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Staaten) zur Ausarbeitung allgemeiner Gesetze zu berufen. Dieser allen etwas bietende Plan genügte doch keiner Partei. Das österr. Kabinett erhob dagegen hauptsächlich das Bedenken, es könne auf sein bleibendes Präsidialrecht nur dann verzichten, wenn dafür sein Gesamtbesitz, auch der außerdeutsche, fest verbürgt würde. Preußen [* 2] aber wies jetzt in einer Depesche an die sächs. Regierung (20. Dez.) wieder auf den engern Bundesstaat, wie er ein Jahrzehnt vorher durch die preuß. Politik erstrebt worden war.
Dies rief keine geringe Erregung hervor. Österreich [* 3] und die Mittelstaaten protestierten (Febr. 1862) in identischen Noten und erklärten den Bundesstaat für unvereinbar mit dem Wesen des Deutschen Bundes und ein darauf gerichtetes Bündnis als einen Unterwerfungsvertrag. Nur Baden [* 4] und Weimar [* 5] sprachen sich für die Reform im bundesstaatlichen Sinne aus. Österreich und die Mittelstaaten blieben indes nicht bei der Negation stehen, sondern kamen mit positiven Vorschlägen (August) an den Bund. Es sollten aus den einzelnen Kammern Delegierte nach Frankfurt [* 6] berufen werden, denen Gesetze über Civilprozeß und Obligationenrecht zur Beratung vorzulegen wären.
Preußen protestierte ebenso gegen dieses Surrogat einer Volksvertretung wie die im September in Weimar tagende Versammlung liberaler Abgeordneter und der Nationalverein. Dagegen sammelten sich aus Österreich, den mittlern und kleinern Staaten die großdeutschen Elemente zu einer Parteiversammlung, die 28. und 29. Okt. zu Frankfurt tagte, und welche beschloß, als Gegengewicht gegen den Nationalverein eine «großdeutsche» Vereinigung unter dem Namen «Reformverein» zu gründen.
Das Verhältnis Österreichs und der Mittelstaaten zu Preußen war nach dem allen ziemlich gespannt, wie sich bald nachher auch bei Behandlung der handelspolit. Frage zeigte. Indes hatte Preußen endlich Österreich vermocht, mit ihm gemeinsam (März 1862) am Bunde die Wiederherstellung der rechtmäßigen Verfassung in Kurhessen zu beantragen, und der Bund nahm auch (13. Mai) diesen Antrag an. Es brauchte übrigens, um den Kurfürsten, der den preuß. Specialgesandten General von Willisen in beleidigender Weise behandelt hatte und keine Genugthuung dafür geben wollte, zum Nachgeben zu bewegen, des Befehls zur Mobilmachung von zwei preuß. Armeekorps. Nun wurde endlich ein neues Ministerium berufen und die Verfassung von 1831 publiziert.
Inzwischen hatte Preußen im Namen des Zollvereins einen Handelsvertrag mit Frankreich unterzeichnet, den die preuß. Kammern im August genehmigten. In der Handelspolitik war im Laufe des verflossenen Jahrzehnts ein bedeutungsvoller Umschwung vorgegangen, namentlich seit Frankreich mit dem alten System des Schutzzolls gebrochen und mit England sowie mit den kleinern Nachbarstaaten Verträge in diesem Sinne abgeschlossen hatte. Auch auf Deutschland [* 7] hatte dieser Umschwung nachhaltigen Einfluß, und die im Zollverein sich lange bekämpfenden Tendenzen des Schutzzolls und Freihandels führten zu einer Wendung im Sinne des letztern.
Dahin neigte auch die öffentliche Meinung in einem großen Teile von Deutschland. Auch in andern Zweigen des wirtschaftlichen Gebietes waren einheitliche Reformen im Laufe des letztern Jahrzehnts zu stande gekommen, wie die Münzkonvention (1857), der Postverein, die Wechselordnung, das Handelsgesetzbuch. Die vielen gewerblichen und volkswirtschaftlichen Vereine und Versammlungen waren sprechende Zeugnisse der eingetretenen Veränderung. Der Handelsvertrag vom 29. März näherte, trotz seiner Mängel im einzelnen, den Zollverein der handelspolit.
Entwicklung, die das westl. Europa [* 8] eingeschlagen hatte, entfernte ihn aber eben dadurch um einen bedeutenden Schritt dem schutzzöllnerischen Österreich und schlug die Hoffnungen nieder, die man dort an den Vertrag vom Febr. 1853 geknüpft hatte. Von den Mittelstaaten waren anfangs nur Sachsen, [* 9] das wegen seiner industriellen Entwicklung hier gleiches Interesse wie das von ihm sonst politisch bekämpfte Preußen hatte, und Baden bereit, dem Handelsvertrag mit Frankreich beizutreten.
Österreich eiferte lebhaft dagegen und beantragte (10. Juli) den Gesamteintritt seiner Monarchie in den Zollverein, natürlich auf Grund des bestehenden Tarifs. Bayern [* 10] und Württemberg [* 11] lehnten (August) den Beitritt zum Vertrag ab; Hannover [* 12] schien das Gleiche zu beabsichtigen; Darmstadt [* 13] und Nassau wiesen, freilich im offenen Gegensatz zu ihrer Volksvertretung, den Vertrag gleichfalls zurück. Der Deutsche [* 14] Handelstag, der im Mai 1861 zum erstenmal in Heidelberg [* 15] zusammengetreten war und im Okt. 1862 sich zu München [* 16] versammelte, sprach sich trotz starken österr. und bayr. Zuzugs mit kleiner Mehrheit für den Vertrag aus, während die großdeutsche Versammlung in Frankfurt a. M. fast einstimmig für Ablehnung stimmte. Preußen erklärte den opponierenden Regierungen, es werde die Ablehnung des Vertrags zugleich als die Erklärung betrachten, den Zollverein mit Preußen nicht länger fortzusetzen.
Nächst dieser allgemeinen Angelegenheit nahm nichts so sehr die Teilnahme in Anspruch wie der wegen der Militärfrage in Preußen ausgebrochene Verfassungskonflikt. In der Verhandlung über den Militäretat, die im Sept. 1862 stattfand, lehnte das Haus der Abgeordneten das geforderte Militärbudget und damit die Heeresreorganisation mit großer Mehrheit ab. Jetzt ward (24. Sept.) Bismarck in das Ministerium berufen, um den Vorsitz und die Leitung der auswärtigen Angelegenheiten zu übernehmen. Doch auch seine Verhandlungen mit den Führern der altliberalen Partei waren ohne Erfolg. Die Regierung suchte sich nun auf die Genehmigung ihres Budgetentwurfs durch das Herrenhaus zu stützen, die Abgeordneten erklärten aber dessen Beschluß für nichtig, da das Herrenhaus nur das Recht hätte, den ihm vom Abgeordnetenhaus überkommenen Etat zu verwerfen oder anzunehmen. Die neue Sitzung, eröffnet, zeigte die Lage nicht verändert. Eine Adresse des Abgeordnetenhauses, die in scharfen Zügen die Beschwerden des Landes darlegte, wurde vom König persönlich nicht angenommen. Auch die Politik Bismarcks gegenüber dem eben ausgebrochenen Aufstande in Polen fand keinen Beifall. Am 8. Febr. war zwischen Preußen und Rußland eine Konvention über gegenseitigen Beistand gegen die Rebellen längs der Grenze abgeschlossen, und damit waren einer Partei am russ. Hofe die Hände gebunden, deren Thätigkeit für Preußen nichts Gutes versprach. Zugleich aber war des Kaisers persönlich warme Gesinnung gegenüber Preußen dadurch neu befestigt worden. Das Abgeordnetenhaus aber erklärte, daß strenge Neutralität Preußens [* 17] Pflicht sei. Der Schluß der Sitzung erfolgte ohne daß das Budget erledigt war. ¶
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Eine Preßordonnanz vom 1. Juni, die das System der Verwarnungen einführte und die Entscheidung darüber den Verwaltungsbehörden in die Hand [* 19] legte, und mehrfache Maßregelungen folgten den Abgeordneten nach. Als die Regierung im Herbst die Kammer aufs neue auflöste, kehrten die Oppositionsparteien in gleicher Stärke [* 20] zurück.
Die Fortdauer dieser peinlichen Zustände mochte Österreich Mut machen, einen kühnen Schritt in der deutschen Verfassungsfrage zu thun. Der Versuch, eine Delegiertenversammlung einzuberufen zur Beratung von Civilprozeß und Obligationenrecht, war gescheitert; auch der Bundestag hatte den Antrag mit geringer Mehrheit abgelehnt. Aber eine starke Spannung, namentlich zwischen Österreich und Preußen, war geblieben, welcher Bismarcks Unterredungen mit dem österr.
Gesandten Grafen Károlyi und seine Cirkulardepesche vom einen bezeichnenden Ausdruck gaben. So reifte der Plan der österr. Regierung, die Bundesreform in größerm Maßstabe anzugreifen, während gleichzeitig schon einen Augenblick die europ. Spannungen zum kriegerischen Ausbruch zu kommen drohten. Kaiser Alexander bot, durch die Einmischungen Frankreichs und Österreichs gereizt, dem Könige von Preußen gemeinsame Kriegführung gegen beide an. Der König, von Bismarck beraten, lehnte aus persönlichen und polit.
Gründen ab; vor allem hatte er keine dauernde Bürgschaft für Rußlands Haltung. Anfang Aug. 1863 lud Kaiser Franz Joseph sämtliche Fürsten des Bundes zu einem Kongreß nach Frankfurt, der 17. Aug. wirklich eröffnet ward. Außer einigen Fürsten der Kleinstaaten fehlte vor allen der König von Preußen, der auch wiederholtem Drängen unzugänglich blieb. Der von Österreich vorgelegte Entwurf einer Reformakte stellte an die Spitze des Bundes ein Direktorium von fünf Fürsten, in welchem Österreich den Vorsitz führte, ließ den Bundestag für die Behandlung der laufenden Geschäfte fortbestehen und wollte der Forderung eines deutschen Parlaments durch eine Versammlung von Delegierten der Landtage der einzelnen Staaten entsprechen.
War Österreich, wie es der Fall war, der Mittelstaaten sicher, so hatte es sowohl im Direktorium als in der Delegiertenversammlung die Mehrheit und konnte, da über die wichtigsten Fragen, sogar über Krieg und Frieden, mit einfacher Stimmenmehrheit entschieden wurde, über Preußens Kräfte gegen dessen Willen verfügen. Hatte anfangs der Entschluß zu einer gründlichen Reform in einem großen Teile von Deutschland Freude und Teilnahme erweckt, so mäßigte sich doch diese Stimmung bei genauer Betrachtung des einzelnen.
Nicht wenig trug dazu der 21. Aug. gleichfalls in Frankfurt zusammentretende Abgeordnetentag bei, der zwar die Initiative der Regierungen nicht zurückwies, aber in einer eingehenden Kritik des österr. Entwurfs dessen Mängel und Gefahren für die Einheit wie für die Freiheit nachwies. Die Fürstenversammlung wurde 1. Sept. geschlossen und der verbesserte Entwurf verkündet; aber bei dem Widerstande Preußens war seine Ausführung eine Unmöglichkeit. Das positive Gegenprogramm Bismarcks aber war ein Veto Preußens und Österreichs gegen jeden Bundeskrieg, der zur Verteidigung nichtdeutschen Gebietes unternommen werden sollte; die Gleichstellung Preußens mit Österreich im Vorsitz und in der Leitung des Bundes; eine nicht aus Delegationen der Landtage, sondern aus direkten Wahlen hervorgehende Volksvertretung mit reichlicher zugemessenen Befugnissen, als dies bei dem österr. Projekt der Fall war.
Inzwischen gedieh auch die schlesw.-holstein. Frage zur Reife, die während des verflossenen Jahrzehnts ungelöst geblieben war. Die beiden deutschen Großmächte, welche die Verabredungen von 1851 und 1852 getroffen hatten, beschwerten sich 1856 bei Dänemark [* 21] über Nichterfüllung der eingegangenen Verpflichtungen. Dänemark suchte teils durch Ausflüchte die Sache hinzuziehen, teils die auswärtigen Großmächte für sein Interesse zu gewinnen und die Frage als eine europäische hinzustellen.
Als indessen Österreich und Preußen die Angelegenheit an den Bund zu bringen drohten, versprach man in Kopenhagen, [* 22] den holstein. Ständen einen revidierten Verfassungsentwurf vorzulegen und dieselben sich frei und ungehindert darüber äußern zu lassen. Die im Aug. 1857 berufene Ständeversammlung vermochte jedoch auf die dän. Vorschläge nicht einzugehen, und so kam die Angelegenheit doch wieder an den Bund. Im Febr. 1858 erklärte der Bundestag, daß er die Gesamtstaatsverfassung mit den Grundsätzen des Bundesrechts nicht vereinbar finde, überhaupt in den seither erlassenen Gesetzen und Anordnungen die Beachtung der 1851 und 1852 eingegangenen Verpflichtung vermisse.
Demgemäß wurde Dänemark aufgefordert, einen Zustand herzustellen, der den Bundesgesetzen und den frühern Zusagen entspreche. Die dän. Regierung suchte teils durch willkürliche Auslegung dem Bundesbeschlusse die Spitze abzubrechen, teils mit neuen Ausflüchten Zeit zu gewinnen, und sah sich hierin durch die matte Haltung der Mehrheit am Bunde anfangs einigermaßen unterstützt. Da führte die Initiative des Prinzen von Preußen zu dem Bundesbeschlusse vom der mit der Bundesexekution drohte. Die Antwort Dänemarks war (Nov. 1858) die Aufhebung der Gesamtstaatsverfassung für Holstein und Lauenburg. [* 23]
Der Bund wollte aber den Ausgang der Verhandlung mit den auf Jan. 1859 einberufenen holstein. Ständen abwarten, ehe er weitere Maßregeln ergriff. Die Stände forderten als Mindestes das Recht der Zustimmung für gemeinschaftliche Angelegenheiten. Die Regierung erklärte, die Stände hätten ihre Kompetenz überschritten, und schloß die Versammlung. Inzwischen war der Umschwung in Preußen eingetreten, der eine energischere Behandlung der Sache hoffen ließ, und auch im deutschen Volk regte sich wieder ein frischeres Interesse für die Herzogtümer. In Schleswig, [* 24] dessen Stände im Jan. 1860 zusammentraten, war es trotz aller vieljährigen Mißhandlung nicht gelungen, das deutsche Element zu überwältigen; in der Ständeversammlung überwog es entschieden und protestierte gegen die Gewaltthätigkeiten des bestehenden Regiments, den rechtlosen Zustand, die Auflösung der Verbindung mit Holstein und die nationale Unterdrückung.
Die Antwort der Regierung bestand in der Auflösung (März) der Versammlung und in gehässigen persönlichen Verfolgungen. Auch die deutschen Ständeversammlungen, namentlich das preuß. Abgeordnetenhaus, erhoben sich nachdrücklich für das Recht der Herzogtümer. Ein Bundesbeschluß vom deutete darauf hin, das Exekutionsverfahren wieder aufzunehmen, wenn Dänemark nicht binnen sechs Wochen in vollkommen sichernder Weise den Forderungen des Bundes Genüge leiste. Ehe die Frist ablief, wußte indes Dänemark ¶