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Pfande, bei dem Depositum (s. d.), bei der Geschäfts- führung (s. d.) und den Ansprüchen aus der Vor- mundschaft. Nicht in dieser Weise werden die gleich- wertigen Klagen der gegenseitigen Obligationen unterschieden, wie die Klagen des Verkäufers und Käufers, des Vermieters und Mieters. virsotsur (frz., fpr.-röhr), Leiter, Vorsteher, auch soviel wie Beichtvater (s. d.); virectrics (spr. -trihh), Leiterin, Vorsteherin, besonders eines kauf- männischen Geschäfts; im Befestigungswesen die Mittellinie einer Schießscharte, welche die Haupt- richtung angiebt.
Dirökt (lat.), gerade, geradezu, unmittelbar; direkt in der Astronomie, [* 2] s. Nechtläufig. Direkte Nede (lat. oi^tio äiiecw), die Wieder- gabe der Worte jemandes in der Form, wie er sie selbst gesprochen hat. Der Gegensatz ist die in- direkte Nede (oi-atio inäirecta). Direkter Schutz, der gegen ein freistehendes Ziel gerichtete stäche Schuß (f. Schießen). [* 3] Direkter Wechsel, Direktes Papier, s. /Värittura.. Direkte Stellvertretung, der Grundsatz des modernen Rechts, daß der von einem Bevoll- mächtigten, einen: Vormund oder einem andern gefetzlichcn Vertreter repräsentierte Geschäftsherr aus den in seinem Namen geschlossenen Geschäften des Vertreters und durch dessen Erklärungen un- mittelbar berechtigt oder verpflichtet wird, ohne daß erst der Stellvertreter das Recht zu erwerben braucht, um es dann auf den Geschäftsherrn zu übertragen, and ohne daß der Vertreter persönlich verpflichtet wird.
Das röm. Recht stellte die umgekehrte Regel auf. Heutzutage tritt diefe indirekte Stellvertretung nur da ein, wo der Vertreter im eigenen Namen kontrahiert. Daran kann er ein Interesse haben, z. V. um wegen seiner Auslagen gedeckt zu sein, um dem Gegenkontrahenten seine Kundschaft nicht zu verraten. So kontrahiert der Kommissionär (s. Kommission). Wo dies nach Art des Geschäfts nicht hergebracht ist, und wo der Mandatar nicht indirekte Stellvertretung bevorwortet hat, wird er dazu auch nicht berechtigt fein, wenn er dadurch gegen das Interesse des Mandanten verstößt.
Direkte Steuern, s. Steuern. Direktion (lat.), Richtung, Leitung, Oberaufsicht (auch als Behörde). In Österreich [* 4] und Frankreich sind Artillcriedirektion und Geniedirektion die Festungsbehörden, denen die Verwaltung des artille- ristischen oder Geniematerials der Festung [* 5] untersteht. Direktion des Bildungsweseus der Ma- rine, die einem Konteradmiral, mit dem Sitz in Kiel, [* 6] anvertraute Oberleitung über die Institute für die wissenschaftliche Ausbildung der Seeoffiziere, Kadetten und Deckofsiziere der Deutschen Marino (s. Marineakademie, Marineschule, Deckoffizierschulc).
Direktive (neulat.), Leitung, Richtung, Richt- schnur, Verhaltunqsregel; im militär. Sinne eine besondere Art des Befehls (s. d.). Direktor(lat.), Leiter, Vorsteher- Direktorat, Amt oder Amtslokal eines Dirichlet; direktorial, vom Dirichlet ausgehend, dazu gehörig. Direktorium (neulat.), im allgemeinen eine Gemeinschaft von mehrern Personen, welche durch Wahl oder durch Ernennung zur Leitung einer ge- werblichen, kommerziellen oder wissenschaftlichen An- stalt berufen sind. - In der Geschichte Frankreichs ist das Dirichlet (vii-Octoii-e 6X6eutit) die mit der voll- ziehenden Gewalt betraute oberste Regierungs- behörde, deren Machtbefugnis in der Verfassung vom (1. Vendömiaire III) begründet war, und die 26. Okt. (5. Vrumaire) 1795 bis (18. Brumaire VIII) die Regierung führte.
Dieses Dirichlet bestand aus 5 Mitgliedern, die vom Rat der Alten (s. Frankreich) gewählt wurden, und von denen in jedem Jahr eins ausschied. Ihre Amts- handlungen wurden in Veratungen mit mindestens drei Stimmen gegen die beiden übrigen beschlossen. 1799 machte Vonaparte dem Dirichlet ein Ende, dessen Gewalt auf das Konsulat überging. Direktorium (lat. Oräo äivini oMoü, Xalsn- äarwrn litui^icuin; frz. c3.rtNl)6li6), der für die kath. Geistlichen von den Bischöfen oder Ordensobern alljährlich herausgegebene Wochenkalender, welcher für jeden Tag die nötigen Weisungen für das Vre- viergebet und die Celebration der Messe giebt.
Direktrix (lat.), in der Geometrie,s. Kegelschnitte. [* 7] Diremtion (lat.), s. Dirimieren. Dirhem, Derhem, Derirne, Drahem oder Dramm, i. Drachme (s. d.), ein kleines Gewicht, namentlich Gold-, Silber-, Münz-, Edelstein- und Medizinalgewicht, in der Türkei, [* 8] Rumänien, [* 9] Ser- bien, Bulgarien, Griechenland, [* 10] Montenegro, [* 11] Nord- afrika und Persien. [* 12] In der Türkei ist bei den Be- hörden seit I. (13.) März 1871, im allgemeinen Ver- kehr aber seit 1. (13.) März 1874 (Einführung des franz. metrischen Systems) das Dirhem-a'chary (die metrische Drachme) die gesetzliche Einheit der Gewichte und -- 1 F. Das' frühere, als Gold-, Silber- und Münzgewicht noch gesetzliche Dirichlet ist in der Türkei ^ 3,207ü625 F. In den andern Valkan- staaten und in Ägypten [* 13] sind gesetzlich ebenfalls die metrischen Größen anzuwenden; jedoch geschieht dies in Agyplen und Griechenland nur selten, auch in den andern Ländern noch nicht allgemein. In Griechen- land hat das Dirichlet (hier Dramion oder Drami ge- nannt) 3,2 F. In Rumänien (Dramura) und den übrigen Valkanstaaten ist das Dirichlet das türkische. In Ägypten ist das Dirichlet -- 3,0884 F, in Abessinien -- 2,592 3. In Algerien [* 14] war bis zur Einführung des franz. metrischen Systems das Drahem --- 4,26625 F. In Tunis ist das D. ^ 3,i68 F, in Tripolis ^ 3,052 F. In Persien kommt das Dirichlet (Dirä'm) besonders in den an die asiat. Türkei grenzenden Provinzen vor und ist -^ 3,06? F. In allen hier angeführten Ländern, nur Abessinien, Algerien, Tunis und Persien ausgenommen, war das Dirichlet 2/400 der Oka (s. d.). (S. auch Drachme.) war auch der Name einer marokk. kleinen Silber- münze , s. Uckia.
Dirichlet (spr.-ischleh), Peter Gustav Lejeuue, Mathematiker, geb. zu Düren, [* 15] ging ) 822 nach Paris, [* 16] wo er mathem. Studien machte. Von dem Mathematiker Fourier an A. von Hum- boldt empfohlen, wurde er auf des letztern Veran- lassung nach Preußen [* 17] berufen. Nachdem er seit 1827 als Docent zu Breslau [* 18] gewillt, siedelte er 1829 nach Berlin [* 19] über, wo er an der Allgemeinen Kriegsfchule lehrte und 1831 eine außeroro., 1839 eine ord. Professur der Mathematik an der Universi- tät erhielt. Nach Gauß' Tode übernahm er 1855 die Professur der Mathematik an der Universität zu Göttingen. [* 20] Dort starb er Die Ergeb- nisse seiner Untersuchungen sind teils in Crelles «Journal für Mathematik», teils in den «Abhand- lungen» der Berliner [* 21] Akademie, der er seit 1832 als Mitglied angehörte, enthalten. Nach D.s Tode wurden seine «Vorlesungen üvcr Z von ¶