Docht Kochsalz gestreut ist, so erscheint etwas unterhalb r ein gelbes Licht
[* 2] des
Spaltes, das nicht in die Länge gezogen
und nicht verwischt ist, weil die Lampe
[* 3] nur einfaches gelbes Licht aussendet. Bringt man auf den Docht noch Chlorlithium,
so erscheint noch ein rotes mehr nach r gelegenes Spaltbild. Der Unterschied zwischen den
Brechungsexponenten
der violetten und roten
Strahlen eines bestimmten
Stoffs heißt seine totale Directa actio. Je größer diese ist, desto stärker zerstreut
(unter sonst gleichen Umständen) der betreffende
Stoff das Licht, desto länger ist sein Farbenbild. Die Differenz der
Brechungsexponenten
zweier prismatischen Farbstrahlen, z. B. von
Rot und Orange,Gelb oder
Rot undGrün u. s. w., die einander
näher als
Rot undViolett liegen, nennt man partielle Directa actio.
Sowohl die totale als partielle Directa actio sind, unter gleichen Umständen, je nach dem
Stoff der Prismen, sehr verschieden. Bei kleinem
Winkel
[* 4] der beiden vom Licht durchsetzten Prismenflächen ist das
Spektrum eines Wasserprismas sehr kurz,
eines Crownglasprismas (unter sonst gleichen Umständen) etwa zweimal so lang, eines Flintglasprismas fast viermal und eines
Schwefelkohlenstoffprismas nahe sechsmal so lang als jenes erste
Spektrum. Dabei sind überdies dieselben
Farben innerhalb
der Spektren ungleich ausgedehnt.
Flintglas und Schwefelkohlenstoff zerstreuen nach Obigem das Licht sehr stark. Sehr groß ist auch
die Directa actio und daher das Farbenspiel der Diamanten. Die Länge des
Spektrums hängt auch von der
Größe des Einfallswinkels am
Prisma
[* 5] ab; sie wächst, bei derselben Materie, mit der
Größe des brechenden Kantenwinkels am Prisma und mit dem Abstand
der weißen
Wand, die das Farbenbild auffängt, von dem Prisma. Zur genauen Bestimmung der Directa actio dienen
die Fraunhoferschen Linien (s. d.) im
Spektrum (s. d.).
Es giebt auch, nach der Entdeckung von Christiansen und
Kundt (1870), eine anomale Directa actio, bei der die prismatischen
Farben in
einer ganz andern Ordnung als gewöhnlich auftreten; so z.B. hat das
Spektrum eines mit Anilinrot gefüllten Prismas (Fuchsins)
folgende sonderbare Farbenfolge: am wenigsten abgelenkt erscheint
Violett, dann folgt
Blau, das
Grün wird vollständig absorbiert,
hierauf folgt
Rot, Orange und
Gelb. Derartige anomale Directa actio zeigen ferner: Anilinviolett, Anilinblau,
übermangansaures Kalium
und verschiedene andere Körper, die sich alle durch eine sehr starke
Absorption gewisser
Farben und durch farbigen metallischen
Glanz, durch sog. Oberflächenfarben auszeichnen. Vor dem
Rot im normalen
Spektrum findet auch eine Directa actio der
dunkeln Wärmestrahlen, und im Überviolett eine Directa actio der chemisch wirkenden
Strahlen statt. (S.
Spektrum.)
(lat.), buchhändlerische Bezeichnung für das vom Sortimentsbuchhändler
nicht verkaufte und an den
Verleger auch nicht remittierte (s. Remittenden) Konditionsgut (s. d.),
dessen weitere Belassung auf dem Lager
[* 7] des Sortimentsbuchhändlers der
Verleger zur
Buchhändlermesse (s. d.) gestattet.
(lat.),
Einteilung,
Entwurf (z. B. für eine schriftliche
Arbeit, einen
Aufsatz);
Verfügung,
Anlage, Neigung
zu etwas. - Im
Recht ist Disposition jede rechtliche
Verfügung. Das Gesetz oder der Gesetzgeber, die Obrigkeit, die vorgesetzte
Staats-
oder Kirchenbehörde u. s. w. treffenDisposition für diejenigen,
welche der
Anordnung Folge zu leisten haben. Der
Erblasser disponiert maßgebend über sein Vermögen durch letztwillige
Verfügung.
Die Parteien treffen eine
Verfügung, wenn sie einen
Vertrag miteinander schließen. Die Partei ist nur frei, indem sie kontrahiert;
durch den
Vertrag wird sie dem Gegenkontrahenten gebunden. Disposition nennt man sowohl die
Verfügung in ihrer
Gesamtheit, das
Testament, den Mietvertrag u. s. w., als die einzelne Bestimmung eines Rechtsgeschäfts.
- Zur Disposition stellen im
Handel, s. Dispositionsstellung.
Disposition im
Heerwesen,
Entwurf oder
Plan zu einem kriegerischen Unternehmen
(Marsch oder
Gefecht), durch welchen den betreffenden
Truppenteilen
die ihnen zufallende
Aufgabe mitgeteilt wird. Die deutsche Felddienstordnung von 1887 spricht nur vom
Befehl (s. d.), nicht mehr von Disposition. Im
Staatsrecht bezeichnet man als
Stellung zurDisposition (abgekürzt:
z. D.) die Versetzung in zeitweiligen
Ruhestand, im Gegensatz zum aktiven Dienst, wie zur gänzlichen Pensionierung; dieselbe kann eine Gehaltsverminderung
zur Folge haben (Wartegeld), im übrigen dauert das Beamtenverhältnis rechtlich fort.
Beamte zur Disposition müssen sich jederzeit in ein anderes
Amt berufen lassen.
AlleBeamten können bei «Umbildung der Reichsbehörden»
zur Disposition gestellt werden; außerdem hat der
Kaiser dies
Recht noch beim Reichskanzler, den
Chefs, Direktoren und Abteilungsvorständen
der Zentralbehörden, den
Räten und ständigen Hilfsarbeitern des
AuswärtigenAmtes, den Militär- und
Marineintendanten, den diplomat. und konsularischen Amtsträgern. Bei Offizieren erfolgt die
Stellung zur Disposition durch denjenigen,
welcher ernannt hat, und zwar entweder mit vollem Gehalt (Versetzung zu den Offizieren von der
Armee) oder mit Pension. Die
Offiziere zur Disposition bleiben im Militärverband, stehen demnach unter der Disciplinarordnung und militär.
Kontrolle, müssen auch jederzeit der Wiedereinberufung zum Dienst folgen.
In der
Medizin nennt man Disposition oder
Krankheitsanlage diejenige Eigentümlichkeit des menschlichen Organismus, vermöge deren er
zu gewissen Erkrankungen vorzugsweise geneigt ist. Die Disposition bildet also gewissermaßen die entferntere
Ursache der
Krankheit,
welche letztere jedoch erst ausbricht, wenn noch eine veranlassende oder Gelegenheitsursache hinzukommt.
Man unterscheidet eine allgemeine und eine besondere Krankheitsdisposition. Von ersterer spricht man, wenn eine Neigung des
Körpers zur Erkrankung überhaupt vorhanden ist, und wenn jede beliebige Schädlichkeit leichter als bei andern
Menschen
eine
Krankheit veranlaßt.
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mehr
Besondere Disposition findet statt, wenn sich (und zwar auch bei sonst kräftigen und widerstandsfähigen Naturen)
nur zu einer oder einigen wenigen Krankheiten oder örtlichen Affektionen (z. B. der Haut,
[* 9] des Magens, der Luftwege) besondere
Anlage zeigt. Im zarten Kindesalter und im hohen Greisenalter herrscht eine allgemeine Disposition zu vielerlei Krankheiten; im
mittlern Lebensalter überwiegen die besondern Disposition. Nicht selten geht die Krankheitsanlage ohne scharfe Grenzen
[* 10] in die wirkliche
Krankheit über; man pflegt solche Zustände als Kränklichkeit oder Schwächlichkeit zu bezeichnen.
Das Wesen der Disposition ist in den meisten Fällen nicht genau anzugeben. Die Disposition ist entweder angeboren
und dann oft erblich (z. B. die Disposition zur Lungenschwindsucht, zu Epilepsie und Geisteskrankheiten), oder erworben
infolge schädlicher Gewohnheiten und ungünstiger Lebensverhältnisse. Die angeborene Krankheitsanlage pflegt man wohl auch
als Konstitutionsanomalie zu bezeichnen. Übrigens kann jede Disposition durch geeignete diätetische Maßregeln,
durch Erziehung und Gewöhnung wieder verschwinden. (S. Abhärtung.) -
Vgl. Beneke, Die anatom. Grundlagen
der Konstitutionsanomalien des Menschen (Marb. 1878);
ders., Die Altersdisposition (ebd. 1879);
Locher-Wild, über Familienanlage
und Erblichkeit (Zür. 1874).