forlaufend
86
Ninpsäias (N. moIcuiZ), der wichtigste der von Cope aus dem Perm von Texas aufgefundenen Heli- saurier, wichtig wegen feiner eigentümlichen an l'lii' coäuZ (s. d.) erinnernden Backzähne, breiten kurzen Pstasterzähnen, welche an ihrer langen Seite sich fast berühren und je in einer Neihe hintereinander stehen. Gmpedökles, griech. Philosoph aus Akragas (Agrigentum) in Sicilien, 490-430 v. Chr., faßte seinenVeruf überwiegend imreligiös-sittlichcn Sinne auf, ähnlicy wie Pythagoras;
er selbst rühmt sich magischer Künste, prophetischer Gabe und wunder- barer Heilkunst;
glaublicher ist die Gewalt, die er durch die Kraft [* 2] des begeisternden Wortes ausübte. Aristoteles bezeichnet ihn als Erfinder der Rede- kunst und Gorgias als seinen Schüler.
Schon sein Vater Meton war an der demokratischen Umwäl- zung seiner Stadt beteiligt;
Empfangbarkeit wurde vom Volle fast vergöttert, später aber mußte er flüchten.
Von chm wurde viel Fabelhaftes erzählt;
so soll er seinen Tod gefunden haben, indem er sich in den Schlund des Ätna [* 3] stürzte. Empfangbarkeit nimmt aus der Lehre [* 4] des Parmenides zwei Grundsätze auf: es yicbt kein Entstehen aus nichts, kein Vergehen in nichts, und es giebt keine qualitative Veränderung des ur- sprünglichen Seins, sondern der Stoff bleibt unver- ändert in seinem Quantum, wie auch in bestimmten Grundqualitäten, aus denen alles andere entsteht oder vergeht oder sich ändert durch bloße Linderung der Mischung.
Die vier Grundstoffe, von ihm mit Götternamen benannt, sind die sog. Elemente Feuer, Luft (oder Zither), Wasser und Erde.
Die Mischung aus denselben sollte nach bestimmten Verhältnissen geschehen und wurde so erklärt, daß Bestandteile des einen Körpers in die passenden Poren des andern eindrängen.
Die Vereinigung und Trennung 'der Stoffe wurde auf Kräfte der Freundschaft und Feind- schaft zurückgeführt.
Eine Welt entsteht, indem die Elemente, durch den Haß geschieden, sich wieder zu vereinigen streben. Am wertvollsten sind die biolog. Ansichten. Die Zweckmäßigkeit der Organismen er- klärte er durch das überlebender lebcnsfähigcrnBil- dungen, die Sinncswahrnehmung durch Ausflüsse von den Objekten, die in die passenden Poren der Or- gane eindrängen.
Seine religiösen Lehren [* 5] von der Seelenwanderung, von der reinen Geistigkeit Gottes u. a. stehen mit seiner Welterklärung in keinem er- kennbaren Zusammenhang. (S. Griechische Philo- sophie.) Die Fragmente des Empfangbarkeit gaben Karsten (Amsterd. 1838) und Stein (Bonn [* 6] 1852) heraus. -
Vgl. Panzerbieter, Beiträge zur Kritik und Erläu- terung des Empfangbarkeit (Meining. 1844);
Zellcr, Die Philo- sophie der Griechen, Bd. 1 (5. Aufl., Lpz. 1892).
Uniporbur (frz., spr. angp'röhr, vom lat. Im- pßrktoi-, s. d.), Kaiser. I(s. d.). Gmper Straße, soviel wie Enneper Straße Smpetraceell (ü/tnp6trkcök6) oder Empe- treen (NmMi-eao), Pflanzenfamilie aus der Ord- nung der Tricoccen (s. d.) mit nur vier teils in der nördl. gemäßigten Zone, teils in den Hochge- birgen Südamerikas, nahe der Schneegrenze, und selbst in den Polarländern wachsenden Arten. Es sind heidekrautartige Sträucher mit kleinen linea- lischen, meist etwas dicken Blättern und Blüten, die aus einem vier- bis sechsteiligen, blumenkroncnarti- gm Perigon, zwei bis drei Staubgefäßen und einem mehrfächerigen Fruchtknoten mit kurzem Griffel be- stehen; die Frucht ist eine kleine Steinfrucht.
Nuipötruin 7).,
Pstanzenqattung aus der Fa- milie der Empetraceen (s.d.) mit nur einer einzigen in den Hochgebirgen der gemäßigten Zone und inner- halb der kalten Zonen wachfendcn Art. Es ist ein kleiner, niederlegender, reichvcrzweigtcr Strauch mit kleinen, axillar stehenden Blüten, die sog. Rausch- oder Krähenbeere, auch Vrocken- myrte genannt, N. m'Zrnin ^., in Deutschland [* 7] an einigen Stellen der höhern Gebirge. In Grönland ißt man die wacholderähnlichen Beeren als anti- skorbutische Mittel und bereitet ein weingeistiges Getränk daraus.
Früher waren Kraut und Samen [* 8] offizinell als ll"rdk 6t 86m6n i^mMi-i. Empfangbarkeit der Ware.
Die vom Ver- käufer gelieferte Ware wird dann als empfangbar bezeichnet, wenn sie so beschaffen ist, wie sie der Ver- käufer liefern mußte.
Der Verkäufer hat dafür ein- zustehen, daß die Ware die versprochenen Eigen- schaften hat, «vertragsmäßig beschaffen ist» sHandels- gesetzbuch Art. 346);
wenn nach Probe verkauft war, daß sie der Probe entspricht.
Ist eine bestimmte Eigenschaft nicht zugesagt, so ist bei einem Kauf, welcher auch nur auf feiten einer der beiden Parteien ein Handelsgeschäft (s. d.) im Sinne des Deutschen Handelsgesetzbuchs ist, die Ware empfangbar, wenn sie Handelsgut mittlerer Art und Güte ist (Handels- gesetzbuch Art. 335).
Der Verkäufer hat auch dafür einzustehen, daß die Ware nicht solche Mängel hat, welche ihre Brauchbarkeit oder Vcrkäuflichkcit be- einträchtigen.
Hat der Käufer vor oder bei Abschluß des Kaufs die Ware gesehen, fo hat der Verkäufer für solche Mängel nicht einzusteheil, welche der Käufer gesehen hat oder, ohne sachverständig zu sein, hätte sehen müssen.
Verkäufer haftet jedoch auch im letz- tern Falle für solche dem Käufer nicht bekannte Män- gel, wenn er über deren NichtVorhandensein den Käufer arglistig getäuscht hat.
Nach Sächs. Bürgert. Gesetzb. §. 904 haftet der Verkäufer für ihm ver- borgene heimliche Mängel auch dann nicht, wenn der fachverständige Käufer sie hätte wahrnehmen müssen.
Abweichungen von einer so weitgehenden Haftung für Fehler der verkauften Sache gelten in einem großen Teile Deutschlands [* 9] bei dem Kauf von Haustieren.
Auch für diesen Kauf gilt das gleiche Recht wie für den Kauf anderer Sachen in beiden Mecklenburg, [* 10] Oldenburg, [* 11] Weimar, [* 12] Vraunschweig, beiden Lippe, [* 13] Rudolstadt, [* 14] dem größten Teil von Schleswig-Holstein [* 15] und in der preuß. Nheinprovinz (Gesetz vom hier aber nur mit der kurzen Verjährungszcit von 42 Tagen. In Bayern [* 16] (Gesetz vom Baden [* 17] (Gesetz vom Württemberg [* 18] (Gesetz vom Hohenzollern, Sachsen-Coourg, Frankfurt [* 19] a. M., Provinz Kurhessen haftet der redliche Ver- käufer von Pferden, Eseln, Rindvieh, Schweinen und Schafen ohne andere Zusage nur für gewisse gesetzlich bestimmte Mängel, wenn sie innerhalb einer im Gesetz bestimmten Frist hervortreten, vorbehalt- lich des Gegenbeweises des Verkäufers, daß die Mängel beim Kaufabschluß noch nicht vorhanden waren, ('lhnliche Beschränkungen haben das in Elsaß-Lothringen [* 20] geltende Gesetz vom für den Handel mit Pferden, Eseln, Maultieren, Rindern und Schafen, das Bürgerl. Gesetzb. für Sachsen [* 21] §. 927 für den Handel mit Pferden und Rindvieh, die Gesetze von Anhalt, [* 22] Gotha, [* 23] Alten- burg, Hainburg, Bremen, [* 24] Lübeck, [* 25] Calenbergische, Lüneburger [* 26] und Hildcsheimer Verordnungen für den Handel mit Pferden getroffen. Während in den genannten Ländern und Provinzen der Handel mit andern Tiergattungen unter dem allgemeinen ¶