gebrauchte
Null giebt eine Decimalstelle. So erhält man: ½ = 0,5;
¾ = 0,75;
⅞ = 0,875 u. s. w.
In den meisten Fällen
wird die Division nie aufgehen;
dann läßt sich der gegebene gemeine
Bruch nicht völlig genau in einen Decimalbruch verwandeln, aber
je weiter man die Division fortsetzt, desto weniger ist der gefundene Decimalbruch von dem gemeinen
Bruche verschieden. Im Verlauf der Division wird bei solchen
Brüchen immer endlich einmal, oft schon sehr bald, der Fall eintreten,
daß eine schon früher dagewesene Folge von Decimalstellen wiederkehrt;
man kann dann die Division sofort abbrechen. Z.
B. ⅔ = 0,6666…, 8/11 = 0,727272…. Eine solche Folge wiederkehrender Decimalstellen heißt eine
Periode;
sie besteht in dem ersten
Beispiel aus der einen
Stelle 6, in dem zweiten
Beispiel aus den beiden
Stellen 72. Die
Rechnung
mit Decimalbruch ist leichter als mit gemeinen
Brüchen, weil die auf die Nenner bezüglichen
Operationen wegfallen.
Bei derAddition
und
Subtraktion von Decimalbruch hat man die gleichnamigen
Stellen zu addieren und zu subtrahieren. Mit 32,728 multipliziert man eine
gegebene Zahl, indem man
sie der Reihe nach mit 3 Zehnern, 2
Einern, 7 Zehnteln u. s. w. multipliziert und die gleichnamigen
Kolonnen der einzelnen
Zeilen (Produkte) addiert. Durch 32,728 dividiert man die gegebene Zahl, indem man
sie mit dem Nenner 1000 multipliziert und das Produkt durch 32728 i. 1000·32,728) dividiert.
oder dekadisches
System (Zehntel- oder Zehnersystem), dasjenige
Zahlensystem (s. d.), dessen Grundzahl 10 ist;
sodann diejenige Einteilungsart der Geldgrößen, Münzen,
[* 2]
Maße und Gewichte, bei welcher jede höhere Einheit in 10 oder 100 oder 1000 u. s. w.
niedrigere Einheiten geteilt wird, wie dies namentlich in dem Metrischen
System (s. d. und
Meter) der Fall ist. Für das Geldwesen
ist das Decimalsystem gesetzlich vorgeschrieben: in ganz Europa,
[* 3] ausgenommen
Großbritannien
[* 4] und die
Türkei
[* 5] (s.
Lateinische Münzkonvention);
eine Wage,
[* 8] bei welcher durch geeignete
Wahl der Hebelarmlängen die zur Ausgleichung der Last erforderlichen
Gewichte nur den zehnten
Teil des Lastgewichts ausmachen, daher das Zehnfache der Gewichtsstücke das Gewicht der gewogenen
Last angiebt (s.
Brückenwage).
(spr. -ßihm, d. h. Zehntel), gesetzlicher, aber
im Verkehr nicht üblicher
Name des Zehntels des franz.
Frank = 10 Centimes, somit als Bruchteil der Geldeinheit
= 8⅒
Pf. Reichswährung. Der Décime ist durch ein Münzstück vertreten, welches in
Frankreich seit 1796 aus Kupfer
[* 9] hergestellt
wurde, seit 1852 aber aus
Bronze
[* 10] angefertigt wird; neuerdings beabsichtigt man dort, den Décime aus Nickelkupfer zu
prägen. (Vgl.
Decimo.) – Décime (das lat. decima) wird ferner mehrfach ein Zuschlag zu gewissen
Abgaben, vorzüglich zu
Zöllen genannt (wenn er sich aus Kriegslasten herschreibt, speciell Kriegsdecime, Kriegszehnt, décime
de guerre); dann hieß in
Frankreich so die ehemalige Zehntsteuer auf die Einkünfte der Geistlichen, sowie (im Plural décimes)
die jährliche
Abgabe
von geistlichen Pfründen an den König, der Pfründenzehnt.
von einem Heeresteil, der sich der Feigheit oder Meuterei schuldig gemacht, den zehnten
Mann mit dem
Tode bestrafen. Die Entstehung
dieser grausamen Maßregel fällt in das
Altertum.
Bei denRömern soll sie zuerst der Konsul
Appius Claudius
Sabinus im
Kriege gegen die
Volsker 471
v. Chr. angewendet haben; in spätern
Zeiten, besonders nach dem ersten Bürgerkriege,
auch unter den
Kaisern, kommt sie noch oft vor, freilich in der Form der Vicesimation oder der Centesimation, wobei jeden
zwanzigsten resp. hundertsten Mann derTod traf. Im Mittelalter erscheint die
Strafe seltener, und zum
letztenmal ist sie im Dreißigjährigen
Kriege nach der zweiten
Schlacht von
Breitenfeld
[* 11] 1642 an dem feldflüchtigen Regiment
Madlo ausgeübt worden. Doch haben Feldherren auch später noch damit gedroht. Im
Deutschen Militärstrafrecht ist diese oder
eine ähnliche
Strafe ausgeschlossen.
(ital., spr. detsch-, d. h.
Zehntel), bis zur Einführung des franz. metrischen
Systems (Ende 1870) ein kleines Längenmaß in
Rom,
[* 12] der zehnte
Teil der
Oncia (des Bauzolls) und 1/120 des
Bau-Palmo
(Oncia architettonica) = 1,8599
mm. Decimo (gesprochen déß-) ist ferner in den span.-amerik.
Freistaaten der
Name einer Geldgröße, die in
Argentinien ⅒ des (frühern) Real, also 1/80 des
(Gold-)
Peso
(Piasters) = 5
Pf. ist und früher in Kupfer ausgeprägt wurde. In drei andern dieser Freistaaten bedeutet Decimo ⅒ des
Peso
oder 10 Centavos (als Silberscheidemünze) und ist als Bruchteil der silbernen Geldeinheit (zum Preis von 125 M. für 1 kg
Feinsilber) in Mexiko
[* 13] = 30,54
Pf., in den
Vereinigten Staaten
[* 14] von Columbien = 26,1
Pf. und in
Chile
[* 15] = 28⅛
Pf. Reichswährung.
(ital., spr. -tschihna, d. h.
Zehner), bis zur Einführung des franz. metrischen
Systems (Ende 1870) ein Handelsgewicht in
Rom von 10 Libbre oder
Pfund = 3,39073 kg.
eine Räuberbande, die der Priester Ciro
Annichiarico um sich sammelte, um seit Okt. 1817 aufs maßloseste
in der Südostspitze von
Italien
[* 16] zu wüten; die Decisi schwollen rasch auf 30‒40000 Verschworene an.
Ihre
Führer erteilten Ernennungen und vollzogen zahlreiche Todesurteile im
Namen der «Salentinischen Republik». Unter schwarzen
Totenkopffahnen ritten ihre Schwadronen durchs Land, um es zu brandschatzen. Nur durch den
Beistand des engl.
Generals Church
gelang es Ferdinand Ⅰ., der entsetzlichen
Verbindung Herr zu werden. Dieser stürmte das
zwischen
Tarent und
Brindisi gelegene Hauptquartier
Annichiaricos, den er mit 162 seiner Spießgesellen erschießen ließ.
(lat.), in der ältern Rechtssprache eine richterliche oder gesetzgeberische
Entscheidung, besonders einer zweifelhaften Rechtsfrage. So bezeichnet L Decisiones eine in den
Codex Justinianeus aufgenommene
Sammluug von 50 Konstitutionen Justinians zur
Entscheidung jurist.
Kontroversen. Im frühern sächs.
Recht
hießen Decision (Decisiones electorales Saxonicae) die von
JohannGeorg Ⅱ. 1661
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