mehr
der
Brust oder sind an die
Brust und mit den
Händen an das
Gesicht
[* 2] gedrückt. Was die
Bewegungen im und am Embryo
betrifft, so ist
das
Herz der zuerst
Bewegungen zeigende
Teil, denn schon in der dritten Woche zeigt es sich als hüpfender Punkt
(punctum saliens).
Etwas später bildet sich das Nabelbläschen und vom dritten
Monat an der
Mutterkuchen-Blutkreislauf aus.
Vom fünften
Monat an sind am
Bauche der Schwangern durch das ansgelegte
Ohr
[* 3] die
Herztöne des Embryo
zu vernehmen, sowie auch die
Bewegungen der von nun an ziemlich lebhaften
Frucht (die sog.
Kindesbewegungen) gefühlt und gesehen werden können. Schlingbewegungen
kommen unzweifelhaft bei Embryo
in den spätern
Zeiten der
Schwangerschaft vor, wie verschlucktes
Fruchtwasser,
Haare
[* 4] und Darmkot im
Magen
[* 5] beweisen.
Das Leben der ungeborenen Frucht, das Fötalleben, unterscheidet sich sehr wesentlich von dem des geborenen Kindes. Die Atmung durch Luftwerkzeuge fehlt und der Fötus bezieht seinen Sauerstoffbedarf aus dem Blut der Mutter mittels der Gefäße des Mutterkuchens (Placentaratmung). Daher mangelt ihm auch der ganze sog. kleine Kreislauf, [* 6] d. h. die Strömung des Blutes aus dem rechten Herzen in die Lungen und von da zurück ins linke Herz. Statt dessen geht bei ihm das Blut aus dem Mutterkuchen durch die Nabelvenen nach dem rechten Herzen, von da durch das runde Loch der Scheidewand des Herzens sowie durch einen die Lungen- und Körperarterie verbindenden Kanal, [* 7] den Ductus arteriosus Botalli, sofort in die Körperarterie (Aorta) und endlich durch die Nabelarterien wieder zum Mutterkuchen (sog. Fötalkreislauf).
Diese besondern Blutbahnen des Fötus schließen sich nach der Geburt von selbst, sobald die Atmung und dadurch der kleine Kreislauf in Gang [* 8] gekommen sind. Ferner genießt der Fötus keine Nahrungsmittel [* 9] durch den Mund; denn er nährt sich ebenfalls aus dem Mutterblute, indem innerhalb des Mutterkuchens zwischen kindlichem und mütterlichem Blut auch ein außerordentlich reger Stoffaustausch stattfindet. Der Fötus entleert bis zum Augenblick der Geburt keinen Kot; wiewohl die Bereitung eines eigentümlichen Kots, des sog. Kindspechs (Meconium), das hauptsächlich aus Schleim, Darmepithelien, Galle und verschluckten Wollhaaren besteht, bei ihm schon früher beginnt.
Seine äußere Haut, [* 10] der atmosphärischen Luft entzogen und in einer milden, eiweißhaltigen Flüssigkeit, dem Fruchtwasser (s. d.), verweilend, hat den Charakter einer Schleimhaut. Seine Sinne scheinen zu schlummern; doch erregt Berührung, Kälte u. s. w. in den spätern Fruchtmonaten allerdings Zuckungen der Glieder, [* 11] also Reflexbewegungen. Der Herzschlag des Fötus ist weit häufiger als der der Mutter und schwankt durchschnittlich zwischen 120 und 160 Schlägen in der Minute.
Man unterscheidet ihn von der 18. oder 20. Woche an durch Auskultieren an der Bauchwand der Mutter oft ganz deutlich (Fötalpuls): das sicherste Kennzeichen, daß eine Frau mit einem lebenden Kind schwanger geht. Das ganze Fötalleben ist auf Neubildung und Wachstum des Organismus gerichtet und der Wechselwirkung mit der Außenwelt, dem unmittelbaren Stoffwechsel mit ihr, der Empfindung und Bewegung, besonders der bewußten, entzogen. Mit dem Moment der Geburt, sobald der Fötus den ersten Atemzug thut, beginnt eine völlige Umgestaltung seiner Lebensthätigkeit; während bis dahin der mütterliche Organismus dem Fötus das gesamte Ernährungsmaterial fertig gebildet zuführte, beginnt mit der Geburt die selbständige Atmung und damit in innigstem Zusammenhang stehend der normale Lungenkreislauf, während gleichzeitig die Nabelgefäße, das runde Loch der Scheidewand des Herzens und der Ductus arteriosus Botallii sich schließen; bald darauf beginnt das neugeborene Kind sich selbst durch den Verdauungsprozeß die zugeführte Nahrung anzueignen und seine Eigenwärme angemessen nach der Temperatur der Außenwelt zu regulieren. -
Vgl. Kölliter, Entwicklungsgeschichte des Menschen und der höhern Tiere (2. Aufl., Lpz. 1879);
ders., Grundriß der Entwicklungsgeschichte (2. Aufl., ebd. 1884);
His,
Anatomie
menschlicher Embryo
(3 Bde., mit
Atlas,
[* 12] ebd. 1880-85);
Preyer,
Specielle
Physiologie des Embryo
(ebd. 1884).
(über die Erkrankungen des Embryo
im Mutterleib s. Fötalkrankheiten.)
Rechtliches. Die Rechtsfähigkeit des
Menschen beginnt mit der vollendeten
Geburt. So bestimmt auch der
Deutsche
[* 13]
Entwurf eines
Bürgerlichen Gesetzbuchs §. 1 zweiter Lesung. Das schließt nicht aus, daß der Embryo
unter den Schutz
des
Strafgesetzes gestellt wird. (S.
Abtreibung der Leibesfrucht.) Ist zur Zeit eines Erbfalles ein Embryo vorhanden, der
Erbe werden
würde, wenn er lebte, so wird ihm der Erwerb seiner
Rechte bis zur
Geburt offen gehalten. Kommt es zu keiner lebendigen
Geburt,
so wird es so angesehen, als ob gar keine Empfängnis stattgefunden hätte.
Wird ein lebendiges Kind geboren, so wird der Erwerb auf die Zeit des Erbfalles zurückbezogen. Das ist im wesentlichen die praktische Bedeutung des Satzes: «Nasciturus pro jam nato habetur» (lat., «der künftige Sprößling wird als schon geboren angesehen»). Vgl. Preuß. Allg. Landr. I, 1, §. 12;
Bayr. Landr. 1,3, §. 2, Nr. 3;
Sächs. Gesetzb. §. 32;
Österr. Gesetzb. §. 32;
Deutscher Entwurf §§. 1758, 1867, 1904, 2026. Derselbe Grundsatz wird in Bezug auf Alimentationsrechte angewendet (§. 723).
Wo es sich um Familienschlüsse handelt, wird für ein noch nicht geborenes Kind ein Pfleger ernannt (Sächs. Gesetzb. §. 2535) oder bei Familienfideikommissen ein Pfleger, welcher die Interessen der Nachkommenschaft überhaupt vertritt (Preuß. Allg. Landr. II, 4, §. 95; Österr. Gesetzb. §. 630).
Der pflanzliche Embryo oder Keim ist derjenige Gewebekörper, welcher aus der Eizelle infolge der Befruchtung [* 14] entsteht und die ersten Stadien des neuen Individuums darstellt. Die Ausbildung des Embryo erfolgt stets auf der Mutterpflanze, und die Trennung von letzterer findet erst dann statt, wenn der Embryo im stande ist zu einem selbständigen Pflanzenindividuum heranzuwachsen; dies ist aber nur der Fall, wenn er ein mehrzelliger Körper geworden ist und wenn in seinen Zellen oder in den ihn umhüllenden Gewebepartien genügend Reservestoffe zur Bildung neuer Zellen vorhanden sind. Demnach kann man bei Algen [* 15] und Pilzen nicht von einem Embryo sprechen, da hier die befruchtete und zur Spore ausgewachsene Eizelle sich nach der Reise von der Mutterpflanze ablöst und zu einem neuen Individuum heranzuwachsen vermag. Nur die Moose, [* 16] Gefäßkryptogamen und Phanerogamen haben Embryo. Näheres über den Bau und die Entwicklungsgeschichte des Embryo s. Dikotyledonen, Gefäßkryptogamen, Gymnospermen, Monokotyledonen und Moose.