Mergentheim
[* 13] in der
BalleiFranken wurde die ständige Residenz der
Deutschmeister, die seit Mitte des 16. Jahrh. den
Titel «Hoch-
und
Deutschmeister» führen. Der
Orden,
[* 14] dessen Mitglieder neben oft formelartig gewordenen gottesdienstlichen Verpflichtungen
die Bewirtschaftung der
Güter trieben, hatte Anfang des 19. Jahrh. noch 9
Balleien; denn
Utrecht hatte sich 1637 losgelöst,
Koblenz und Lothringen waren durch die
Abtretung des linken Rheinufers an
Frankreich verloren gegangen.
Seitdem stehen österr. Erzherzöge als «Hoch- und
Deutschmeister des
Deutschen Ritterordens» an der
Spitze
(seit 1863 Erzherzog Wilhelm, geb. Diesem untergeordnet sind Landkomture in den
BalleienÖsterreich und
Tirol.
[* 16] Bedingung für die
Aufnahme ist das kath.
Bekenntnis und 16
Ahnen. Die Ordensritter zerfallen in Großkapitulare, Profeßritter
und Ehrenritter. Die Profeßritter legen das Gelübde des
Cölibats ab und erhalten aus dem Ertrag der
Ländereien des
Ordens beträchtliche jährliche Kommenden.
Der
Orden unterhält zwei Hospitäler in
Troppau
[* 17] und Freudenthal und stellt im Mobilisierungsfall 44 vollständig ausgerüstete
Feldsanitätskolonnen der Heeresleitung zur
Verfügung. Ordenszeichen ist für alle
Klassen ein schwarzemailliertes goldenes
Kreuz
[* 18] mit silbernem Rand; es wird an breitem schwarzseidenem
Band
[* 19] um den
Hals getragen. (S.
Tafel: Die wichtigsten
Orden I,
[* 1]
Fig. 31.) - Ein anderer Rest des
Ordens hat sich durch die
BalleiUtrecht erhalten. Sie steht heute noch unter Leitung
eines Landkomturs, welcher der königl.
Bestätigung bedarf und schreibt für den Eintritt die reform. Konfession und den
Nachweis von 4
Ahnen vor.
Litteratur, a.
Quellen: Liv-,
Esth- und Kurländisches Urkundenbuch (begründet von
Bunge, fortgesetzt von Hildebrand, Bd. 1-8,
Riga 1853-84);
Kaiser, der
Titel, welchen der an der
Spitze des
DeutschenReichs als Präsident des
Bundes stehende König von
Preußen führt. Wenngleich der Deutscher Kaiser nicht der
Souverän des
DeutschenReichs ist, so stehen ihm doch sehr
wichtige Regierungsrechte zu. Er hat das
Reich völkerrechtlich zu vertreten,
Bundesrat und
Reichstag zu eröffnen und zu schließen,
den Reichskanzler und alle Reichsbeamten zu ernennen, die Reichsgesetze auszufertigen und zu verkündigen.
Seine
Anordnungen werden im
Namen des
Reichs erlassen und bedürfen zu ihrer
Gültigkeit der Gegenzeichnung
des Reichskanzlers (Reichsverfassung Art. 11-18). Ein Einspruchsrecht gegen übereinstimmende Gesetzgebungsbeschlüsse des
Bundesrats und
Reichstags steht dem Deutscher Kaiser nicht zu (Art. 5); zu einer Kriegserklärung ist Zustimmung des
Bundesrats erforderlich,
außer wenn ein
Angriff auf das Bundesgebiet erfolgt (Art. 11). Ferner steht dem Deutscher Kaiser im
Krieg und Frieden
der Oberbefehl über das deutsche Reichsheer zu (Art. 63); alle deutschen
Truppen verpflichten sich im Fahneneid, den
Befehlen
des
Kaisers Folge zu leisten (Art. 64).
Endlich kann der Deutscher Kaiser, wenn die öffentliche Sicherheit in dem Bundesgebiete bedroht
ist, einen jeden
Teil desselben in Kriegszustaud erklären.
Das Wappen desKaisers ist dreifach, ein kleineres, ein mittleres und ein größeres. Das kleinere Wappen
[* 29] des
Kaisers zeigt einen goldenen, von der
Kette des
SchwarzenAdlerordens umschlungenen Schild,
[* 30] worin der
Reichsadler sich befindet.
Auf dem Schilde ruht die Reichskrone. Das mittlere Wappen stimmt mit dem eben beschriebenen überein, wird aber von zwei
auf einer Marmorkonsole stehenden, mit Eichenlaub bekränzten und umgürteten, mit Keulen bewaffneten,
bärtigen wilden Männern gehalten. Das größere Wappen (s.
Tafel: Deutscher Kaiser. Wappen,
Kronen
[* 31] und
Standarten,
[* 1]
Fig. 1)
sieht dem mittlern gleich; nur tragen die
Schildhalter, anstatt der Keulen, mit goldenen
Fransen eingefaßte, an goldenen Lanzenstangen
befestigte, nach außen abfliegende silberne
Standarten. Der
Schildhalter zur
Rechten hält die preuß.,
der zur Linken die brandenb.
Standarte. In ersterer ist der preuß.
Adler
[* 32] mit dem hohenzollernschen Stammschildlein
¶
mehr
belegt, in letzterer der brandenburgische goldbewehrte und gekrönte, auf den Flügeln mit goldenen Kleestengeln besteckte
rote Adler mit dem Wappenschilde der Burggrafen von Nürnberg:
[* 34] nämlich einem goldenen, von einer aus Rot undSilber gestückten
Einfassung umgebenen Schildlein, worin ein doppeltgeschwänzter, rot bewehrter, rot gezungter und rot gekrönter schwarzer
Löwe erscheint. Über dem Wappen erhebt sich das kuppelförmige, mit Hermelin ausgeschlagene Kaiserzelt
aus Goldstoff mit einem Muster, in dem der schwarze Reichsadler und die goldene Reichskrone abwechseln. Auf dem rot emaillierten
Goldreifen, welcher die Kuppel umschließt, steht in Goldschrift der preuß. Wahlspruch: GOTT MIT UNS. Auf der Spitze des Zeltes
ruht die Reichskrone, über der das Reichsbanner hervorragt. Letzteres zeigt unter den ausgespannten
Fittichen eines preuß. Adlers die deutschen Farben senkrecht nebeneinander: Schwarz-Weiß-Rot.
Die Reichskrone
[* 33]
(Fig. 2) besteht aus einem goldenen Stirnreif, der aus vier größern und vier kleinern
abwechselnd nebeneinander gestellten, oben abgerundeten, mit Brillanten eingefaßten goldenen Schildchen gebildet ist.
In den größern Schildchen zeigt sich ein aus Brillanten zusammengesetztes gerades Kreuz, das in den untern Winkeln von zwei
dergleichen Kreuzlein begleitet wird. In den kleinern Schildchen des Stirnreifs erscheint der ebenfalls aus Brillanten gebildete
Reichsadler, über dessen Haupt ein achtstrahliger Stern schwebt. Auf den größern Schildchen ruhen vier goldene,
reich verzierte Bügel, die im Scheitelpunkt, wo sie zusammentreffen, in ein Rankenornament endigen, auf welchem der blaue,
in seinem Goldreif und Kreuze mit Steinen geschmückte Reichsapfel ruht. Aus der gelb gefütterten Reichskrone ragt eine Mütze
aus Goldbrokat über die Schildchen des Stirnreifs bis zur halben Höhe der Bügel empor.
Die Krone der Deutschen Kaiserin
[* 33]
(Fig. 3) ist mit vier durch einen bekreuzten Reichsapfel überhöhten
Bügeln geschlossen und mit Brillanten und Rubinen reich verziert. Innerhalb der Krone befindet sich eine Mütze von Goldbrokat,
die bis zur halben Höhe der Bügel emporsteigt.
Die Standarte des Kaisers
[* 33]
(Fig. 4) ist gelb (golden), abwechselnd mit dem schwarzen, rot bewehrten
Reichsadler (ohne Brustschild) und der goldenen Reichskrone bestreut; darauf liegt das Eiserne Kreuz, dessen Arme die Ränder
der Standarte berühren. Es trägt den Wahlspruch: GOTT MIT UNS, und die Jahreszahl 1870. Auf der Mitte des Kreuzes ruht, von
der Kette des SchwarzenAdlerordens umschlungen, das mit der Reichskrone bedeckte kleinere Wappen des Kaisers.
Die Standarte der Kaiserin
[* 33]
(Fig. 5) zeigt auf gelbem (goldenem) mit rot bewehrten schwarzen Adlern, deren 16 in voller Gestalt
sichtbar sind, bestreutem Stoffe den mit der Krone der Kaiserin besetzten, von der Kette des SchwarzenAdlerordens umgebenen Schild
des kleinern kaiserl. Wappens. Im Obereck an der Standartenstange befindet
sich das Eiserne Kreuz mit Krone, dem Buchstaben W und der Jahreszahl 1870.