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222 sanktionierte Eisenbahngesellschaft für Deutsch
-Ostafrika (Usambaralinie) mit einem
Kapital von 2 Mill. M. hat die Vorarbeiten zu der 90 km
langen Linie von
Tanga nach Korogwe 1893 soweit vollendet, daß die
Strecke
Tanga-Muhesa traciert wurde und mit dem Oberbau
begonnen werden konnte.
Handel. Durch die
Deutsch-Ostafrika-Linie (s. Dampfschiffahrt, Bd.
4, S.751 b) wurden 1891 eingeführt Waren im Werte von 2236000 M. und ausgeführt von 520000 M. Der Warenumsatz
im ganzen, namentlich von und nach
Indien, ist aber viel bedeutender; es betrug 1890/91 die Einfuhr 9 Mill. M., die Ausfuhr
7½ Mill. M. Importiert werden hauptsächlich: Baumwoll- und Metallwaren,
Glasperlen, Gewehre, Pulver;
exportiert: Elfenbein, Kautschuk, Sesam und Reis.
Geschichte. Der Sultan von Sansibar [* 2] war bis 1884 der unbeschränkte Gebieter an der ganzen Küste, und sein polit. Einfluß machte sich zeitweise weit in das Innere bis nach Tabora und Ujiji geltend. Die eingeborenen Stämme bekriegten sich vielfach untereinander oder bekämpften die sich eindrängenden Araber, die Elfenbein und Sklaven teils durch Austausch von Waren, teils durch Raub zu erwerben trachteten, dabei aber doch der Kultur in beschränktem Grade Eingang verschafften. – Über die Anfänge der Kolonisation s. Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft. – Diese erweiterte ihre Gründung 1885 und 1886 durch Errichtung von Stationen derart, daß sie die Küstenländer vom Somalland bis zur Mündung des Rovuma umfaßte, mit Ausnahme der Umgegend von Mombas zwischen dem Sabaki- und Umbafluß, wo die Engländer schon früher festen Fuß gefaßt hatten.
Ein schmaler Küstenstreifen und das
Binnenland jenseit des Randgebirges blieb vorläufig noch von der deutschen
Besitznahme
unberührt. Der
Sultan von
Sansibar wurde durch das Erscheinen eines deutschen
Geschwaders Aug. 1885 gezwungen,
die deutsche
Schutzherrschaft über die bereits erworbenen Gebiete anzuerkennen. Am schlossen
Deutschland
[* 3] und England
ein
Abkommen, wonach die Herrschaft des
Sultans von
Sansibar auf die Hafenplätze des
Somallandes, den Küstenstrich von
Witu
bis zur Mündung des
Rovuma in einer
Breite
[* 4] von 16 km beschränkt wurde und ferner die Grenze zwischen
der deutschen
und engl. Interessensphäre durch eine Linie von der Mündung des Umba bei Wanga
nach dem 1.° südl.
Br. am
Victoria-Njansa bestimmt werden sollte.
Damit verzichtete Deutschland auf Somalland, behielt aber das Binnenland Witu; die Abgrenzung in der Richtung nach dem Tanganika und Njassa kam nicht zur Sprache. [* 5] Auch mit Portugal [* 6] traf Deutschland 1887 eine Übereinkunft über die Abgrenzung seines Besitzes im S., wonach der Rovuma von seiner Mündung bis zur Einmündung des Msindscheflusses und dann der Breitenparallel westlich bis zum Ufer des Njassasees die Grenze bildeten. Um die Kolonie lebensfähig zu machen, mußte sie in den Besitz der Hafenplätze gelangen.
Nach langwierigen Verhandlungen, in denen namentlich Dr. Peters außerordentliche Energie entwickelte, kam endlich ein Vertrag zwischen der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft und dem Sultan von Sansibar zu stande: Der ganze Küstenstrich vom Umba bis zum Rovuma wurde gegen Zahlung einer Pachtsumme der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft zur freien Verfügung überlassen. Am sollte der Vertrag in Kraft [* 7] treten. An diesem Tage brach ein Aufstand der Araber und der von ihnen abhängigen Eingeborenen aus; der Sultan von Sansibar konnte oder wollte der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft keinen Schutz gewähren, und der größte Teil seiner Truppen schloß sich den Rebellen an. Die deutschen Beamten, nur auf die Unterstützung durch eine ungenügende Anzahl von Kriegsschiffen angewiesen, waren gezwungen, während des September Tanga, Pangani, Kilwa, Lindi und Mikindani nach kurzer, aber heldenmütiger Gegenwehr zu räumen; nur Bagamojo und Dar es-Salaam [* 8] blieben in deutschem Besitz, und die erfolgreiche Verteidigung dieser zwei wichtigsten Orte durch die deutsche Marine ist der Energie und Umsicht der Premierlieutenants von Gravenreuth und Leue zu verdanken.
Eine deutsch-engl. Blockade längs der Sansibarküste trat 2. Dez. in Wirksamkeit. Da die Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft keine genügenden Mittel besaß, den immer mehr um sich greifenden Aufstand zu bewältigen, wandte sie sich Jan. 1889 an das Deutsche Reich, [* 9] worauf der Deutsche Reichstag 2. Febr. beschloß, die deutschen Interessen in Ostafrika zu schützen. Hauptmann Wißmann, der mit der Ausführung betraut wurde, organisierte ein Expeditionskorps aus 14 deutschen Offizieren, 100 Unteroffizieren und 800 angeworbenen Sudanesen, Somal und Zulu u.s.w. und begann den Feldzug mit Besetzung und Befestigung von Bagamojo und Dar es-Salaam. Am 8. Mai schlug er Buschiri, den Führer des Aufstandes, zum erstenmal in der Nähe von Bagamojo, 6. Juni eroberte er Saadani und 8. Juli Pangani und besetzte Mitte September nach einem siegreichen Gefechte die im Juli von Buschiri überfallene Station Mpwapwa.
Premierlieutenant von Gravenreuth warf in zwei glänzenden Gefechten 19. und 20. Okt. die von Buschiri herbeigeführten Mafitimassen zurück. Noch einmal tauchte Buschiri im Dezember in der Nähe von Pangani auf, wurde aber sofort von Lieutenant Dr. Schmidt geschlagen und gefangen genommen und erlitt in Pangani den Tod durch Henkershand. Mit der Besiegung Banaheris, des letzten Rebellenführers, 5. Jan. und 9. März, und nach der Wiedereinnahme von Kilwa, Lindi und Mikindani Mai 1890 war der Araberaufstand niedergeworfen; um jedoch den Küstenstreifen vollständig in deutschen Besitz übergehen zu lassen, bedurfte man der diplomat.
Aktion Englands, das bisher die ausschlaggebende Macht in Ostafrika gewesen war. Eine Auseinandersetzung mit England war um so dringender geboten, als der deutsche Kolonialbesitz [* 10] ohne bestimmte Abgrenzung im N. und SW. in die engl. Interessensphäre hineinragte. So kam es zu dem Vertrage vom zwischen der engl. und deutschen Regierung. Deutschland verzichtete zu Gunsten von England auf die Erhaltung der Selbständigkeit des Sultans von Sansibar und damit auf die kommerziellen Vorteile, die ihm das seinem steigenden Einflusse unterworfene Sansibar als Handelscentrum sicher verschafft haben würde, und vertauschte Witu gegen den Besitz von Helgoland. [* 11] England erkannte dagegen die deutsche Oberhoheit über den ganzen Küstenstrich und das Binnenland bis zum Victoria-Njansa, Tanganika und Njassa an. Der Sultan von Sansibar wurde für die Abtretung seiner Hoheitsrechte über den Küstenstrich mit 4 Mill. M. abgefunden. Das Deutsche Reich übernahm laut einem Abkommen vom mit der ¶
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Deutsch-Ostafri-223 kanischen Gesellschaft
die Verwaltung der Kolonie. Am 14. Febr. wurde der bisherige Gouverneur von Kamerun,
Freiherr von Soden, zum Gouverneur des deutsch-ostafrik. Schutzgebietes ernannt und bald darauf ihm Wißmann, Dr. Peters und
Emin Pascha als Reichskommissare beigegeben. Durch kaiserl. Verordnung vom wurde
die bisherige «Wißmanntruppe» in eine kaiserl.
Schutztruppe umgewandelt und neu organisiert. Die Zollverwaltung ging in die Hände der Kolonialregierung über.
– Inzwischen war man mit der Occupation des Binnenlandes in entscheidender Weise vorgegangen.
Emin Pascha, der 25. April mit einer Expedition von Bagamojo abmarschiert war, gründete im August in Tabora und im November in Bukoba, am Westufer des Victoria-Njansa, Stationen; von letzterer wurde im Frühjahr 1891 eine dritte Niederlassung in Muansa am Südende des Sees errichtet. Eine empfindliche Niederlage erlitt die deutsche Schutztruppe unter Führung des Lieutenants von Zelewski in Uhehe südlich vom Ruahaflusse durch die Wahehe. Bei einem Einfall desselben Stammes in Usagara fiel Lieutenant Brüning bei Kilosa.
Der widerspenstige Häuptling Meli im Dschaggaland schlug zwar den Angriff der Schutztruppe zurück, wobei die Lieutenants von Bülow und Wolfrum getötet wurden, erlag aber dem siegreichen Vordringen des Oberstlieutenants von Schele Lieutenant Prince eroberte das Kwikuru des Häuptlings Sike bei Tabora und 10. März die Tembe Mtwanas in Mdaburu (Ugogo). Major von Wißmann, der im Aug. 1892 den Transport des Dampfers «H. von Wißmann» von der Mündung des Sambesi nach dem Njassa begonnen, wo das Schiff [* 13] die erste Probefahrt glücklich bestand, und der am Nordende des Sees die Station Langenburg im März 1893 gegründet hatte, unterwarf (zwischen Njassa und Tanganika) Sunda, den Häuptling der Wanika, und schlug im Juli 1893 die Wavemba. Im Frühjahr 1894 unternahm von Schele einen erfolgreichen Zug ins Gebiet der räuberischen Mafiti, deren Macht vollständig gebrochen wurde.
Ein während von Scheles Abwesenheit unternommener Versuch Bana Heris, an der Küste einen Aufstand zu erregen, wurde rasch unterdrückt. Litteratur. Krapf, Reisen in Ostafrika (Kornthal 1858);
Burton, The lake regions of Central Africa (2 Bde., Lond. 1860);
Speke, Entdeckung der Nilquellen (aus dem Englischen, Lpz. 1864);
von der Deckens Reisen in Ostafrika (Bd. 1 und 2: erzählender Teil, ebd. 1869; Bd. 3 u. 4: wissenschaftliche Ergebnisse, ebd. 1869–79);
Burton, Zanzibar (2 Bde., Lond. 1872);
Stanley, Wie ich Livingstone fand (2 Bde., Lpz. 1879: 3. Aufl. in 1 Bande 1891);
Cameron, Quer durch Afrika [* 14] (ebd. 1877);
Stanley, Durch den dunklen Weltteil (2 Bde., ebd. 1878; 3. Aufl. 1891);
ders., Im dunkelsten Afrika (2 Bde., 5. Aufl., ebd. 1891): J. Thomson, Expedition nach den Seen von Centralafrika (Jena [* 15] 1882): Johnston, Der Kilima-Ndjaro (Lpz. 1886): Bohm, Von Sansibar zum Tanganjika (ebd. 1888);
K. Peters, Die deutsch-ostafrik.
Kolonie in ihrer Entstehungsgeschichte und wirtschaftlichen Eigenart (Berl. 1889);
O. Baumann, In Deutsch-Ostafrika (Wien [* 16] 1890);
ders., Usambara (Berl. 1891): Förster, Deutsch-Ostafrika (mit Karte, Lpz. 1890);
Schynse, Mit Stanley und Emin Pascha durch Deutsch-Ostafrika (Köln [* 17] 1890);
Hans Meyer, Ostafrik. Gletscherfahrten (Lpz. 1890);
von Behr, Kriegsbilder aus dem Araberaufstand in Deutsch-Ostafrika (ebd. 1891);
P. Reichard, Deutsch-Ostafrika (ebd. 1892);
F. Kallenberg, Auf dem Kriegspfade gegen die Massai (Münch. 1892);
R. Schmidt, Geschichte des Araberaufstandes in Ostafrika (Frankf. a.O. 1892);
Stuhlmann, Mit Emin Pascha ins Herz von Afrika (Berl. 1894).