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bevollmächtigte Minister, Ministerresidenten, Geschäftsträger; dazu kommen die päpstl. Nuntien als besondere und bei den kath. Höfen vor allen übrigen Diplomaten bevorrechtete Rangklasse. Über die Vorrechte der Diplomatie s. Exterritorialität.
bevollmächtigte Minister, Ministerresidenten, Geschäftsträger; dazu kommen die päpstl. Nuntien als besondere und bei den kath. Höfen vor allen übrigen Diplomaten bevorrechtete Rangklasse. Über die Vorrechte der Diplomatie s. Exterritorialität.
(grch.), diejenige histor. Hilfswissenschaft, welche die Dokumente oder die im Geschäftswege entstandenen Schriftstücke früherer Zeiten verstehen, beurteilen und gebrauchen lehrt. Ihren Namen erhielt sie von der wichtigsten und schwierigsten Klasse dieser Dokumente, den Diplomen (s. d.) oder Urkunden, an denen sie auch zur Wissenschaft sich heranbildete und allmählich die gegenwärtige Ausdehnung [* 2] und Bedeutung ihres Begriffs erreichte. Man hatte zwar schon seit dem Anfange des 16. Jahrh. geschichtlichen Werken Urkunden beigegeben; größere Bedeutung erlangten dieselben jedoch erst bei Gelegenheit der vielfachen, während des 17. Jahrh. in Deutschland [* 3] erörterten staats- und fürstenrechtlichen Streitfragen (bella diplomatica). Der belg. Jesuit Dan. Papebroek machte den ersten Versuch einer wissenschaftlichen Behandlung der Urkunden und faßte die Ergebnisse seiner Forschung in einer Abhandlung zusammen, die dem zweiten Bande der «Acta Sanctorum, Aprilis» (Antw. 1675) beigegeben ist. Der Umstand, daß hier die Echtheit der ältesten, namentlich vieler merowing. Urkunden der Abtei St. Denis angezweifelt worden war, veranlaßte den gelehrten Benediktiner Mabillon, mit seinem berühmten Werke «De re diplomatica» (Par. 1681; mit Supplementen, 2 Bde., ebd. 1704; Neap. 1789) zu antworten, das der neuen Wissenschaft den Namen verlieh und deren eigentliche Grundlage wurde, ohne jedoch eine vollständige Behandlung derselben zu geben oder auch nur zu beabsichtigen.
Nach Mabillon, der seine Erfolge vor allem dem reichen Material zu verdanken hatte, das ihm zur Verfügung stand, erfuhren auf lange Zeit hin nur die einzelnen Teile der Diplomatik entweder ganz neue Begründung oder weitere Ausführung und Bereicherung. So erweiterte der Engländer Madox die Formelkunde, brach Heineccius der Siegelkunde neue Bahn und behandelte Bessel, der Abt des Klosters Göttweih, die Specialdiplomatik der deutschen Könige und Kaiser von Konrad Ⅰ. bis Friedrich Ⅱ. und begründete namentlich die diplomat.
Geographie Deutschlands. [* 4] Bessels berühmtes «Chronicon Gotwicense» (2 Bde., 1732) wurde durch Heumans «Commentarii de re diplomatica imperatorum et regum Germ.» (2 Bde., Nürnb. 1745‒53) gewissermaßen ergänzt. In Frankreich fügte Montfaucon die griech. Schriftkunde und Charpentier die Kenntnis der Tironischen Noten hinzu, denen die von Baring und Walther mit großem Fleiße gesammelten Buchstabenproben und Abkürzungen der lat. Schrift sich ergänzend anschlossen.
In Deutschland ward die Diplomatik auch unter die Gegenstände des Universitätsunterrichts aufgenommen und zu diesem Behufe von Eckhard (1742) und Joachim (1748) in Kompendien gebracht und damit gleichzeitig Paläographie, Chronologie und Siegelkunde nebst rechts- und staatsgeschichtlichen Erörterungen verbunden. Mit ebenfalls sehr reichen Hilfsmitteln und im wesentlichen wieder von Mabillons Standpunkte aus, behandelten Toustain und Tassin, gleichfalls Benediktiner, aufs neue die Diplomatik sehr ausführlich in dem noch immer wichtigen «Nouveau traité de diplomatique» (6 Bde., Par. 1750‒65; deutsch von Adelung und Rudolf u. d. T. «Lehrgebäude der Diplomatik», 9 Bde., Erf. 1759‒69),
während drei andere Benediktiner, Dantine, Durand und Clemencet, in «L’art de vérifier les dates» (1750; 3. Aufl., 3 Bde., 1783‒92) für die histor. und diplomat. Chronologie eine treffliche Grundlage schufen. Eine systematische Fassung der Diplomatik versuchte zuerst Gatterer seit 1765, dann mit etwas mehr Erfolg Gruber (1783) und Zinkernagel (1800). Eine größere Umgestaltung würde jedenfalls Schönemann herbeigeführt haben, wenn nicht dessen «Versuch eines vollständigen Systems der Diplomatik» (2 Bde., Hamb. 1800‒1) wegen des frühen Todes des Verfassers unvollendet geblieben wäre.
Zunächst wurde nun der Diplomatik einerseits ein neuer
Boden geschaffen, andererseits ihre Nutzanwendung gemacht in der
Verwaltung
und Ordnung der
Archive, beides mehr und mehr nach richtigen wissenschaftlichen Grundsätzen. Unter die
Früchte dieser
Arbeit sind namentlich die ausgezeichneten Urkunde
nsammlungen und Regesten zu rechnen, die in immer wachsender
Zahl die sicherste Grundlage für geschichtliche
Studien darbieten. Durch die an die
Aufgabe von
Urkunden sich anschließenden
allgemeinen Grundsätze, welche
Sickel aufgestellt hat, ist dieser nach Mabillon zum zweiten Begründer
der Diplomatik geworden.
Ihm zur Seite arbeitete mit gleichem Verdienste Ficker. Daneben wurden auch einzelne Zweige der Diplomatik, wie die Schriftkunde durch Kopp u. a., die Sphragistik und Heraldik durch Melly, Bernd, den Fürsten zu Hohenlohe-Waldenburg u. a. gefördert, während mehrere Zeitschriften, wie die «Zeitschrift für Archivkunde, Diplomatik und Geschichte» von Höfer, Erhard und von Medem (1833‒35) und die «Zeitschrift für die Archive Deutschlands» von Friedemann (1846‒53) den fortlebenden Sinn für das Ganze der Wissenschaft bekundeten.
Gegenwärtig bildet das Handbuch von
Breßlau (s. unten) das wichtigste Hilfsmittel zur Einführung in die Diplomatik, außerdem
enthalten besonders die «Archivalische Zeitschrift» (Bd.
1‒13, hg. von
Löher, Stuttg. und
Münch. 1876‒88 und
Neue Folge, Bd. 1‒2, hg. durch das bayr.
Allgemeine Reichsarchiv in
München,
[* 5] 1890‒91) und die «Mitteilungen des
Instituts für österr. Geschichtsforschung» von Mühlbacher
(Bd. 1‒13, Innsbr. 1879‒92)
wichtige Beiträge zur Diplomatik. Ihr dienen auch die von v.
Sybel und
Sickel herausgegebenen «Kaiserurkunden
in
Abbildungen» (Berl. 1880‒91). (S.
Archiv.) –
Vgl. Ficker, Beiträge zur Urkundenlehre (2 Bde., Innsbr. 1877);
Leist, Urkundenlehre. Katechismus der Diplomatik u. s. w. (Lpz. 1882);
ders., Die Urkunde, ihre Behandlung und Bearbeitung (Stuttg. 1884);
Posse, Die
Lehre
[* 6] von den Privaturkunden
(Lpz. 1887);
Breßlau, Handbuch der Urkundenlehre (Bd. 1, ebd. 1889).
Korps, die Gesamtheit der an einem Hofe beglaubigten diplomat. Geschäftsträger. Erst seitdem es üblich geworden ist, ständige Gesandtschaften zu unterhalten, konnte man die zu ihnen gehörenden Personen als eine durch Beruf und gesellschaftliche Stellung gebildete Einheit auffassen; die Bezeichnung Diplomatisches Korps soll zuerst in Wien [* 7] 1754 aufgekommen sein. Das Diplomatisches Korps ist weder eine jurist. noch eine polit. Körperschaft und hat auch in der Regel keine Veranlassung zu irgend welcher Thätigkeit; allein es giebt in dem höfischen und polit. Leben bisweilen Gelegenheiten, bei denen es sich nicht um die Interessen eines oder mehrerer einzelner Staaten, sondern um die Stellung und Wirksamkeit der diplomat. Vertreter überhaupt handelt und bei denen aus diesem Grunde das ¶
Diplomatisches Korps als Gesamtheit behandelt wird oder selbst als solche in Thätigkeit treten kann. Dahin gehört z. B. der Empfang des Diplomatisches Korps seitens des Souveräns bei gewissen festlichen Gelegenheiten, bei der Neujahrsgratulation, Einladungen an das Diplomatisches Korps zu Hoffesten, Einräumung einer besondern Tribüne oder Loge in dem Zuhörerraume der Parlamentsgebäude, in der Hofkirche u. dgl. Aber auch bei Verletzungen der durch das Völkerrecht gewährten Privilegien der diplomat.
Agenten oder bei völkerrechtswidrigen Gewaltakten einer Regierung kann wohl unter Umständen das Diplomatisches Korps sich zu einer gemeinschaftlichen Vorstellung oder Protestation veranlaßt sehen; vielleicht auch in dem Falle, daß ein Mitglied des Diplomatisches Korps durch sein Verhalten sich gegen die Standesehre gröblich vergangen haben sollte. Wenn das Diplomatisches Korps als Einheit auftritt, bedarf es eines Organs. Als solches fungiert der Doyen (Dekan) des Diplomatisches Korps; es ist dies in der Regel das nach der Anciennetät an dem Hofe älteste Mitglied des in Diplomatisches Korps den vorwiegend kath. Staaten heute noch der päpstl. Nuntius, ohne daß aber im einzelnen Falle das Diplomatisches Korps gehindert ist, ein anderes Mitglied mit seiner Führung oder Vertretung zu betrauen.