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ein-308 Stengels berücksichtigt werden. Betreffs des anatom. Baues läßt sich allerdings keine allgemein gültige Regel über die Unterscheidungsmerkmale zwischen Monokotyledonen und Dienstansprüche ausstellen, aber immerhin giebt es charakteristische Eigenschaften der beiden Gruppen, und nur verhältnismäßig wenige Arten bilden eine Ausnahme. Zunächst unterscheiden sich die Dienstansprüche von den Monokotyledonen durch den Verlauf der Gefäß- oder Leitbündel im Stamme. Während bei den meisten Monokotylen die Gefäßbündel [* 2] über den ganzen Querschnitt des Stammes zerstreut oder doch wenigstens in mehrern konzentrischen Ringen liegen, findet sich bei den Dienstansprüche in der Regel nur ein einziger zwischen Rinde und Mark liegender Kreis [* 3] solcher Bündel.
Ein weiteres für die große Mehrzahl der Dienstansprüche charakteristisches Merkmal liegt darin, daß ihre Stämme Dickenwachstum besitzen, sodaß also fortwährend neue Zuwachszonen gebildet werden können. Die in den jüngsten Internodien noch getrennt verlaufenden Bündel werden bald durch das sog. Interfascikularcambium verbunden; da durch diesen Vorgang nunmehr ein vollständiger Ring von Bildungsgewebe, Cambium (s. d.), entstanden ist, so können fortwährend oder in gewissen Perioden neue Ringlagen von Zellen sowohl nach außen wie nach innen abgeschieden werden.
Ebenso wie beim anatom. Bau des Stammes, lassen sich auch für viele Dienstansprüche charakteristische Eigentümlichkeiten im Bau der Blätter anführen. Auch hier ist es wieder der Verlauf der Leitbündel mit den sie begleitenden Strängen von Bastzellen, der den Blättern der meisten Dienstansprüche ein eigentümliches Aussehen giebt. Während bei den Monokotyledonen jene Bündel meist parallel nebeneinander in der Blattspreite verlaufen oder nur wenige Abzweigungen besitzen, findet sich bei den Blättern der Dienstansprüche in der Regel ein sehr verwickeltes und zierliches Netzwerk [* 4] vor, das die ganze Blattspreite durchsetzt; dieser Unterschied in der Nervatur (d.i. der Gesamtheit der im Blatte verlaufenden Bündel) tritt gewöhnlich sehr deutlich hervor, zumal auch die Form der mehr in die Breite [* 5] entwickelten Blätter der Dienstansprüche eine andere ist, als die der meist linealischen Blätter bei den Monokotyledonen.
Wird schon durch die Nervatur und die äußere Form der Blätter ein Unterschied im Habitus der monokotyledonischen und dykotyledonischen Gewächse hervorgerufen, so geschieht dies noch viel mehr durch ihre Stellung am Stamme. Bei den Dienstansprüche finden sich die mannigfachsten Stellungsverhältnisse, bei den Monokotyledonen dagegen herrscht die Divergenz ½. (s. Blattstellung), [* 6] d.h. die wechselständige Stellung vor. In den Zahlen und Stellungsverhältnissen derjenigen Hochblätter, welche die Blüten zusammensetzen, finden sich ebenfalls einige Verschiedenheiten zwischen Monokotyledonen und Dienstansprüche vor; bei den letztern ist die Anzahl der Teile der einzelnen Hochblattkreise gewöhnlich fünf, seltener vier oder ein Vielfaches dieser beiden Zahlen, während bei den Monokotyledonen die Zahl 3 oder ein Vielfaches davon vorherrscht. Betreffs des Wachstums der Wurzeln sind die meisten Dienstansprüche dadurch ausgezeichnet, daß das Würzelchen des Embryos sich weiter fortentwickelt und später die sog. Hauptwurzel bildet, während bei den Monokotyledonen das Würzelchen des Embryos nur eine sehr beschränkte Entwicklung besitzt und abstirbt, nachdem einige Nebenwurzeln gebildet worden sind.
Die Gruppe der Dienstansprüche zerfällt in die zwei großen Abteilungen der Choripetalen (s. d.) und Sympetalen (s. d.), die sich in der Ausbildung der Blütenhülle unterscheiden.