Deutsche Schutzgebiete - Deutsches Heerwesen (Landheer)
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den von
Deutschen bewohnten Gegenden
Brasiliens,
Australiens und
Chiles. Wo sich Kaufleute in größerer Anzahl in außerdeutschen
Städten niedergelassen haben, trifft man außerdem auch noch höhere Lehranstalten an. Solcher Schulen giebt es 28 (u. a.
in
Antwerpen,
[* 2]
Buenos-Aires,
Bukarest,
[* 3]
Konstantinopel,
[* 4] Kopenhagen,
[* 5]
London,
[* 6] Mailand,
[* 7]
Montevideo,
[* 8]
Moskau,
[* 9] Neapel,
[* 10]
Petersburg,
[* 11] Rio
[* 12] de
Janeiro,Valdivia,
Valparaiso)
[* 13] mit mehr als 8000 Schulkindern.
Endlich sind noch 71 andere deutsche Schulen
mit nahezu 7000 Schulkindern bekannt, die nicht über die Bedürfnisse der
Volksschule hinausgehen wollen. Die deutschen Schulen
in
Kamerun und in Ostafrika werden nur von Eingeborenen besucht. Fast ausnahmslos sind diese deutschen Schulen von den
Kirchengemeinden gegründet. Das
Deutsche Reich
[* 14] hat zur Unterstützung derartiger Schulen jetzt einen Betrag von jährlich 100000
M. in den Etat aufgenommen, eine weitere
Erhöhung dieser
Summe ist beantragt worden. -
Vgl.
J. P.
^[JohannesPaul]
Müller, Die
Deutsche Schulen im Auslande A., ihre Geschichte und
Statistik (Bresl. 1884).
Die Einführung der
Brisanzgeschosse bedingte, nachdem der
Ausbau des Festungssystems vollendet war, wiederum
durchgreifende
Veränderungen. Diejenigen kleinern Festungen, welche im Gegensatz zu den großen Fortfestungen als minder
wichtig bezeichnet werden, sind in ihren zum
Teil veralteten Werken wesentlich vereinfacht und nur noch ihrer geringern Bedeutung
entsprechend ausgerüstet. Das Deutsches Festungssystem steht im Gegensatz zu den inFrankreich nach 1871 maßgebend gewordenen
Grundsätzen;
Frankreich hat seine Grenze gegen
Deutschland
[* 48] zunächst durch eine Anzahl, die Zwischenräume größerer Waffenplätze
[* 49] (Verdun,
[* 50]
Toul,
[* 51]
Epinal,
Belfort)
[* 52] in dichter Aneinanderreihung sperrender kleiner Militärfestungen
(Sperrforts) gesichert; dahinter
liegen eine Anzahl verschanzter Lager
[* 53] (Reims,
[* 54]
Soissons-La Fère-Laon, Langres, Dijon)
[* 55] und den
Kern der Landesverteidigung bildet
die durch einen weit vorgeschobenen Gürtel
[* 56] von verschanzten Lagern und
Forts beträchtlich erweiterte
Festung
[* 57]
Paris.
[* 58]
Das
Deutsche Reich, welches den altpreuß. Grundsatz, den Schwerpunkt
[* 59] der Kriegführung in die Feldarmee
zu legen, aufrecht
erhält, hat dagegen alle irgendwie entbehrlichen Plätze und namentlich auch solche, deren Umbau in zeitgemäßem
Sinne zu
große Opfer bedingt hätte, aufgegeben und sich im wesentlichen auf größere Waffenplätze, welche
der Feldarmee als Stützpunkt und Rückhalt dienen, sowie auf mehrere kleine,
im wesentlichen nur als sperren zu betrachtende
Festungen beschränkt.
Man hat gleichzeitig den meisten großen Plätzen durch Vorschieben der Stadtumwallung größere Ausdehnungsfähigkeit verliehen
(Köln, Mainz,
Straßburg,
Magdeburg,
Spandau, Thorn), namentlich wurde die bisher weniger berücksichtigte
Ostgrenze durch die großartigen Erweiterungsbauten von Königsberg,
Thorn und
Posen besser geschützt. Die Küstenbefestigungen
sind vollständig ausgebaut, besonders die
Kriegshäfen Wilhelmshaven und Kiel
[* 60] (Friedrichsort). Die Sicherung der größern
Plätze gegen
Bombardement, die durch weit vorgeschobene
Forts bewirkt wurde, besteht nicht mehr, seitdem in neuester
Zeit der
BelagerungsartillerieGeschütze
[* 61] schweren
Kalibers mit einer Schußweite bis zu 12 km einverleibt worden sind.
Gruppierung der festen Plätze nach ihrer
Lage: im Westen als große Fortfestungen Metz,
Straßburg, dahinter Köln, Mainz.
Als minder wichtige Punkte:
Diedenhofen,
Bitsch, Neubreisach, Wesel, Koblenz,
Germersheim. Im
Süden an der Donau
Ulm und
Ingolstadt. Im
Osten als große Fortfestungen: Königsberg,
Thorn,
Posen; in zweiter Linie
Danzig, Cüstrin; als minderwichtige
Punkte und zum Küstenschutz: Pillau,
Lötzen (Feste
Boyen), Marienburg-Dirschau, Graudenz,
Glogau,
Glatz. Als große Waffenplätze
im Innern: Magdeburg und
Spandau, als
Sperrpunkt Königstein;
ausschließlich zum Küstenschutz: Weichselmünde,
Neufahrwasser,
Swinemünde, Friedrichsort,
Cuxhaven, Geestemünde, Wilhelmshaven.
Heerwesen. I. Landheer. A.
Altertum. Das Kriegswesen der
Germanen beruhte auf der allgemeinen Wehrpflicht im
weitesten
Sinne;
Volk und
Heer waren identisch,
Recht und Pflicht des Kriegsdienstes (nach
Waitz) an den freien Grundbesitz gebunden.
Im
Alter von 14 oder 15 J. wurde der
Jüngling in der
Volksversammlung wehrhaft gemacht und damit ein
Glied
[* 62] des
Staates.
Größere kriegerische Unternehmungen, namentlich Angriffskriege, mußten von der
Volksversammlung beschlossen
werden, zur Verteidigung gegen feindlichen
Angriff war jedermann ohne einen solchen Beschluß verpflichtet, und besondere
Boten riefen den Heerbann auf.
Man diente zu Fuß oder zu Roß und stand im Kampfe nach Geschlechtern undStämmen zusammen. Hauptwaffe
war die
Frame (s. d.); zur Zeit der
Völkerwanderung kamen daneben Lanzen mit langer, breiter
Spitze, sowie Schwerter
[* 63] aus
Eisen
[* 64] oder
Bronze
[* 65] in Gebrauch, im Norden
[* 66] bediente man sich schon vorher kurzer, messerartiger Schwerter, auch sind in den Gräbern
Streithämmer und Keulen gefunden worden. Als Schutzwaffe dienten buntbemalte, den ganzen Mann deckende
Schilde aus Holz
[* 67] oder Flechtwerk, mit Leder überzogen und später mit Metallstreifen besetzt; die nördl.
Stämme führten kleine, runde Schilde, bei den östlichen kommen Panzer vor.
Helme
[* 68] aus
Erz oder Leder besaßen nur einzelne.
Einzelne
Stämme, wie die
Tenkterer,
Chauken,
Alamannen und
Vandalen, hatten eine starke Reiterei, doch lag
die Hauptkraft im Fußvolke. Bezeichnend ist die Zusammenstellung von Reiterei und Fußvolk zu besondern Korps, die in der
Schlacht das Vortreffen bildeten und aus der jüngsten Mannschaft bestanden (im
HeereAriovists je 6000 Mann Reiterei und Fußvolk).
Das Hauptheer stand in keilförmiger Ordnung, die dem
Angriffe große Kraft
[* 69] verlieh, doch war der Heerbann
auch geübt, in
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zerstreuter Ordnung zu kämpfen, namentlich in bewaldetem oder sumpfigem Gelände. Der Angriff erfolgte mit lautem Kriegsruf,
das Vorrücken unter Schildgesang; hinter der Schlachtlinie stand die von den Frauen verteidigte Wagenburg. Der König oder
ein auf die Dauer des Feldzugs gewählter Herzog führten den Oberbefehl über dasHeer; bei größern, aus
mehrern Völkerschaften zusammengesetzten Heeren sind zuweilen zwei oberste Führer bestellt worden. An Könige und Fürsten
schloß sich eine Gefolgschaft junger Männer freien, oft edeln Standes an, die im Frieden mit ihnen lebten und sie im Kampfe
umgaben; den im Kampfe gefallenen Gefolgsherrn zu überleben, galt als Schimpf für das ganze Leben.
B. Mittelalter. Da der aus der allgemeinen Dienstpflicht hervorgegangene Heerbann den gesteigerten Anforderungen nicht mehr
genügte, so bildete die Durchführung des Lehnswesens im Rittertum einen berufsmäßigen Kriegerstand heraus. Zwar wurde
niemals die allgemeine Dienstpflicht ausdrücklich aufgehoben, doch bediente man sich des Aufgebotes nur noch ausnahmsweise
für die Landesverteidigung, niemals zu Angriffskriegen. Die von König Heinrich I. zur Abwehr gegen die
Slawen geschaffenen Einrichtungen erhielten sich jedoch in Sachsen
[* 71] bis in das 11. Jahrh., wo das Aufgebot zu Roß dienender Bauern
noch mehrfach vorkam, und in Holstein kämpften noch im 12. Jahrh. Bauern mit Ritterwaffen zu Roß.
Seitdem sind wieder berufsmäßige Krieger, die nicht dem Ritterstande angehörten (Servientes, Sarjanten,
Brabançons, s. d.), aufgetreten. Zur Reichsheerfahrt waren nunmehr nur die
vom Reiche unmittelbar Lehen Empfangenden verpflichtet, also die Fürsten, freien Herren und Reichsdienstleute. Später beanspruchten
die Verpflichteten stipendium, i. Sold und Naturalverpflegung; das Stipendium war jedoch so knapp bemessen, daß die
Leistung des Kriegsdienstes für die Fürsten eine schwere Last blieb.
In der Zeit der Merowinger bestanden die Heere, noch zum größten Teil aus Fußvolk, teils aus Schwerbewaffneten mit Schwertern,
zweischneidigen Streitäxten, Schilden, Helmen und Harnischen, teils aus Leichtbewaffneten mit Bogen
[* 72] und leichten Wurfspießen.
In der Zeit der Karolinger trat das Fußvolk immer mehr zurück, die schwere Reiterei immer mehr in den
Vordergrund. Franken und Langobarden kämpften seit dem 8. Jahrh. vorzugsweise zu Roß, bei den Sachsen überwog dagegen das
Fußvolk. Feste Plätze waren zahlreich.
Über das Heerwesen des spätern Mittelalters sind wir mangelhaft unterrichtet, weil die Berichterstatter meist geistliche
Herren waren, deren Angaben über Taktik, Stärke
[* 73] und Aufstellung der Heere sehr unzuverlässig sind. Bis
um die Mitte des 11. Jahrh. war der König unbeschränkt im Aufgebote der Heerfahrt; Ungehorsam gegen das Aufgebot konnte den
Verlust des Reichslehns herbeiführen. Seit Heinrich IV. durfte die Heerfahrt nur mit Zustimmung der auf einem
Reichstage versammelten Fürsten angesagt werden; lehnten diese den Antrag ab, so standen dem Könige nur die unmittelbar belehnten
Vasallen und Ministerialen zu Gebote, deren Streitmacht für größere Unternehmungen unzulänglich war.
Wurde die Heerfahrt angenommen, so verpflichteten sich die Fürsten (bis 1240 durch einen besondern Eid), zu bestimmter Zeit
an dem bestimmten Sammelplatze zu erscheinen, auch wurde über die Höhe der von ihnen ins Feld zu
stellenden
Kontingente Bestimmung getroffen. Zuweilen verstattete der Kaiser einzelnen Fürsten ein Abkaufen der Heerfahrt, auch folgten
eine Anzahl deutscher Fürsten der Heerfahrt erst als zweites Aufgebot. Zwischen der Ansage und dem Antritte der Heerfahrt blieb
eine angemessene Frist, für Romfahrten 1 Jahr 6 Wochen und 3 Tage, für andere Heerfahrten gewöhnlich 40 Tage, häufig jedoch
weniger.
Die Ebene bei Augsburg
[* 74] war der gewöhnliche Sammelplatz für Romfahrten, und vor dem Beginne des Feldzugs fand eine Musterung
des Heers statt, bei Romfahrten unter besonders feierlichen Formen in der Regel auf der Ebene von Roncaglia.
Bei Romfahrten waren die Fürsten verpflichtet, mit ihren Truppen bis zur Kaiserkrönung im Felde zu bleiben, bei Heerfahrten
«binnen deutscher Zunge» 6 Wochen auf eigene Kosten; unter mächtigen Königen dauerte die Heerfahrt jedoch bis zur Entlassung
des Heers.
Bis in das 14. Jahrh. bestanden die deutschen Heere vorzugsweise aus schwerer Reiterei, die mit Schwert,
Lanze, Wurfspeer und Schild
[* 75] bewaffnet war. Daneben trug man vom 10. Jahrh. ab Arm- und Beinschienen, Handschuhe und Dolche,
vom 11. Jahrh. an Helm und Harnisch; von Beginn des 13. Jahrh. ab waren auch die Streitrosse gepanzert. Neben den
geharnischten Rittern und deren Mannen gab es leichte, mit Pfeil und Bogen bewaffnete Reiter. Die Ritter führten mehrere Schlachtrosse
mit und ritten auf dem Marsche Klepper; Saumtiere und Wagen, zuweilen Schiffe,
[* 76] schafften die Verpflegung nach, ein zahlreicher
Troß folgte dem Heere, nebst Handwerkern und Kaufleuten.
Man lagerte unter Zelten oder Baracken, im Lager sorgte der Marschall für die nötige Ordnung. Das Heer
stellte sich in mehrern Treffen zur Schlacht, seit dem 11. Jahrh. standen die Schwaben im «Vorstritt» (1. Treffen), weshalb Württemberg
[* 77] später die Reichssturmfahne führte. Die Fürsten führten ihre Banner und befehligten persönlich oder durch Stellvertreter
ihre Mannschaft, das Banner des Königs wurde von einem Fürsten getragen. Diese Reiterheere vermochten
festen Plätzen wenig anzuhaben, und selbst kleine Burgen
[* 78] konnten oft erst nach monatelanger Einschließung durch Aushungern
bezwungen werden. Das Scheitern der Romfahrt Ruprechts von der Pfalz 1401, die Einführung von Feuerwaffen, der Verfall des
Rittertums und die Not der Hussiten- und Türkenkriege zwangen im Laufe des 15. Jahrh. zu Änderungen,
die aber erst unter KaiserKarl V. auf dem Reichstage von 1521 zum Abschluß gelangt und dann drei Jahrhunderte hindurch maßgebend
für das Heerwesen des DeutschenReichs geblieben sind.
C. Neuere Zeit bis 1816. Seit dem Reichstage zu Worms,
[* 79] 1521, bestand die persönliche Dienstpflicht nur
noch für die Reichsritter, doch zahlten dieselben dem Kaiser an Stelle der Leistung, die niemals mehr beansprucht wurde, Geld
(Charitativsubsidien). Dagegen waren die Reichsstände verpflichtet, bestimmte Kontingente im Falle eines Reichskrieges
zu stellen, deren Aufbringung ihrem Ermessen überlassen blieb. Die Erklärung eines Reichskrieges konnte
nur durch Beschluß der Kurfürsten, Fürsten und Stände mit Genehmigung des Kaisers stattfinden; daneben war seit dem Westfälischen
Frieden jeder Reichsstand zu selbständiger Kriegführung berechtigt. Das Simplum des zum Reichsheere zu stellenden Kontingents
betrug seit 1521 für Österreich
[* 80] und Burgund 240 Reiter und
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