Bedeutung und dem Gebrauch des actum und datum bildet einen
Abschnitt der
Diplomatik. Unter actum hat man die Verhandlung und
Beschlußfassung über eine Sache, worüber eine
Urkunde ausgefertigt werden sollte, unter datum (auch data) dagegen die
Ausfertigung
und Veröffentlichung der
Urkunde selbst zu verstehen. Bei jener war die Anwesenheit des
Kaisers, Königs
u. s. w., in dessen
Namen die
Urkunde ausgestellt wurde, unumgänglich nötig, bei dieser nicht. In der Zeit, wo der Aufenthaltsort
der deutschen Könige und
Kaiser fortwährend wechselte, war es oft nicht möglich, über die gewährten
Gnaden sogleich an
Ort und
StelleUrkunden auszufertigen. Wenn daher, wie bis ins 12. Jahrh. üblich,
bei actum die Orts- und bei datum die Zeitangabe gesetzt ist, so braucht nicht notwendig gefolgert zu werden, daß der Herrscher
am angegebenen
Tage an jenem Orte anwesend war. Im 13. Jahrh. und späterhin hat man das actum sehr oft
fortgelassen und Orts- und Zeitangaben unter datum vereinigt.
In den ältesten
Zeiten und bis zum
Untergange derMerowinger datierte man ausschließlich nach den Regierungsjahren des
Regenten.
Die
Sitte, nach Jahren der
Geburt Christi zu datieren, kam erst seit 840 auf. Neben der christl. Jahreszahl pflegte
man zur genauern Bestimmung die Indiktion (s. Indiktionencyklus) und zugleich die Regierungsjahre
des Fürsten oder
Kaisers und, wenn der letztere längere Zeit bloß als deutscher Fürst geherrscht und
den Kaiserthron erst später bestiegen hatte, beides nebeneinander anzuführen.
Unsere jetzige, bei allen christl. Völkern übliche Datierungsweise durch Angabe des Monatstags
verdankt ihre Entstehung der
Reformation; vor dieser bediente man sich, namentlich in
Deutschland,
[* 2] beim
Datieren des sog. Heiligenkalenders (s. d.).
Man sagte also z. B. «es geschah am
Tage Petri und Pauli», ohne hinzuzufügen, daß dieser
Tag der 29. Juni sei. In lat.
Urkunden
und
Schriften bediente man sich in der Regel der verwickelten Datierungsweise der
Römer;
[* 3] war jedoch der Verfasser der
Schrift
mit dem röm.
Kalender nicht vertraut, so nahm er zum Heiligenkalender seine Zuflucht oder datierte, wie
es jetzt geschieht, kurzweg: «Datum et actum Ⅵto die mensis Martii anno Domini
1378.»
Heute ist das Datum wesentlich bei allen Notariatsurkunden, vorgeschrieben für die
Protokolle und
Ausfertigungen der öffentlichen
Behörden, üblich bei allen Beweisurkunden, auch wenn es Privaturkunden sind. Bei einigen rechtsgeschäftlichen
Urkunden ist die Angabe eines Datum für die
Gültigkeit des Rechtsgeschäfts wesentlich, z.B. bei den Wechseln (s. Wechseldatum
und
Datowechsel), ohne daß das gewählte Datum das richtige zu sein braucht (s.
Antedatieren), ferner bei gewissen letztwilligen
Verfügungen.
Öffentliche
Urkunden dürfen nicht mit falschem Datum versehen werden, bei ihnen beweist auch die
Urkunde,
daß sie an dem angegebenen Ort und an dem angegebenen
Tage ausgestellt ist, bei Privaturkunden regelmäßig gegen den
Aussteller,
daß er so angesehen werden wollte, als habe er die ihn bindende Erklärung an diesem Datum abgegeben. Das ist wichtig
für die Bestimmung des Zeitpunktes, mit welchem seine Verpflichtung eingetreten ist, ferner für die
Frage, welches örtliche und zeitliche
Recht anzuwenden sei. Ob zu Gunsten des
Ausstellers anzunehmen, daß das Datum das richtige
ist, hat der
Richter nach freier Beweiswürdigung zu
entscheiden. Um Dritten nachteilige Angaben eines falschen Datum unschädlich
zu machen, haben manche Gesetze besondere Bestimmungen. Die Fälschung einer
Urkunde kann auch durch Abänderung
des Datum verübt werden. ^[]
die Verschiedenheit der Datierung an verschiedenen Orten der Erdoberfläche. Wer nach
Osten reist,
muß, wenn seine
Uhr
[* 4] stets die richtige Ortszeit angeben soll, dieselbe um so mehr vorstellen, je weiter er sich
in östl.
Richtung von seinem Ausgangspunkt entfernt (s. Zeitdifferenz). Kehrt er dann von Westen her
kommend wieder an den Ausgangspunkt der
Reise zurück, so hat er nach und nach im ganzen seine
Uhr um 24
Stunden vorstellen
müssen, und demgemäß wird er auch bei seiner Rückkehr in der Berechnung des laufenden
Datums um 1
Tag
gegen die an dem Ausgangspunkt der
Reise übliche Datierung voraus sein; er hat daher durch seine
Reise um die Erde scheinbar
einen
Tag gewonnen.
Reist jemand in umgekehrter
Richtung, also beständig nach Westen zu fahrend, um die Erde herum, so verliert er scheinbar 1
Tag.
Da die Entdeckungsfahrten der Europäer sowohl in östl. wie in westl.
Richtung unternommen wurden, so erhielten die Bewohner der im
Großen Ocean gelegenen
Inseln und
Länder das
Datum von Europa
[* 5] aus teils von
Osten, teils von Westen her, sodaß man daselbst in bestimmten Gegenden zweierlei
Datum erhalten mußte. Es bildete
sich auf
Grund des histor.
Ganges der Entdeckung und Besiedelung eine Datumscheidelinie aus, die vom
Südpol kommend östlich von der
Insel Chatham, Neuseeland,
Neucaledonien und Neuguinea bleibt, zwischen Celebes und
Bornéo einerseits, Mindanao und den übrigen Philippinen andererseits
hindurch geht und dann südöstlich von den japan.
Inseln und denKurilen verlaufend der
Beringstraße zustrebt.
Westlich dieser Linie zählte man als
Datum und Wochentag einen
Tag mehr als östlich derselben.
Diese historische
Datumgrenze (s. die dem
ArtikelWeltverkehr beigegebene Übersichtskarte des
Weltverkehrs)
[* 6] mit ihrer großen
Ausbuchtung nach Westen erhielt sich so lange, als die polit. und Handelsinteressen der in ihrer Ausbuchtung
liegenden Inselgruppen sie vornehmlich nach dem
Osten hin verwiesen. Mit der Umgestaltung der polit. und der Weltverkehrsverhältnisse
in diesem Jahrhundert und mit der Anknüpfung lebhafterer Handelsbeziehungen nach Westen hin erwies sich für die Philippinen
die ungewöhnliche Datierung als eine sehr störende Unbequemlichkeit.
Auf
Grund einer Verordnung des Erzbischofs vonManila ließ man daher auf den Philippinen auf den unmittelbar
den folgen. Die gleiche Datierung fand auf den Karolinen, den Marianen und Kingsmillinseln Eingang, während andererseits
die
Samoa- und
Fidschi-Inseln infolge ihres starken Verkehrs mit
Australien
[* 7] die austral. Datierung annahmen. Auf
Grund der praktischen
Verkehrsverhältnisse hat sich so seit der Mitte dieses Jahrhunderts eine neue thatsächliche oder wirtschaftliche
Datumgrenze herausgebildet, die dem Verkehr und
Handel der verschiedenen Inselgruppen untereinander und mit dem Festlande
Rechnung
trägt. Im wesentlichen fällt dieselbe mit dem 180. Meridian (von Greenwich an gerechnet) zusammen. Doch darf die thatsächliche
Datumgrenze nicht als etwas unverändert Feststehendes angesehen werden, sondern sie wird je nach
den wechselnden polit. und
¶
mehr
Handelsbeziehungen kleinen Änderungen und Schwankungen unterworfen sein. So nahmen die Samoa-Inseln 1892 die westl. Datierung
an. Als nautische Datumgrenze gilt der 180. Meridian von Greenwich. Beim Überschreiten des 180. Meridians ändern daher die
Seefahrer ihr Datum und den Wochentag (Datumwechsel), sodaß bei der Fahrt von Ost nach West ein Tag überschlagen,
auf der Fahrt von West nach Ost dagegen ein Tag undDatum zweimal hintereinander gesetzt wird.