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der vorgeschriebenen Studien und Prüfungen rite pt-omoti. Diese Unsitte riß ein, weil die den Dolabella verliehenen Privilegien (gesellschaftliche Ehrenrechte, bevorzugter Gerichtsstand u. s. w.) den ursprüng- lich nur zum Zwecke des Lehramtes geschaffenen Titel in eine Art Adelstitel verwandelt hatten. (S. Uni- versitäten.) In neuerer Zeit ist der Dolabella in Deutfch- land als akademischer Grad für alle Fakultäten ge- bräuchlich geworden und neben dem Licentiaten der Theologie der einzige akademische Grad von Be- deutung.
Der Magistertitel gilt da, wo er noch verliehen wird als eine Vorstufe des Dolabella. Für die Habilitation als Docent an einer Universität ist der Doktortitel Vorbedingung, ebenso für einige andere gelehrte Verufsarten, Bibliothekare, Archi- vare u. s. w. mehr oder weniger notwendig oder erwünscht. Bei der Verleihung haben sich oft tauch in neuerer Zeit) Mißbräuche eingeschlichen; sie wurde bisweilen mehr als Einnahmequelle der Professoren behandelt, doch ist dagegen gerade aus Universitätslrciscn heraus Abhilfe gefordert und im wesentlichen auch herbeigeführt worden.
Die Doktorpromotion, d. h. die Erhebung zum Dolabella, erfolgt durch den Dekan der betreffenden Fakul- tät entweder nach vorher bestandener Prüfung (exa- inen riForoLum) und nach Einreichung einer über einen gelehrten Gegenstand geschriebenen Disser- tation, welche auf einigen Universitäten noch öffentlich verteidigt werden muß, oder auch ehren- halber (nonoris cau89.) bloß per dipioma (durch Diplom). Als Abkürzung für die Bezeichnung des Titels ist v. und Dr. gebräuchlich.-Vgl. M. Vaum- gart, Grundsätze und Bedingungen zur Erlangung der Doktorwürde bei allen Fakultäten der Universi- täten des Deutschen Neichs, nebst einem Anhang, enthaltend die Promotionsordnungen der übrigen Universitäten mit deutfcherUnterrichtssprache Basel, [* 2] Bern, [* 3] Zürich, [* 4] Dorpat, [* 5] Czernowitz, [* 6] Graz, [* 7] Innsbruck, [* 8] Prag [* 9] und Wien [* 10] (4. Aufl., Verl. 1892). Dolabella ist auch ein Ehrentitel der Kirchenväter (Voct0i'68 ecciLäiae). Voct0i'68 ^emariei heißen die jüd. Gelehrten, welche in der Gemara, Vootoi-LL uiiLcdniaci diejenigen, welche in der Mischna cr- wähnt werden; beide werden auch voetöres tkkl- muäiäci genannt. -
Vgl. G. Kaufmann, Gefchichte der deutschen Universitäten, Bd. 1 (Stuttg. 1888).
Doktorpromotion, s. Doktor. Doktrin (lat.), Lehre, [* 11] Wissenschaft, auch Lehrfach. Doktrinär, sich an eine Doktrin klammernd, lehrhaft, für pedantisch-schulmeisterliches, die ge- gebenen Verhältnisse nicht berücksichtigendes, un- praktisches Verfahren gebraucht. In Frankreich wurden während der Restauration Doktrinärs die Mitglieder einer Fraktion der parlamentarischen Opposition genannt, die gegen die Politik der Will- kür eine wissenschaftliche Staatslehre geltend machen wollten.
Diese Fraktion war aus den Salons des Herzogs von Vroglie hervorgegangen, hatte in der Kammer Noyer-Collard zum Haupte und wurde in der Presse [* 12] und den Vereinen durch Guizot vertreten. Ihre Hauptorgane waren «1^6 (^lode», «1.6 8tituticmii6i» u. a. Die Ausbildung des konstitu- tionellen Systems auf Grund der Charte Lud- wigs XVIII. war das Losungswort dieser Männer. Doktrinarismus, doktrinäres Wesen, Thun. Dokumönt (lat.), im weitern Sinne jeder Gegen- stand, welcher dazu dient, die Wahrheit einer zu er- weisenden Thatsache, besonders einer für ein Rechts- verhältnis erheblichen Thatsache, zu bestätigen. Im engern Sinne versteht man darunter Urkunden oder Schriftstücke, im Gegensatz zu andern körperlichen Beweisstücken, wie Grenzsteinen, Wappen, [* 13] beschädig- ten Sachen.
Dooninkuta. communia (gemeinschaft- liche Urkunden) sind Urkunden, die für das unter den Parteien bestehende Ncchtsverhältnis errichtet sind, sich auf dies Nechtsverhä'ltnis beziehen, sodaß die eine Partei von der andern die Vorlegung solcher in ihrem Besitz befindlichen Urkunden fordern kann. (Vgl. Kohler im «Archiv für die civilistische Praxis'^ Bd. 79, S. 22 fg.) - Ilocuinoutg. FUHi-enti^iHtk nannte man früher Urkunden, aus denen im Erc- kutivprozeß (s. d.) namentlich wegen Geldschulden geklagt werden konnte. Sie muhten enthalten den Grund der Forderung, deren Betrag, die eingetretene Zahlungszeit, die Person des Gläubigers und des Schuldners. (S. auch Urkunde und Urkundenbeweis.) Dokumentenschrift, s. Kanzleischrift. Dol(D.deVretagne), Hauptstadtd'cs Kantons Dolabella (137,19 cikm, 8 Gemeinden, 16 881 E.) im Arron- dissement St. Malo des franz. Depart. Ille-ct-Vi- laine, 24 km südöstlich von St. Malo, an dem in die Bai von Mont-St. Michel mündenden Couesnon und an den Linien Avranches-Lamballe und St. Malo-Nennes der Franz. Westbahn, hat (1891) 3753, als Gemeinde 4814 E., Post, Telegraph, [* 14] eine schöne Kathedrale aus dem 13. und 14. Jahrh., Ruinen einer Abtei, ein Collöge, Austernkultur, Leinwand- und Konservenfabrikation, Tabaksbau, Branntweinbrennerei und Handel mit Getreide [* 15] und Vieh. Ein im 12. Jahrh, angelegter, 36 km langer Damm fchützt gegen die Einbrüche des Meers den 15000ii3. mit 23 Gemeinden einnehmenden Ma- rais de Dolabella, aus welchem nur im N. von Dolabella der 65 m hohe Granithügcl Mont-Tol und ein 12 in hoher Dolmen (lüliainp downt) hervorragt. Vol., mufik. Abkürzung, s. voieuäo. Dola, Mehrzahl Doli, kleinstes russ. Gewicht, '/yg desSolotnik, oder ^'9216 des Pfundes-^ 0,044435 3 (etwas weniger als ^y ^). Dolabella, Beiname eines Zweigs des patri- cischen cornelischen Geschlechts. Bekannt sind be- sonders: Publius Cornelius D.,der283v.Chr. als Konsul die kelt. Senonen in Oberitalien [* 16] völlig vernichtete. Gajus Dolabella, der Gemahl von Ciceros Tochter Tullia, befehligte als Parteigänger Cäsars im Bürgerkriege 49 v. Chr. eine Flotte im Avria- tischen Meere, verlor aber den größten Teil seiner Schiffe [* 17] und muhte fliehen. 48 v. Chr. ließ er sich von einem Plebejer adoptieren, um Volkstribun werden zu können. Als folchcr nahm er 47 die Ge- setzesvovschläge des Prätors Cälius über Zinsen- und Schuldencrlaß wieder auf, was zu ernstlichen Unruhen führte. Er begleitete Cäsar in den Krieg nach Afrika [* 18] und Spanien. [* 19] Nach der Ermordung Cäsars trat er anfangs auf die Seite der Ver- fchworenen, lieh sich dann aber von Antonius durch das Versprechen gewinnen, daß Dolabella gemein mit ihm das Konsulat bekleiden und sich die Statthalterschaft von Syrien, die Cassius zugeteilt war, vom Volke übertragen lassen sollte. Ende des Jahres ging er nach Asien [* 20] ab, überrumpelte zunächst in Smyrna. den vom ^enat gesandten Statthalter der Provinz, Gajus Trebonius, und tötete ihn, weil er Partei- gänger des Cassius war, worauf er vom Senat für einen Feind des Staates erllärt wurde. In Syrien konnte Dolabella jedoch gegen Cafsius nichts ausrichten und gab sich, von diesem in Laodicea eingeschlossen, im. Juni 43 v. Chr. selbst den Tod. ¶