Devizes (spr. dĕweisĕs) oder
The Vize, Stadt in der engl.
Grafschaft Wilts, 34 km im NNW. von Salisbury, zwischen
der Salisbury-Ebene und den
Marlborough Downs, am
Avon-Kennet-Kanal, hat (1891) 6426 E., Ruinen eines von
Heinrich I. erbauten
Schlosses, zwei
Kirchen mit normann.
Chören, im Museum zahlreiche röm.
Altertümer, eine
Irrenanstalt,
Tabaksmanufaktur, Fabrikation von Ackerbaugerätschaften und Kornhandel. D. Ist das
CastrumDivisarum der
Römer.
[* 2]
Fluß im türk.
Albanien, entspringt auf dem Ostabhang des Grammosgebirges, durchfließt den Maliksee, durchbricht
dann in gewundenem
Thal
[* 3] mehrere Bergketten, vereinigt sich mit dem ebenfalls vom Grammosgebirge herabkommenden Osum zum
Ergent (Semeni) und mündet in einem Delta
[* 4] südlich der Lagune von Kavarsta.
(lat.), eigentlich Abwälzung, in der Rechtssprache der in gewissen Fällen
kraft des Gesetzes eintretende Übergang eines
Rechts oder Besitztums auf einen andern. Auf dem Gebiete des bürgerlichenRechts versteht man unter
Devolutionsrecht
(Verfangenschaftsrecht) das, insbesondere am Rhein und in
Teilen
von
Franken, früher sehr verbreitete
Recht, kraft dessen bei beerbter
Ehe (d. h. wenn
Kinder aus der
Ehe vorhanden sind) der
überlebende
Ehegatte die Fahrhabe allein erbte, während alle Grundstücke, auch die dem überlebenden selbst gehörenden,
von ihm nur mit Genehmigung der
Kinder veräußert werden durften; diese Grundstücke waren den
Kindern
«verfangen».
Kraft
[* 5] dieses
Rechts der Devolution beanspruchte
Ludwig XIV. nach dem
Tode seines Schwiegervaters, Philipps IV. von
Spanien,
[* 6] daß von
der span. Erbschaft die burgund. Grenzlande an seine Gemahlin fallen sollten (s.
Devolutionskrieg). Gegenwärtig ist das
Recht fast überall durch die Gütergemeinschaft verdrängt. Im Rechtsstreite bewirkt
die Einlegung eines Rechtsmittels eine Devolution der Befugnis, zu entscheiden von dem niedern
an den höhern Rechtszug; sie hat
Devolutiveffekt (s.
Berufung, Bd. 2, S. 861a).
Im Kirchenrecht versteht man unter Devolution. Den Übergang der Befugnis zur Vornahme einer Handlung von dem kompetenten
kirchlichen Organ auf die ihm vorgesetzte
Stelle, z.B. der (auf den
Bischof oder das Konsistorium übergehenden)
Befugnis, eine erledigte geistliche
Stelle, deren
Besetzung von dem Inhaber des Patronatsrechts versäumt oder hinsichtlich
welcher etwas versehen worden war, nach einer gewissen Frist selbst zu besetzen. Dieses
Devolutionsrecht kann aber in
Deutschland
[* 7] nicht als in Kraft stehend behauptet werden, außer bezüglich des Patronatsrechts zu Gunsten des
Bischofs
und auch hier nicht in
Bayern,
[* 8] soweit der Landesherr
Patron ist. Rücksichtlich der Bischofssitze nimmt der Papst das Besetzungsrecht
kraft Devolution in
Anspruch, wenn sich das Domkapitel nach Erledigung des
Bistums über die
Wahl eines Nachfolgers nicht einigt.
der erste gegen die span.
Niederlande
[* 9] gerichtete
RaubkriegLudwigs XIV., hat seinen
Namen von dem in einigen niederländ.
Provinzen gebräuchlichen
Recht der
Devolution (s. d.), aus dem die offiziellen Staatsrechtslehrer
Ludwigs folgerten, daß jene
Provinzen seiner Gemahlin Maria
Theresia als der ältesten Tochter Philipps IV. von
Spanien zufallen
müßten. Als nach dem
Tode des span. Königs dieser
Anspruch erhoben und von
Spanien abgelehnt wurde, begann
Ludwig XIV.
im
Sommer 1667 den
Krieg, für den er alles vorbereitet und den kaum gerüsteten Gegner völlig isoliert hatte.
So gerieten die Unternehmungen, an denen der junge König mit dem ganzen
Hof
[* 10] teilnahm, überaus leicht.
(spr. -wolüih),Gebirgsstock in der obern Dauphine, in den Depart.
Isère, Drôme und
Hautes-Alpes, zwischen den
Thälern des Ebron, Drac und Buech, gilt für die ödeste Gegend
Frankreichs.
Hauptfluß ist der links in den Drac gehende Soulois. Die höchsten Gipfel sind der Mont-Obiou (2793
m), der
Pic de
Bure (2712 m) auf der Montagne d'Aurouze. Die Bewohner, etwa 3000, gelten für
Abkömmlinge der Saracenen, welche
seit dem 8. Jahrh. sich hier festsetzten. Hauptort ist
Saint
[* 15] Etienne-en-Devoluy mit (1891) 730 E. und Weidewirtschaft.
[* 17] (spr. deww'n) oder
Devonshire, ein seit
Heinrich I. in mehrern engl. Geschlechtern erblicher Grafentitel. (Vgl.
Devonshire,
Grafen- und Herzogswürde.) Der erste
Graf von war RicharddeRedvers, zu Anfang des 12. Jahrh.,
dessen Enkelin Hawise sich mit ReginalddeCourtenay,Abkömmling der alten franz. Familie dieses
Namens, vermählte und den
Grafentitel auf ihren Gatten übertrug. Im
RosenkriegwurdeThomas, der sechste
Graf von Devon, 1466 hingerichtet; sein
Bruder und
Nachfolger, John, fiel bei
Tewkesbury.
Die Familie ward geächtet und aller ihrer
Titel und
Güter für verlustig erklärt. Nach der
Schlacht von
Bosworth (1485) ernannte
jedoch
Heinrich VII. den aus einer Seitenlinie stammenden EdwardCourtenay zum
Grafen von Devon. Dieser verteidigte glücklich
Exeter gegen den Prätendenten Perkin Warbeck und starb 1509. Sein Sohn, WilliamvonCourtenay,Graf von
Devon, der bei Exeter mitfocht, hatte Eduards IV. jüngste Tochter Katharine zur Gattin. Sein Sohn, HenryvonCourtenay,Graf von Devon, 1525 zum
Grafen von Exeter erhoben, war ein Günstling
Heinrichs VIII. und beteiligte sich an
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mehr
232 vielen Staatshandlungen. Wegen Verdachts verräterischer Umtriebe wurde er verhaftet und hingerichtet. Sein einziger
Sohn Edward hatte als zwölfjähriger Knabe die Kerkerhaft seines Vaters teilen müssen und wurde erst nach fünfzehnjähriger
Gefangenschaft bei der Thronbesteigung Marias I. (1553) befreit. Sofort erhielt er auch den Titel eines Grafen
von Devon wieder. Ihm wurden sogar Aussichten auf die Hand
[* 19] der Königin gemacht, die aber mit deren Vermählung mit Philipp Il.
von Spanien zerfielen. In Wyatts Empörung verwickelt, wurde Devon 1554 eingekerkert, 1555 freigelassen, aber des
Landes verwiesen. Er starb plötzlich zu Padua
[* 20] Sept. 1556. Mit ihm erlosch die gräfl.
Würde in der Familie Courtenay für nahezu 300 Jahre. Das Geschlecht selbst wurde fortgesetzt durch einen weitläufigen
Verwandten des letzten Grafen, und ein Nachkomme von ihm, William, wurde 1762 zum Viscount Courtenay ernannt. Nachdem sich
aus dem von Maria unterm an Edward Courtenay verliehenen Patent ergeben hatte, daß die Würde
eines Grafen von Devon auch auf die Kollateralerben in männlicher Linie ausgedehnt worden war, setzte das Oberhaus die
Familie Courtenay in ihre alte Würde wieder ein.
Graf William Reginald, geb. saß seit 1841 für South-Devon im Unterhause, war Kanzler des Herzogtums
Lancaster und Präsident der Armenverwaltung und folgte seinem Vater 1859 in der Peerage. Er starb 1883. Ihm folgte Edward
Baldwin Courtenay, zwölfter Graf Devon, geb. 1836, gest. Jetziger Träger
[* 21] des Titels ist Henry Hugh Courtenay, dreizehnter
Graf Devon, geb. 1811. Beim Erlöschen der Würde in der Familie Courtenay war der Titel eines Grafen von Devon auf
Charles Blount, achten Lord Mountjoy, übertragen worden. Dieser, geb. 1563, ein Günstling der
Elisabeth, kämpfte in den Niederlanden, der Bretagne, gegen die Armada, besonders in Irland. Er stand dem Grafen Essex nahe und
wurde trotzdem 1600 zu dessen Nachfolger in Irland bestimmt, hatte Erfolg und wurde von Jakob I. zum Lord-Lieutenant
und 1604 zum Grafen von Devon. Erhoben. Er starb schon 1606 ohne legitime Söhne.