene tiefstehende
Oboe, früher als
Oboeda caccia bekannt. Das Englisch-Horn repräsentiert
die
Alt- oder Tenorlage der
Oboe, verhält sich daher zu diesem
Instrument wie die
Viola zur
Violine. Anfänglich
war seine
Röhre wie eine Sichel gebogen, später in stumpfwinkliger Form gebaut wie die Baßklarinette. Joh.
Seb.
Bach benutzte das Englisch-Horn oft, bei
Mozart,
Beethoven,
Weber findet es sich nicht; von
Meyerbeer,
Berlioz,
Halévy ward es wieder
in
Aufnahme gebracht; von ergreifender Wirkung ist die Solostelle in R.
Wagners«Tristan und Isolde». Der
Klang des Englisch-Horn ist schwermütig, getragen. Im Orchester ersetzt man es auch durch die
Klarinette.
Zahlen über den Flächeninhalt und
die Bevölkerung können noch nicht, auch nur schätzungsweise, angegeben werden. Zu Englisch-Ostafrika gehören
an derKüste die Landschaften der Wadigo, der
Galla- und Somalstämme und
Witu; weiter im Innern Teita,
Ukamba, Kikuju, Leikipia und die
Länder der
Massai in der Umgegend des Naiwaschasees; am
Victoria-NjansaKawirondo, Ussoga und
Uganda und westlich davon
Unjoro und
Ankori. 180 km von dem
Meere entfernt ragt aus der zwischen dem Umba
und Sabaki 300–400 m ü.d.M. liegenden Ebene die 2150 m hohe
Bura-Berggruppe empor, an welche sich im NW. das Kjulu- und
das Ulugebirge anschließen.
Die Hochfläche des
Binnenlandes (etwa 2000 m) westlich und nordwestlich vom
Kilima-Ndscharo wird durch den großen ostafrik.
Graben, in dem der
Rudolf-, Baringo- und Naiwaschasee eingebettet sind, in zwei ungleiche
Teile getrennt;
auf der östl. Seite steigt die
Aberdare-Kette (4300 m) und der schneebedeckte
Kenia (5600 m) auf; auf der westlichen die
Mau-Kette
(2910 m) und der Elgon (4300 m). Diese letztere Gebirgsmasse flacht sich nach dem Nordufer des
Victoria-Njansa zu einer leichtgewellten
Hügellandschaft ab, welche im äußersten Westen zwischen dem Albertsee und
Albert-Eduardsee von einem
gegen 5600 m aufragenden Gebirgsstock, dem Ruwenzori, begrenzt wird. – Dem
Meere zu strömen nur zwei größere
Flüsse:
[* 6] der Sabaki und der mit Dampfbarkassen 480 km aufwärts schiffbare
Tana.
Der
Ausfluß
[* 7] des
Victoria-Njansa ist der Kivira, jener des
Albert-Eduardsees der Semliki: beide münden
in den Albertsee und treten aus demselben als
Bahr el-Djebel oder
WeißerNil. –
Das Klima ist ein tropisches, an der
Küste
mit zwei Regenzeiten (März bis Juni und Oktober bis Januar) und im Seengebiet mit
Regen zu allen Jahreszeiten;
[* 8]
auf dem Leikipiaplateau
am Fuße des
Kenia nähert es sich einigermaßen dem europäischen.
Die Gesundheitsverhältnisse in den
Hafenplätzen sind wie überall in Ostafrika sehr ungünstig. Westlich der 10–20 km breiten Küstenzone zwischen dem Umba
und
Tana, innerhalb welcher Kokospalmen, Mangobäume,
Bananen,
Zuckerrohr,
Korn und
Reis gedeihen, dehnt sich bis zum
Kilima-Ndscharo
und den Kjulubergen und von der
Aberdare-Kette bis
Kawirondo eine unfruchtbare
Fläche aus, bedeckt mit
hohem, hartem Savannengras, mit
Akazien und Euphorbien, zuletzt in eine wasserlose Wüste von Gneis und Grauwacke übergehend.
Die beiden Ufer
¶
mehr
154 des Tana umsäumt ein schmaler Streifen kultivierbaren Bodens; die InselnLamu und Manda zeichnen sich durch einen erhöhten
Grad von Fruchtbarkeit aus. Das gut bewässerte und hoch gelegene Kikuju am Südfuß des Kenia eignet sich zum Anbau von Feldfrüchten
aller Art. Das beste und fruchtbarste Land liegt aber in breiterer Masse um die Ost- und Nordufer des Victoria-Njansa
und erstreckt sich, vielfach von großen Sümpfen und sterilen Berggruppen unterbrochen, bis zu dem Albert-undAlbert-Eduardsee.
Die großen Savannen zwischen dem Buragebirge und dem Victoria-Njansa sind erfüllt mit allen Arten jagdbarer Tiere, mit Zebras,
Antilopen, Büffeln, Nashörnern und Löwen;
[* 10] auf Elefantenherden in größerer Zahl stößt man in den
Gegenden zwischen dem Leikipiaplateau und dem Elgon, zwischen dem Victoria-Njansa und dem Semliki und obern Nil. Die Bevölkerung
setzt sich zusammen aus eingewanderten Arabern, Indiern (über 8000) und Suaheli in den Küstenplätzen, aus Bantustämmen
unter verschiedenen Namen, aus Galla, Somal, Massai, aus Waganda und Wanioro im Innern.
im Innern Taveta, die Station Matschako, Makore in Ussoga, Mengo in Uganda und Umparu in Unjoro.
Die Church MissionarySociety besitzt in diesen Gegenden im ganzen 6, die Algerische Mission (Franzosen) in Uganda 3 Stationen.
– Der Bau einer Eisenbahn von Mombas über Taveta zum Victoria-Njansa ist geplant; die Vollendung hängt von der finanziellen
Unterstützung durch das engl. Parlalament ab. Die Gesellschaft verfolgte merkantile und polit.
Ziele; sie ließ sich durch die engl. Regierung zur kostspieligen Besetzung und Verwaltung von Uganda verleiten,
was sie dem Bankrotte nahe brachte.
Anfangs richtete sie ihre Thätigkeit auf die Erleichterung und Sicherung des Verkehrs der Araber und Eingeborenen nach den
Küstenplätzen und in der Verbesserung der Hafeneinrichtungen; später auf die Erforschung des Binnenlandes und die Anlegung
von Stationen durch Entsendung militärisch verstärkter Karawanen unter Pigott (1889)
und Macdonald (1891); zuletzt auf die Unterwerfung von Uganda durch die Expeditionen von Jackson, Gedge und Lugard. Das verfügbare
Aktienkapital der Gesellschaft betrug (Anfang 1893) 7,5 Mill. M., die Einnahmen beliefen sich 1892 auf 1,4 Mill., die Ausgaben
auf 1,7 Mill. M., darunter 257000 M. Zollpacht an den Sultan von Sansibar.
Geschichte. Durch die Missionare Krapf und Rebmann (1844/45) wurde die erste Kenntnis von dem Innern E.s nach Europa
[* 11] gebracht. 1878 fanden
die ersten Verhandlungen zwischen Mackinnon und dem Sultan von Sansibar über Einräumung des ganzen Gebietes bis zur Seenregion
statt, die jedoch wegen Widerspruchs der engl. Regierung resultatlos blieben. Am wurde der
erste gültige Vertrag geschlossen, demzufolge Mombas und die anstoßenden Küstenstrecken der neugegründeten Englisch-Ostafrikanischen Gesellschaft
überlassen ward. Am erteilte die engl. Regierung den königl.
Schutzbrief. Im Aug. 1889 erwarb die Gesellschaft vom Sultan von Sansibar sämtliche Hafenplätze, das
Mündungsdelta des Tana und die InselnLamu, Manda und Patta.
Durch den deutsch-engl. Vertrag vom
verschob sich die Nordgrenze vom Tana bis zum Jub und kam der Victoria-Njansa nördlich
vom 1.° südl. Br. mit den anstoßenden Ländern in das Machtgebiet der engl. Compagnie. Jackson, Ende 1889 von
König Mwanga gegen die Mohammedaner zu Hilfe gerufen, setzte sich im April 1890 in Uganda fest; durch den Vertrag vom gelang
es Kapitän Lugard, Uganda in ein kommerzielles und polit. Abhängigkeitsverhältnis von der Englisch-Ostafrikanischen Gesellschaft
zu bringen. Im Frühjahr und Sommer 1891 wurden gelegentlich eines Kriegszugs gegen Unjoro 6 Militärstationen
zwischen Albert-Eduardsee und dem Victoria-Njansa errichtet, und damit die engl. Herrschaft über Ankori, Usongora und Unjoro
begründet. Am brach ein Aufstand gegen die Engländer in Uganda aus; Kapitän Lugard und Williams schlugen ihn nieder,
doch beschloß die Gesellschaft, Uganda wegen der hohen Kosten der Occupation mit Ende des Jahres zu räumen.
Darauf gewährte die engl. Regierung, um die Behauptung des Landes vorläufig bis Ende März 1893 zu ermöglichen, der Gesellschaft
eine staatliche Beihilfe von 260000 M. und zur Tracierung einer Eisenbahn von Mombasa zum Victoria-Njansa 400000 M. Am übernahm
Gerald Portal im Auftrag des engl. Ministeriums das Protektorat über die Länder am Victoria-Njansa und
westlich davon, wofür das Parlament 1894 einen jährlichen Zuschuß von 1 Mill. M. bewilligte. (S. Uganda.) –