schnitten und endeten nach vorn und hinten in eine Spitze. Später wurde die alte schöne Form in die jetzt gebräuchliche
steife und vorn geschweift zugeschnittene verändert. Das Gewand ist auf der Vorderseite mit einem vertikalen Streifen, auf
der Rückseite (oft auch auf beiden Seiten) mit einem Kreuze, früher mit schief aufsteigenden Querbalken
belegt, das im Mittelalter häufig in prächtiger Stickerei ausgeführt wurde. Für die Casula wird meist Seide, Damast, Sammet
und in älterer Zeit wohl auch orient.
Gold- und Seidengewebe verwendet. Die Farbe ist nach den einzelnen Festen verschieden: weiß, rot, grün und violett; schwarze
Meßgewänder werden nur am Karfreitag, bei Totenmessen für erwachsene Personen getragen. Als ein Kultkleid
erwähnt die Casula schon das Konzil von Toledo 633; anfänglich wurde sie auch von Diakonen und selbst von Akoluthen getragen,
auch diente sie nicht allein bei der Messe, sondern auch bei andern Kulthandlungen. In der prot. Kirche wurde die Meßkleidung
zur Zeit der Reformation an den meisten Orten abgeschafft; nur auf luth.
Gebiete, z. B. in Sachsen und Brandenburg, blieben vereinzelt die Casula und Albe (s. d.) bis an das Ende des 18. Jahrh.,
allerdings in veränderter Gestalt, in Gebrauch. Von den beistehenden Abbildungen zeigt
Fig. 1 eine
glockenförmige aus arab. Goldstoff,
Fig. 2 eine
mit der Casula bekleidete Bischofsgestalt aus got. Zeit. –
Vgl. Gräser, Die röm.-kath. Liturgie (2 Tle., Halle 1829);
Bock,
Geschichte der liturg.
Gewänder des Mittelalters, Bd. 2 (Bonn 1866).
(lat., d. h. Einschnitt) heißen die in längern
Versen aus rhythmischen Gründen angebrachten Pausen oder Ruhepunkte, die ihren Ausdruck durch einen Wortschluß
finden, der oft noch durch die Interpunktion unterstützt ist. Meist fällt dieser Wortschluß nicht an das Ende, sondern
in die Mitte eines Versfußes. Z. B. in dem Hexameter: «Nicht der gelungene Vers,|| das Gedicht nur machet den Dichter», befindet
sich die Cäsur hinter dem Worte «Vers». Tritt die Cäsur, wie in diesem Falle, nach der Arsis (Hebung) ein, so heißt
sie männlich, fällt sie dagegen in die Thesis (Senkung),
so heißt sie weiblich. Letzteres z. B. in dem Hexameter: «Welches
Wunder begiebt sich? || Wir flehten um trinkbare Quellen». Oft enthält ein längerer Vers, wie namentlich
der Hexameter, mehr als eine Cäsur –
Vgl. Suhle, Über die Cäsur und ihre Bedeutung für den Rhythmus (2. Aufl., Berl.
1866).
(lat.), Fall, Zufall, Vorfall, Begebenheit; juristisch die Gefahr (s. d.) des Zufalls, der zufälligen
Beschädigung oder des zufälligen Unterganges, Verlustes, z. B. einer geschuldeten Sache. Darauf bezieht
sich die nicht für alle Fälle richtige Regel casum sentit dominus, d. h. die Gefahr des Untergangs hat der Eigentümer zu
tragen;
oder die umgekehrte Regel casus non (a nullo) praestatur, d. h. für den Zufall wird nicht
gehaftet. Im andern Sinn ist Casus ein Rechtsfall, daher: Casus
belli (s. d.),
Kriegsfall;
Casus conscientiae, Gewissensfall (s. Kasuistik);
Casus dabĭlis, ein gegebener, angenommener Fall;
Casus emergens, ein Umstand, durch welchen ein anhängiger Prozeß auf einmal eine andere Wendung nimmt;
Casus fatalis, Schicksals-,
Unglücksfall;
Casus foederis (s. d.), Bündnisfall;
Casus fortuītus oder improvīsus, ein unvorhergesehener Fall;
Casus in termĭnis,
ein mit dem vorliegenden übereinstimmender (bereits entschiedener oder gesetzlich geregelter) Rechtsfall;
Casus merus, reiner Zufall;
Casus reservātus, ein vorbehaltener Fall, namentlich in Bezug auf geistliche Absolution.
Casu, durch
Zufall, zufällig;
casu substrāto, im vorliegenden Fall;
in praesenti casu, im gegenwärtigen Fall;
in hoc casu, in diesem
Fall;
in nostro casu, in unserm Fall;
in casum casus, auf den Fall der Verwirklichung gewisser Möglichkeiten.
(lat.) werden in der Grammatik die Formen genannt, die ein Nomen (Substantiv und Adjektiv) oder Pronomen zum Ausdruck
der verschiedenen Beziehungen im Satze (Objekt, Subjekt, Ort, Mittel u. s. w.) annehmen kann. Die meisten Casusformen lassen
sich zerlegen in den Wortstamm und die Casusendung, welche die geforderte Beziehung ausdrückt, z. B.
im lat. servus, servum ist servu-, älter servo-, der Stamm, -s die Casusendung (Casussuffix) des Nominativs, -m die des Accusativs.
Ohne Casusendung war von Anfang an der singularische Vokativ, z. B. serve, pater, was
nichts Auffallendes hat, als dieser Casus, als bloßer Anruf, außer syntaktischer Beziehung zu den andern
Gliedern des Satzes steht, also eigentlich gar kein Casus ist. Aber auch einige wirkliche Casusformen entbehrten von jeher
des Suffixes, wie die singularischen Nominative lat. equa (= altind. açvā) und pater (= grch.
πατήρ), der griech. Accusativ ἐμέ «mich», der lat. Nominativ-Accusativ mare u. a. Die Gesamtheit
der Casus nennt man die Flexion oder Deklination (s. d.) des Nomens und
Pronomens.
Die indogerman. Sprachen haben ursprünglich acht Casus; doch haben mehrere dieser Sprachen Verluste von Casus erlitten, sodaß z. B.
die deutsche nur vier hat, die griechische fünf, die lateinische sechs. Neuere sehr abgeschliffene Sprachen, wie das Französische,
haben der Form nach fast gar keinen Casus mehr, sondern bedienen sich entweder der Präpositionen
(z. B. agneau de dieu «Lamm Gottes», lat. buchstäblich agnus de deo) oder die Stellung des Wortes deutet genügend sein Verhältnis
im Satze an. Die Casus der lat. Sprache sind: Nominativ, Genetiv, Dativ, Accusativ, Vokativ und Ablativ;
ursprünglich
gab es im Indogermanischen dazu noch einen Lokativ (Casus des Ortes, Wo-Casus) und einen Instrumental (C.der Gemeinsamkeit [als
solcher auch Sociativ genannt] oder des Mittels), die noch in den heutigen slaw. und litauischen Sprachen existieren.
Man teilt
die Casus ein in casus recti oder unabhängige, Nominativ und Vokativ, die zu andern Satzteilen
nicht in einem untergeordneten Verhältnisse stehen, und
^[Artikel, die man unter C vermißt, sind unter K aufzusuchen.]
mehr
in Casus obliqui oder abhängige, die sich in einem untergeordneten Verhältnis zu andern Teilen des Satzes befinden; zu ihnen
gehören alle übrigen Casus.
Die Grundbedeutung der Casussuffixe in unsern indogerman. Sprachen etymologisch festzustellen ist nicht mehr möglich. Ein
Teil der Casus zeigt lokale Bedeutung, und es ist wahrscheinlich, daß ihnen diese Bedeutung
von jeher innewohnte, z. B. dem Locativus und dem Ablativus. Dagegen bringen der Nominativus
und der Accusativus kein räumliches Verhältnis zur Vorstellung, sondern drücken eine rein grammatische Beziehung des Nomens
zu einem andern Satzteil aus. Auch für diesen Casus hat man lokale Grundbedeutung in Anspruch genommen (lokalistische Casustheorie).
–
Vgl. Hübschmann, Zur Casuslehre (Münch. 1875);
Holzweißig, Wahrheit und Irrtum der lokalistischen
Casustheorie (Lpz. 1877);
Whitney, General considerations on the Indo-European case-system (in «Transactions of American Philological
Association», Bd. 13, 1882).
(lat.), in der Moraltheologie konkrete (wirkliche oder erdichtete) Vorfälle, auf welche die Grundsätze der Moraltheologie
angewendet werden.
Erscheint die Behandlung solcher Casus in der Moraltheologie als Hauptsache, so heißt
diese Kasuistik (s. d.).