forlaufend
800 Eintammerbremse - Einkaufskommission Dienstzeit mit der Waffe zu einjährig-freiwilligen Unterroßärzten befördert werden. Die zur Ausrüstung erforderlichen Stücke wer- den aus den Beständen des Truppenteils gegen Zah- lung des festgefetzten Ausrüstungsgeldes geliefert. Die Waffen [* 2] werden unter der Bedingung verab- folgt, sie aus eigenen Mitteln und in einem brauch- baren Zustande zu erhalten und ebenfo bei der Ent- lassung zurückzuliefern. Beim Ausfcheiden aus dem Dienst verbleiben alle Bekleidungsstücke Eigentum des Freiwilligen; die Ausrüstungsstücke sind zurück- zuliefern.
Für die Neueintleidung als Unterarzt oder Unterroharzt haben die Betreffenden felbst zu forgen. Die der Kavallerie, der Feldartillerie und des Trains werden durch ihre Truppenteile be- ritten gemacht; hierfür haben bei ihrem Dienstein- tritt die der Kavallerie und reitenden Artillerie je 400 M., diejenigen der fahrenden Artillerie und des Trains je 150 M. zu zahlen. Außerdem ent- > richten sie die für Hufbefchlag und Pferdearznei fest- gefetzte Paufchfumme; die Nation wird gegen Zah- lung des allgemein festgefetzten Preifes verabfolgt.
Einkaufskommission, welche mit der Aussicht auf Beförderung zum Unterroßarzt eingetreten sind, bleiben voll den Zah- lungen für das Berittenmachen befreit. Junge Leute aus der Landbevölkerung, welche den Berechtigungsschein zum Dienst als Einkaufskommission besitzen, können in die Seebataillone, die Matrofen- Artillerie-Abteilungen und lsofern sie Schiff- bautechniker sind) in die Werftdivifionen ein- gestellt werden; sie sind verpflichtet, sich felbst zu betleiden, auszurüsten und zu verpflegen. ^ Junge Seeleute von Beruf, welche den Be- ^ rechtigungöschein zum Dienst als Einkaufskommission oderdas Zeugnis der Befähigung zum Seestcuermann besitzen, können ^ in die Matrofendivisionen und in die Torpedoabtei- lungen als Einkaufskommission eingestellt werden; sie sind nicht ver- pflichtet, sich felbst zu bekleiden und zu verpflegen. ^ Indie Mafchinistenfektionen der Werftdivi- sionen und in die Torpedoabteilungen dürfen ferner Einkaufskommission eingestellt werden, wenn sie das Zeugnis der Befähigung zum Mafchinisten erster, zweiter oder dritter Klasse auf deutfchen Eeedampffchiffen oder wenn sie Zeugnisse über neunmonatige prak- tische oder konstruktive erfolgreiche Befchäftigung beim Bau von Schiffsdampfmafchinen und über dreimonatige Befchäftigung als Gehilfe bei einer im Betriebe befindlichen Dampfmaschine [* 3] beibringen, oder wenn sie mindestens ein Jahr als Maschinist oder Maschinistengehilfe auf See- oder Flußdampf- , schiffen gefahren sind und hierüber gute Zeugnisse ! beibringen.
Auch diese Einkaufskommission sind nicht verpflichtet, sich > selbst zu bekleiden und zu verpflegen, wenn ihre Ein- " stellung innerhalb des Etats der Werftdivisioncn bez. Torpedoabteilungen erfolgen kann. Die Ein stellun g von Einkaufskommission erfolgt: bei den Matro- sendivisionen am Einstellungstermin der Nekrnten, 1. April, 1. Juli und 1. Okt.; bei den Werftdivisio- nen am Einstellungstermin der Netruten und 1. Okt.; z bei den Seebataillonen I. April und 1. Okt.; bei den Matrosen-Artillerieabteilungen 1. Okt.; bei den Torpedoabteilungen 1. Nov. -
Vgl. Erner, Der Weg zum Einjährig-Freiwilligen und zum Offizier des Veurlaubtenftandcs (Lpz. 1891);
Nott, Der Einjährig-Freiwillige und der Neserve-Offizier im Neer und in der Marine (Cass. 1891);
Oelhafen, Der Einjährig-Freiwillige (2. Anfl., Kitzingen [* 4] 1892).
In Oft erreich-Ungarn ist der Einjährig- Freiwilligen-Dienft 1868 (Gefetz vom 5. Dez.) fast ganz nach preuß. Muster eingeführt worden; unbe- mittelte Einkaufskommission können dort wie in Deutschland [* 5] auf Staatskosten bekleidet und verpflegt werden. (Nähe- res f. Österreichisch-Ungarisches Heerwesen.) In Frankreich wurde die Einrichtung 1872 (Ge- setz vom 27. Juli) eingeführt, die Zulassung war je- doch an die vorgängige Einzahlung von 1500 Frs. unter gleichzeitiger Herabsetzung des geforderten Maßes der Schulbildung geknüpft und wurde seit 1879 etwas erschwert. Nach dem Wehrgesetz vom ist das Vorrecht der bisherigen Einkaufskommission auf die Besucher einiger höhern im Gefetz bezeichneten Lehranstalten befchrä'nkt. Die französischen Einkaufskommission sind deshalb nur ganz ausnahmsweise für die spätere Verwendung als Reserve- und Territorialofsiziere geeignet gewesen. Auch in Italien [* 6] giebt es Einkaufskommission; die Zulassungs- bedingungen sind dort zwar höher als in Frank- reich, aber niedriger als in Deutschland und Öster- reich-Ungarn bemessen. In Nuß land giebt es keine Einkaufskommission; doch besteht dort gesetzlich für Freiwillige mit Schulbildung, je nach dem Maße diefer letztern, eine beträchtliche Abkür- zung der aktiven Dienstzeit. Ginkammerbremfe, eine Art der Eifenbahn- bremsen ls. d., S. 855 d). Einkammersystem, im Gegensatz zu dem Zwei- kammersystem dasjenige System der Volksvertre- tung, wonach die letztere nur einen Körper bildet (f. Nepräsentativsystem).
Von den dentschen Staaten haben nur die gröhern, Preußen, [* 7] Bayern, [* 8] Sachsen, [* 9] Württemberg, [* 10] Baden [* 11] und Hesfen, das Zweikammer- system, während die Landtage der übrigen deutschen Ländcr nach dem Einkaufskommission organisiert sind. Auch das Deutsche Reich [* 12] hat das Einkaufskommission der Bundesrat (s. d.) kann als eine Erste Kammer nicht aufgefaßt werden. Einkaufsbuch, Eingang sfaUurenbuch, auch Fakturenbuch, in der Buchhaltung Be- zeichnung desjenigen Buchs, in welches man in Waren- und Fabrikgefchäften die Nechnungen über Einkänfe von Waren, Materialien u. dgl. einträgt.
Man fcheidet auch zuweilen das Einkaufskommission vom Eingangs- fakturenbuch in dem Sinne, daß ersteres nnr die Einkäufe am Platze, letzteres die von auswärtigen Plätzen enthält. Die Führungsweife des Einkaufskommission ist in der Negel bei einfacher und doppelter Methode der Buchhaltung die gleiche, indem man an die Spitze jedes Postens den Namen des Lieferanten als Gläubiger stellt und dann die Nechnung dem ganzen Inhalt und Betrage nach abschreibt. Die Posten werden voneinander durch Striche geschieden, welche aber die Geldkolumne frei laffen, damit man Ende des Monats sämtliche Posten addieren kann. In der doppelten Buchführung werden letztere monat- lich, und zwar möglichst summarisch, z. V. Waren- conto an Kontokorrentconto oder Fabrikationsconto an Kreditorenconto, in das Journal (s. d.) über- tragen.
Man kann auch das Einkaufskommission dadurch erfetzen, daß man die eingehenden Nechnungen der Zeitfolge nach einheftet und dieselben nur ganz auszugs- weise in das Memorial ls. d.) schreibt, was that- sächlich in vielen Geschäften gefchieht. Ginkaufskommission, der Auftrag an einen Kaufmann, welcher gewerbsmäßig in eigenem Na- men für fremde Rechnung Handelsgeschäfte schließt, eine Ware für Nechnung des Auftraggebers, wel- cher nicht Kaufmann zu fein braucht, einzukaufen. Die Einkaufskommission steht unter den gefetzlichen Regeln der ¶