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sondern von einer Direktion geleitet. Unter der den gesamten Betrieb leitenden Oberbehörde stehen bei den Privatbahnen [* 2] in der Regel verschiedene Qberbeamte für die Leitung einzelner Dienstzweige, und zwar:
1) Ein oberster ausführender Beamter, der Betriebsdirektor (auch Specialdircktor, Ge- neralinspektor, Oberinspektor, Bahn- oder Betriebs- inspektor, Bevollmächtigter genannt), in dessen Händen alle Fäden des Betriebes zusammenlaufen und dem meistens die Besorgung und Überwachung des Personenverkehrs und des Stationsdienstcs obliegt.
2) Der Chef des Güterwesens (Obcr- güterverwalter, Gütcrvcrwalter, Güterdirigent, Güterdienstinspektor genannt) überwacht den ganzen Güterverkehr.
3) Der Chef der Bahnerhaltung Vberingenieur,Vahndirektor, Betriebsingenieur ge- nannt) überwacht den guten Zustand aller unbe- weglichen Teile der Bahn.
4) Der Chef für den Maschinen- und Transportdienst (Oberma- schinenmeister,Maschinendirektor,3Naschinenmeister, Oberinspektor des Zugförderungsdienstes genannt) steht dem gesamten Maschinen- und Werkstätten- dienst vor. Unter seiner Oberaufsicht stehen: die Materialienmagazine, Anstalten zur Beschaffung und Aufbewahrung der für den Bahnbetrieb erfor- derlichen Materialien, als Kohlen, Holz, [* 3] Ol, Putz- wolle u. s. w., und die Maschinen- und Wagenrepa- raturwerkstätten. - Die Aufsicht über die Privat- bahnen ist in Österreich [* 4] der dem Handclsministcr unterstellten «General-Inspektion der osterr. Eisen- bahnen» in Wien [* 5] übertragen. In Ungarn [* 6] werden die Staatsbahnen nach der Organisation vom unter dem Handels- ministerium von der «Direktion der Königl. Ungar. Staatseisenbahnen» in Budapest [* 7] verwaltet, die in vier voneinander unabhängige Hauptsektionen unter je einem eigenen verantwortlichen Direktor zerfällt.
Den ausübenden Dienst versehen neun Betriebs- leitungen: in Budapest (3), Miskolcz, [* 8] Debreczin, [* 9] Klausenburg, [* 10] Arad, Szegedin [* 11] und Agram [* 12] auf den ihnen zugewiesenen Linien innerhalb ihres Wir- kungskreises. DieAufficht über die Privatbahncn ist in Ungarn der dem Handelsministerium unter- stellten «Generalinspektion für Eisenbahnen und Schisfahrt» in Budapest übertragen. In Rußland wurde für die Verwaltung der Staatsbahncn 1882 eine dem Minister der Ver- kehrsanstaltcn unterstellte «Provisorische Direktion der Staatseisenbahncn» eingesetzt; vielfach ist Ver- waltung und Betrieb der Staatsbahnen bestehen- den Privatbahngescllschaften übertragen.
Die Auf- sicht über die Prwatbahnen übt das Ministerium der Verkehrsanstalten; in Angelegenheiten des Baues und Betriebes und der wirtschaftlichen Ver- hältnisse entscheidet unter Uniständen der unter dem Vorsitz des Verkehrsministers aus Vertretern > anderer Ministerien und Behörden und aus Ver- tretern der Privatbahnen und wirtschaftlichen In- teressenten gebildete Eisenbahnrat (s. Eisenbahn- beiräte). Die Staatsaufsicht über das Tarifwesen ist seit Anfang 1889 dem Finanzministerium über- tragen, in dem zu diesem Zweck drei besondere Ab- teilungen: der Tarifrat (für die allgemeinen Tarif- fragen und ähnlich zusammengesetzt wie der Eiscn- bahnrat), der Tarifausschuß (für besondere Tarif- fragen) und die Abteilung für Eisenbahnangelegen- heiten gebildet sind. In Italien, [* 13] wo die Staatsbahnen seit 1885 an Privatgesellschaften verpachtet sind, bestehen für die großen Eisenbahnnetze, das Mittelmeer, das Adria- tische und Sicilianische (s. Italienische Eisenbahnen), besondere Gesellschaften.
Unter den Generaldiret- tionen in Florenz, [* 14] Mailand [* 15] und Palermo [* 16] sind für die örtliche Betriebs- und Verkehrsleitung besondere Betriebsdirektionen in Ancona, [* 17] Bologna, Turin, [* 18] Neapel, [* 19] Palermo, Caltanissetta, Catauia, Siracusa und Messina [* 20] eingesetzt. Die staatliche Aufsicht er- folgt durch eine dem Minister der öffentlichen Ar- beiten unterstellte Behörde mit einem Generalin- spektor an der Spitze. Dieser Behörde, mit der auck der Nat oder Ausschuh für Tarifangelcgenheiten zur Prüfung der Eisenbahntarife verbunden ist, sind elf Bezirksaufsichtsämter in Mailand, Turin, Rom, [* 21] Neapel, Florenz, Bologna, Ancona, Verona, [* 22] Foggia, Palermo und Cagliari untergeordnet. In England, wo es nur Privatbahnen giebt, steht an der Spitze der Geschäfte der Eisenbahn- gesellschaften in der Regel eine Direktion (do^rä ol äiroctoi-Z).
Die einzelnen Mitglieder derselben, deren meistens eine größere Zahl vorhanden ist, nehmen in der Regel nicht selbstthätig an den Geschäften leil, sondern versammeln sich nur in bestimmten Zeit- zwischenräumen zu Beratungen unter ihrem Vor- sitzenden (ckairinaii). Der Sekretär [* 23] der Gesellschaft, unter Umständen auch die Direktoren, bringen in diesen Sitzungen die Geschäfte zum Vortrag und zur Entscheidung. Die Ausführung der Beschlüsse der Direktion pflegt dann allein durch den Sekretär zu erfolgen, der die betreffenden Verfügungen aus- fertigt und im Auftrag der Direktoren (d^ oiäei- ol td6 äirectoi-Z) unterzeichnet.
Die eigentliche Be- triebsleitung ist einem vom Administrationsrat angestellten Betriebsdirektor (^ukr^i nig^^i-) anvertraut. Unter dem F6u6i'a1 mana^er pflegen dann folgende Dienststellen den ausübenden Dienst wahrzunehmen: eine Ingenicuradteilung^uFineei-L äöMrtinßiit) den technischen Bahndienst (mainte- uanc6 ot p6rniÄii6iit na,^) und das Bauwesen;
eine mcchan. Abteilung (lo^omotivs äspHi-tniEut), die das ganze Material der Bahnen (Mut auä roliin^ 8toci sowie den Werkstätten- und Transportdiensl umfaßt; eine Abteilung für Personenverkehr und Betriebspolizei (coacinuA 3.116 police departiusiit);
endlich eine Güterverkehrs ab teilung (Zooää äoMrtment, traliic okück) unter einem Güterver- walter (Fooäg m9.u3.F6r).
Weiter finden sich noch besondere Abteilungen für Buchhaltung und Maga- zinverwaltung (sinano68 ll,nd 8tor63 äkpartmeut), für Grundstück- und Gebäudeverwaltung (68ta.te ä"pa,rtni6ut) sowie ein Kontrollbureau (auäit auä ckeck olü^). Buchhalter und Schreiber (ci6rk8), bei den technischen Zweigen auch Ingenieure (on- Fin66rL), Zeichner ((1ra.ft8in6ii) und Werkmeister (l0i-6ui6u) bilden das Hilfspersonal der einzelnen ausführenden Dienststellen; die Aufsichtsbeamten (conti-oHoi^) sind dagegen in der Regel der Direk- tion, und zwar dem Sekretär oder dem A6Q6ra,1 ma u3,F6r beigegeben. Die untere Verwaltung erfolgt für den Transp ortdienst durch die Stationsverwalter (8t9.tioiima,8t6r) und für den Fahrdienst durch die unter den erstern stehenden Zugbegleiter, den Zug- führer (Fuarä), Packmeister (WFF9.F6 Fua,lä) und Bremser (dr^kinau). - Was den Vahndienst betrifft, so erfolgt die Unterhaltung der Bahn sowie aller zugehörenden Werke, einschließlich der Gebäude auf den Stationen, unter der Anleitung und Auf- sicht von Ingenieuren meist durch Unternehmer ohne erhebliches Zuthun der Bahnwärter (lins ßnki-äs, ¶