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bevollmächtigte Minister, Ministerresidenten, Geschäftsträger; dazu kommen die päpstl. Nuntien als besondere und bei den kath. Höfen vor allen übrigen Diplomaten bevorrechtete Rangklasse. Über die Vorrechte der Diplomatie s. Exterritorialität.
bevollmächtigte Minister, Ministerresidenten, Geschäftsträger; dazu kommen die päpstl. Nuntien als besondere und bei den kath. Höfen vor allen übrigen Diplomaten bevorrechtete Rangklasse. Über die Vorrechte der Diplomatie s. Exterritorialität.
(grch.), diejenige histor. Hilfswissenschaft, welche die Dokumente oder
die im Geschäftswege entstandenen Schriftstücke früherer
Zeiten verstehen, beurteilen und gebrauchen lehrt.
Ihren
Namen erhielt sie von der wichtigsten und schwierigsten
Klasse dieser Dokumente, den
Diplomen (s. d.) oder
Urkunden, an
denen sie auch zur Wissenschaft sich heranbildete und allmählich die gegenwärtige
Ausdehnung
[* 2] und Bedeutung ihres
Begriffs
erreichte. Man hatte zwar schon seit dem Anfange des 16. Jahrh. geschichtlichen Werken
Urkunden beigegeben; größere
Bedeutung erlangten dieselben jedoch erst bei Gelegenheit der vielfachen, während des 17. Jahrh.
in
Deutschland
[* 3] erörterten staats- und fürstenrechtlichen Streitfragen (bella diplomatica). Der belg.
Jesuit
Dan. Papebroek machte den ersten Versuch einer wissenschaftlichen Behandlung der
Urkunden und faßte die Ergebnisse seiner
Forschung in einer
Abhandlung zusammen, die dem zweiten
Bande der
«Acta Sanctorum, Aprilis» (Antw. 1675)
beigegeben ist. Der Umstand, daß hier die Echtheit der ältesten, namentlich vieler merowing.
Urkunden der
Abtei St.
Denis
angezweifelt worden war, veranlaßte den gelehrten
Benediktiner Mab
illon, mit seinem berühmten Werke
«De re diplomatica» (Par.
1681; mit
Supplementen, 2 Bde., ebd. 1704; Neap.
1789) zu antworten, das der neuen Wissenschaft den
Namen verlieh und deren eigentliche Grundlage wurde,
ohne jedoch eine vollständige Behandlung derselben zu geben oder auch nur zu beab
sichtigen.
Nach Mab
illon, der seine Erfolge vor allem dem reichen Material zu verdanken hatte, das ihm zur
Verfügung stand, erfuhren
auf lange Zeit hin nur die einzelnen
Teile der Diplomatik entweder ganz neue
Begründung oder weitere Ausführung
und
Bereicherung. So erweiterte der Engländer Madox
die Formelkunde, brach Heineccius der Siegelkunde neue
Bahn und behandelte
Bessel, der
Abt des
Klosters Göttweih, die Specialdiplomatik der deutschen Könige und
Kaiser von Konrad
Ⅰ. bis
Friedrich Ⅱ.
und begründete namentlich die diplomat.
Geographie
Deutschlands.
[* 4]
Bessels berühmtes
«Chronicon Gotwicense» (2 Bde., 1732) wurde durch
Heumans «Commentarii de re diplomatica imperatorum et regum
Germ.» (2 Bde., Nürnb.
1745‒53) gewissermaßen ergänzt. In
Frankreich fügte
Montfaucon die griech. Schriftkunde und Charpentier die Kenntnis der
Tironischen Noten hinzu, denen die von
Baring und
Walther mit großem Fleiße gesammelten Buchstab
enproben
und
Abkürzungen der lat.
Schrift sich ergänzend anschlossen.
In
Deutschland ward die Diplomatik auch unter die Gegenstände des Universitätsunterrichts aufgenommen und zu diesem
Behufe von Eckhard (1742) und Joachim (1748) in Kompendien gebracht und damit gleichzeitig Paläographie,
Chronologie und
Siegelkunde nebst rechts- und staatsgeschichtlichen Erörterungen verbunden. Mit ebenfalls sehr reichen
Hilfsmitteln und im wesentlichen wieder von Mab
illons Standpunkte aus, behandelten Toustain und Tassin, gleichfalls
Benediktiner,
aufs neue die Diplomatik sehr ausführlich in dem noch immer wichtigen «Nouveau
traité de diplomatique» (6 Bde., Par.
1750‒65; deutsch von
Adelung und
Rudolf u. d. T. «Lehrgebäude der Diplomatik», 9 Bde.,
Erf.
1759‒69),
während drei andere
Benediktiner, Dantine, Durand und Clemencet, in «L’art de vérifier
les dates» (1750; 3. Aufl., 3 Bde.,
1783‒92) für die histor. und diplomat.
Chronologie eine treffliche Grundlage schufen. Eine systematische Fassung der Diplomatik versuchte
zuerst Gatterer seit 1765, dann mit etwas mehr Erfolg Gruber (1783) und Zinkernagel (1800). Eine größere
Umgestaltung würde jedenfalls Schönemann herbeigeführt haben
, wenn nicht dessen
«Versuch
eines vollständigen
Systems der Diplomatik» (2 Bde., Hamb.
1800‒1) wegen des frühen
Todes des Verfassers unvollendet geblieben wäre.
Zunächst wurde nun der Diplomatik einerseits ein neuer
Boden geschaffen, andererseits ihre Nutzanwendung gemacht in der
Verwaltung
und Ordnung der
Archive, beides mehr und mehr nach richtigen wissenschaftlichen Grundsätzen. Unter die
Früchte dieser
Arbeit sind namentlich die ausgezeichneten Urkundensammlungen und Regesten zu rechnen, die in immer wachsender
Zahl die sicherste Grundlage für geschichtliche
Studien darbieten. Durch die an die
Aufgabe von
Urkunden sich anschließenden
allgemeinen Grundsätze, welche
Sickel aufgestellt hat, ist dieser nach Mab
illon zum zweiten Begründer
der Diplomatik geworden.
Ihm zur Seite arbeitete mit gleichem Verdienste Ficker. Daneben wurden auch einzelne Zweige der Diplomatik, wie die Schriftkunde durch Kopp u. a., die Sphragistik und Heraldik durch Melly, Bernd, den Fürsten zu Hohenlohe-Waldenburg u. a. gefördert, während mehrere Zeitschriften, wie die «Zeitschrift für Archivkunde, Diplomatik und Geschichte» von Höfer, Erhard und von Medem (1833‒35) und die «Zeitschrift für die Archive Deutschlands» von Friedemann (1846‒53) den fortlebenden Sinn für das Ganze der Wissenschaft bekundeten.
Gegenwärtig bildet das Handbuch von Breßlau (s. unten) das wichtigste Hilfsmittel zur Einführung in die Diplomatik, außerdem enthalten besonders die «Archivalische Zeitschrift» (Bd. 1‒13, hg. von Löher, Stuttg. und Münch. 1876‒88 und Neue Folge, Bd. 1‒2, hg. durch das bayr. Allgemeine Reichsarchiv in München, [* 5] 1890‒91) und die «Mitteilungen des Instituts für österr. Geschichtsforschung» von Mühlbacher (Bd. 1‒13, Innsbr. 1879‒92) wichtige Beiträge zur Diplomatik. Ihr dienen auch die von v. Sybel und Sickel herausgegebenen «Kaiserurkunden in Abbildungen» (Berl. 1880‒91). (S. Archiv.) –
Vgl. Ficker, Beiträge zur Urkundenlehre (2 Bde., Innsbr. 1877);
Leist, Urkundenlehre. Katechismus der Diplomatik u. s. w. (Lpz. 1882);
ders., Die Urkunde, ihre Behandlung und Bearbeitung (Stuttg. 1884);
Posse
, Die
Lehre
[* 6] von den Privaturkunden (Lpz. 1887);
Breßlau, Handbuch der Urkundenlehre (Bd. 1, ebd. 1889).
Korps, die Gesamtheit der an einem
Hofe beglaubigten diplomat. Geschäftsträger. Erst seitdem es üblich
geworden ist, ständige Gesandtschaften zu unterhalten, konnte man die zu ihnen gehörenden
Personen als eine durch
Beruf und
gesellschaftliche
Stellung gebildete Einheit auffassen; die Bezeichnung Diplomatisches Korps soll zuerst
in
Wien
[* 7] 1754 aufgekommen sein. Das Diplomatisches Korps ist weder eine jurist. noch eine polit. Körperschaft
und hat auch in der Regel keine Veranlassung zu irgend welcher Thätigkeit; allein es giebt in dem höfischen und polit.
Leben bisweilen Gelegenheiten, bei denen es sich nicht um die Interessen
eines oder mehrerer einzelner
Staaten, sondern um die
Stellung und Wirksamkeit der diplomat.
Vertreter überhaupt handelt und bei denen aus diesem
Grunde das
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Diplomatisches Korps als Gesamtheit behandelt wird oder selbst als solche in Thätigkeit treten kann. Dahin gehört
z. B. der Empfang des Diplomatisches Korps seitens des Souveräns bei gewissen festlichen Gelegenheiten, bei der Neujahrsgratulation, Einlad
ungen
an das Diplomatisches Korps zu Hoffesten, Einräumung einer besondern Tribüne oder Loge in dem Zuhörerraume der Parlamentsgebäude,
in der Hofkirche u. dgl. Aber auch bei Verletzungen der durch das Völkerrecht gewährten Privilegien der diplomat.
Agenten oder bei völkerrechtswidrigen Gewaltakten einer Regierung kann wohl unter Umständen das Diplomatisches Korps sich zu einer gemeinschaftlichen Vorstellung oder Protestation veranlaßt sehen; vielleicht auch in dem Falle, daß ein Mitglied des Diplomatisches Korps durch sein Verhalten sich gegen die Standesehre gröblich vergangen haben sollte. Wenn das Diplomatisches Korps als Einheit auftritt, bedarf es eines Organs. Als solches fungiert der Doyen (Dekan) des Diplomatisches Korps; es ist dies in der Regel das nach der Anciennetät an dem Hofe älteste Mitglied des in Diplomatisches Korps den vorwiegend kath. Staaten heute noch der päpstl. Nuntius, ohne daß aber im einzelnen Falle das Diplomatisches Korps gehindert ist, ein anderes Mitglied mit seiner Führung oder Vertretung zu betrauen.