écoles" (14 Bde., 1849‒75) war Dementia Mitarbeiter,
besonders für die deutsche Schule.
Das hervorragendste seiner zahlreichen Werke ist die «Encyclopédie des beaux-arts
plastiques» (5 Bde., 1872‒80, mit 6000 Abbild.;
deutsch als «Handbuch der bildenden und gewerblichen Künste», Heft 1‒12,
Lpz. 1877‒79).
Ferner: «Guide de l’amateur de faïences et porcelaines» (4. Aufl., 3 Bde.,
Par. 1873),
«Guide des amateurs d’armes et armures anciennes» (ebd. 1869; deutsch u. d. T.:
«Die Kriegswaffen in ihren geschichtlichen Entwicklungsstufen», 3. Aufl.,
Gera 1891, mit 4500 Abbild.; Ergänzungsband, Wiesb. 1893, mit 600 Abbild.),
«Keramik-Studien» (6 Folgen, Lpz. 1881‒83),
«Studien über die stofflich-bildenden Künste und Kunsthandwerke» (7 Folgen, Lpz.
und Wiesb. 1887‒93).
Von D.s zahlreichen dichterischen Arbeiten sind zu nennen die Lustspiele «Unsere Sammler» (Lpz. 1879),
«Die Pirkheimer» (ebd. 1879),
«Buridans Esel» (ebd. 1879),
«Dichter-Trübsal» (ebd. 1880);
die beiden Schauspiele: «Wieland
der Schmied» (ebd. 1880),
«Jugendsünden» (ebd. 1880);
die Romantrilogie: «Das Tragi-Komische der Gegenwart» (ebd. 1885‒86)
und der Roman: «Span. Blut» (ebd. 1889).
Georg Adolf, Architekt und Politiker, geb. 22. Dez. 1804 in Güstrow, studierte auf der Bau- und Kunstakademie und
der Universität zu Berlin, trat in den mecklenb. Staatsdienst, wurde 1837 zum Hofbaumeister und 1841 zum Hofbaurat ernannt.
Als solcher führte er eine Reihe hervorragender Bauwerke aus, insbesondere das großherzogl.
Residenzschloß zu Schwerin, das Theater, den Marstall, das Zeughaus und suchte dabei gleichzeitig als einer der ersten mit
Erfolg das Problem einer Gewinnbeteiligung der Arbeiter zu lösen.
Unbekümmert um die strengen Zunftgesetze des Landes vergab er die Bauarbeiten direkt an die Arbeiter und führte ihnen durch
ein eigentümliches Löhnungssystem den Gewinn zu, der sonst den Meistern als Unternehmern zugefallen wäre.
Als er im Febr. 1850 als Repräsentant der Schweriner Bürgerschaft für das bedrohte Staatsgrundgesetz vom 10. Okt. 1849 eintrat,
wurde er 1851 ohne Pension aus seiner Stellung entlassen. Er durchstreifte England, Schottland, Frankreich, die Schweiz, Italien,
Sicilien und kehrte endlich 1857 in seine Heimat zurück, wo er seine Wirksamkeit nun vorzugsweise dem
polit.
Gebiete zuwendete. 1859 Mitbegründer des Nationalvereins, schloß er sich 1868 in Stuttgart der Deutschen Volkspartei an,
die damals mit dem von Bebel geleiteten Verbande der deutschen Arbeitervereine in engster Fühlung stand. 1877 wurde er
vom Landkreise Leipzig in den Reichstag gewählt; er schloß sich hier der socialdemokratischen Partei an, verzichtete aber
auf eine Wiederwahl, als 1878 die Auflösung des Reichstags seinem Mandat eine Ende machte und zog sich vom öffentlichen Leben
vollständig zurück. Demmler starb 2. Jan. 1886 in Schwerin.
die Zurückführung des mobilen Heers auf den Friedensfuß.
Wird der Befehl zur
Demobilmachung erlassen, so werden sämtliche, erst bei der Mobilmachung (s. d.)
oder während des Krieges aufgestellten Truppenkörper (die man unter dem Namen «Kriegsformationen» zusammenfaßt) aufgelöst,
die Mannschaften des Beurlaubtenstandes entlassen, die Mobilmachungspferde verkauft und die über den Bedarf des auf Friedensfuß
gesetzten Heers vorhandenen Waffen nebst der zugehörigen Munition an Depots und Magazine abgegeben.
in der Odyssee (Ⅷ, 44 fg.) ein blinder Sänger am Hofe des Königs der Phaiaken, wo er, als Odysseus
bei diesem als Gast weilte, epische Lieder singt, von denen das eine einen Streit zwischen Achilleus und
Odysseus, ein anderes die Eroberung Trojas durch das hölzerne Pferd zum Gegenstande hat, während ein drittes in scherzhaftem
Ton erzählt, wie Hephaistos den Ares und die Aphrodite mit unsichtbaren Fesseln band.
(spr. -moschoh), Jacques Claude, franz. Schriftsteller,
geb. 5. Juli 1808 zu Paris, war Lehrer der Litteratur in Beauvais, Rennes, Bordeaux, Lyon und Paris (1843) und
eine Zeit lang Professor an der Sorbonne. Außer vielen Artikeln in Fachzeitschriften, wie im «Journal de l’instruction publique»,
schrieb Demogeot Studien über Ausonius (1837) und Plinius den Jüngern (1845‒50),
«Les lettres et l’homme
de lettres au ⅩⅠⅩe siècle» (1856),
ein «Tableau de la littérature française au ⅩⅦ e siècle» (1859),
«Contes
et causeries, en vers» (1862),
unter dem Pseudonym Jacques, eine metrische Übersetzung der «Pharsalia» des Lucanus (1866),
zwei geschätzte Berichte an den Minister des öffentlichen Unterrichts über die Erziehung in den Anstalten
Englands und Schottlands (1868 und 1870) u. s. w. Ein treffliches, vielgelesenes Werk ist seine «Histoire
de la littérature française depuis ses origines jusqu’à nos jours» (zuerst 1851; 24. Aufl.
1892). Weniger Erfolg hatte D.s «Histoire des littératures étrangères considérées
dans leurs rapports avec le développement de la littérature française» (2 Bde.,
1880).
(grch.), namentlich in den Homerischen Gedichten die Volksältesten, neben
denen die Könige, wie Priamos in Troja, Alkinoos bei den Phaiaken als Erste unter Gleichen regieren.
(grch.), Beschreibung des demos, worunter die Griechen das Volk in seiner Beziehung zum Staate verstanden,
im Gegensatz zu ethnos, dem Volk in Beziehung auf gemeinschaftliche Abstammung. Das Wort Demographie wurde zuerst
von Achille Guillard in den «Éléments de statistique humaine ou Démographie
comparée» (Par. 1855) gebraucht, aber mehr in dem Sinne von Demologie (s. d.). Rümelin bezeichnet mit Demographie die histor.
(Achenwall-Schlözerische) Richtung der Statistik im Gegensatz zu der mathematischen(Süßmilch-Queteletschen), wofür er
den Namen «Statistik» (im engern Sinne) beibehält.
Hiernach ist Demographie positive Volks- und Staatskunde und wird in dieser Begrenzung nach den bisherigen Methoden sowohl in «geographischen»
als «statistischen» Büchern gelehrt. Ernst Engel faßt den Begriff Demographie weiter; er erkennt einen grundsätzlichen Unterschied
zwischen den genannten beiden Richtungen der Statistik nicht an und nennt Demographie die Wissenschaft, die die
Schilderung der socialen und polit. Eigenschaften des Volks, namentlich der staatlichen und andern menschlichen Gemeinschaften
zum Zweck hat. –
Vgl. Zeitschrift des preuß. Statistischen Bureaus, 11. Jahrg. (Berl. 1871);
Rümelin, Reden und Aufsätze
(Tüb. 1875; Neue Folge, Freib. i. Br. 1881);
Meitzen, Geschichte, Theorie und Technik der Statistik (Berl.
1886).
(grch.), nach dem eigentlichen Wortsinne soviel wie Volksherrschaft. Die
griech.
mehr
Schriftsteller, insbesondere Aristoteles («Politica», Ⅲ, Kap. 5), unterscheiden drei Grundformen der Staatsverfassung: die
Monarchie, bei welcher ein einzelner Mensch, die Aristokratie, bei welcher eine bevorrechtete Klasse, und die Demokratie, bei welcher
die Gesamtheit der freien Bürger die Staatsherrschaft ausübt. Diese Aristotelische oder hellen. Einteilung ist in die Schriften
der Römer (Cicero, «De republica», Ⅰ, 26), ferner in die publizistische Litteratur des Mittelalters und
in die polit.
Doktrin der neuern Zeit übergegangen und spielt auch gegenwärtig noch in der Wissenschaft des allgemeinen Staatsrechts eine
erhebliche Rolle. Staatsrechtlich faßt man dann wieder die politisch weit auseinandergehenden Staatsformen der Aristokratie
und Demokratie unter dem gemeinsamen Namen Republik zusammen. Haben die verschiedenartigen Interessen der socialen
Klassen und Berufsstände und die dadurch hervorgerufenen individuellen Anschauungen und Bestrebungen gleichberechtigte Geltung
erlangt, so kann man dies das demokratische Princip nennen. Die Verwirklichung desselben ist auch bei monarchischer Verfassung
möglich, wie andererseits die republikanische keine absolut sichere Garantie für die Durchführung desselben
gewährt.
Selbst in den Stadtstaaten der Griechen, welche Aristoteles als Demokratie bezeichnet, war nicht nur ein sehr großer Teil der Bevölkerung
gänzlich der Rechtsfähigkeit beraubt und zur Sklaverei verdammt, sondern auch unter den mit polit. Rechten ausgestatteten
Staatsbürgern bestand keine völlige Gleichberechtigung. In der römischen Republik befand sich
zuerst die staatliche Macht in den Händen der Patricier, d. h. einer Anzahl historisch gegebener Familien. Erst infolge heftiger
Kämpfe kam das demokratische Princip durch das Emporsteigen der Plebejer und durch die Erweiterung der polit. und rechtlichen
Machtbefugnisse der Volksversammlung zu größerer Verwirklichung, keineswegs aber zu vollständiger Durchführung. Die
Beseitigung der republikanischen Verfassung durch die Cäsaren half dem demokratischen Princip zu freierer Entfaltung.
Wenn man bezüglich der altgermanischenStaaten von der Auffassung ausgeht, welche namentlich seit Möser, Eichhorn und Waitz
herrschend geworden ist, daß alle freien Volksgenossen gleiches polit. Recht und gleiche Pflicht hatten, und daß der Schwerpunkt
der ganzen Verfassung in der souveränen Volksversammlung ruhte, so kann man doch nicht verkennen, daß
diese Volksversammlung ihrem Wesen nach eine Gemeinschaft der grundbesitzenden Hausväter war, und daß es neben ihnen nicht
nur einen zahlreichen Stand rechtloser Unfreier und politisch einflußloser Halbfreier gab, sondern daß auch unter der Masse
der freien Volksgenossen nicht die Individuen, sondern die an der Spitze der Haus- und Hofgenossenschaften
stehenden Bauern die staatliche Macht besaßen. Übrigens übte bei vielen german. Völkern schon
in der frühesten Zeit das Königtum einen dominierenden Einfluß aus. Andererseits treten schon in der ältesten Periode
neben den freien Bauernschaften adlige, durch Großgrundbesitz, durch zahlreiche Scharen von Knechten
und Gefolgsleuten und durch überwiegenden Einfluß hervorragende Geschlechter auf.
Im spätern Mittelalter zeigt sich in allen polit. Gebilden ein buntes und wechselvolles Durcheinanderspielen monarchischer,
aristokratischer und demokratischer Principien. Die Bethätigung des
demokratischen Princips kam, abgesehen von den verhältnismäßig
wenig zahlreichen freien Bauernschaften, die sich in einigen Gegenden erhalten haben, in den Städten,
hier aber erst nach einer langen, fast überall mit schweren Kämpfen verbundenen Entwicklung und auch hier nicht überall
und nicht in vollkommener Weise zum Durchbruch. In vielen Städten sind die Patricier, in deren Hand die Stadtregierung ursprünglich
lag, siegreich geblieben. Es genügt, auf das berühmteste Beispiel, auf Venedig, zu verweisen, dessen
Verfassung stets eine aristokratische war.
Aber auch da, wo die Handwerker oder Neubürger vollständig durchdrangen, erlangten eben nur sie und ihre Vereinigungen (Zünfte)
neben den Patriciern oder an Stelle derselben das Regiment der Stadt, keineswegs aber wurde den tiefer stehenden socialen Schichten,
die doch in jeder Stadt an Zahl weitaus überwiegend waren, die polit. und sociale Gleichberechtigung
zugestanden. Durch den Grundsatz aber, daß es in der Stadt keine Unfreiheit gebe («Stadtluft
macht frei»),
und daß die Verwaltungsthätigkeit der städtischen Behörde auf das Wohl der Gesamtheit gerichtet sei und
die Interessen aller Klassen der städtischen Bevölkerung umfasse, wurde ein Begriff des Stadtbürgertums
hervorgerufen, welcher eine spätere histor. Vorbereitung des «Staatsbürgerrechts»
darbietet.
Was die Durchführung demokratischer Grundsätze anlangt, so kann man im allgemeinen die Beobachtung machen, daß dieselbe
mit dem fortschreitenden Wohlstande der untern Klassen gleichen Schritt hält, und daß sie auch da am nachhaltigsten,
eingreifendsten und wohlthätigsten wirkt, wo sie auf dieser Grundlage ruht, während gewaltsame, oft gerade durch die Not
der niedern Bevölkerungsschichten herbeigeführte Erschütterungen der gesellschaftlichen Ordnung meistens einen nur scheinbaren
und vorübergehenden Sieg demokratischer Tendenzen herbeiführen.
In der Blütezeit des Mittelalters, bei dem wachsenden Wohlstande der Bauern und Bürger vollzieht sich
langsam, aber in ausgedehntem Maße ein Aufsteigen der untern Klassen, eine Erleichterung der Leibeigenschaft und Gutsunterthänigkeit,
eine Milderung der Rechtsungleichheit; infolge der Kämpfe des 16. und 17. Jahrh. tritt mit
der Verarmung und Niederdrückung der Bauern und dem wirtschaftlichen Verfall der Städte zugleich ein Rückfall der niedern
Klassen in Knechtschaft und Rechtlosigkeit ein, der teilweise durch die Rezeption des röm.
Rechts verschärft wurde.
Die wilde Wut des Bauernkrieges brachte keine Abhilfe, sondern im Gegenteil eine dauernde Verschlimmerung. Erst nach Beendigung
des Dreißigjährigen Krieges treten die ersten Anzeichen einer sehr langsam fortschreitenden Besserung hervor. Jetzt waren
es vorzugsweise die Landesherren der größern Territorien, welche den Privilegien der höhern Stände
entgegentraten und sich die Hebung der niedern Volksklassen angelegen sein ließen, um dadurch die monarchische Gewalt von
den durch die landsässige Aristokratie geschlungenen Fesseln zu befreien und die Leistungsfähigkeit des Staates zu fördern.
Zu einem großartigen und gewaltigen Durchbruch kamen die demokratischen Principien durch die Französische
Revolution, welche an die Stelle der historisch gegebenen gesellschaftlichen Gliederung und der ständischen Vorrechte die Principien
der Freiheit und Gleichheit setzte. Unter der