Deutsch-Ostafri-223 kanischen Gesellschaft die
Verwaltung der
Kolonie. Am 14. Febr. wurde der bisherige Gouverneur von
Kamerun,
Freiherr von
Soden, zum Gouverneur des deutsch-ostafrik. Schutzgebietes ernannt und bald darauf ihm
Wißmann, Dr.
Peters und
Emin Pascha als Reichskommissare beigegeben. Durch kaiserl. Verordnung vom wurde
die bisherige «Wißmanntruppe» in eine kaiserl.
Schutztruppe umgewandelt und neu organisiert. Die Zollverwaltung ging in die
Hände der Kolonialregierung über.
– Inzwischen war man mit der Occupation des
Binnenlandes in entscheidender
Weise vorgegangen.
Der widerspenstige Häuptling Meli im Dschaggaland schlug zwar den
Angriff der Schutztruppe zurück, wobei die
Lieutenants von
Bülow und Wolfrum getötet wurden, erlag aber dem siegreichen Vordringen des
Oberstlieutenants von Schele Lieutenant
Prince eroberte das Kwikuru des Häuptlings Sike bei
Tabora und 10. März die Tembe Mtwanas in Mdaburu
(Ugogo). Major
von
Wißmann, der im Aug. 1892 den
Transport des Dampfers «H. von
Wißmann» von der Mündung des
Sambesi nach dem
Njassa begonnen,
wo das Schiff
[* 2]die erste Probefahrt glücklich bestand, und der am Nordende des Sees die
Station
Langenburg im März 1893 gegründet hatte, unterwarf (zwischen
Njassa und
Tanganika) Sunda, den Häuptling der Wanika,
und schlug im Juli 1893 die Wavemba. Im
Frühjahr 1894 unternahm von Schele einen erfolgreichenZug
ins Gebiet
der räuberischen
Mafiti, deren Macht vollständig gebrochen wurde.
Ein während von Scheles
Abwesenheit unternommener Versuch
Bana Heris, an der
Küste einen
Aufstand zu erregen, wurde rasch unterdrückt.
Litteratur.Krapf,
Reisen in Ostafrika
(Kornthal 1858);
Stanley, Durch den dunklen
Weltteil
(2 Bde., ebd. 1878; 3. Aufl. 1891);
ders., Im dunkelsten
Afrika (2 Bde., 5. Aufl., ebd.
1891): J.
Thomson, Expedition nach den Seen von Centralafrika
(Jena
[* 4] 1882): Johnston, Der Kilima-Ndjaro (Lpz. 1886): Bohm, Von
Sansibar
[* 5] zum Tanganjika (ebd. 1888);
Für diese Erwerbungen erhielt die genannte Gesellschaft den Schutzbrief desDeutschenKaisers.
Zur
Verwaltung und Ausbreitung dieser Besitzungen bildete sich aus der Gesellschaft ein neuer
Verein, die Kommanditgesellschaft
Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft Dr.
Peters, der nach
Berlin zurückgekehrt war, wurde nebst drei andern Mitgliedern der Gesellschaft für
deutsche Kolonisation
als die persönlich haftenden Mitglieder dieser Kommanditgesellschaft in das Handelsregister eingetragen.
Zur finanziellenBegründung des Unternehmens beschloß das Direktorium, statt der bisherigen
Gesellschaftsform eine korporative Form zu wählen, in der die Gesamtgesellschaft Trägerin der Gesellschaftsrechte wurde.
Die geplante Umformung bezweckte, die Kommanditgesellschaft
«KarlPeters und Genossen» durch eine mit dem
Rechte der jurist.
Person ausgestattete Korporation unter dem
Namen Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft zu ersetzen. Die Organe der neuen Korporation
sind: Generalversammlung, Direktionsrat, Direktion, Revisoren.
Der aus 21–27 Mitgliedern bestehende Direktionsrat hat die gesamte Geschäftsführung zu überwachen. Die Direktion besteht
aus einem von der Generalversammlung aus 5 Jahre gewählten Präsidenten und zwei ihm beigegebenen Direktoren; ersterer ernennt
und entläßt die
Beamten der Gesellschaft und übt über sie die Aufsichtsbefugnis aus. Die
Aufsicht über
die Gesellschaft wurde nach dem genannten
Statut dem Reichskanzler übertragen. Nachdem Anfang 1887 das zur Schaffung dieser
Korporation notwendige
Kapital im Betrage von mehr als 3½ Mill. M. aufgebracht war, erfolgte die Konstituierung der neuen
Gesellschaft;
KarlPeters wurde zum Präsidenten ernannt.
Ihre Thätigkeit erstreckte sich in
Afrika nicht nur auf Erweiterung des Kolonialbesitzes, Anlegung von
Stationen und Plantagen
und Belebung des Handelsverkehrs, sondern namentlich auch auf den Erwerb der Hafenplätze, in denen der
Sultan von
Sansibar
Gebieter war. Als sie letzteres durch
Abschluß von
Verträgen endlich erreichte und in den Küstenorten
die deutsche
Flagge heißte, brach ein
Aufstand der
Araber aus den sie nicht zu bewältigen vermochte. (S.
Deutsch-Ostafrika,
S. 222 b.) Das
Reich, zu Hilfe gerufen, übernahm
¶
mehr
224 nach Besiegung der Rebellion die ganze Verwaltung Die Gesellschaft erhielt dadurch den ausschließlichen
Charakter einer privilegierten Erwerbsgenossenschaft. Sie nahm eine Anleihe von 10566000 M. unter Garantie der Regierung auf,
welche ihrerseits zu einer jährlichen Auszahlung von 600000 M. für die Überlassung der Zolleinkünfte sich verpflichtete.
Die Unternehmungen der Gesellschaft bestehen jetzt in Betrieb eigener Handelsgeschäfte, in Gründung
und Bewirtschaftung einiger Plantagen, so eine in Kikokwe (bei Pangani) und zwei in Derema (Usambara). –