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sich in Beziehung ans ein 126 v. Chr. hinterlassenes Schriftstück desselben Ausdrucks. 105 n. Chr. war die Erfindung des Tsai-lun schon bekannt, vermöge deren Papier aus Baumrinde und Lumpen verfertigt wurde. Diese wichtige Erfindung wurde im 6. Jahrh. ergänzt durch die Erfindung der Buchdruckerkunst. Erhalten sind noch Holzdruckausgaben der Geschichte der spätern Han von 1167 und 1242. Ein im 11. Jahrh. versuchtes Verfahren mit beweglichen Schriften erwies sich als unbrauchbar; ausgedehnterer Gebrauch von solchen wurde erst in neuerer Zeit durch europ. Einfluß gemacht. - Die Seidenzucht war nach dem Schu-king schon zur Zeit des Jü bekannt. - Über die Anwendung der Magnetnadel, die schon im 12. Jahrh. v. Chr. bekannt gewesen sein soll, finden sich 121 n. Chr. genauere Angaben.
Die Erfindung des Schießpulvers durch die Chinesen ist eine offene Streitfrage. Jedenfalls scheinen sie eine Art Griechisches Feuer schon früh gekannt zu haben. Der Gebrauch desselben zu Geschützen, welcher zur Zeit der Eroberung durch die Mongolen stattgefunden zu haben scheint, wurde bei diesen durch den Uiguren Ali-jaja eingeführt, stammt also von den Arabern. Im 17. Jahrh. besorgten die Jesuiten die Herstellung von Geschützen. Die Chinesen verfertigten bereits vor mehr als drei Jahrtausenden eherne und bronzene Gefäße, namentlich künstlich gravierte und ciselierte Vasen, [* 2] von denen eine Anzahl, deren Schönheit mit der griechischer und etruskischer wetteifern kann, noch jetzt im kaiserl. Museum zu Peking [* 3] aufbewahrt wird; sie wissen die verschiedenartigsten Gegenstände von Holz, [* 4] Leder u. s. w. mit reichen Vergoldungen und den schönsten, dauerhaftesten Lackfarben zu überziehen und die künstlichsten Schnitzwerke aus Elfenbein, Holz und Speckstein darzustellen; aber bis jetzt ist selten ein Kunstwerk von höherer Auffassung aus ihren Händen hervorgegangen. Über die Verfertigung des chines. Porzellans sowie über die Kunst der Chinesen s. Chinesische Kunst. - Man nimmt an, daß es zur Zeit der Tschou schon gemünztes Geld gab. Die alten Nachahmungen von Kleidungsstücken (pu) und Messern (tao) weichen schon zur Zeit der Han den runden Kupfer- oder Messingstücken mit dem Loche in der Mitte zum Aufreihen, wie sie etwa noch heute sind, tragen aber erst seit dem 4. Jahrh. Zeitangaben auf der Vorderseite. Gold [* 5] und Silber wurden nur ganz ausnahmsweise geprägt, Papiergeld gab es schon seit der Zeit der Sungdynastie. - Von den in China [* 6] üblichen Spielen sind zu erwähnen: das Fingerspiel (die Morra der Italiener von altröm. Ursprung bei letztern), das Schachspiel (ursprünglich indisch, hier in besonderer Gestalt), das Kartenspiel (vielleicht chines. Ursprungs), das Wei-ki (bei uns unter dem japan. Namen Go [* 7] bekannt).
Die Zeitrechnung ist, obschon im Schu-king von einem Jahre von 366 Tagen die Rede ist, erst in der Zeit des Geschichtschreibers Sse-ma-tsien (um 104 v. Chr.) eine einigermaßen sichere, auf der Bekanntschaft mit den Völkern des Westens beruhende. (Vgl. Chalmers, Astronomy of the ancient Chinese, in Legges «Chinese Classics», Lond. 1861). Das Jahr beginnt mit dem ersten Neumond nach Eintritt der Sonne [* 8] in das Zeichen des Wassermanns, hat 354 oder 355 Tage und zerfällt in 12 stets mit dem Tage des Neumondes anfangende Monate von 29 bis 30 Tagen.
Infolge hiervon wird alle 2-3 Jahre ein überschüssiger Monat erhalten, in welchem die Sonne in kein neues Zeichen des Tierkreises tritt. Dieser Monat wird der Schaltmonat und erhält den Namen des vorhergehenden mit dem Zusätze Zhun. Das Schaltjahr enthält also 383 oder 384 Tage. Der Jupiter, dessen Umlaufszeit man schon früh beobachtete, heißt der Jahresstern. Der Tag zerfällt in 12 Stunden (aber erst zur Zeit der Han nach Chalmers); ihre Namen jedoch finden sich schon im Schu-king zusammen mit einer Reihe von 10 Zahlen, die früher schon für Tage gebraucht waren, zu einem Kreise [* 9] von 60 Tagen verbunden (1 tze, 2 tschou. 3 jin, 4 mao, 5 schön, 6 sse, 7 wu, 8 wei, 9 tschou, 10 ju, 11 sü, 12 hai mit 1 kia, 2 ji, 3 ping, 4 ting, 5 mou, 6 ki, 7 köng, 8 sin, 9 shön, 10 kwei verbunden zu 1 kia-tze, 2 ji-tschou bis 60 kwei-hai).
Die Anwendung eines Kreises von 60 Jahren findet sich mit augenscheinlich ausländischen Namen erst bei Sse-ma-tsien (s. oben). Jene früher für Tage gebrauchten Namen finden sich zwar in den Bambusbüchern vor, welche 297 n. Chr. im Grabe des Königs Siang von Wei (gest. 295 v. Chr.) gefunden sein sollen und mit Hwang-ti beginnen; aber auch da ist ihr erstes Vorkommen in diesem Sinne erst unter Jao zu finden, wie man glaubt, durch spätere Einschiebung. Jetzt ist diese ihre Verwendung allgemein. Das Jahr 1882 christl. Zeitrechnung war das 19. des 77. chines. Cyklus. In ganz alter Zeit bedienten sich die Chinesen auch noch eines durch Ausgleichung des Mond- mit dem Sonnenjahre gebildeten 19jährigen Cyklus. Der Monat wird teils halbiert, teils in Dekaden eingeteilt. Der Tag zerfällt in 12 Doppelstunden, chines. Schi, welche von 11 Uhr [* 10] abends gezählt werden.
Vgl. Ideler, Über die Zeitrechnung der Chinesen (Berl. 1839) und Biot, Études sur l'astronomie indienne et chinoise (Par. 1862).
Bei ihren Rechnungen, selbst den kompliziertesten, bedienen sich die Chinesen des bei allen mongol. Völkern und teilweise selbst bei den Russen gebräuchlichen Rechenbretts, chines. Swan-phan.
Stände. Die Jahrtausende alte Einteilung des Volks in die vier Abteilungen (sse-min) der Schi oder Beamten, Nung Landwirte, Kung Werkleute und Schang Handelsleute hat nie die Bedeutung der ind. Kasten gehabt. Indes sind die Kwan-shön der Beamten sowie diejenigen, welche durch die Prüfungen zu einer der oben genannten Würden gelangt sind, vor der Prügelstrafe geschützt, die auch an Mandschu nur durch die Peitsche statt des üblichen Bambus vollzogen werden darf. Die Gelehrten- und Beamtenlaufbahn steht dem ganzen Volke offen, nur daß z. B. Söhne von Schauspielern und Diener von Beamten ausgeschlossen sind. - Den Namen Wang, welcher einst die Herrscher C.s bezeichnete, führen außer mongol. Fürsten nur die nächsten Verwandten des Kaiserhauses und zwar sind im allgemeinen Tsin-wang die Söhne von Kaisern, Sün-wang die Söhne der vorigen, Belle die Söhne von Sün-wang; dann folgen Betze, vier verschiedene Arten von Kung und vier Arten Tsiang-kün (Oberbefehlshaber). Die Nachkommen des ersten Mandschu-Kaisers tragen einen gelben Gürtel, [* 11] die übrigen Verwandten einen roten als einzige Auszeichnung, die noch dem zwölften der oben namhaft gemachten Glieder [* 12] bleibt. - Von den Namen der alten Lehnsmannen der Tschou, deren Macht Tsin-schi-Hwang-ti gebrochen hatte, nämlich Kung, Hou, Po, Tze, Nan (mit den engl. Namen Duke, Marquis, Earl, Viscount und Baron verglichen), ist seit der Zeit der Han wieder Gebrauch
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gemacht worden und auch das jetzige Herrscherhaus hat sie beibehalten (mit je drei Abstufungen). Hierzu kommen noch vier andere Adelsnamen. Der Adel wird teilweise erblich verliehen, ist aber an keinen Grundbesitz geknüpft. Der einzige Kung, von welchem wir sichere Nachrichten haben, ist heutzutage der in Schan-tung ansässige Nachkomme des Kung-tze (Confucius). Schon unter Han-phing-ti im J. 1 n. Chr. war Kung-tze nachträglich zum Kung ernannt und diese Würde ist dann für die ältesten Söhne des Hauses erblich geworden. Nach Edkins beträgt der Grundbesitz mindestens 70-80000 Morgen. Doch sollen der Nachkommen des Kung-tze zwischen 20 und 30000 sein, von denen viele arme Leute sind. Bis auf gewisse äußerliche Ehrenbezeigungen und etwa die oben bezeichneten Vorrechte, welche für das kaiserl. Haus und die Beamten gelten, sind keine weitern mit dem Adel verbunden.
Alle Verhältnisse des socialen und staatlichen Lebens bewegen sich noch gegenwärtig in den starren, unveränderlichen Formen, welche vielleicht Jahrtausende v. Chr. festgesetzt wurden. Diesem Formzwange ist jeder Chinese von seiner Geburt bis zu seinem Tode unterworfen. Für die Aufrechthaltung und pünktliche Inachtnahme des von den ältesten Vorfahren überkommenen Ceremoniells bei allen Ereignissen des privaten und öffentlichen Lebens sorgt das Ministerium des Ritus in Peking.
Die Feststellung der Ehe als Staatsinstitut soll schon von Fu-hi, dem ersten Herrscher der halb-mythischen Periode, herrühren und ihm werden mehrere noch jetzt bestehende Gesetzesbestimmungen, wie die, daß kein Mann eine Frau gleichen Familiennamens heiraten darf, zugeschrieben. (Nach den ursprünglichen «100 Sippennamen» Po-sing wird das Volk Po-sing genannt. Auf den Sippennamen sing folgt, wie in Ungarn [* 14] und Japan, der besondere Name Ming, oder der Rufname Hao.) Die Ehe trägt einen ernsten, strengen Charakter; die Frau ist ihrem Manne zu Unterwürfigkeit, Treue und Gehorsam verpflichtet, aber keineswegs als rechtlose Sklavin desselben, sondern in gesicherter und gesetzlich festgestellter Stellung.
Die Kinder beweisen ihren Müttern dieselbe Liebe, Verehrung und denselben Gehorsam wie ihren Vätern. Bleibt die Frau während einer Reihe von Jahren unfruchtbar, so darf der Mann eine oder mehrere Nebenfrauen nehmen, die aber der eigentlichen Frau untergeordnet sind. Die Zahl der Nebenfrauen des Kaisers war häufig eine sehr große. Die Nebenfrau ersten Ranges (Kwei-fe) wird durch die Geburt eines Thronfolgers zur zweiten Kaiserin (Hwang-ho), weitere Rangstufen sind die der Fe und Pin. Zu ihrer Bedienung und Bewachung werden in der Haushaltung des Kaisers, aber ausschließlich nur dort, Eunuchen verwandt, welche zuerst in der Zeit der Tschou in Gebrauch kamen, seitdem fortwährend, nur ab und zu zeitweilig unterdrückt, eine sehr wichtige und einflußreiche Rolle gespielt haben und selbst bei Staatsumwälzungen thätig gewesen sind.
Der zuerst 934 n. Chr. aufgekommene Gebrauch, die Füße der Kinder weiblichen Geschlechts durch feste Einwicklungen am Wachstum zu verhindern, fällt bei denjenigen, die gezwungen sind, ihrem Erwerb nachzugehen, fort. Die Mandschu, Mongolen und Tataren haben diesen Gebrauch niemals angenommen, dagegen den Gebrauch der Zöpfe eingeführt. Das Töten und Aussetzen von Kindern weiblichen Geschlechts soll besonders in den großen Seestädten des Südens öfter vorkommen, wenn die Eltern zu arm sind, um eine größere Anzahl Kinder zu ernähren.
Religion. Die älteste und ursprüngliche Religion bestand in einem Naturkultus, in welchem der Himmel, [* 15] chines. Thien, als Sitz der Gottheit, mit letzterer identifiziert wurde und die Himmelskörper, die Elemente sowie alle heil- oder verderbenstiftenden Naturkräfte Gegenstände der Anbetung bildeten. Dieser Naturkultus, zu dem, außer den Chinesen, sich auch alle übrigen Völker des mittlern und östl. Asien [* 16] bekannten, bis sie zum Buddhismus oder zum Islam übertraten, wurde nach der Überlieferung zuerst von dem halbmythischen Fu-hi zur Reichsreligion erhoben und in bestimmte Formen gebracht, welche sich großenteils bis in die Gegenwart erhalten haben.
Der Glaube an die Unsterblichkeit der Seele und an ein Leben nach dem Tode fand in dieser ältesten Religion der Chinesen wenig Raum, wogegen aber schon frühzeitig die göttliche Verehrung und Anbetung der Seelen der Vorfahren und anderer um den Staat und das Gemeinwohl verdienstlicher Personen hinzutraten. Mit dem ausschließlichen Rechte, seine Ahnen zu verehren, verband sich bei den Kaisern dasjenige, den von ihnen anerkannten frühern Herrschern überhaupt an ihren Gräbern Opfer darzubringen, als Zeichen ihrer göttlichen Sendung; hierbei aber wurde ein himmlischer Urahn Schang-ti als «oberster Herrscher» angenommen, dessen Verehrung sich mit der des Himmels vermischte.
Der oftmalige Wechsel der Herrscherhäuser läßt jedoch nicht zu, den Namen der Kaiser «Thien-tze» (Sohn des Himmels) so wörtlich zu nehmen, wie es bei den Ten-o (Thien-wang, «Himmelskönigen») Japans der Fall ist. Himmel und Erde wurden nicht bildlich dargestellt, wohl aber die Götter der Berge, der Donnergott u. s. w. Die Stadtgötter stellen um das Gemeinwohl verdiente Menschen vor, die von den Kaisern dazu ernannt werden, wie es den letztern auch zusteht, widerwillige Gottheiten, wie z. B. von Flüssen, zu strafen. Uralt ist die Verehrung der Berge, namentlich die der ebengenannten fünf. - Neben diesem alten Glauben entstanden im 6. Jahrh. v. Chr. fast gleichzeitig: die Lehre [* 17] vom Tao, deren vielfach mißverstandener Stifter unter dem Beinamen Lao-tze (s. d.) von seinen vorgeblichen Anhängern vergöttert worden ist, und die Moralphilosophie des Kung-tze, in europäisierter Form Confucius (s. d.). Der Buddhismus (s. d.), 61 n. Chr. unter der Regierung des Kaisers Ming-ti zuerst eingeführt, verbreitere sich bald, besonders unter den niedern Volksklassen, wurde aber, anstatt auf die Denkweise des Volks einzuwirken, durch das specifisch chines. Element selbst umgestaltet.
Das Christentum gelangte zuerst in der ersten Hälfte des 7. Jahrh. durch die Nestorianer nach China, wie die berühmte Inschrift von Si-ngan-fu in chines. und syr. Sprache [* 18] bezeugt. Jahrhundertelang war diese Lehre in China verbreitet worden. Noch die ersten abendländ. Glaubensboten, welche während der Mongolenherrschaft erst das innere Asien, dann China besuchten, hatten nestorianische Gemeinden angetroffen. 1307 ernannte Papst Clemens V. einen Erzbischof für die christl. Gemeinde in Peking, die aber nur bis 1369 bestand. Die neue Verbreitung des Christentums in China beginnt erst im 16. Jahrh., nachdem die Portugiesen den Seeweg nach Indien um das Vorgebirge der Guten Hoffnung aufgefunden hatten und 1516 nach China ge-
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