(lat.),
Ausstattung; im Civilrecht die Gewährung einer
Mitgift (dos), ingleichen die
Entschädigung für den
Verlust der Geschlechtsehre, welche eine außerehelich Geschwängerte von dem Schwängerer zu empfangen hat. Der röm.
Klerus, der die Familienbegriffe gern auf die
Kirche übertrug, forderte von dem
Gründer einer kirchlichen Anstalt als geistlichem
Vater derselben, daß er sein
Kind, d. h. die
Stiftung, mit gehörigen
Mitteln ausstatte, dotiere. In diesem
Sinne spricht man noch gegenwärtig von kirchlichen Dotation, von
Kirchen- und Pfarrdotalen, desgleichen, unter Übertragung der
nämlichen Bezeichnung auf weltliche Verhältnisse, von Dotation einer Anstalt, eines
Ordens.
Bei den Langobarden hießen Dotation die Grundstücke, mit welchen der König seine
Vasallen in eroberten
Ländern
belieh. Etwas Ähnliches begründete in neuerer Zeit
Kaiser Napoleon Ⅰ. Er verlieh seinen ausgezeichnetsten Anhängern und
Generalen die durch Eroberung ihm selbst oder dem franz.
Reiche vorbehaltenen
Güter fremder
Staaten und nannte diese Verleihungen
Dotation; mit ihnen waren teilweise Hoheitsrechte verbunden, teilweise bestanden sie aus einem
Adelstitel mit einer entsprechenden Dotation an
Renten oder
Gütern. So wurde zuerst 1806 dem Marschall
Berthier das von
Preußen
[* 2] abgetretene
Fürstentum Neuchâtel verliehen,
Talleyrand zum
Herzog von
Benevent,
Bernadotte zum
Herzog von Pontecorvo erhoben.
Dieselben waren souveräne Fürsten, aber zugleich
Vasallen des Kaiserreichs. Marschall Lefèbvre erhielt 1807 den
Titel eines
Herzogs von
Danzig
[* 3] und eine dem entsprechende Dotation aus den franz.
Domänen, und auf gleiche
Weise geschah es mit dem
Marschall
Davout, der erst als
Herzog von
Auerstädt,
[* 4] dann als Fürst von Eckmühl mit
Domänen ausgestattet wurde. Neben den
Reichslehen Parma
[* 5] und
Piacenza, die keine landesherrlichenRechte hatten, besaß teils Napoleon selbst,
teils der franz.
Staat in allen
TeilenItaliens
[* 6] unermeßliche
Renten und
Güter, mit denen die neuen Fürsten,
Grafen,
Barone, Ritter
und Mitglieder der Ehrenlegion vom
Kaiser dotiert wurden.
Ein geheimer
Artikel im
Pariser Frieden von 1814 hob in den fremden
Ländern diese Dotation und alle darauf bezüglichen
Ansprüche mit einem
Schlage auf. Zu erwähnen sind noch die nach manchen
Verfassungen zulässigen
Belehnungen mit Staatsgütern
zur Belohnung ausgezeichneter Verdienste um den
Staat u. s. w., ferner die nach dem
DeutschenKriege von 1866 und dem
Deutsch-FranzösischenKriege von 1870‒71 aus den betreffenden
Kriegskontributionen entnommenen besondern Dotation an die bedeutendsten
Staatsmänner, Feldherren und an die Kriegsminister der norddeutschen, resp. der deutschen
Armeen. (S. ferner auch
Krondotation.) In neuester Zeit sind Dotation durch Gesetz oder im Verwaltungswege seitens des preuß.
Staates und anderer deutschen
Staaten an die Kommunalverbände der
Kreise
[* 7] und
Provinzen zur Einrichtung oder Erweiterung der
Selbstverwaltung gegeben worden (preuß. Gesetz vom und
derjenige
Teil des
Dotters, welcher bei den Embryonen vieler Wirbeltiere (s.
Embryo)
nicht mit in den während der
Entwicklung an der Bauchseite sich schließenden
Darm
[* 10] aufgenommen wird. Er hängt als ein gestieltes
Bläschen z. B. am
Bauch
[* 11] der jungen Fische
[* 12] noch ziemlich lange, nachdem sie das
Ei verlassen haben, und sein
Inhalt wird allmählich
resorbiert. ^[]
Joh. Justus Friedr., Violoncellvirtuos, geb. in
Häselrieth bei
Hildburghausen,
[* 14]
Schüler von Kriegck und B.
Romberg. Von 1811 bis zu seiner Pensionierung 1850 war
er Mitglied der Hofkapelle in
Dresden,
[* 15] wo er an seinem Sohn Louis (geb. K. Schuberth,
Drechsler u. a. treffliche
Schüler zog. Er starb in
Dresden. Als
Komponist hat Dotzauer, einer der ersten Cellisten seiner Zeit, für sein
Instrument
Bedeutendes geschrieben; seine
Messen, Ouvertüren,Sinfonien, die
Oper «Graziosa» dagegen vermochten nicht
Boden zu fassen.
(spr. do-u),Douw oder Dow,
Gerard, holländ. Genremaler, geb. zu
Leiden,
[* 16] gest. Febr. 1675, Sohn eines
Glasmalers, erhielt seine künstlerische
Bildung bei seinem
Vater, zuletzt unter Rembrandts Leitung. Er wandte sich in selbständiger
Entwicklung einer sorgfältigen, am einzelnen haftenden Betrachtungsweise der Dinge zu, deren Reiz
in der bestimmten Wiedergabe der Natur liegt. Dieses
Verfahren wußte er durch harmonische Behandlung und vollendete Durchbildung
des Helldunkels zu unterstützen.
Die von ihm gewählten Vorwürfe gehören fast ausschließlich dem
Kreise des kleinbürgerlichen Lebens an. Er schildert das
stille
Glück der Häuslichkeit, des alltäglichen Verkehrs und friedlichen Gewohnheitslebens, das er
mit allen den mannigfaltigen Nebendingen ausstattet, die dessen Behagen und Zierde bilden. D.s
Bilder, die in kleinen, den
Gegenständen angemessenen Maßverhältnissen gehalten sind, wurden bereits zur Zeit des
Meisters hoch bezahlt. D.s Werke,
besonders seine Selbstbildnisse, sind fast in allen
Galerien zu finden. Er hinterließ treffliche
Schüler,
wie Metsu,
Schalken, F.
van Mieris.
1)
Arrondissement des franz. Depart. Nord, hat 475,10 qkm,
(1891) 133037 E., 66 Gemeinden und zerfällt in die 6 Kantone Arleux (87,41 qkm, 13931 E.), Douai-Nord (59,54 qkm, 24617 E.),
Douai-Ouest (63,41 qkm, 29819 E.), Douai-Sud (57,83 qkm, 23993 E.), Marchiennes (103,35 qkm, 23401 E.),
Orchies (103,56 qkm, 17276 E.). – 2) Hauptstadt des
Arrondissements Douai und der Kantone Douai-Nord, Douai-Ouest und Douai-Sud, 32 km
südlich von Lille,
[* 17] in 24 m Höhe, an den Linien
Cambrai-Douai,
Paris-Lille-Douai-Quiévrain und Douai-Orchies (21 km) der
Franz.
Nordbahn, demCanal de la Sensée oder dem Scarpekanal gelegen, und durch diesen sowie durch andere
Kanäle
und die Schelde mit den meisten Handelsstädten des Departements und
Belgiens verbunden, ist Festung
[* 18] erster
Klasse, Sitz des
Kommandos der 1. Feldartilleriebrigade, eines
Appellhofs für zwei Departements, eines Gerichtshofs erster Instanz dreier
Friedensgerichte, einer Handelskammer (seit 1872), eines Gewerberats und hat (1891) 20123, als Gemeinde 29909 E.,
in Garnison das 15. und 27. Feldartillerieregiment; ein Bauarsenal, ein Artilleriemagazin (einst Kartäuserkloster), eine
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