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Manufakturen. 1816 ernanme ihn Ludwig XVIII. zum Mitgliede der Akademie und 1819 zum Pair. Er starb zu Paris. [* 2]
Hauptschriften: die «^kimie apz)1iliu66 aux 9,rt8» (4 Bde., Par. 1806; 2. Aufl., 5 Bde., 1827; deutsch von Zermbstädt, 2 Bde., Verl. 1808),
die «l^nimis appliciu66 ä I'^ri- culture» (2 Bde.,
Par. 1823; 2. Aufl. 1829) und «158-
8ai 3ur 16 P6rf(icti0un6m^nt d68 HN8 e!nmihU68 en
Trance» (ebd. 1800). - Sein Urenkel
A. Charâdsch gab heraus i «^163 3nnvonir8
8ui- I^Hpoieow) (Par. 1893). Chaptal
isiereu, eine nach ihrem Erfinder, dem franz. Chemiker Chaptal
(s. d.),
genannte Methode der künstlichen Weinverbesserung. Sie besteht darin, daß man in solchen Jahren, wo
die
Traube nicht gehörig gereist ist und infolgedessen ein Übermaß von Säure besitzt und
Mangel an Zucker
[* 3] hat, den Säuregehalt
auf die richtige Menge reduziert und den fehlenden Zucker zusetzt. Ein normaler
Trauben- most enthält im
Liter 6 F
Weinsäure
und durch- schnittlich 200 F Zucker. Wenn nun aus unreif ge- bliebenen
Trauben gekelterter
Most im
Liter 9 ß
Säure und nur 150 F Zucker enthält, so wird daraus notwendigerweise nur ein saurer, nicht feuriger
Wein werden können;
bringt man aber Säure und Zucker in das richtige Verhältnis, so ist aus solchem
Moste, wenn zwar kein
hochfeiner, so doch ein sehr trink- barer
Wein zu machen. Dies kann so geschehen, daß man auf je 3 ^ Säureüberschuß 2 F
fein gepulverten Marmor zufügt und fo viel Zucker in dem
Moste löst, bis dieser an der Mostwage den ge- wünschten Gehalt
zeigt. Das Marmorpulver ist kohlensaurer Kalk, dieser neutralisiert einen ent- sprechenden Anteil dervorhandencn
Säure und wird dabei als unlöslicher weinsaurer Kalk abgeschieden. Ein Überschuß von Marmor geht als äpfelsaures
Salz
[* 4] in Lösung. Da in sauren
Mosten die
Wein- säure im Verhältnis zur Apfelfäure wesentlich zu- rücktritt, so wird durch das
Charâdsch nur ungenügende Entsäuerung bewirkt. Das Gesetz über den Verkehr mit
Wein vom erlaubt
die
End sauerung des
Weins mittels gefällten reinen koh- lensauren Kalks und den Znsatz von technisch reinem Rohr-, Rüben-
und
Invertzucker. Chapu (spr. schappüh),
Henri, franz. Bildhauer, ged. zu Lemc'e im Depart.
Seine- et-Oise, gest. zu
Paris, war
Schüler von Pradier, Duret und
Cogniet. Er wählte sich namentlich Gegenstände
aus dem Gebiet der
Alle- gorie und Mythologie, später lieferte er auch treff- liche Porträtstatuen.
Mit feinem Merkur, [* 5] welcher den Herold^stab erfindet, trug er im Salon von 1863 seinen ersten Erfolg davon.
Unter seinen Werkn sind zu nennen die Verwandlung der Klytia (1867), die Statue der Deklamation an der Facade der Neuen Oper zu Paris, der Gedanke (s. Tafel: Fran- zösische Kunst lV, [* 1] Fig. 6), die Jungfrau von Or- löans (1870- diese wie der Merkur im Luxembourg), die Statue der Jugend für das Denkmal de5 Malers Regnault (1875), eins seiner bedeutendsten Werke, die 1880 in Sens errichtete Statue Jean Cousins u.a. Chapultepec (spr. tschapultepsck), Anhöhe bei der Stadt Mexiko [* 6] (s. d.). vkar (frz., spr. schar), Wagen;
offener Wagen mit Bänken in der Längsrichtung. vkara. ^., Algengattung aus der Gruppe der Chlorophycecn.
Die Arten, gegen 17, sind über die ganze Erde zerstreut, in Europa [* 7] kommen gegen 12 vor. Es sind sämtlich Wasserpflanzen, [* 8] sowohl in sünem Wasser wie in salzigen Binnenseen. In Artilcl. die man unter C vor Deutschland [* 9] am häusigsten sind (s. Tafel: Algen [* 10] 1, [* 1] Fig. 15, und II, [* 1] Fig. 16) und (^. foetilia ^4. Zr. In den salzigen Seen Deutsch- lands finden sich ebenfalls nicht selten ().
n-inita I^a/?r. und ^. cLratopiivIIa ^M/-.
Die Fort- pflanzung dieser Algen erfolgt nur auf geschlecht- lichem Wege. über den Bau der betreffenden Organe s. Chlorophyceen.
vka.ra.SÄ.3 Fra.inini8 7^., ^raseule, ein zu den echten Eulen [* 11] gehöriger Schmetterling [* 12] mit braunroten bis grüngrauen Vorderflügeln, uüt blast- gelbem Ring-, [* 13] Nieren- und Zapfenfleck und schwar- zen Fleckchen unmittelbar neben dem Saum.
Der 24-36 mm spannende Schmetterling fliegt im Hoch- sommer über Tag, die dicke dunkelbraune, mit drei Hellern Rückenstreifen ausgezeichnete Raupe erscheint im Herbst, überwintert und verpuppt sich im Juni. Sie ist wiederholt schädlich aufgetreten.
Characeen, [* 14] s. Cblorophyceen. (Hiaraotsr iiiaVibdilis (lat.) heißt in der kath. Kirche die den drei Sakramenten der Taufe, der Firmung und der Priesterweihe beigelegte Kraft, [* 15] durch ihre Vollziehung an den Empfängern des Sakraments eine durch nichts wieder aufzubebende (inä6l6di1i8, «unzerstörbare») geistliche Wirkung hervorzubringen.
Jene drei Sakramente können da- her im Unterschiede von den vier andern nicht wie- derholt werden.
Die Aufnahme in den Stand des Klerus' erfolgt nach kanonischem Recht durch das vom Bischof zu spendende Sakrament derOrdination (s. d.).
Diese erfolgt in sieben Weihestufen und wird vorbereitet durch die Tonsur (äeLtiuatio e^nonicli).
Die höchste Weihe, diejenige des Priesters, bewirkt den sog. ().
i., ausgebildet seit dem 12. Jahrb., derart, daß die dadurch erworbene höhere spirituelle Weihe unverzichtbar und unverlierbar ist;
weder ist ein freiwilliger Austritt aus dem Priesterstandc rechtlich möglich, noch kann der priesterliche Charak- ter verloren werden durch Sünden oder Verbrechen.
Begründer dieser Lehre [* 16] ist Thomas von Aquino.
Eharade (frz., fpr. scharahd'), s. Silbenrätsel.
vkarHäriiÄHS, Charädsch, ein von sämtlichen mohammed. Na- tionen aufgenommenes arab. Wort, bedeutet ur- sprünglich die seit Omar I. eingeführte Grundsteuer (vgl. von Verchcm, I^a pi-opiiüte tki-ritoriNis M 1'im^öt folieier 8cu8 168 pr6mi6i'8 (^1if68, Gens 1886), wird jedoch im spätern Sprachgebrauch, speciell aber im Türkischen zur Bezeichnung der Dschisjeh, d. h. Kopfsteuer, zu deren Zahlung nach dem mohammed. Staatsrecht die sog. Schrift- besitzer (aiii ai-kitkd; Christen, Juden, Parsen, Sabier) bei ihrer Unterwerfung sich verpflichten mußten, verwendet. In diesem Sinne wurde auch der Jahrestribut der zu der Pforte in Schutz- und Suzeränitätsverhältnis getretenen autonomen christl. Staaten, wie der Republik Ragusa [* 17] und der Donaufürstentümcr, von den Türken Charâdsch genannt; vorzugsweise aber bezeichnete der Ausdruck immer die Abgabe, die den innerhalb des osman.
Gebietes lebenden Rajab, und zwar vom Eintritt der Puber- tät bis an den Tod, als Charadschi-Ras, d. i. Kopfsteuer, auferlegt war.
Obwohl der Charâdsch, dessen Erhebung der islamit.
Staat trotz der geringen Einträglichkeit als religiöse Pflicht betrachtete, durch- aus nickt drückend für die Pflichtigen genannt wer- den konnte, und obwohl die Pforte zur leichten Er- ledigung aller darauf bezüglichen Beschwerden einen besondern Oberbeamten, den Charadschtschi- ,nißt, sind unter K aufzusuckn'n. ¶