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Tschin-kiang (in
Kiang-su) nach
Peking,
[* 2] von Hankou nach
Peking, von
Peking nach der Mandschurei und nach der
Provinz Kan-su zu
übernehmen und die Herstellung anschließender
Nebenbahnen Privatgesellschaften zu übertragen, obschon diese
Bahnen für
die Verteidigung des
Landes und zur
Abwehr von Hungersnöten unentbehrlich sind. Nur eine Kohlenbahn (11 km) für
die Ausbeutung der
Kohlenlager bei
Tang-schan
(Provinz
Pe-tschi-li) wurde einem engl.
Unternehmer genehmigt und 1880 eröffnet. 1886 wurde
diese Linie von der
Chinesischen Eisenbahn
gesellschaft übernommen, dem öffentlichen Verkehr zugänglich gemacht und weiter
geführt.
Die Strecke Tang-schan-Jen-kwang (37,6 km) heißt Kai-ping-Bahn, die westl. Verlängerung [* 3] über Ta-ku nach Tien-tsin (77,5 km), deren Teilstrecken bis Lu-tai im Mai 1887, bis Ta-ku bez. Tang-ku im Okt. 1888 und bis Tien-tsin im Nov. 1888 eröffnet wurden, heißt Tien-tsin-Ta-ku-Bahn. Die Verbindung mit der Kai-ping-Bahn wurde im Dez. 1888 fertiggestellt, und die östl. Verlängerung von Tang-schan nach Kai-ping (8,86 km) unter dem Namen «Neue Kai-ping-Bahn» im Dez. 1889 eröffnet.
Hiermit war
die erste größere Eisenbahn
mit 11
Stationen vollendet und ein wichtiger Schritt zur weitern
Entwicklung des Eisenbahn
baues
gethan. Die der Gesellschaft Ende 1888 erteilte Genehmigung zum Weiterbau der
Bahn in der
Richtung auf
Peking wurde zwar später
wieder zurückgezogen, indes ist die östl. Verlängerung von
Kai-ping aus vorläufig bis zur Hafenstadt
Schan-hai-kwan am Endpunkte der großen chines.
Mauer genehmigt und von Ku-je bis Lwan-tschou (32 km) eröffnet.
Auch wird mit Rücksicht auf den
Bau der großen
Sibirischen Eisenbahn (s. d.) aus strategischen
Gründen eine Verlängerung
der Linie Kai-ping-Schan-hai-kwan über Niu-tschwang und Mukden vorläufig bis Kirin in der Mandschurei
geplant. Neuerdings sind seitens der Regierung jährlich etwa 2 Mill.
Taels für Eisenbahn
zwecke zur
Verfügung gestellt worden,
wozu die einzelnen
Provinzen beisteuern sollen. Eine chines. Gesellschaft hat inzwischen die Genehmigung zum
Bau einer
Bahn von
Kau-lung (gegenüber
Hongkong) nach Kanton
[* 4] (204 km) nachgesucht.
Außerdem ist in der
Provinz
Schan-tung die Herstellung einer schmalspurigen (1 m)
Bahn von den Kohlengruben
bei Liu-kou nach dem
Hafen Hu-tou-je (85 km) an der Südseite des Golfs von
Pe-tschi-li geplant. Der Verkehr auf der
Bahn Kai-ping-Tien-tsin
hat sich lebhaft entwickelt; die chines. Gesellschaft erzielte auf der Kai-ping-Bahn in den
ersten Jahren sogar eine Verzinsung des
Anlagekapitals (250000
Taels) von 7,2 Proz. Dieses günstige Ergebnis
ist nur dadurch erreicht worden, daß alle Reparaturen u. s. w. von den
Arbeitern der im
Bau befindlichen Tien-tsin-Ta-ku-Bahn
besorgt wurden; nach Fertigstellung der letztern, deren
Bau infolge des sumpfigen
Bodens und der vielen Brückenbauten im Rohbau
allein 1,3 Mill.
Taels gekostet hat, ergab sich im Betriebsjahre 1888-89 ein Fehlbetrag, obschon der Güterverkehr
nicht nachgelassen hatte. Eine Eisenbahn
schule, die der Oberstatthalter Li-hung-tschang 1890 in
Tien-tsin in
Verbindung mit
der dereits bestehenden
Kriegsschule begründete, ist dazu bestimmt, die nötigen technischen Hilfskräfte für den Eisenbahnbau
[* 5] und -Verkehr heranzubilden.
Der Merkwürdigkeit halber sei noch erwähnt, daß sich im
Garten
[* 6] des kaiserl.
Palastes zu
Peking eine kleine
Eisenbahn
befindet, auf der drei von dem franz.
Syndikat geschenkte
Wagen durch Menschenkräfte bewegt werden; auch wird auf
einem Exerzierplatz in der Nähe des bei
Peking gelegenen Lustschlosses
Wan-schou-schan eine Eisenbahn
von etwa 5 km Länge
gebaut, auf der eine
Lokomotive
[* 7] und drei Wagen Verwendung finden sollen. Augenscheinlich sollen diese
Anlagen die Vorurteile besiegen helfen, die in China
[* 8] gegen Eisenbahnen
herrschen und die
Entwicklung des
Eisenbahnnetzes bisher
verhindert haben. (S. auch Formosa.)
Post und Telegraph. [* 9] Unsere Post wird durch die verschiedenen Versandgeschäfte ersetzt, deren Schilder die Richtung angeben, in der sie Sendungen befördern. Unter dem Kriegsministerium stehen die Ti-tang oder Oberpostverwalter für die verschiedenen Provinzen in Peking und den Hauptstädten der letztern. Tausende von Botenämtern sind von Tagereise zu Tagereise über das Land zerstreut, wo die zu benutzenden Pferde [* 10] bereit stehen. Andere als amtliche Sendungen werden nur ausnahmsweise befördert. In Shang-hai ist neben der engl., der franz., der amerik. und der deutschen Post eine solche für die fremde Gemeinde, welche durch die verschiedenen Gelegenheiten (Küsten- und Stromdampfer u. s. w.) auch Sendungen ins Innere befördert. Auf Formosa hat der Statthalter eine Art Botenpost für den allgemeinen Gebrauch errichtet. - Außer den Kabeln der Eastern-Extension Telegraph Company und der Great-Northern Telegraph Company, welche die Küstenplätze mit Japan, Sibirien und Europa [* 11] verbinden und den seit 1874 und 1877 bestehenden Telegraphenlinien zwischen Fu-tschou, dem Pagoda-Ankerplatz und dem Arsenal, zwischen Tien-tsin und dem Arsenal und zwischen Tam-sui und Thai-wan giebt es nunmehr lange Telegraphen-Verbindungen im Norden [* 12] von Port-Arthur auf der Liau-tung-Halbinsel bis nahe an den Amur, oder wahrscheinlich schon bis zum Anschluß an der russ. Grenze mit Abzweigungen nach Korea und Tien-tsin, von Tien-tsin nach Peking und Pao-ting, von Tschi-fu nach Tsi-nan, von Shang-hai nach Han-kou, I-tschang und Tschung-king, von Kanton nach Lung-tschou und Möng-tze, welches wieder über Jün-nan-fu mit Tschung-king in Verbindung steht. Von Wu-tschou geht ein Zweig nach Kwei-lin ab. Formosa und Hai-nan sind mit dem Festland verbunden.
Seit 1881, wo der erste Landtelegraph Shang-hai mit Tien-tsin verband, ist jetzt eine einheimische Telegraphenverwaltung hinzugetreten, welche unter dem Tao-tai von Tschi-fu Schöng steht, dem Lieutenant H. Bohr und H. China Böjessen, beide Dänen, als Oberverwalter und Oberingenieur beigegeben sind. Bis 1890 waren Strecken von 34900 Li (2,78 = 1 engl. Meile) mit Leitungen und Drähten von 49464 Li Länge versehen, wozu noch die Strecke bis zum Amur (5000 Li) und die im Bau befindliche von Pao-ting-fu bis Kia-jü-kwan (bei Su-tschou) im Nordwesten (4029 Li) kommen. Bis auf etwa 10 Dänen sind die Angestellten Chinesen. Gegen die in den Köpfen der Anwohner spukenden Geister des «Windes und Wassers» (föng-schwei) mußten die Anlagen anfangs gelegentlich durch Truppen geschützt werden.
Im Frühjahr 1890 hatte sich in Kanton eine einheimische Gesellschaft für elektrische Beleuchtung [* 13] gebildet, und selbst in Peking, wo vor etwa zwei Jahrzehnten die Gasanlage eines reichen Mannes der Südstadt von den Nachbarn mit Erfolg beanstandet worden war, ist das elektrische Licht [* 14] bis in die Wohnungen kaiserl. Prinzen gedrungen.
^[Artikel, die man unter C vermißt, sind unter K aufzusuchen.] ¶
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Verfassung und Verwaltung. Das eigentliche China wurde, seitdem die gegenwärtige Dynastie 1644 zur Herrschaft gelangte, in 18 und mit Sching-king in 19 Provinzen eingeteilt, während es unter der vorhergegangenen Dynastie Ming nur 15 zählte. Die 18 innern Provinzen, die wieder in 288 Bezirke (fu, tschi-li-tschou, tschi-li-ting u. s. w.) und 1431 Kreise [* 16] (hien, tschou u. s. w.) zerfallen, sind: Pe-tschi-li, Kiang-su, Ngan-hwei, Schan-si, Schan-tung, Ho-nan, Schen-si, Kan-su, Tsche-kiang, Kiang-si, Hu-pe, Hu-nan, Sze-tschwan, Fu-kien, Kwang-tung, Kwang-si, Jün-nan, Kwei-tschou. Jeder Verwaltungsbezirk ist nach dem (befestigten) Hauptort genannt. Neuerdings wurde Thai-wan (Formosa) von Fu-kien abgetrennt, und die wiedereroberten Gebiete im N. und S. des Thien-schan wurden als Sin-kiang («Neue Grenze») mit Kan-su vereinigt.
Die höchste geistliche und weltliche Macht übt der Kaiser aus, gewöhnlich Thien-tze, d. h. Sohn des Himmels, aber auch Hwang-ti, der erhabene Herrscher, genannt. Die Gesetzgebung erfolgt durch ihn, aber auf Anregung und unter Verantwortlichkeit der Minister; alle Gesetze und Verfügungen werden im Staatsblatt «King-Pau» veröffentlicht. Äußeres Zeichen seiner Würde ist die gelbe Kleidung. Der Kaiser wählt seinen Nachfolger aus seinen Söhnen oder, wenn solche nicht vorhanden sind, aus seinen nächsten männlichen Verwandten. Der Kaiser genießt eine außerordentliche Verehrung, ist aber fortwährend einem sehr strengen Ceremoniell unterworfen. Die höchsten Reichsbehörden sind:
1) Das Ministerium des kaiserl. Hauses, chines. Tzung-shön-fu, unter dem die sämtlichen Mitglieder der kaiserl. Familie mit Bezug auf Einkünfte, Gerichtsbarkeit (gemeinsam mit dem Hing-pu) und Beaufsichtigung stehen. Einige Prinzen von Geblüt gehören zu dieser Behörde.
2) Der «Geheimrat», chines. Nei-ko, einst Hauptstelle der Gesetzgebung und Verwaltung, jetzt auf die Bekanntmachung der kaiserl. Erlasse beschränkt, sechs hohe Würdenträger, je drei mandschuischer und chines. Abstammung. Vier von ihnen führen den Titel Ta-hio-schi (Große Lehrherren), die beiden andern Hie-pan-ta-hio-schi (Große Lehrherren zur Aushilfe). Außerdem gehören noch 10 Hio-schi dazu.
3) Der Heeres- oder Kriegsrat (Kün-ki-tschu), der in den siebziger Jahren fast nur aus den Mitgliedern des Auswärtigen Amtes bestand, scheint in neuerer Zeit den Geheimrat in seinen Befugnissen ersetzt zu haben. Unter diesen höchsten Reichsbehörden stehen sechs Ressortministerien, chines. Liu-pū, nämlich:
1) das des Personals der Staatsbeamten für alle Zweige der Provinzialverwaltung, chines. Li-pu;
2) das der Finanzen, chines. Hu-pu;
3) das des Ritus und der Ceremonien, chines. Lī-pu;
4) das des Krieges, chines. Ping-pu;
5) das der Justiz, chines. Hing-pu und 6) das der öffentlichen Bauten, chines. Kung-pu. Jedes dieser Ministerien besteht aus 2 Präsidenten (Schang-schu), die mitunter zugleich Mitglieder des Geheimrats und Kriegsrats sind, und 4 Vicepräsidenten (Schi-lang), je zur Hälfte Mandschu und Chinesen, und ist innerhalb seines Ressorts von den andern unabhängig. Daneben besteht das Amt für innere Angelegenheiten Nei-wu-fu, dem der Hofhaushalt anvertraut ist. Für die Verwaltung der auswärtigen Angelegenheiten wurde 1861 eine Behörde eingesetzt, Tsung-li-jamên, welche meist aus Präsidenten der Ministerien besteht. Unter ihr steht das von einem Europäer verwaltete Seezollamt (Hai-kwan). Seit 1885 besteht eine Art Marineministerium (Hai-pu).
Außer den sechs Fachministerien und den höchsten Reichsbehörden giebt es in Peking noch verschiedene andere, den letztern mehr bei- als untergeordnete, minder umfangreiche Behörden. Hiervon sind die wichtigsten:
1) Das allein aus Mandschu und Mongolen bestehende Bureau für die fremden Kolonien, chines. Li-fan-jüen.
2) Der Hof [* 17] der kaiserl. Censoren Du-tscha-jüēn, der nach Mißbräuchen der Verwaltung forscht und selbst den Kaiser tadeln darf; mit dem Hing-pu wirkt er als höchster Berufungsort. Er besteht aus je einem Mandschu und Chinesen als Tu-jü-schi und je zwei als Fu-tu-jü-schi.
3) Der Hof der Tung-tschöng-schi, deren Hauptgeschäft die Empfangnahme und erste Prüfung aller von Beamten des Civil- und Militärdienstes an den Kaiser gerichteten Vorstellungen, Bittschriften u. s. w. ist.
4) Der Hohe Appellhof, Ta-li-sse.
5) Die kaiserl. Akademie der Wissenschaften, Han-lin-jüen, deren Geschäft in der Redaktion aller die Reichsgeschichte und Landeslitteratur betreffenden Dokumente sowie der Beaufsichtigung der Prüfungen besteht.
6) Die kaiserl. Bibliothek.
7) Das Amt der Geschichtschreiber des Hofs, Khi-kü-tschu-kwan.
8) Das Amt der Geschichtschreiber des Reichs, Kwo-schi-kwan, beide in enger Beziehung zu der Akademie der Wissenschaften stehend.
9) Die Intendantur der Opfer, Tai-tschang-sse, speciell mit den Einzelheiten der Vorbereitung und Leitung der Opferbräuche beauftragt.
10) Das Sternwartenamt, Khin-thien-kien.
11) Das Kwo-tze-kien, eine Art Lehranstalt für Beamte, sowie mehrere andere von minderer Wichtigkeit. Alle Beamten, im allgemeinen Kwan genannt, zerfallen in neun Klassen, von denen jede wieder aus einer obern und einer untern Abteilung besteht, sodaß im ganzen 18 Abstufungen gebildet werden. Die neun Klassen unterscheiden sich durch die Farbe und das Material der Knöpfe auf ihren Hüten (einfache und verzierte Koralle, hellblau, dunkelblau, Bergkrystall, weiß, Gold), [* 18] ferner durch die Stickerei des Brustlatzes (verschiedene Vögel [* 19] bei Bürgerlichen, Vierfüßer bei Kriegsbeamten).
Die Abscheidung zwischen ihnen ist eine sehr scharfe und tritt in der großen Ehrerbietung, welche jede niedrigere Klasse schon gegen die nächsthöhere an den Tag legt, deutlich hervor. Diese Klasseneinteilung der Staatsbeamten bezweckt indessen nur eine persönliche Auszeichnung und ist von ihrem Amte meist unabhängig. Es können nämlich Kwan der höhern Klassen verhältnismäßig niedrige Ämter bekleiden und solche aus niedrigen Klassen zu hohen Ämtern befördert werden, ohne darum aus ihrer Klasse zu scheiden. Die Verleihung dieser Auszeichnung hängt allein von der Gnade des Kaisers ab, der nicht selten die Degradation eines Beamten in eine einen oder auch mehrere Grade niedrigere Rangklasse als Strafe verfügt. Die Kwan des Civildienstes haben vor denen derselben Rangklasse des Militärdienstes den Vorrang.
Das Staatswappen (s. umstehend), zugleich Symbol der kaiserl. Familie, ist ein Drache [* 20] mit fünf Krallen an den Füßen und eine geflammte Kugel. Gelb ist die kaiserl. Farbe. In der viereckigen Flagge erscheint der Drache blau in gelbem Felde. - Über Heerwesen s. Chinesisches Heerwesen.
Finanzwesen. Die Finanzen leiden durchweg an dem Mangel einer ausreichenden Kontrolle und an dem Übelstande, daß die Einhebung der Einkünfte teilweise verpachtet wird. Die Einnahmen bestehen aus
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